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21.08.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Anpassung Steuergesetz und neuer Tarif für Kapitalleistungen |
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Anpassung des Steuergesetzes und neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge
Der Regierungsrat überweist dem Landrat einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzes. Diese Gesetzesänderung bezweckt die erneute Anpassung an die Steuerharmonisierung des Bundes. Zudem soll ein neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge eingeführt werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes werden verschiedene, auf Bundesebene beschlossene und für die Kantone zwingende Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes umgesetzt. Es betrifft dies insbesondere:
Diese Massnahmen sind mehrheitlich bereits per 1. Januar 2013 umzusetzen. Als weiterer, wichtiger Reformpunkt soll durch günstigere Tarifstufen bei der Besteuerung von grösseren Kapitalleistungen aus Vorsorge die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft im Vergleich mit den Nachbarkantonen verbessert werden. Bei Kapitalleistungen bis gegen 500'000 Franken ist der Kanton Basel-Landschaft zweifellos attraktiv. Bei betragsmässig darüber hinaus gehenden Kapitalleistungen, vor allem bei solchen über 1 Mio. Franken, gehört das Baselbiet aber mit Abstand zum teuersten Kanton der Nordwestschweiz. Hier besteht dringender Handlungs- und Korrekturbedarf, damit nicht zunehmend gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Kanton Basel-Landschaft verlassen. Weiter soll der aktuelle Rentnerinnen- und Rentnerabzug optimiert werden, indem er als Sozialabzug an die Rentenentwicklung der AHV gekoppelt wird. Als dritter Punkt wird eine verwaltungsorganisatorische Änderung bei der kantonalen Taxationskommission und beim Steuererlass vorgeschlagen, indem der Steuererlass in die Taxationskommission integriert werden soll. Und mit dem letzten Revisionspunkt soll eine gesetzliche Grundlage für den elektronischen Zugriff von auskunftsberechtigten Amtsstellen und Gerichten auf die Daten der kantonalen Steuerverwaltung geschaffen werden. Die Änderungen des Steuergesetzes werden wenig finanzielle und administrative Auswirkungen haben. Zu nennenswerten Mindereinnahmen wird lediglich die Neuregelung des Vorsorgetarifs für Kapitalleistungen führen. Diese Massnahme wird schätzungsweise jährliche Mindereinnahmen von rund 2.2 Mio. Franken (Gemeinden: 1.3 Mio. Franken) zur Folge haben. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass mit dieser Investition in den Standort Basel-Landschaft dessen steuerliche Attraktivität wieder erhöht wird. Aus Rücksicht auf die damit verbundenen kurzfristigen Mindereinnahmen soll die Inkraftsetzung dieser Massnahme deshalb erst auf den 1. Januar 2014 erfolgen. Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15. |
Anpassung kantonales Steuergesetz und Kirchengesetz |
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Anpassung des kantonalen Steuergesetzes und des Kirchengesetzes
Der Regierungsrat überweist dem Landrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 zwei Entwürfe zur Änderung des Steuergesetzes und des Kirchengesetzes. Mit der Änderung des Steuergesetzes soll die Grundlage für die Einführung von A-Post Plus bei der kantonalen Steuerverwaltung geschaffen werden. Mit der Änderung des Kirchengesetzes soll eine Provision für den Bezug der Kirchensteuer durch die kantonale Steuerverwaltung eingeführt werden. Beide Gesetzesänderungen führen ab nächstem Jahr zu einer Entlastung des Staatshaushalts von über 120'000 Franken. Die kantonale Steuerverwaltung verschickt aus Beweisgründen über 17'000 eingeschriebene Briefe pro Jahr. Anstelle von eingeschriebenen Postsendungen soll künftig in der Regel der Service "A-Post Plus" genutzt werden. Für wichtige Sendungen wie zum Beispiel Einspracheentscheide bleibt aber im Einzelfall der Versand mit eingeschriebener Post weiterhin möglich. A-Post Plus ist eine Dienstleistung, welche die Post exklusiv Geschäftskunden anbietet. Die Kombination A-Post Plus und Track & Trace (elektronische Sendungsverfolgung) bietet zusätzlich zur schnellen Zustellung die Möglichkeit, den Verlauf des Versandprozesses am Bildschirm zu verfolgen und zu kontrollieren. Damit kann ähnlich wie beim eingeschriebenen Brief der Nachweis der Zustellung erbracht werden. A-Post Plus ist günstiger als eingeschriebene Sendungen. Mit dieser Massnahme lassen sich rund 40'000 Franken pro Jahr an Versandkosten einsparen. Die kantonale Steuerverwaltung erhebt von den steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer von 5 Prozent des Staatssteuerbetrags zugunsten der Landeskirchen. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Staatssteuer in Rechnung gestellt und einmal jährlich an die Landeskirchen verteilt. Diese Dienstleistung hat die Steuerverwaltung bisher unentgeltlich zugunsten der Landeskirchen erbracht. Mit der neu einzuführenden Provision soll der Aufwand der kantonalen Steuerverwaltung für den Bezug der Kirchensteuern abgegolten werden. Es soll daher für den Bezug und die Weiterleitung der Kirchensteuern an die Landeskirchen eine Bezugsprovision von 1 Prozent des bezogenen Kirchensteuerbetrags eingeführt werden. Diese Provision führt beim Kanton zu einem zusätzlichen Ertrag von über 80'000 Franken pro Jahr. Am 17. Juni 2012 hat der Baselbieter Souverän das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz) abgelehnt. Gründe für die Ablehnung waren in erster Linie die im Rahmengesetz vorgesehene Überführung der Berufsvorbereitenden Schule BVS2 in ein einjähriges Brückenangebot und die Einführung eines Selbstbehalts bei den Krankheitskosten. Die hier vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen waren ebenfalls Teil des Entlastungsrahmengesetzes. Sie waren jedoch weder im Vernehmlassungsverfahren noch in der politischen Diskussion umstritten und sollen daher mit separater Vorlage wie ursprünglich geplant per 1. Januar 2013 eingeführt werden. Für Rückfragen: Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 71. |
Gasttaxengesetz wird an Landrat überwiesen |
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Mit der Einführung eines Gasttaxengesetzes soll auch im Kanton Basel-Landschaft die Erhebung einer Gasttaxe ermöglicht werden. Mit dem Ertrag der Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Die Taxe soll aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Nachbarkantons Basel-Stadt gestaltet, aber auf die spezifischen Bedürfnisse des Baselbiets massgeschneidert werden. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen zugute kommen zu lassen. Ein weiterer Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel soll über die Aufwertung von bestehenden und neuen Anziehungspunkten, die Durchführung von Veranstaltungen und die Erteilung von Informationen das Baselbieter Angebot touristisch mittelbar für die Gäste interessanter und damit wettbewerbsfähiger machen. Die damit verbundenen Verbesserungen der Angebotsgestaltung kommen nicht nur den Gästen sondern indirekt auch der ortsansässigen Bevölkerung zugute.
Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe des Baselbiets eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Dieser Betrag soll periodisch der Teuerung angepasst werden. So sind geschätzte Einnahmen und ein Reinertrag vorgesehen, welche die Erreichung der mit der Erhebung einer Gasttaxe verbundenen Zielen ermöglicht. Die Gasttaxe ist ein neues tourismuspolitisches Instrument, welches die bestehende Tourismusförderung nicht überflüssig macht. Sie ergänzt die vom Kanton seit 2003 unterstützte Destinationswerbung für das Baselbiet. Die Taxe macht die heutigen Werbeanstrengungen von Baselland Tourismus über eine bessere Angebotsgestaltung noch wirksamer und wird damit das touristische Wachstum des Kantons in den nächsten Jahren verstetigen. Die Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung und damit verbunden eine Volksabstimmung sowie, die Gewährleistungen durch die Bundesversammlung. Als Resultat des Vernehmlassungsverfahrens wird in der vorliegenden Landratsvorlage nun zusätzlich die Parahotellerie in den Kreis der Erhebungspflichtigen eingeschlossen, die Erhebung der Gasttaxe erst ab dem 12. Lebensjahr vorgesehen sowie explizit erwähnt, dass der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung abschliesst. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage heute an den Landrat überwiesen. Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08, E-Mail: [email protected] |
"Älter werden gemeinsam gestalten" - Vernehmlassung Leitbild |
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"Älter werden gemeinsam gestalten" - Leitbild geht in die Vernehmlassung
Um den heute vielfältigen Formen des Alterns und der Generationenbeziehungen gerecht zu werden, braucht es ein neues, ganzheitliches Altersbild. Erst dann können auch entsprechend differenzierte Strategien und Massnahmen ergriffen werden. Mit dem vorliegenden Leitbild, welches zusammen mit Seniorinnen- und Seniorenorganisationen sowie dem Verband der Baselbieter Gemeinden erarbeitet wurde, geht der Kanton Basel-Landschaft, auf dem Weg hin zu einer kohärenten und zielgerichteten Senioren- und Alterspolitik, einen entscheidenden Schritt weiter. Im Leitbild werden zentrale Handlungsfelder und jeweils zwei bis sechs Wirkungsziele pro Handlungsfeld definiert. Der Kanton richtet seine diesbezügliche Politik am vorliegenden Leitbild aus. Für die Gemeinden hat das Leitbild empfehlenden Charakter. Es bietet Orientierung und unterstützt diese in der Entwicklung oder Überarbeitung ihrer kommunalen Leitbilder, Konzepte und Massnahmen für die ältere Bevölkerung. Den Organisationen und Vereinen, welche eine Vielzahl von Dienstleistungen für die ältere Generation erbringen, bietet es Leitlinien. Nicht zuletzt soll das Leitbild, welches die Regierung heute in die externe Vernehmlassung verabschiedet hat, heutige und künftige ältere Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Landschaft sowie die breite Öffentlichkeit ansprechen und einladen, sich mit den zentralen Fragen der Senioren- und Alterspolitik zu beschäftigen. Folgende acht zentralen Handlungsfelder sind im vorliegenden Leitbild enthalten: - Aktiv älter werden: Partizipation und lebenslanges Lernen - Volkswirtschaft, Arbeit und Übergang in die nachberufliche Lebensphase - Gesundheitsförderung und Prävention - Dienstleistungen und Pflege - Wohnen - Mobilität - Information und Koordination der Angebote - Sicherheit Zur Umsetzung der mittelfristigen strategischen Ziele der Senioren- und Alterspolitik braucht es als nächsten Schritt die Erarbeitung von konkreten und in kürzeren Fristen umsetzbaren Massnahmen. Diese werden unter Federführung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Rahmen des Kantonalen Runden Tischs für Altersfragen diskutiert und entwickelt. vgl. aktuelle Vernehmlassungen Für Rückfragen: Gabriele Marty, Leiterin Alter und Gesundheit, Tel. 061 552 59 56, E-Mail: [email protected] |
Raumkonzept Schweiz: überarbeitete Fassung |
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Raumkonzept Schweiz:
Regierung stimmt der überarbeiteten Fassung zu
Der Regierungsrat kann dem Raumkonzept Schweiz in der vorliegenden Fassung zustimmen. In seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an die Konferenz der Kantonsregierungen bezeichnet er das Raumkonzept als taugliches Instrument zur Koordinierung der zukünftigen Aufgaben der Raumentwicklung zwischen den drei Staatsebenen Bund - Kantone - Städte/Gemeinden. Nach Auffassung der Regierung wurde das Raumkonzept Schweiz gegenüber der früheren Version nochmals stark überarbeitet. Dabei seien die Interessen des Kantons Basel-Landschaft aber auch der Nordwestschweiz weitgehend berücksichtigt worden. Die Straffung und stärkere Strukturierung führe zu einer Schärfung und generell zu einer besseren Verständlichkeit des Raumkonzepts. Für Rückfragen: Martin Huber, Stv. Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31 |
Zugang zu genetischen Ressourcen: Nagoya-Protokoll |
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Zugang zu genetischen Ressourcen:
Regierung wünscht Präzisierung des Nagoya-Protokolls
In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Genehmigung des Nagoya-Protokolls wünscht sich die Regierung vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) klarere Angaben darüber, für welche Teilaufgaben die Kantone beigezogen werden sollen. Es könnte, so die Befürchtung der Regierung, ein erheblicher Vollzugsaufwand auf die Kantone zukommen. Das Protokoll von Nagoya regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und sich darauf beziehendes traditionelles Wissen mit dem Ziel einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile. Erforderliche rechtliche Anpassungen zur Umsetzung dieses Protokolls fliessen in das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ein. Das Protokoll sieht eine Melde- und Sorgfaltspflicht bei der Nutzung genetischer Ressourcen vor. Der Vollzug der Meldepflicht liegt beim Bundesamt für Umwelt. Der Bund soll aber in Fällen, in denen bereits Vollzugsaufgaben im Rahmen bestehender Verfahren den Kantonen obliegen, die Kantone für die Überprüfung der Sorgfaltspflicht beiziehen können. Für Rückfragen: Martin Schmidlin, Sicherheitsinspektorat, Inspektor biologische Sicherheit, Tel. 061 522 62 65 |
Änderung Bundesgesetz Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) |
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Stellungnahme des Regierungsrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE)
Der Regierungsrat kann der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen grundsätzlich zustimmen. Die darin vorgesehenen Massnahmen lassen vor allem nachts eine wahrnehmbare Verbesserung der Lärmbelastung durch den Bahnverkehr erwarten. Bei der vorgesehenen Revision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) regt der Regierungsrat an, die neusten, wissenschaftlich gestützten Kenntnisse in Bezug auf den Lärmschutz zu berücksichtigen. Die bis anhin getätigten Lärmsanierungsmassnahmen entlang der Eisenbahnkorridore haben vor allem im unteren Baselbiet und im Ergolztal für eine spürbare Verbesserung der Lärmbelastung durch Eisenbahnen geführt. Trotzdem gibt es nach wie vor Gebiete, die aufgrund von Kosten/Nutzen-Überlegungen nicht in den Genuss von Massnahmen gekommen sind. An diesen Stellen ist es angezeigt, den Lärmschutz durch Schliessung von Lücken in den Lärmschutzwänden zu verbessern. Dort wo es auch mit diesen Massnahmen zu übermässigen Belastungen kommt, kann mit alternativen Massnahmen wie z.B. Schienenschallabsorbern eine Entlastung der Situation herbeigeführt werden. Auch der Naherholungsraum ausserhalb der Siedlungen, wo grundsätzlich keine Lärmschutzwände verwirklicht werden, soll in Form einer ausgeweiteten Lärmschutz-Strategie von der revidierten Gesetzgebung profitieren. Mit dem Verbot von lauten Güterwagen ab 2020 wird deren Durchfahrt durch die Schweiz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt sein. Schon in den nächsten Jahren ist deshalb davon auszugehen, dass die ersten leisen internationalen Güterwagen auf dem Schienennetz anzutreffen sein werden. Da der Güterverkehr vor allem nachts die freien Schienenkapazitäten nutzt, wird auch in der Nacht eine wahrnehmbare Lärmreduktion beim Eisenbahnlärm zu verzeichnen sein. Trotz dieser Verbesserungen vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass mit der bevorstehenden Revision der Verordnung zum BGLE die Beurteilungsmethodik zu überprüfen ist. Denn nach wie vor wird der Eisenbahnverkehr im Vergleich zum Strassenverkehr in Bezug auf die Lärmproblematik privilegiert behandelt. Für Rückfragen: Andreas Stoecklin, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung Lärmschutz, Tel. 061 552 64 98 |
Elimination von Spurenstoffen im Abwasser |
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Elimination von Spurenstoffen im Abwasser:
Regierung verlangt Nachbesserungen beim Gewässerschutzgesetz Der Regierungsrat nimmt kritisch Stellung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser). In ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anerkennt die Regierung zwar, dass die betreffs Finanzierungsmodus deutlich überarbeitete Vorlage versuche, den seinerzeitigen Einwänden der betroffenen Kantone und der Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) Rechnung zu tragen. Die Vorlage sehe nun eine grundsätzlich verursachergerechtere Finanzierung vor. Allerdings seien nach wie vor stossende Ungleichheiten festzustellen. Der Regierungsrat unterbreitet dem UVEK deshalb verschiedene Änderungsanträge. Im einzelnen beantragt der Regierungsrat:
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11 |
Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen |
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Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen:
Basel-Mulhouse keinen unerwünschten Verkehr aufdiktieren
Der Regierungsrat befürwortet eine Anbindung des Flughafens an das öffentliche Verkehrsnetz klar und unterstützt die laufenden Bestrebungen in diesem Bereich. Dies hält die Regierung in ihrer heute Dienstag verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt fest. Der Regierungsrat spricht sich aber klar dagegen aus, dass Flugverkehr, der an anderen Flughäfen unerwünscht ist, dem Flughafen Basel-Mulhouse aufdiktiert wird. Einzugsgebiet für den Flughafen sei die trinationale Agglomeration Basel. Im Entwurf des Objektblatts ist festgehalten, dass "mit einem direkten Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit und eine sinnvolle Verkehrsteilung zwischen den Landesflughäfen geschaffen werden soll". Die Regierung hält fest, dass diese Formulierung der Funktion des Flughafens Basel-Mulhouse als trinationaler Airport entgegenlaufe: Dieser solle primär die Bedürfnisse der Grossagglomeration Basel abdecken. Gleichermassen stösst sich die Regierung an einem Passus in den Erläuterungen im Objektblatt, wo dargelegt wird, ein direkter Fernverkehranschluss diene langfristig einer Entlastung der an die Kapazitätsgrenzen stossenden Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Regierungsrat ist unmissverständlich der Auffassung, dass der binationale Landesflughafen Basel-Mulhouse mit trinatioanler Funktion nicht auch die zusätzliche Funktion eines "Überlaufs" für Flugbewegungen hat, die man an anderen Flughäfen nicht will. Die Regierung verweist auf die frühere Festlegung im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt vom 18. Oktober 2000, welche besagt: "Wichtig sind vor allem genügende, schnelle und direkte Bahnverbindungen aus und zu den Einzugsgebieten der Flughäfen". Diese Aussage, welche auch Vorgabe für das vorliegende Objektblatt sein müsse, wird vom Regierungsrat vollauf geteilt. Einzugsgebiet für den Flughafen Basel-Mulhouse sei jedoch klar die trinationale Agglomeration Basel. Der Regierungsrat beantragt im weiteren die Streichung der Passage, in der als Vororientierung der Bau einer zweiten Nord-Süd-Piste festgelegt wird. Als Grund wird angeführt, dass angesichts der Entwicklungsprognosen bis ins Jahr 2030, das heisst bis zum ungefähren Ablauf des Objektblatts, der Bau dieser zweiten Piste kein Thema sein könne. Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD, Tel. 061 552 53 96 |
Weiteres |
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100. Geburtstag in Gelterkinden
Am Freitag, 24. August 2012 kann Frau Elsa Meier-Marti ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin am 24. August 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: – die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 22. Juni 2009 beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft; – den vom Gemeinderat Sissach am 4. Juni 2012 beschlossenen Baulinienplan "Gottesackerweg / Schulstrasse". Verschiedenes Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten genehmigt und auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Landeskanzlei Basel-Landschaft |