Regierung schlägt Umstellung auf erneuerbaren Strom vor
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Regierung schlägt Umstellung auf erneuerbaren Strom vor - Verwaltung spart Strom
Der Regierungsrat will beim Stromeinkauf für die Verwaltung auf erneuerbare Energien umstellen. Die neue Zusammensetzung des betreffenden Stromstandardprodukts und die finanzielle Folgen erfordern einen Grundsatzentscheid des Landrats. Die Hälfte der Mehrkosten muss die kantonale Verwaltung ab 2013 beim Strom einsparen.
Gemäss Vorschlag der Regierung soll der Strombedarf der kantonalen Verwaltung künftig - wo überall möglich - mit Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür soll bei den Stromanbietern auf das jeweils günstigste vollständig aus erneuerbaren Energien stammende Stromprodukt gewechselt werden. Die Umstellung soll grundsätzlich auf den 1. Januar 2013 erfolgen.
Durch die vorgeschlagene Umstellung werden im Jahr 2013 nach heutigem Kenntnisstand Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 500'000.00 pro Jahr anfallen. Dies entspricht einer Zunahme von 12,7 Prozent auf die Gesamtkosten für den Stromeinkauf.
Die Hälfte der Mehrkosten für den Kanton (CHF 250'000,-) muss die kantonale Verwaltung beim Strom einsparen. Das entspricht rund 5 Prozent des Stromgesamtverbrauchs von heute 37 GWh (exklusive Spitäler und Sekundarschulen).
Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01
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Regierung unterstützt Ökozentrum Langenbruck
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Der Regierungsrat hat beschlossen, das Ökozentrum Langenbruck mit 300 000 Franken aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen. Es ist ein willkommener Beitrag an den Neubau einer Forschungshalle. Die Halle soll dem Energiestandard Minergie-P-ECO entsprechen. Mit dem Neubau werden bisher externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ins Ökozentrum ingegriert.
Für Rückfragen: Heidi Scholer, Leiterin Verwaltung Lotteriefonds; Tel. 061 552 60 59
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Austritt des Kantons aus dem Seilbahn- und Skiliftkonkordat
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Der Kanton Basel-Landschaft tritt aus dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte aus. Die Regierung hat heute Dienstag beschlossen, die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin auszusprechen.
Durch den Austritt fällt die doppelte Kontrolle durch die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordates für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) einerseits und durch die Hersteller anderseits weg. Damit kann für die Anlagebetreibenden der Kontrollaufwand in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht reduziert werden. Die Sicherheit der Anlagen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da die Hersteller nach wie vor periodische Kontrollen durchführen. Ausserdem werden die Anlagenbetreiber ab dem Zeitpunkt des Austritts aus dem Konkordat auf Verordnungsstufe zum Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages verpflichtet.
Der Austritt aus dem Konkordat entlastet auch den Kanton: Es entfällt ein überproportionaler, nicht verrechenbarer Verwaltungsaufwand.
Zurzeit gibt es im Kanton 20 Schrägaufzüge, 2 Kleinskilifte, 2 Skilifte sowie 1 Rodelbahn.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Tel. 061 552 53 96
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Weiteres
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100. Geburtstag in Allschwil
Am Mittwoch, 12. September 2012 kann Frau Maria Blauel-Jörger ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 12. September 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 28. November 2011 beschlossene Mutation "Parz. Nr. 3" zum Teilzonenplan "Dorfkern";
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 2. November 1995 beschlossene Mutation des Zonenreglementes Siedlung im Gebiet "Bodenacher, Langacher, Chuerzi, Lätten";
– den vom Gemeinderat Thürnen am 25. Juni 2012 beschlossenen Baulinienplan "Im Grien"
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Statuten vom 9. Juni / 22. November / 30. November / 2. Dezember / 7. Dezember 2011 des Zweckverbandes Friedhof Rümlingen und Umgebung genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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