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25.09.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Volksabstimmungen vom 25. November 2012 |
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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 25. November 2012
Am 25. November 2012 gelangen auf eidgenössischer Ebene voraussichtlich eine Änderung des Tierseuchengesetzes, das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung und drei Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von Abkommen über die Zusammenarbeit mit Deutschland, mit dem Vereinigten Königreich und mit Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt zur Abstimmung. Auf kantonaler Ebene hat der Regierungsrat folgende Abstimmung angesetzt: 1. die formulierte Gesetzesinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren" und Gegenvorschlag vom 20. September 2012; 2. die nichtformulierte Volksinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren"; 3. die nichtformulierte Volksinitiative vom 30. Juni 2011 "Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen". Im Friedensrichterkreis 12 (Pratteln-Augst) findet zudem die Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen bzw. Friedensrichtern statt. Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 |
Ausschaffungsinitiative: Regierung unterstützt Bundesratsvariante |
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Regierung unterstützt Bundesratsvariante zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zu der vom Bundesrat favorisierten Variante für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Der Bundesrat unterbreitet zwei Varianten zur Umsetzung der in der Volksabstimmung vom November 2010 gutgeheissenen Ausschaffungsinitiative. Die Initiative sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Die vom Bundesrat favorisierte Variante 1 strebt eine vermittelnde Lösung an, die sowohl dem von den neuen Verfassungsbestimmungen angestrebten Ausweisungsautomatismus als auch den geltenden Verfassungsgrundsätzen und Menschenrechtsgarantien so weit als möglich Rechnung trägt. Die vom Initiativkomitee lancierte Variante 2 sieht einen Deliktskatalog vor, der nicht nur schwere Verbrechen mit einer verhängten Strafe von mehr als 6 Monaten, sondern - ohne Bindung an eine Mindeststrafe - auch leichte Vergehen umfasst. Ausserdem wird bei Variante 2 die Ausweisung - bei gegebenem Straftatbestand - automatisch angeordnet. Damit führen auch weniger schwere Delikte zu einer zwingenden Landesverweisung. Beide Umsetzungsvarianten sehen die Einführung einer neuen Form der Landesverweisung im Strafgesetzbuch vor. Die Baselbieter Regierung spricht sich für die Variante 1 zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative aus. Die Variante 2 lehnt sie ab, weil sie fundamentalen rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Grundsätzen widerspricht und keinen Raum für eine Einzelfallprüfung unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes lässt. Die Variante 1 erachtet der Regierungsrat als gangbaren Weg, um den Volkswillen unter gleichzeitiger Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze umzusetzen. Er verlangt aber, diese Variante noch so anzupassen, dass die Anordnung der Landesverweisung weiterhin durch die ausländerrechtliche Behörde und nicht durch ein Gericht erfolgt. Er verweist darauf, dass im Jahr 2007 die frühere Konkurrenzsituation mit strafrechtlicher Landesverweisung und fremdenpolizeilicher Ausweisung mit gutem Grund aufgehoben wurde. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass gleich wie beim Vollzug von ausländerrechtlichen Wegweisungen auch bei der Umsetzung der Volksinitiative die Kosten teilweise vom Bund getragen werden. Für Rückfragen: Peter Guggisberg, Sicherheitsdirektion, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 |
Absichtserklärung für den Erhalt des Kongresses "MipTec" |
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Absichtserklärung für den Erhalt des Kongresses "MipTec" in Basel
Der Internationale Kongress "MipTec" wird von der Life-Sciences-Industrie geschätzt und vermag vor allem aufgrund des hervorragenden wissenschaftlichen Programms, das jährlich von regionalen Wissenschaftlern ehrenamtlich organisiert wird, ein internationales Publikum anzuziehen. Das rund 20-köpfige, wissenschaftliche Komitee soll durch die Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Letter of Intent) durch die beiden Kantonsregierungen (vertretend durch die Volkswirtschaftsdirektoren), das Congress Center Basel und die Handelskammer beider Basel dahingehend ermuntert werden, damit diese auch im 2013 wieder ein wissenschaftliches Kongressprogramm auf die Beine stellen. Weiter wird angestrebt, in Basel ab 2014 basierend auf "MipTec" einen international bedeutenden Kongress im Bereich Life Sciences (Life Sciences Summit) aufzubauen. Die Unterzeichnenden der Absichtserklärung setzen sich gemeinsam für den Erhalt von "MipTec" in Basel ein. Die Unterzeichnenden streben an, in Basel ab 2014 basierend auf "MipTec" einen international bedeutenden Kongress im Bereich Life Sciences (Life Sciences Summit) aufzubauen. Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08, E-Mail: [email protected] |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Wahlen Der Regierungsrat wählte Frau Mirjam Schmidli, Gemeinderätin Binningen, bis zum Ende der laufenden Amtsperiode (30. Juni 2015) als Ersatz für die ausscheidende Frau Agathe Schuler in die Fluglärmkommission. Verschiedenes
Mitteilung an die Medien Am 2. und 9. Oktober 2012 finden keine Regierungssitzungen statt. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 16. Oktober 2012. Landeskanzlei Basel-Landschaft |