Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
04.09.2012
Massnahmenplanung im Bereich "Wohnen im Alter" |
Arbeitsgruppe zur Massnahmenplanung im Bereich "Wohnen im Alter"
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung an das Wohnen, ist mit einem wachsenden Bedarf an unterschiedlichen Wohnformen im Alter im Kanton Basel-Landschaft zu rechnen. Die Frage der geeigneten Wohnform für die ältere Bevölkerung ist nicht einheitlich zu beantworten. Sie ist mit weiteren Faktoren wie dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Dienst- oder Pflegeleistungen, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen bei Einkommen, Bildung und familiärer Situation sowie mit Umgebungsfaktoren wie Verkehrsmobilität und Infrastruktur gekoppelt. Zugleich ist zu beachten, dass unterschiedliche Wohnformen mit unterschiedlichen Kosten sowohl für das Individuum als auch für die öffentliche Hand einhergehen. Kurz-, mittel und langfristig sollen genügend hindernisfreie und altersgerechte Wohnungen in BL (für ältere Menschen mit unterschiedlichem Budget) gebaut sein. Mit der Erstellung hindernisfreier Wohnungen soll eine optimale Nutzung von Dienst und Pflegeleistungen verbunden sein, um wenn nötig, möglichst spät kostenintensivere Betreuungsformen wählen zu müssen. Eine Arbeitsgruppe wird eingesetzt, welche Vorschläge für Massnahmen erarbeitet, die dann dem Regierungsrat präsentiert werden. Der Runde Tisch für Altersfragen wird in die Erarbeitung einbezogen. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe werden Vertretungen des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA, der Finanz- und Kirchendirektion FKD und der Rechtsdienst des Generalsekretariats der VGD zur Mitarbeit eingeladen. Aufgrund der hohen Relevanz allfälliger Entscheide für die Gemeinden, ist vorgesehen, den Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) von Anfang an in die Arbeitsgruppe einzubinden. Ebenfalls zur Teilnahme eingeladen werden der Verband der Baselbieter Alters- und Pflegeheime (BAP) sowie der Spitex-Verband Baselland. Weitere Fachpersonen können von der Arbeitsgruppe im Laufe der Projektarbeiten für die Teilprojekte bei Bedarf hinzugezogen werden. Durch die Arbeitsgruppe werden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen überprüft und, wo nötig, Änderungsvorschläge formuliert. Dies gilt insbesondere für das Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) vom 20. Oktober 2005 und § 106 der Kantonsverfassung sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Bereich der Wohnbauförderung. Die Federführung des Gesamtprojekts liegt bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft. Für Rückfragen: Gabriele Marty, Leiterin Alter und Gesundheit, Tel. 061 552 59 56, E-Mail: [email protected] |
Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes |
Regierungsrat verabschiedet Vorlage zur Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes
Das Finanzkontrollgesetz, welches seit dem 10. Dezember 2008 in Kraft ist, hat sich grundsätzlich bewährt und die Erwartungen erfüllt. Wie sich aber in den vergangenen Jahren gezeigt hat, besteht in drei Bereichen Revisionsbedarf. In seiner heute verabschiedeten Vorlage an den Landrat schlägt der Regierungsrat deshalb folgende Änderungen vor:
Für Rückfragen: Eric Vionnet, Stv. Vorsteher Finanzkontrolle, Tel. 061 552 60 48 |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
Der Regierungsrat hat die vom Gemeinderat Frenkendorf am 4. Juni 2012 beschlossene Mutation "Kirschgartenstrasse" zum Bau- und Strassenlinienplan "Gassackerweg, Kirschgartenstrasse, Madlenweg, Rischweg, Madlenjägerwegli, Weiherwegli" genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft |