Der Kanton Aargau, der Kanton Basel-Landschaft, die Gemeinden Kaiseraugst und Augst sowie die Kraftwerk Augst AG beteiligen sich alle an der Sanierung der so genannten Zeppelinbrücke über die Ergolz in Augst und Kaiseraugst. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat heute den entsprechenden Vertrag genehmigt.
Die Eigentumsverhältnisse an der Zeppelinbrücke sind unklar und nicht nachvollziehbar, was im Umstand begründet liegt, dass die östliche Uferseite der Ergolz in der Gemeinde Kaiseraugst, die westliche aber in der Gemeinde Augst liegt. Somit befindet sich die eine Hälfte der sanierungsbedürftigen Brücke im Kanton Aargau und die andere im Kanton Basel-Landschaft.
Um die Frage der Finanzierung der Sanierung sowie jene der Eigentumsverhältnisse zu klären, haben sich Vertreter der Kantone Aargau und Basel-Landschaft mit Vertretern der Gemeinden Kaiseraugst und Augst sowie der Kraftwerk Augst AG zu verschiedenen Besprechungen getroffen. Die fünf Parteien sind überein gekommen, dass die Brücke saniert wird und sich alle Parteien an den Sanierungskosten von CHF 600'000.- beteiligen. Ausserdem wurde vereinbart, dass auch die Eigentumsverhältnisse und die künftige Unterhalts- und Sanierungspflicht vertraglich zu regeln sind.
Die beiden Kantone Aargau und Basel-Landschaft beteiligen sich mit CHF 110'000.- an den Sanierungskosten. Die verbleibenden Sanierungskosten werden zwischen der Kraftwerk Augst AG (CHF 220'000.-) und den Gemeinden Kaiseraugst und Augst (je CHF 80'000.-) aufgeteilt.
Das Eigentum an der Zeppelinbrücke wird gemäss dem Vertrag den Gemeinden Augst und Kaiseraugst zugewiesen. Sie sind dementsprechend künftig auch für den Unterhalt und die Sanierung der Brücke zuständig.
Für Rückfragen: Andres Rohner, Stv. Leiter Rechtsdienst, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 54 05
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Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft der Übergang von der kantonalen Prozessordnung auf die neue, seit 2011 in Kraft stehende schweizerische Strafprozessordnung grundsätzlich positiv verlaufen ist.
Dennoch identifizierte der Bericht der Fachkommission in diversen Bereichen Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat nun in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Aufträge erteilt. Diese richten sich primär auf die Ausgestaltung des Pikettdienstes, auf die Fallbearbeitung sowie auf die Abschlussbilanz der "alten" Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, den Pikettdienst so zu organisieren, dass während der Bürozeiten die anwesenden Staatsanwältinnen und -anwälte im Pikettfall beigezogen werden können. Ausserhalb der Bürozeiten stehen Untersuchungsbeauftragte für diese Aufgabe zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, nach dem Umstellungsjahr 2011 frei werdende Leitungsressourcen vermehrt für die persönliche Fallbearbeitung einzusetzen. Die Instrumente der Verfahrensplanung sollen in allen Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Das Verzeichnis über die per 31. Dezember 2010 von der "alten" auf die neue Staatsanwaltschaft übergegangenen Verfahren soll präzisiert und durch zusätzliche Angaben erweitert werden.
Die Staatsanwaltschaft muss dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission bis zum 31. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung dieser Massnahmen berichten.
Für Rückfragen zwischen 14.00h und 15.00h:
Regierungsrat Isaac Reber, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 07
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