Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 20. Januar 2009
20.01.2009
Vernehmlassung zum Sprachenkonzept an der Volksschule - eine Investition in die "Gute Schule Baselland"
Der Regierungsrat hat mit Frist bis Ende April 2009 den Entwurf der Landratsvorlage "Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule" in die Vernehmlassung gegeben. Auf Schuljahr 2011/12 sollen die Kinder ab der 3. Klasse Französisch und zwei Jahre später, ab der 5. Klasse, Englisch lernen. Schülerinnen und Schüler sollen sich am Ende der obligatorischen Schule besser in verschiedenen Sprachen verständigen können, Bewusstheit für Sprache und Kulturen entwickeln sowie lernmethodisches Rüstzeug erwerben und die grundlegende Motivation für das lebenslange Lernen festigen. Für dieses Ziel sieht der Regierungsrat eine Investition in der Höhe von 17,16 Millionen Franken vor, insbesondere für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Zur Gewährleistung eines hochwertigen und koordinierten Sprachenunterrichtes arbeitet er mit den Kantonen an der Sprachgrenze im Rahmen des Projektes "Passepartout" zusammen.
Auftrag des Landrates erfüllt
Am 1. Februar 2007 hat der Landrat vom Konzept "Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule: Strategie der EDK und Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination" Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wurde beauftragt, auf der Grundlage der durch den Bildungsrat zu beschliessenden Änderungen der Stufenlehrpläne und Stundentafeln der Primar- und Sekundarschule eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Sprachenkonzeptes mit Französisch ab dem 3. Schuljahr und Englisch ab dem 5. Schuljahr auszuarbeiten und dem Landrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Mit dieser Landratsvorlage erfüllt der Regierungsrat diesen Auftrag. Sie enthält auch den Entwurf der Änderung der Stundentafeln und der Verordnungen für die Primar- und Sekundarschule.
Passepartout - ein Projekt der sechs Kantone an der Sprachgrenze
Im Jahr 2006 beschlossen die Kantone BL, BE, BS, FR, SO und VS, das schweizerische Sprachenkonzept gemeinsam umzusetzen. Es sind dies die Kantone an der deutsch-französischen Sprachgrenze, welche die Nachbarsprache Französisch als Einstiegsfremdsprache gewählt haben. (vgl. www.passepartout-sprachen.ch )
Das Projekt "Passepartout" soll nicht nur die Zeit für das Sprachenlernen verlängern, sondern den Sprachenunterricht nach bewährten Grundsätzen erneuern. Dafür braucht es eine Revision der Lehrpläne und Stundentafeln, angepasste Bestimmungen zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, neu entwickelte Lehr- und Lernmaterialien, die Fort- und Weiterbildung der im Schuldienst stehenden Lehrerinnen und Lehrer, die Stärkung der Pädagogik des Austauschs sowie die Evaluation der getroffenen Massnahmen.
Gleichzeitig hält ein neues Verständnis des Sprachenlernens Einzug ins Klassenzimmer: Die verschiedenen Sprachen werden miteinander verknüpft. Die Kinder lernen Deutsch, Französisch und Englisch nicht mehr isoliert, sondern können in jeder Sprache vom Gelernten profitieren. Diese neue Didaktik wiederum hat Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, die in Zukunft Fremdsprachen unterrichten werden. Deshalb arbeiten die Projektkantone eng mit den betreffenden Pädagogischen Hochschulen zusammen und bilden das Fortbildungskader gemeinsam aus.
Der Regierungsrat hat den Staatsvertrag für das sechskantonale Passepartout-Projekt - unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung des Landrates ab 2010 - gutgeheissen.
Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer - eine Garantie für Bildungsqualität
Eine besondere Herausforderung stellt die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule dar, da zwei Fremdsprachen nach dem Konzept der Mehrsprachigkeitsdidaktik und mit einem im Vergleich zu heute deutlich grösseren Volumen unterrichtet werden sollen. Um künftig nach den Grundsätzen der Mehrsprachigkeitsdidaktik den Französischunterricht ab 3. Klasse und den Englischunterricht ab der 5.Klasse qualifiziert erteilen zu können, benötigen die Primarlehrpersonen eine Fortbildung. Eine hohe Fremdsprachenkompetenz der Lehrpersonen auf der Grundlage der internationalen Sprachenzertifikate ist Teil dieser Qualifikationen.
Ein umfassendes Fortbildungsprogramm mit Kosten von 6,5 Millionen Franken soll zu Gunsten der Schulen und der Lehrerinnen und Lehrer angeboten werden. Es beschränkt sich nicht auf Kurse in der Schweiz, sondern will auch Fremdsprachenaufenthalte ermöglichen. Die anspruchsvolle Fortbildung kann für Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule nicht vollständig im Rahmen der Jahresarbeitszeit absolviert werden. Deshalb sollen zusätzlich Stellvertretungskosten im Umfang von 6,6 Millionen Franken eingesetzt werden. Sie gehen voll zu Lasten des Kantons. Die Einwohnergemeinden müssen für die erforderliche Nachqualifikation ihrer Lehrerinnen und Lehrer an der Primarschule keine Mittel einsetzen.
Mit diesem Fortbildungspaket soll der Kanton über das Minimum hinaus in die Qualität des Fremdsprachenunterrichtes investieren. Grundlage eines hochwertigen Unterrichtes ist immer die Qualifikation der mit den Schülerinnen und Schülern arbeitenden Lehrpersonen. Sie werden dabei unterstützt durch gute Lehrmittel und ein gutes Rahmenkonzept.
Fremdsprachen in Austauschprojekten konkret nutzen
Das neue Sprachenkonzept gewichtet die funktionelle Mehrsprachigkeit und den Kontakt zu anderen Sprachen und Kulturen. In Übereinstimmung mit entsprechenden Vorstössen des Landrates soll die Austauschpädagogik gestärkt und damit auch die besondere Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft an der Sprachgrenze besser genutzt werden. Schülerinnen und Schüler sollen vermehrt von den Austauschprogrammen der Schweiz und des Oberrheins profitieren.
Die kantonale Unterstützung der Schulen in Austauschpädagogik soll ausgebaut werden. Zeitlich befristet sollen an den einzelnen Schulen Beauftragte zur lokalen Verankerung des Konzeptes eingesetzt werden.
Besserer Fremdsprachenunterricht - bessere Ergebnisse
Angestrebt wird für den Kanton Basel-Landschaft eine Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen hinsichtlich Effektivität (wurden die Ziele erreicht?), Effizienz (wurden sie mit optimalem Mitteleinsatz erreicht), "Equity" (wurden sie chancengerecht erreicht?) und Akzeptanz (wird der Wert des Fremdsprachenunterrichts durch Lernende und Lehrende anerkannt?).
Primär von Interesse ist, ob Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schule die im Lehrplan umschriebenen Kompetenzen auch tatsächlich erreichen, wie die Unterschiede zwischen den Lernendengruppen (Anforderungsniveau, Geschlecht, Herkunftssprache) sind, ob lernmethodisch abgestützte Spracherwerbskompetenzen vorhanden sind, ob insgesamt das Fremdsprachenlernen positiv bewertet wird und ob Französisch in der Beliebtheitsskala namentlich an der Sekundarstufe I nach oben rückt. Ebenfalls ausgewertet werden soll, wie sich die Fremdsprachen als Promotionsfächer im Vergleich zu anderen Fächern bezogen auf unterschiedliche Lernendengruppen auswirken.
Der Regierungsrat hat mit Frist bis Ende April 2009 den Entwurf der Landratsvorlage "Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule" in die Vernehmlassung gegeben. Auf Schuljahr 2011/12 sollen die Kinder ab der 3. Klasse Französisch und zwei Jahre später, ab der 5. Klasse, Englisch lernen. Schülerinnen und Schüler sollen sich am Ende der obligatorischen Schule besser in verschiedenen Sprachen verständigen können, Bewusstheit für Sprache und Kulturen entwickeln sowie lernmethodisches Rüstzeug erwerben und die grundlegende Motivation für das lebenslange Lernen festigen. Für dieses Ziel sieht der Regierungsrat eine Investition in der Höhe von 17,16 Millionen Franken vor, insbesondere für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Zur Gewährleistung eines hochwertigen und koordinierten Sprachenunterrichtes arbeitet er mit den Kantonen an der Sprachgrenze im Rahmen des Projektes "Passepartout" zusammen.
Auftrag des Landrates erfüllt
Am 1. Februar 2007 hat der Landrat vom Konzept "Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule: Strategie der EDK und Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination" Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wurde beauftragt, auf der Grundlage der durch den Bildungsrat zu beschliessenden Änderungen der Stufenlehrpläne und Stundentafeln der Primar- und Sekundarschule eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Sprachenkonzeptes mit Französisch ab dem 3. Schuljahr und Englisch ab dem 5. Schuljahr auszuarbeiten und dem Landrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Mit dieser Landratsvorlage erfüllt der Regierungsrat diesen Auftrag. Sie enthält auch den Entwurf der Änderung der Stundentafeln und der Verordnungen für die Primar- und Sekundarschule.
Passepartout - ein Projekt der sechs Kantone an der Sprachgrenze
Im Jahr 2006 beschlossen die Kantone BL, BE, BS, FR, SO und VS, das schweizerische Sprachenkonzept gemeinsam umzusetzen. Es sind dies die Kantone an der deutsch-französischen Sprachgrenze, welche die Nachbarsprache Französisch als Einstiegsfremdsprache gewählt haben. (vgl. www.passepartout-sprachen.ch )
Das Projekt "Passepartout" soll nicht nur die Zeit für das Sprachenlernen verlängern, sondern den Sprachenunterricht nach bewährten Grundsätzen erneuern. Dafür braucht es eine Revision der Lehrpläne und Stundentafeln, angepasste Bestimmungen zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, neu entwickelte Lehr- und Lernmaterialien, die Fort- und Weiterbildung der im Schuldienst stehenden Lehrerinnen und Lehrer, die Stärkung der Pädagogik des Austauschs sowie die Evaluation der getroffenen Massnahmen.
Gleichzeitig hält ein neues Verständnis des Sprachenlernens Einzug ins Klassenzimmer: Die verschiedenen Sprachen werden miteinander verknüpft. Die Kinder lernen Deutsch, Französisch und Englisch nicht mehr isoliert, sondern können in jeder Sprache vom Gelernten profitieren. Diese neue Didaktik wiederum hat Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, die in Zukunft Fremdsprachen unterrichten werden. Deshalb arbeiten die Projektkantone eng mit den betreffenden Pädagogischen Hochschulen zusammen und bilden das Fortbildungskader gemeinsam aus.
Der Regierungsrat hat den Staatsvertrag für das sechskantonale Passepartout-Projekt - unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung des Landrates ab 2010 - gutgeheissen.
Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer - eine Garantie für Bildungsqualität
Eine besondere Herausforderung stellt die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule dar, da zwei Fremdsprachen nach dem Konzept der Mehrsprachigkeitsdidaktik und mit einem im Vergleich zu heute deutlich grösseren Volumen unterrichtet werden sollen. Um künftig nach den Grundsätzen der Mehrsprachigkeitsdidaktik den Französischunterricht ab 3. Klasse und den Englischunterricht ab der 5.Klasse qualifiziert erteilen zu können, benötigen die Primarlehrpersonen eine Fortbildung. Eine hohe Fremdsprachenkompetenz der Lehrpersonen auf der Grundlage der internationalen Sprachenzertifikate ist Teil dieser Qualifikationen.
Ein umfassendes Fortbildungsprogramm mit Kosten von 6,5 Millionen Franken soll zu Gunsten der Schulen und der Lehrerinnen und Lehrer angeboten werden. Es beschränkt sich nicht auf Kurse in der Schweiz, sondern will auch Fremdsprachenaufenthalte ermöglichen. Die anspruchsvolle Fortbildung kann für Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule nicht vollständig im Rahmen der Jahresarbeitszeit absolviert werden. Deshalb sollen zusätzlich Stellvertretungskosten im Umfang von 6,6 Millionen Franken eingesetzt werden. Sie gehen voll zu Lasten des Kantons. Die Einwohnergemeinden müssen für die erforderliche Nachqualifikation ihrer Lehrerinnen und Lehrer an der Primarschule keine Mittel einsetzen.
Mit diesem Fortbildungspaket soll der Kanton über das Minimum hinaus in die Qualität des Fremdsprachenunterrichtes investieren. Grundlage eines hochwertigen Unterrichtes ist immer die Qualifikation der mit den Schülerinnen und Schülern arbeitenden Lehrpersonen. Sie werden dabei unterstützt durch gute Lehrmittel und ein gutes Rahmenkonzept.
Fremdsprachen in Austauschprojekten konkret nutzen
Das neue Sprachenkonzept gewichtet die funktionelle Mehrsprachigkeit und den Kontakt zu anderen Sprachen und Kulturen. In Übereinstimmung mit entsprechenden Vorstössen des Landrates soll die Austauschpädagogik gestärkt und damit auch die besondere Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft an der Sprachgrenze besser genutzt werden. Schülerinnen und Schüler sollen vermehrt von den Austauschprogrammen der Schweiz und des Oberrheins profitieren.
Die kantonale Unterstützung der Schulen in Austauschpädagogik soll ausgebaut werden. Zeitlich befristet sollen an den einzelnen Schulen Beauftragte zur lokalen Verankerung des Konzeptes eingesetzt werden.
Besserer Fremdsprachenunterricht - bessere Ergebnisse
Angestrebt wird für den Kanton Basel-Landschaft eine Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen hinsichtlich Effektivität (wurden die Ziele erreicht?), Effizienz (wurden sie mit optimalem Mitteleinsatz erreicht), "Equity" (wurden sie chancengerecht erreicht?) und Akzeptanz (wird der Wert des Fremdsprachenunterrichts durch Lernende und Lehrende anerkannt?).
Primär von Interesse ist, ob Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schule die im Lehrplan umschriebenen Kompetenzen auch tatsächlich erreichen, wie die Unterschiede zwischen den Lernendengruppen (Anforderungsniveau, Geschlecht, Herkunftssprache) sind, ob lernmethodisch abgestützte Spracherwerbskompetenzen vorhanden sind, ob insgesamt das Fremdsprachenlernen positiv bewertet wird und ob Französisch in der Beliebtheitsskala namentlich an der Sekundarstufe I nach oben rückt. Ebenfalls ausgewertet werden soll, wie sich die Fremdsprachen als Promotionsfächer im Vergleich zu anderen Fächern bezogen auf unterschiedliche Lernendengruppen auswirken.
Sprachenkonzept als Teil der Harmonisierung des Bildungswesens
Dieser Entwurf der Vorlage ist abgestimmt auf den separaten Entwurf der Vorlage betreffend "Harmonisierung im Bildungswesen", welche den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum HarmoS-Konkordat, zum Sonderpädagogik-Konkordat und zum Staatsvertrag Bildungsraum Nordwestschweiz beantragt. Sie fokussiert den Sprachenunterricht mit allen erforderlichen Umsetzungsmassnahmen und kann "in einem Guss" koordiniert mit den Beschlüssen zur Vorlage "Harmonisierung im Bildungswesen" eingeführt werden.
Mit dieser Vorlage wird Artikel 4 des HarmoS-Konkordates zum Sprachenunterricht erfüllt.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - 061 552 50 60
Alberto Schneebeli, Leiter der Stabsstelle Bildung BKSD BL - 061 952 50 53
Schlussbericht Impulsprogramme
Mit einem "Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft" reagierte der Baselbieter Regierungsrat im Jahr 1998 auf parlamentarische Vorstösse zur Stärkung der Standortattraktivität und des Arbeitsmarktes. Als konkrete Massnahme hat der Regierungsrat dem Landrat damals die Impulsprogramme I (Chance) und II (Qualifikation) vorgeschlagen, und er beantragte dafür Mittel in der Höhe von acht Millionen Franken.
Die vorgeschlagenen Impulsprogramme sollten sich an verschiedene Zielgruppen richten: Das Impulsprogramm I "Chance" beabsichtigte die Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungsaussichten von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Schnittstelle Schule-Beruf und Berufslehre-Arbeitsmarkt. Beim Impulsprogramm II "Qualifikation" ging es um die Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten für (angehende) Kader und potenzielle Unternehmensgründerinnen und Jungunternehmer. Mit der Umsetzung des Impulsprogrammes I "Chance" wurde das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung beauftragt, während die Zuständigkeit für das Impulsprogramm II "Qualifikation" beim zur damaligen Fachhochschule beider Basel gehörenden CIM-Zentrum lag.
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung von den Schlussberichten und Abrechnungen der beiden Impulsprogramme Kenntnis genommen und diese an den Landrat weitergeleitet.
Impulsprogramm Chance
Dank des Impulsprogrammes I "Chance" konnten verschiedene Projekte realisiert werden, die heute kaum mehr wegzudenken sind. Dazu gehört die Jugendberatungsstelle "wie weiter" in Birsfelden, das Angebot von "E Lehr mit Kick", das "Time out" oder das Mentoring Programm.
Ein guter Indikator zur Überprüfung der Nachhaltigkeit des Impulsprogrammes "Chance" ist die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge, die sich in den letzten 10 Jahren deutlich erhöht hat.
Impulsprogramm Qualifikation
Die Ergebnisse zum Impulsprogramm II "Qualifikation" wurden in einem Buch zusammengefasst. Das Programm hatte folgende fünf Schwerpunkte: "Künftige Ausrichtung am Unternehmensumfeld", "Interne Prozesse, Wissen und Innovation", "Personal, Qualifikation und Führung", "Programm-Management: Marketing, Gleichstellung, Qualität" und "Innovationsförderung und Kooperation mit der Wirtschaft".
Die Überprüfung der Nachhaltigkeit ist hier schwieriger als beim Impulsprogramm "Chance", da die Fusion der FHBB zur FHNW mit einer nachhaltigen Veränderung der Rahmenbedingungungen der Weiterbildungs- und Weiterqualifizierungslandschaft einherging. Immerhin kann gesagt werden, dass verschiedene Kurse weitergeführt (z.B. "Frauen führen mit Know how") oder ins ordentliche Weiterbildungsangebot der FHNW überführt worden sind.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 60
Niklaus Gruntz, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung BL - Tel. 061 927 28 00
Lobbying für Wisenberg soll weitergehen
Das Komitee "Pro Wisenberg" soll bis 2010 weiter für einen zusätzlichen Eisenbahn-Juradurchstich lobbyieren können. Dies hat der Regierungsrat heute beschlossen.
Der Wisenbergtunnel ist für die Entwicklung des Kantons von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung aufgrund des nationalen Charakters des Bauwerks notwendig.
Durch ein gezieltes und koordiniertes Lobbying ist es möglich, eine nachhaltige Verbesserung der Wahrnehmung der kantonalen Interessen bei den übergeordneten Behörden und Organisationen zu erreichen. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für das Durchführen eines professionellen Lobbyings durch das Komitee Pro Wisenberg mit rund 39'000 Franken pro Jahr.
Im Co-Präsidium des Komitees sitzen unter anderem Parlamentarier der Nordwestschweizer Kantone, sowie die Regierungsräte Ralph Lewin (BS) und Jörg Krähenbühl (BL).
Weitere Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Swisslos Sport- Fonds: Mehr Mittel - faire Spielregeln für die Verteilung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Neuerlass der Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds und vier überarbeitete Richtlinien zur Vergabe von Swisslos Sport-Fonds - Mitteln genehmigt. Die wichtigste Änderung betrifft die erweiterte Bezeichnung des Fonds. Mit der Zusatzbezeichnung "Swisslos" wird die Mittelherkunft hervorgehoben, wie dies von Swisslos allen Kantonen empfohlen wurde. Basel-Landschaft ist der erste Kanton, der nun diese Zusatzbezeichnung eingeführt hat. Dem Swisslos Sport-Fonds werden jährlich 22 Prozent des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn von Swisslos sowie fallweise anderweitige Zuwendungen zugewiesen.
Die neue Verordnung ermöglicht eine effizientere Behandlung der Gesuche durch die Verwaltung des Swisslos Sport-Fonds. Dieser wird vom Sportamt Baselland verwaltet. Im Vergleich zur bisherigen Verordnung wurden Anpassungen und Neuformulierungen vorgenommen, um die Beitragsleistungen eindeutig zu definieren. Die Sportverbände und Sportvereine profitieren künftig von den gleichen oder besseren Rahmenbedingungen. Dadurch erhalten viele Verbände und Vereine zur Stärkung ihrer grösstenteils ehrenamtlichen Tätigkeiten eine höhere finanzielle Unterstützung.
Dank der steten Anpassung der Richtlinien in den vergangenen Jahren können nahezu alle eintreffenden Gesuche auf der Grundlage der Richtlinien beurteilt werden. Bei aussergewöhnlichen Beitragsgesuchen zieht der Regierungsrat jeweils die Fachkommission für Sportfragen (Sportkommission) bei.
Der jährliche Zuwachs am Anteil Sport-Fonds betrug in den vergangenen Jahren rund drei Millionen Franken, ist aber jährlichen Schwankungen unterworfen. Durch den Neuerlass der Verordnung und durch die überarbeiteten Richtlinien werden künftig pro Jahr rund CHF 250'000 zusätzliche Mittel zu Gunsten des Sports und der Sportförderung aus dem Swisslos Sport-Fonds ausgeschüttet werden.
Gleichzeitig mit dem Neuerlass der Verordnung hat der Regierungsrat vier Richtlinien aktualisiert; die Richtlinien für Jahresbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen, die Richtlinien für spezielle Beiträge an Verbände und Vereine, die Richtlinien für Organisationsbeiträge an Sportveranstaltungen sowie die Richtlinien für die Baselbieter Talent- und Leistungssportförderung sowie Baselbieter Sporttrainingsstützpunkte.
Dieser Entwurf der Vorlage ist abgestimmt auf den separaten Entwurf der Vorlage betreffend "Harmonisierung im Bildungswesen", welche den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum HarmoS-Konkordat, zum Sonderpädagogik-Konkordat und zum Staatsvertrag Bildungsraum Nordwestschweiz beantragt. Sie fokussiert den Sprachenunterricht mit allen erforderlichen Umsetzungsmassnahmen und kann "in einem Guss" koordiniert mit den Beschlüssen zur Vorlage "Harmonisierung im Bildungswesen" eingeführt werden.
Mit dieser Vorlage wird Artikel 4 des HarmoS-Konkordates zum Sprachenunterricht erfüllt.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - 061 552 50 60
Alberto Schneebeli, Leiter der Stabsstelle Bildung BKSD BL - 061 952 50 53
Schlussbericht Impulsprogramme
Mit einem "Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft" reagierte der Baselbieter Regierungsrat im Jahr 1998 auf parlamentarische Vorstösse zur Stärkung der Standortattraktivität und des Arbeitsmarktes. Als konkrete Massnahme hat der Regierungsrat dem Landrat damals die Impulsprogramme I (Chance) und II (Qualifikation) vorgeschlagen, und er beantragte dafür Mittel in der Höhe von acht Millionen Franken.
Die vorgeschlagenen Impulsprogramme sollten sich an verschiedene Zielgruppen richten: Das Impulsprogramm I "Chance" beabsichtigte die Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungsaussichten von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Schnittstelle Schule-Beruf und Berufslehre-Arbeitsmarkt. Beim Impulsprogramm II "Qualifikation" ging es um die Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten für (angehende) Kader und potenzielle Unternehmensgründerinnen und Jungunternehmer. Mit der Umsetzung des Impulsprogrammes I "Chance" wurde das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung beauftragt, während die Zuständigkeit für das Impulsprogramm II "Qualifikation" beim zur damaligen Fachhochschule beider Basel gehörenden CIM-Zentrum lag.
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung von den Schlussberichten und Abrechnungen der beiden Impulsprogramme Kenntnis genommen und diese an den Landrat weitergeleitet.
Impulsprogramm Chance
Dank des Impulsprogrammes I "Chance" konnten verschiedene Projekte realisiert werden, die heute kaum mehr wegzudenken sind. Dazu gehört die Jugendberatungsstelle "wie weiter" in Birsfelden, das Angebot von "E Lehr mit Kick", das "Time out" oder das Mentoring Programm.
Ein guter Indikator zur Überprüfung der Nachhaltigkeit des Impulsprogrammes "Chance" ist die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge, die sich in den letzten 10 Jahren deutlich erhöht hat.
Impulsprogramm Qualifikation
Die Ergebnisse zum Impulsprogramm II "Qualifikation" wurden in einem Buch zusammengefasst. Das Programm hatte folgende fünf Schwerpunkte: "Künftige Ausrichtung am Unternehmensumfeld", "Interne Prozesse, Wissen und Innovation", "Personal, Qualifikation und Führung", "Programm-Management: Marketing, Gleichstellung, Qualität" und "Innovationsförderung und Kooperation mit der Wirtschaft".
Die Überprüfung der Nachhaltigkeit ist hier schwieriger als beim Impulsprogramm "Chance", da die Fusion der FHBB zur FHNW mit einer nachhaltigen Veränderung der Rahmenbedingungungen der Weiterbildungs- und Weiterqualifizierungslandschaft einherging. Immerhin kann gesagt werden, dass verschiedene Kurse weitergeführt (z.B. "Frauen führen mit Know how") oder ins ordentliche Weiterbildungsangebot der FHNW überführt worden sind.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 60
Niklaus Gruntz, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung BL - Tel. 061 927 28 00
Lobbying für Wisenberg soll weitergehen
Das Komitee "Pro Wisenberg" soll bis 2010 weiter für einen zusätzlichen Eisenbahn-Juradurchstich lobbyieren können. Dies hat der Regierungsrat heute beschlossen.
Der Wisenbergtunnel ist für die Entwicklung des Kantons von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung aufgrund des nationalen Charakters des Bauwerks notwendig.
Durch ein gezieltes und koordiniertes Lobbying ist es möglich, eine nachhaltige Verbesserung der Wahrnehmung der kantonalen Interessen bei den übergeordneten Behörden und Organisationen zu erreichen. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für das Durchführen eines professionellen Lobbyings durch das Komitee Pro Wisenberg mit rund 39'000 Franken pro Jahr.
Im Co-Präsidium des Komitees sitzen unter anderem Parlamentarier der Nordwestschweizer Kantone, sowie die Regierungsräte Ralph Lewin (BS) und Jörg Krähenbühl (BL).
Weitere Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Swisslos Sport- Fonds: Mehr Mittel - faire Spielregeln für die Verteilung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Neuerlass der Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds und vier überarbeitete Richtlinien zur Vergabe von Swisslos Sport-Fonds - Mitteln genehmigt. Die wichtigste Änderung betrifft die erweiterte Bezeichnung des Fonds. Mit der Zusatzbezeichnung "Swisslos" wird die Mittelherkunft hervorgehoben, wie dies von Swisslos allen Kantonen empfohlen wurde. Basel-Landschaft ist der erste Kanton, der nun diese Zusatzbezeichnung eingeführt hat. Dem Swisslos Sport-Fonds werden jährlich 22 Prozent des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn von Swisslos sowie fallweise anderweitige Zuwendungen zugewiesen.
Die neue Verordnung ermöglicht eine effizientere Behandlung der Gesuche durch die Verwaltung des Swisslos Sport-Fonds. Dieser wird vom Sportamt Baselland verwaltet. Im Vergleich zur bisherigen Verordnung wurden Anpassungen und Neuformulierungen vorgenommen, um die Beitragsleistungen eindeutig zu definieren. Die Sportverbände und Sportvereine profitieren künftig von den gleichen oder besseren Rahmenbedingungen. Dadurch erhalten viele Verbände und Vereine zur Stärkung ihrer grösstenteils ehrenamtlichen Tätigkeiten eine höhere finanzielle Unterstützung.
Dank der steten Anpassung der Richtlinien in den vergangenen Jahren können nahezu alle eintreffenden Gesuche auf der Grundlage der Richtlinien beurteilt werden. Bei aussergewöhnlichen Beitragsgesuchen zieht der Regierungsrat jeweils die Fachkommission für Sportfragen (Sportkommission) bei.
Der jährliche Zuwachs am Anteil Sport-Fonds betrug in den vergangenen Jahren rund drei Millionen Franken, ist aber jährlichen Schwankungen unterworfen. Durch den Neuerlass der Verordnung und durch die überarbeiteten Richtlinien werden künftig pro Jahr rund CHF 250'000 zusätzliche Mittel zu Gunsten des Sports und der Sportförderung aus dem Swisslos Sport-Fonds ausgeschüttet werden.
Gleichzeitig mit dem Neuerlass der Verordnung hat der Regierungsrat vier Richtlinien aktualisiert; die Richtlinien für Jahresbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen, die Richtlinien für spezielle Beiträge an Verbände und Vereine, die Richtlinien für Organisationsbeiträge an Sportveranstaltungen sowie die Richtlinien für die Baselbieter Talent- und Leistungssportförderung sowie Baselbieter Sporttrainingsstützpunkte.
[Vgl. Gesetzessammlung, SGS 369.11]
Weitere Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL - Telefon: 061 827 91 03 / Natel: 079 770 49 61, E-Mail: [email protected]
Altes neues Naturschutzgebiet bei Lampenberg
Weitere Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL - Telefon: 061 827 91 03 / Natel: 079 770 49 61, E-Mail: [email protected]
Altes neues Naturschutzgebiet bei Lampenberg
Das bisherige Naturschutzgebiet "Weid" bei Lampenberg ist erweitert worden und heisst neu "Tannenboden-Allmet".
Das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" befindet sich an der Westgrenze der Gemeinde Lampenberg auf der Tafeljura-Hochfläche in einer Höhenlage zwischen ca. 510 und 600 m ü.M. Es besteht aus den drei räumlich getrennten Teilgebieten "Tannenboden-Weid", "Allmet" und "Morenplatz". Ein mit der Bürgergemeinde Lampenberg vereinbartes Eichenförderungs-Projekt ergänzt nicht nur das erweiterte Naturschutzgebiet, sondern auch den Wildenstein.
Deshalb sind im "Tannenboden-Allmet" insbesondere Eichen, einschliesslich der typischen Altholz-Fauna und -Flora wie Käfer und Flechten zu erhalten und zu fördern.
Das Naturschutzgebiet "Tannenboden-Allmet" befindet sich an der Westgrenze der Gemeinde Lampenberg auf der Tafeljura-Hochfläche in einer Höhenlage zwischen ca. 510 und 600 m ü.M. Es besteht aus den drei räumlich getrennten Teilgebieten "Tannenboden-Weid", "Allmet" und "Morenplatz". Ein mit der Bürgergemeinde Lampenberg vereinbartes Eichenförderungs-Projekt ergänzt nicht nur das erweiterte Naturschutzgebiet, sondern auch den Wildenstein.
Deshalb sind im "Tannenboden-Allmet" insbesondere Eichen, einschliesslich der typischen Altholz-Fauna und -Flora wie Käfer und Flechten zu erhalten und zu fördern.
[Vgl.
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
]
Weitere Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Aufnahme der historischen Wölbäcker in der Flur Chirsgarten in Ettingen in das Inventar der geschützten archäologischen Stätten und Zonen
Bereits seit langem sind die Wölbäcker in der Flur Chirsgarten in Ettingen bekannt. Es handelt sich um Ackerfluren, die ihre typische Form dadurch erhalten haben, dass beim Pflügen das Erdreich immer zur Mitte des Ackers hin umgeschichtet wurde. Dabei entstanden mit der Zeit eine starke Erhöhung der Ackermitte und eine Vertiefung der Ackerränder, so dass die langen streifenförmigen Äcker ihre typische "waschbrettartige" Oberfläche erhielten. Diese Art des Pflügens ist charakteristisch für das Mittelalter und war bereits von vorgeschichtlicher Zeit an üblich. Mit der Einführung von Pflügen mit wendbarem Streichbrett in der frühen Neuzeit gab man diese Form der Ackerbearbeitung auf und schichtete die Schollen über die gesamte Ackerfläche hinweg gleichmässig um, wodurch die Ackeroberflächen ihre flache und nach dem Pflügen nur leicht gewellte Form erhielten, wie wir es heute kennen. Bald nach der Aufgabe des Ackerbaus in der Flur Chirsgarten wurden auf Erhebungen Kirschbäume gepflanzt. Bis auf wenige Ausnahmen fanden seitdem keine Eingriffe in den Boden mehr statt, so dass die Wölbäcker erhalten blieben. Relikte dieser Form des Ackerbaus haben sich in Europa mehrfach erhalten, in der Nordwestschweiz sind die Ettinger Wölbäcker jedoch einzigartig und wichtige kulturgeschichtliche Denkmäler.
Die Wölbäcker wurden bereits 1991 im Zonenplan als Schutzzonen ausgewiesen. Vor geplanten Güterzusammenlegungen 1999 und Meliorationsarbeiten 2002, wies die Archäologie Baselland darauf hin, dass es sich bei dem Bereich der historischen Ackerbauformen um eine archäologische Zone handelt, die in ihrem Bestand zu bewahren ist. Die bisherige Nutzung als Obstbauareal sowie die landwirtschaftliche Nutzung in Bereichen, in welchen die Wölbäcker bereits zerstört sind, blieb dabei weiterhin möglich. Nachdem es Bestrebungen gab, die Nutzung des Areals zu verändern, was sowohl für die Erhaltung der Kirschbaum - Hochstammkultur als auch für die Wölbäcker eine Gefahr bedeutete, verfügte die Archäologie Baselland im März 2008 eine provisorische Schutzmassnahme. Am 20. Januar 2009 hat Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschlossen, das Areal mit den erhaltenen Wölbäckern in das Inventar der geschützten archäologischen Stätten und Zonen aufzunehmen.
Weitere Auskünfte: Dr. Michael Schmaedecke, Abteilung Kantonsarchäologie, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft - Tel. 061 552 62 35
100. Geburtstag in Lausen
Am Mittwoch, 21. Januar 2009, kann Hans Freivogel-Hofmann seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird dem Jubilar am 21. Januar 2009, 11.30 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Empfang hoher Offiziere im Schloss Ebenrain
Am Dienstag, 27. Januar 2009, empfängt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hohe Offiziere im Schloss Ebenrain in Sissach.
Der traditionelle Offiziersempfang findet gemeinsam mit Basel-Stadt statt. Regierungsrat Hanspeter Gass, Basel-Stadt, wird am Empfang vom 27. Januar 2009 im Schloss Ebenrain ebenfalls teilnehmen.
Weitere Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Aufnahme der historischen Wölbäcker in der Flur Chirsgarten in Ettingen in das Inventar der geschützten archäologischen Stätten und Zonen
Bereits seit langem sind die Wölbäcker in der Flur Chirsgarten in Ettingen bekannt. Es handelt sich um Ackerfluren, die ihre typische Form dadurch erhalten haben, dass beim Pflügen das Erdreich immer zur Mitte des Ackers hin umgeschichtet wurde. Dabei entstanden mit der Zeit eine starke Erhöhung der Ackermitte und eine Vertiefung der Ackerränder, so dass die langen streifenförmigen Äcker ihre typische "waschbrettartige" Oberfläche erhielten. Diese Art des Pflügens ist charakteristisch für das Mittelalter und war bereits von vorgeschichtlicher Zeit an üblich. Mit der Einführung von Pflügen mit wendbarem Streichbrett in der frühen Neuzeit gab man diese Form der Ackerbearbeitung auf und schichtete die Schollen über die gesamte Ackerfläche hinweg gleichmässig um, wodurch die Ackeroberflächen ihre flache und nach dem Pflügen nur leicht gewellte Form erhielten, wie wir es heute kennen. Bald nach der Aufgabe des Ackerbaus in der Flur Chirsgarten wurden auf Erhebungen Kirschbäume gepflanzt. Bis auf wenige Ausnahmen fanden seitdem keine Eingriffe in den Boden mehr statt, so dass die Wölbäcker erhalten blieben. Relikte dieser Form des Ackerbaus haben sich in Europa mehrfach erhalten, in der Nordwestschweiz sind die Ettinger Wölbäcker jedoch einzigartig und wichtige kulturgeschichtliche Denkmäler.
Die Wölbäcker wurden bereits 1991 im Zonenplan als Schutzzonen ausgewiesen. Vor geplanten Güterzusammenlegungen 1999 und Meliorationsarbeiten 2002, wies die Archäologie Baselland darauf hin, dass es sich bei dem Bereich der historischen Ackerbauformen um eine archäologische Zone handelt, die in ihrem Bestand zu bewahren ist. Die bisherige Nutzung als Obstbauareal sowie die landwirtschaftliche Nutzung in Bereichen, in welchen die Wölbäcker bereits zerstört sind, blieb dabei weiterhin möglich. Nachdem es Bestrebungen gab, die Nutzung des Areals zu verändern, was sowohl für die Erhaltung der Kirschbaum - Hochstammkultur als auch für die Wölbäcker eine Gefahr bedeutete, verfügte die Archäologie Baselland im März 2008 eine provisorische Schutzmassnahme. Am 20. Januar 2009 hat Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschlossen, das Areal mit den erhaltenen Wölbäckern in das Inventar der geschützten archäologischen Stätten und Zonen aufzunehmen.
Weitere Auskünfte: Dr. Michael Schmaedecke, Abteilung Kantonsarchäologie, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft - Tel. 061 552 62 35
100. Geburtstag in Lausen
Am Mittwoch, 21. Januar 2009, kann Hans Freivogel-Hofmann seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird dem Jubilar am 21. Januar 2009, 11.30 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Empfang hoher Offiziere im Schloss Ebenrain
Am Dienstag, 27. Januar 2009, empfängt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hohe Offiziere im Schloss Ebenrain in Sissach.
Der traditionelle Offiziersempfang findet gemeinsam mit Basel-Stadt statt. Regierungsrat Hanspeter Gass, Basel-Stadt, wird am Empfang vom 27. Januar 2009 im Schloss Ebenrain ebenfalls teilnehmen.
Mitteilung an die Medien:
am Dienstag, 27. Januar 2009, 12.30 Uhr, sind Ihre Fotografen freundlich zu einem Fototermin ins Schloss Ebenrain, Sissach, eingeladen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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