Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
12.06.2012
Regierungsrat will Angebote für Langzeitarbeitslose optimieren |
Im Kanton Basel-Landschaft sollen auf den 1. Januar 2014 die Massnahmen zur Eingliederung bedürftiger Personen im Bereich der Sozialhilfe optimiert werden. Zusätzlich zu den bewährten Eingliederungsprogrammen sollen auch Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose angeboten werden. Der Regierungsrat betrachtet alle Angebote als Kernaufgaben der Sozialhilfe, weshalb sich der Kanton weiterhin und bei allen Massnahmen mit 50% beteiligen soll. Der Regierungsrat hat heute eine entsprechende Vorlage an den Landrat verabschiedet.
Der Regierungsrat hat zu diesen Vorschlägen eine Vernehmlassung durchgeführt. Im Anschluss daran hat das Kantonale Sozialamt (KSA) mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden die Einwände und Fragen behandelt und ist dabei zu einer breit akzeptierten Lösung gekommen. Bevor die Massnahmen eingeführt werden, soll das KSA eine allseits zugängliche Plattform aufbauen und für die Gemeinden Schulungs- und Informationsveranstaltungen durchführen. Dazu soll auch das Verfahren massiv vereinfacht und verkürzt werden. Die Bestimmungen im Sozialhilfegesetz über die Eingliederungsmassnahmen sind seit ihrer Einführung im Jahr 2002 mit einem "Verfalldatum" versehen. Dieses Vorgehen hat sich im Kanton Basel-Landschaft sehr bewährt. Der Regierungsrat hat - dem Grundsatz "Kein Einsatz von Steuergeldern ohne Prüfung der Wirksamkeit" folgend - im Juni 2008 die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, die beruflichen und sozialen Eingliederungsmassnahmen einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen und die Durchführung dieser Überprüfung an eine externe Fachperson zu vergeben. Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung sind insgesamt 1520 Dossiers eingehend geprüft worden. Es sind sämtliche Eingliederungsmassnahmen, die in der Zeit von 2002 bis 2008 bewilligt und durch den Kanton mitfinanziert wurden sind, näher analysiert worden. Der Kanton Basel-Landschaft hat also eine Vollerhebung durchgeführt. Der Bruttoaufwand für diese Zeitspanne hat rund 13 Mio. Franken betragen. Davon hat der Kanton Basel-Landschaft gemäss Paragraph 34 SHG die Hälfte finanziert, die andere Hälfte ist zulasten der involvierten Gemeinden gegangen. Der Evaluationsbericht weist eine Erfolgsquote der Eingliederungsmassnahmen im Kanton Basel-Landschaft von 18 Prozent aus. Diese Quote bedeute nichts anderes, als dass praktisch jeder fünften Person unmittelbar geholfen werden könne. Der Bericht weise zudem darauf hin, dass kostenrelevante Nebeneffekte von Integrationsmassnahmen - wie zum Beispiel eine Reduktion von Krankheitskosten oder eine Kostenreduktion dank einer verhinderten Suchtproblematik oder Delinquenz - zwar nicht in die Berechnung einbezogen werden könnten, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch unbedingt zu berücksichtigen seien. Der Regierungsrat geht davon aus, mit diesen Massnahmen den guten Standard der Baselbieter Sozialhilfe zum Wohle aller Betroffenen ausbauen zu können. Für Rückfragen: Rudolf Schaffner, Vorsteher des Kantonalen Sozialamtes, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 41 |
Neue Organisationsstruktur für die BUD |
Wie in der Sicherheitsdirektion soll auch in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eine Bereichsstruktur geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz für die BUD entsprechend zu ändern. Er hat die Vorlage heute Dienstag an den Landrat überwiesen.
Mit der Einführung der Bereichstruktur innerhalb der BUD soll die Zahl der Führungspersonen, die der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher direkt unterstellt sind, von elf auf fünf Personen reduziert werden. Zehn Dienststellen werden in fünf Bereiche zusammengefasst und die Zentrale Beschaffungsstelle wird in den Bereich Generalsekretariat überführt. Durch diese Massnahmen auf der obersten Hierarchieebene der Direktion kann die Führungsspanne auf ein sinnvolles Ausmass beschränkt werden. Die Bau- und Umweltschutzdirektion soll folgende Bereiche umfassen:
Die Zuordnung der Dienststellen zu den Bereichen wird nach dem Grundsatz des Sachzusammenhangs vorgenommen. Dadurch können Synergien genutzt werden. So gesehen handelt es sich um eine Massnahme im Lichte der sogenannten Ü-2 Massnahme des Entlastungspakets ("Optimierung Personalwesen"). Als Instrument zur Organisationsweiterentwicklung wird den Bereichen das Ziel gesetzt, finanzielle Einsparungen zu realisieren. Für Rückfragen: Michael Köhn, Generalsekretär BUD, Tel. 061 552 54 07 |
Neuwahlen in den Verwaltungsrat der BLPK |
Neuwahlen in den Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sechs Mitglieder des Verwaltungsrates der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) neu gewählt. Gewählt wurden: - Regierungsrat Adrian Ballmer, Liestal - Béatrice Grieder, Juristin, Allschwil - Martin Kohler, selbständiger Unternehmer, Arlesheim - Thomas Kübler, Leiter Institutionelle Kunden bei einer Bank, Büsserach/SO - Peter Manzoni, Treuhänder, Liestal - Rudolf Schaffner, Leiter Kantonales Sozialamt Basel-Landschaft, Sissach Thomas Kübler wurde als neues Mitglied anstelle des verdienten Bisherigen Jean-Daniel Neuenschwander, Mitglied der Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank, gewählt. Die zwölf Mitglieder des Verwaltungsrates der Basellandschaftlichen Pensionskasse werden je zur Hälfte vom Regierungsrat und von der Abgeordnetenversammlung der BLPK gewählt. Die Abgeordnetenversammlung führte ihre Wahlen Ende Mai durch. Für Rückfragen: Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 05 |
Stellungnahme zum GPK-Bericht betreffend die VGD |
Stellungnahme des Regierungsrates zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission betr. Abklärungen zu Schwerpunktthemen im Bereich der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Der Regierungsrat hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 26. April 2012 und die darin enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Er hat an seiner heutigen Sitzung eine Stellungnahme zum Bericht verabschiedet. > <media 79282 _blank - "APPLIKATION, 2012-122 schreiben rr, 2012-122_schreiben_rr.pdf, 156 KB">Stellungnahme des Regierungsrates zum Bericht der GPK</media> Für Rückfragen: Regierungspräsident Peter Zwick, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 56 03 |
Erweiterung des Inventars geschützter Naturobjekte |
Bedeutende Erweiterung des Inventars geschützter Naturobjekte
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung fünf kommunale Naturschutzgebiete als Objekte von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen und zwei Gebiete erweitert. Die Unterschutzstellung wird am 1. Juli 2012 wirksam. Im einzelnen handelt es sich bei den Objekten von regionaler Bedeutung um – das Gebiet "Gugger", Gemeinde Niederdorf, – das Gebiet "Leisenberg", Gemeinde Oberdorf, – das Gebiet "Zwischenflüe", Gemeinden Niederdorf und Lampenberg, – das Gebiet "Thommeten", Gemeinde Oberdorf, – das Gebiet "Dielenberg-Hangelimatt", Gemeinden Oberdorf und Niederdorf, Erweitert wurden das Naturschutzgebiet "Rehhag", Gemeinden Waldenburg, Oberdorf und Bennwil, sowie das national bedeutsame Naturschutzgebiet "Richtiflue", Gemeinden Waldenburg und Oberdorf, welches neu eine Gesamtfläche von 41.03 ha umfasst. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Baugesuche und Planungen, Tel. 061 552 55 76 |
Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung |
Der Regierungsrat hat eine neue kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung verabschiedet und auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt.
Das Bundesgesetz über Geoinformation und die 11 Ausführungsverordnungen wurden am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Ziel dieses Erlasses ist es, die Vielzahl neuer Bestimmungen auf Bundesebene über die amtliche Vermessung auf die kantonale Stufe herunterzubrechen und damit die bestehende kantonale Vermessungsverordnung vollständig zu überarbeiten. In Anlehnung an die Terminologie des Bundesrechts wird der Titel der Verordnung geändert und als "Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)" bezeichnet. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs und der besseren Übersichtlichkeit wurde zudem die bestehende Verordnung über die Nachführung der amtlichen Vermessung durch eine patentierte Ingenieur-Geometerin oder einen patentierten Ingenieur-Geometer (Nachführungsverordnung) in die neue KVAV integriert. Im gleichen Zusammenhang werden aus dem Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung Bestimmungen übernommen, welche ausschliesslich fachtechnische Bedeutung haben. Schliesslich werden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der bald 20-jährigen Praxis seit der Einführung des Vermessungsstandards AV93 berücksichtigt. Mit der neuen kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV wird die vielschichtige Umsetzung der amtlichen Vermessung im Kanton Basel-Landschaft in einem einzigen Erlass ermöglicht. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Patrick Reimann, Kantonsgeometer / Leiter Amt für Geoinformation, Tel. 061 552 56 85, E-Mail: [email protected] |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Reinach am 23. Mai 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Überbauung Mischeli" und die Mutation zum Strassennetzplan (mit Ausnahmen) genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft |