Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
10.07.2012
Neu: Integrationsempfehlung für Expats |
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Praxisänderung zur "Integration" von Expats (hoch qualifizierte ausländische Mitarbeitende von Firmen in der Region) beschlossen: Neu erhalten Expats seit dem 1. Juli 2012 bei einer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren lediglich eine Integrationsempfehlung und nicht mehr eine Integrationsverpflichtung. Damit beantwortet der Regierungsrat eine entsprechende Interpellation von Landrat Christoph Buser und folgt der Empfehlung des Runden Tisches Integration.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass für alle Ausländerinnen und Ausländer die Verpflichtung gilt, sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinander zu setzen und sich die dafür notwendigen Sprachkenntnisse zu verschaffen. Der Spracherwerb ist für eine erfolgreiche Integration zentral, die nach den Vorstellungen des zukünftigen Ausländergesetzes vermehrt über die Regelstrukturen (z.B. Schulen, Betriebe) erfolgen sollte. Mit der Praxisänderung können mögliche Standortnachteile vermieden werden für die Wirtschaft, die auf hoch qualifizierte Personen aus Drittstaaten angewiesen ist. Dieses Vorgehen bewährt sich offenbar auch in Nachbarkantonen. Zudem ist die wirtschaftliche Integration von Expats in der Regel gegeben und die Aufenthaltsdauer typischerweise offen. Abklärung bei Erstinformationsgesprächen Bei den Erstinformationsgesprächen mit Expats klärt das Amt für Migration (AFM) vorgängig ab, ob mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist oder nicht. Bei Personen mit einer maximal zweijährigen Aufenthaltsdauer stehen die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte im Hintergrund, weil sie nicht die Absicht des dauernden Verbleibens in der Schweiz haben. Die berufliche Integration ist bereits gegeben, da die Expats durch ihre schweizerischen Arbeitgebenden aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie der gegebenen Qualifikation als Spezialistinnen und Spezialisten rekrutiert und in die Schweiz geholt werden. Zudem kann bei ihnen auch das Risiko einer zukünftigen Abhängigkeit von der öffentlichen Sozialhilfe weitgehend ausgeschlossen werden. Für Rückfragen: zwischen 14.00h und 15.00h: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07 |
Psychiatrie Baselland: Gründung "Stiftung Tierpark Weihermätteli" |
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt der Psychiatrie Baselland die Überführung des Betriebsbereiches Tierpark Weihermätteli in die "Stiftung Tierpark Weihermätteli". Die Psychiatrie Baselland als Stifterin widmet der Stiftung das Dotationskapital (30'000 Franken), welches dem Tierpark-Fonds der Psychiatrie Baselland entnommen wird. Die Psychiatrie Baselland stellt der Stiftung Land und Immobilien gegen einen Pachtzins für den Betrieb des Tierparks zur Verfügung. Umgekehrt bezahlt die Psychiatrie Baselland der Stiftung einen jährlichen Beitrag für die Nutzung der Anlage für ihre Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner.
Bereits im Dezember 2011 nahm der Regierungsrat von einer geplanten Änderung der Trägerschaft des Tierparkes Weihermätteli Kenntnis. Das Ziel der Änderung der Trägerschaft ist der Erhalt des Tierparks. Hintergrund ist der Umstand, dass die anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten des Tierparks aufgrund der KVG-bedingten Veränderungen der Rahmenbedingungen nicht von der Psychiatrie Baselland alleine getragen werden können. Das Jahr 2012 soll deshalb dazu genutzt werden, Möglichkeiten und Lösungen für eine langfristige Finanzierung des Tierparks zu erarbeiten und den Erhalt des Parks nachhaltig zu sichern. Für Rückfragen: Hans-Peter Ulmann, CEO Psychiatrie Baselland, Telefon 061 553 50 01, E-Mail: [email protected] Rolf Wirz, Informationsbeauftragter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 59 11, E-Mail: [email protected] |
Regierung gegen Transparenzinitiative |
Die "Transparenz-Initiative - Stoppt die undurchsichtige Politik" fordert, dass politische Parteien und sonstige politische Gruppierungen, Initiativ- und Referendumskomitees, und sonstige Organisationen, die sich an Abstimmungen und Wahlen beteiligen, die in die Kompetenz von Kanton und Gemeinden fallen, ihre Finanzen offen legen: juristische Personen ab Zuwendungen von 1000 Franken pro Kalenderjahr, natürliche Personen ab Zuwendungen von 5000 Franken pro Kalenderjahr. Der Regierungsrat lehnt die Transparenzinitiative wegen hohem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung ab und empfiehlt, zuerst allfällige Bundesbestimmungen abzuwarten.
Zur Bekämpfung von Korruption ist die Schweiz im Jahr 2000 der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger und im Jahr 2006 der Strafrechts-Konvention des Europarates über Korruption beigetreten. Ein Monitoring sorgt dafür, dass beide Konventionen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dafür setzte der Europarat ein besonderes Gremium GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption = GRECO) ein. Vollzug der Initiative mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden Aufgrund der Empfehlungen der GRECO ist es sinnvoll, dass der Bund mit einer einheitlichen Regelung vorangeht, welche die Offenlegung der Spenden für Wahlen und Abstimmungen auf allen Ebenen des Gemeinwesens abdeckt. Sollte der Bund seine Regelung auf die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen beschränken, so könnten die Kantone in Kenntnis der Bundesvorschriften für die kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen analoge Regelungen erlassen. Im Interesse einer möglichst homogenen Regelung in der Schweiz liegt es deshalb nahe, vorerst den Entscheid über den Erlass von Bundesbestimmungen zu diesem Thema abzuwarten und nicht mit spezifischen kantonalen Regelungen vorzuprellen. Zudem bedeutet der Vollzug der Initiative einen enormen Verwaltungsaufwand (erfassen und kontrollieren) und ist deshalb schwierig umzusetzen. Für Rückfragen: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60 |
Vernehmlassung für Gesetz über die Freiwilligenarbeit |
Das Gesetz über die Freiwilligenarbeit schafft die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Organisationen zur Vermittlung, Koodination und Beratung von Freiwilligenarbeit. Das Gesetz sieht auch einen jährlichen "Freiwilligenpreis" vor, eine Anerkennung für eine besondere Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich. Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
vgl.
aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60 |
Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur |
Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur: Bericht über das finanzielle Engagement des Kantons
Im Rahmen der Stellungnahme zum Ausbau der Gleisanlagen der SBB in Liestal hat die Bau- und Umweltschutzdirektion eine Übersicht zum finanziellen Engagement des Kantons im Bereich der Bahninfrastruktur erstellt. Der Regierungsrat hat diesen Bericht heute Dienstag zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Die Übersicht zeigt klar, dass im Kanton Basel-Landschaft mit seiner umfangreichen Privatbahninfrastruktur bereits heute erhebliche Mittel in den Unterhalt und den Ausbau der Bahninfrastruktur fliessen. Ein weitergehendes Engagement ist derzeit nicht vorgesehen und aufgrund der angespannten Finanzlage auch nicht möglich. Dem Bericht ist aber auch zu entnehmen, dass der Bund mit der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)" eine wesentliche Vereinfachung der Finanzierung der Bahninfrastruktur plant. So sollen neu auch die Infrastrukturen von BLT und WB vollumfänglich durch den Bund finanziert werden. Im Gegenzug werden sich die Kantone an der Finanzierung der Publikumsanlagen an allen Bahnhöfen und Haltepunkten beteiligen müssen - auch an jenen der SBB. Insgesamt wird dies voraussichtlich ab 2016 zu einer Mehrbelastung des kantonalen Haushalts im Umfang von ca. CHF 10 Mio. führen. Allerdings ist dieser Ausblick noch mit grossen Unsicherheiten behaftet, da die parlamentarische Beratung dazu erst begonnen hat. > <media 79981 _blank - "APPLIKATION, bahninfrastruktur, bahninfrastruktur.pdf, 173 KB">Bericht über das finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft für die Bahninfrastruktur</media> Für Rückfragen: Jörg Jermann, ÖV-Delegierter, Tiefbauamt, Tel. 061 552 59 42 |
Vernehmlassung zur CO2-Verordnung |
Die Baselbieter Regierung teilt die Einschätzung des Bundesmtes für Umwelt (BAFU), wonach weitere Emissionsreduktionen unumgänglich sind, um die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre stabilisieren zu können. In ihrer heute verabschiedeten Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen hält die Regierung jedoch fest, dass sie das vorgesehene Reduktionsziel für den Gebäudebereich (CO2-Reduktion von 40 Prozent im Gebäudebereich bis im Jahr 2020) als äusserst ambitioniert betrachtet.
Im Einklang mit der Energiedirektorenkonferenz hat die Baselbieter Regierung starke Zweifel an der Erreichbarkeit der Zielsetzung im Gebäudebereich. Dies gelte speziell unter dem Blickwinkel, dass die Beitragssätze im nationalen Gebäudesanierungsprogramm bisher zwei Mal gekürzt und die Anreize damit eher kleiner geworden seien. Um die Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten, kompensiere der Kanton Basel-Landschaft derzeit die vorgenommenen Programmanpassungen vollumfänglich, was aber, so der Regierungsrat, "den Staatshaushalt in einer ohnehin schwierigen Phase zusätzlich und spürbar belastet". Einen speziellen Hinweis macht die Regierung zum Bereich der dezentralen Stromerzeugung mit Blockheizkraftwerken (BHKW). Aus historischen Gründen habe diese Art der Stromerzeugung im Kanton Basel-Landschaft eine vergleichsweise wichtige Stellung. In den letzten Jahren habe sich die Wirtschaftlichkeit der BHKW-Technologie laufend verschlechtert, weil die Preise für Erdgas stark angestiegen seien. Wegen des geplanten Ausstiegs aus der Atomenergie wird die BHKW-Technologie nach Ansicht der Regierung in der Energiestrategie 2050 wieder an Bedeutung gewinnen. Die Stärke dieser Technologie liege nicht nur in der energieeffizienten Nutzung der fossilen Primärenergie sondern auch in der Möglichkeit, rasch Regelenergie für die Netzstabilisierung bereitzustellen. Darum sollten die Bestimmungen in der CO2-Verordnung die BHKW-Technologie nicht unnötig erschweren. Für Rückfragen: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 21 |
Weiteres |
100. Geburtstag in Liestal
Am Mittwoch, 11. Juli 2012 kann Frau Klara Belloff-Döös ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 11. Juli 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. 100. Geburtstag in Bretzwil Am Dienstag, 17. Juli 2012 kann Frau Nelly Hofmann ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 17. Juli 202, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: – die vom Gemeinderat Bottmingen am 6. März 2012 beschlossene Mutation "Parzelle Nr. 2072" zum Bau- und Strassenlinienplan "Talholzstrasse"; – den von der Gemeindeversammlung Füllinsdorf am 29. März 2012 beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP) Verschiedenes Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln genehmigt und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt. vgl. <media 53882 _blank - "APPLIKATION, web gs-liste nr, _web_gs-liste_nr.pdf, 256 KB">Chronologische Gesetzessammlung </media>
Mitteilung an die Medien
Die Regierungssitzungen vom 17. Juli, 24. Juli, 31. Juli und 7. August 2012 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 14. August 2012 Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit! Landeskanzlei Basel-Landschaft |