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23.10.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Gegenvorschlag zur Volksinitiative betreffend Schlösser |
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Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen":
Regierung unterbreitet dem Volk einen Gegenvorschlag Der Regierungsrat stellt der nicht formulierten Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen" einen formulierten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüber. Den Stimmberechtigten empfiehlt er, die nichtformulierte Volksinitiative abzulehnen und seinen Gegenvorschlag zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes anzunehmen. Die Initiative verlangt, dass der Kanton Basel-Landschaft die Kulturgüter Schlossgut Wildenstein und Schloss Bottmingen dauerhaft erhält und ihre öffentliche Zugänglichkeit garantiert. Die Regierung schlägt mit der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes eine Lösung vor, welche den Erhalt der Schlösser und deren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sicherstellt und zudem die Staatskasse um jährlich zirka 0,7 Mio. Franken entlastet. Für das Schloss Wildenstein zeichnet sich eine Lösung auf Stiftungsbasis mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) ab. Für das Schloss Bottmingen sind die Verhandlungen noch nicht so weit fortgeschritten. Am 8. März 2012 hat der Landrat die Umwidmung der Schlösser inkl. Hofgut Wildenstein vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen beschlossen und damit die Voraussetzung für die Stiftungslösungen geschaffen. Da die BLKB ihr Engagement im Rahmen ihres bevorstehenden Jubiläums auf das Schloss konzentrieren möchte, schlägt nun die Regierung die Abparzellierung des Hofguts Wildenstein vom Schloss vor. Für den Erwerb dieses Hofguts mit seiner unter Naturschutz stehenden Umgebung hat in der Zwischenzeit die Christoph Merian Stiftung (CMS) Interesse signalisiert. Die CMS hat sich zudem in den bisherigen Verhandlungen grundsätzlich bereit erklärt, den vom Landrat am 18. Oktober 2012 beschlossenen Neubau des Freilaufstalls zu erstellen und die entsprechenden Kosten von rund 1,7 Mio. Franken vollumfänglich zu übernehmen. Der Landratsbeschluss vom 8. März 2012 bedarf einer Änderung, da bisher kein separater Verkauf des Hofgutes vorgesehen ist. Die landrätliche Bau- und Planungskommission unterstützt dieses Anliegen der Regierung, denn die CMS kann den Hofbetrieb laut bäuerlichem Bodenrecht nur dann dem bisherigen Betreiber weiter verpachten, wenn sie das Grundstück erwirbt. Für Rückfragen: Michael Köhn, Generalsekretär BUD, Tel. 061 552 54 07 |
Vernehmlassung zur kantonalen Gewerbeparkkarte eröffnet |
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Der Regierungsrat hat heute die Verfassungs- und Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die für die Einführung einer kantonalen Gewerbeparkkarte erforderlich sind. Mit dieser Karte soll auch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Kanton Basel-Landschaft bzw. die Baselbieter Gemeinden mit dem Kanton Basel-Stadt eine Vereinbarung abschliessen können, um eine gemeinsame Gewerbeparkkarte einzuführen. Diese soll zum Parkieren in beiden Kantonen berechtigen.
Heute bestehen auf öffentlichem Grund in den Baselbieter Gemeinden zahlreiche - zeitliche und gebührenmässige Beschränkungen für das Parkieren von Fahrzeugen. Gewerbetreibende sind gezwungen, sich mit allen unterschiedlichen Regelungen auseinanderzusetzen, was einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutet. Zudem kumulieren sich die Gebühren aufgrund der verschiedenen Einsatzorte erheblich. Neu soll eine kantonal einheitliche Lösung geschaffen werden, was den administrativen und finanziellen Aufwand der Handwerksbetriebe reduziert. Gleichzeitig wird damit die Grundlage geschaffen für eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft bzw. den Baselbieter Gemeinden über eine vergünstigte Abgabe einer gemeinsamen Gewerbeparkkarte. Die vorgeschlagene Gebühr beträgt pro gewerblich genutztes Fahrzeug und Jahr 100 Franken. Die Einnahmen sollen teilweise an die Gemeinden verteilt werden. Bevor die entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, wird eine Vernehmlassung bei den Parteien, Gemeinden und Verbänden durchgeführt, die bis zum 31. Januar 2013 dauert. |
Staatsvertrag Flughafen Zürich: Keine "Überlauf"-Funktion für EAP |
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Staatsvertrag Schweiz - Deutschland betreffend Flughafen Zürich:
Dem EuroAirport darf keine "Überlauf"-Funktion zugewiesen werden
Der Regierungsrat legt grössten Wert darauf, dass der Flughafen Zürich all jene Nordanflüge über deutsches Gebiet vollständig selbst auffängt, die aufgrund des neuen Staatsvertrages zwischen der Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland wegfallen. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme an das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Es wäre für den Kanton Basel-Landschaft "gänzlich inakzeptabel", so die Regierung, wenn die Entlastung des süddeutschen Raums durch den Staatsvertrag dazu führen würde, dass dadurch vermehrt Flugbewegungen auf den Flughafen Basel-Mulhouse umgeleitet würden. Auf diese Weise erhielte dieser eine zusätzliche Funktion als "Überlauf" für Flugbewegungen, die in Zürich nicht mehr möglich wären. Mit Erleichterung stellt die Regierung fest, dass der Staatsvertrag, der noch der Genehmigung des Bundesparlaments bedarf, eine Übergangsfrist bis maximal Ende 2019 vorsieht, bis unter anderem die verlängerten Sperrfristen für Nordanflüge durch deutschen Luftraum umgesetzt werden müssen. Diese Frist muss genutzt werden, auf dem Flughafen Zürich die notwendigen Anpassungsmassnahmen zu realisieren, damit die erforderlichen Flughafeninfrastrukturen für die Umsetzung der staatsvertraglich vereinbarten geänderten Anflugregimes in Zürich zur Verfügung stehen. Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsabteilung, Tel. 061 552 53 96 |
Vernehmlassung Neuregelung Anspruch Prämienverbilligung |
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Entlastungspaket 12/15 für den Staatshaushalt:
Regierungsrat schickt Neuregelung des Anspruchs von jungen Erwachsenen auf Prämienverbilligung in die Vernehmlassung Die Landratsvorlage zum Entlastungspaket 12/15 enthält als Massnahme FKD-4 eine Neuregelung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene mit dem Ziel, den Staatshaushalt ab 1. Januar 2014 jährlich wiederkehrend um 3.2 Mio. Franken zu entlasten. Mit seinem Vorschlag, der nun in die Vernehmlassung geschickt wird, will der Regierungsrat eine Lösung einführen, die in 19 Kantonen bereits in ähnlicher Form existiert. Im Kanton Basel-Landschaft erhalten junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren heute unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen ihrer Eltern einen Beitrag zur Verbilligung der obligatorischen Krankenversicherungsprämie. Dass deshalb auch gut situierte Familien unterstützt werden, die nicht darauf angewiesen wären, wird als stossend empfunden und ist sozialpolitisch unerwünscht. Der Regierungsrat schlägt nun eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vor, die gewährleistet, dass ledige junge Erwachsene ohne Unterhaltspflichten nur noch dann eine Prämienverbilligung erhalten, wenn die Familie darauf angewiesen ist. Familien bzw. Eltern, die in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben, sind in der Lage, die jungen Erwachsenen ohne staatliche Beiträge finanziell zu unterstützen. Den betreffenden jungen Erwachsenen wird nicht mehr automatisch ein Antragsformular zugestellt. Sie können aber von sich aus bei der Ausgleichskasse ein Gesuch um Prämienverbilligung einreichen. Die Ausgleichskasse prüft dann die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern. Von dieser Neuregelung ausgenommen sind die Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistung und alle jungen Erwachsenen, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben oder denen bei der Staatssteuer ein Kinderabzug gewährt wird. Sie behalten ihren bisherigen Anspruch und das Antragsformular wird ihnen weiterhin automatisch zugeschickt. Mit seinem Vorschlag will der Regierungsrat eine Lösung einführen, die in 19 Kantonen bereits in ähnlicher Form existiert. Der Vorschlag ist sozialpolitisch sinnvoll und trägt gleichzeitig substanziell zur Entlastung des Staatshaushalts bei. Die geschätzte Entlastungswirkung bei jungen Erwachsenen, die bei den Eltern wohnen, beläuft sich auf ca. 7 Mio. Franken, die 2014 budgetwirksam werden kann. Falls bei den Eltern, deren Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ähnliche wirtschaftliche Verhältnisse herrschen wie bei denjenigen, die bei den Eltern wohnen, würde sich dieser Betrag auf 14 Mio. Franken verdoppeln. Allerdings kann dieser zusätzliche Effekt aufgrund fehlender Daten nicht beziffert werden. vgl. aktuelle Vernehmlassungen Für Rückfragen: Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Tel. 061 552 53 02 |
Verpflichtungskredit für Baselland Tourismus |
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Verpflichtungskredit für Baselland Tourismus für die kommenden vier Jahre
Der Regierungsrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, über die wirksame Verwendung der nach Tourismusgesetz verwendeten Mittel zuhanden des Vereins "Baselland Tourismus" zu wachen und dem Landrat Bericht zu erstatten, wenn er einen neuen Verpflichtungskredit beantragt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gibt zu diesem Zweck jeweils am Ende der Beitragsperiode eine externe Studie in Auftrag; diejenige über die Leistungsperiode 2009 bis 2012 in reduzierter Form beim Forschungszentrum Tourismus und Transport des Instituts für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen. "Baselland Tourismus" wird von den touristischen Partnern und Leistungsträgern insgesamt als eine zuverlässige, kompetent-professionelle, motivierende und effiziente Organisation wahrgenommen. Ein gutes Feedback bekommt "Baselland Tourismus" auch hinsichtlich Dienstleistungsbereitschaft, Effektivität, Innovationsfähigkeit und Wahl der Zielmärkte. Weiter zeigt der Bericht unter anderem, dass es sich für den Kanton Basel-Landschaft gelohnt hat, das touristische Marketing in die eigenen Hände zu nehmen, dass derzeit aber die latente Gefahr der Verzettelung der Ressourcen besteht und dass "Baselland Tourismus" gegenwärtig nicht genug Mittel zur Verfügung stehen, welche für den Aufbau und die Pflege einer touristischen Marke "Basel-Landschaft" verwendet werden könnten. Für die Umsetzung einer solchen Strategie benötigt "Baselland Tourismus" insgesamt mehr Mittel als bisher. Der Regierungsrat hat deshalb auf Vorschlag der kantonalen Tourismusbranche beschlossen, dem Landrat die Einführung einer Gasttaxe zu beantragen (vgl. LRV 2012/223) und mit den Erträgen der Gasttaxe ein Mobility-Ticket für die Gäste einzuführen sowie das Baselbieter Angebot touristisch interessanter und damit wettbewerbsfähiger zu machen. Dadurch werden bisher über den Leistungsauftrag mit "Baselland Tourismus" finanzierte Bereiche voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 neu über Mittel aus der Gasttaxe finanziert werden können (also indirekt durch den Gast). Dies schafft Spielraum zur Weiterentwicklung von "Baselland Tourismus" wie vorgeschlagen in Richtung eines Destinationsmanagers und touristischen Marketingdienstleisters. Zusätzlich kann aber auch die vom Regierungsrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 beschlossene Kürzung des jährlichen Beitrags an "Baselland Tourismus" - von gegenwärtig 600'000 Franken auf 500'000 Franken ab dem Jahr 2013 - aufgefangen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb die Gewährung eines weiteren, auf vier Jahre verlängerten Verpflichtungskredites an den Verein "Baselland Tourismus" für die Leistungsperiode 2013 bis 2016 von insgesamt 2 Mio. Franken (für 4 Jahre à 500'000 Franken). Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär VGD, Tel. 061 552 65 08, E-Mail: [email protected] |
Kevin Schläpfer erhält den Baselbieter Sportpreis 2012 |
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Der Regierungsrat hat entschieden, den Eishockeytrainer Kevin Schläpfer mit dem Baselbieter Sportpreis 2012 auszuzeichnen. Die Sportfunktionäre Willy Schnell, Beat Vollenweider und Claudio Dioguardi erhalten einen Anerkennungspreis. Förderpreise gehen an die Karatekämpferin Ramona Brüderlin, die Trampolinspringerin Sylvie Wirth und den Tischtennis-Sportler Lionel Weber.
Kevin Schläpfer aus Sissach erhält den mit 15'000 Franken dotierten Baselbieter Sportpreis 2012. Der 43-jährige Kevin Schläpfer ist einer der erfolgreichsten Eishockeyspieler, welche die Region hervorgebracht hat. Die Karriere des EHC Biel-Trainers begann beim EHC Zunzgen-Sissach (ZS). Dort durchlief er alle Juniorenstufen. Im Alter von 16 Jahren und nach einer Saison in der Erstliga-Mannschaft von ZS startete er seine nationale Laufbahn. Vom NLB-Team Basel zog es ihn zu acht weiteren Vereinen. Nach Lugano, Zug, Olten, Lausanne, Langnau, Chur, Biel und Langenthal landete der Sissacher im Berner Seeland. Neben einem Schweizer-Meister-Titel mit dem HC Lugano im Jahr 1990 feierte Schläpfer in der NLB fünf Meistertitel. Nach rund 20 Jahren als Aktiver startete er im Jahr 2006 seine Karriere als Trainer des EHC Biel. Gleich zweimal rettete er die Seeländer vor dem drohenden Abstieg in die NLB. Vergangene Saison schaffte Kevin Schläpfer mit den Bielern einen Meilenstein in der Vereinsgeschichte. Erstmals seit 1993 standen die Seeländer wieder in den Play-offs. Den Bezug zum Oberbaselbiet und zu seinem Stammverein EHC Zunzgen-Sissach hat er beibehalten. Zusammen mit zwei anderen Sissacher Eishockeygrössen, Patrick Sutter und Oliver Kamber, organisierte er über mehrere Jahre ein Eishockey-Nachwuchs-Camp. Anerkennungspreis für jahrelanges Engagement Die mit je 3'500 Franken dotierten Anerkennungspreise 2012 gehen an Willy Schnell (Mumpf), Beat Vollenweider (Bubendorf) und Claudio Dioguardi (Münchenstein). Der in Röschenz aufgewachsene und heute in Mumpf wohnhafte Willy Schnell leistete als langjähriges OK-Mitglied für den Baselbieter Team-Orientierungslauf ausserordentliches Engagement. Seit 1981 war der 66-jährige pensionierte Berufsschul-Fachlehrer für die Bahnen des Team-OL zuständig. Als Bahnleger ist es ihm gelungen, jedes Jahr kategoriengerechte Bahnen zu legen. Sein Einsatz für den OL-Sport in der Nordwestschweiz war auch wegweisend für die vielen nationalen und internationalen Erfolge der stärksten Nordwestschweizer Orientierungsläuferinnen und Orientierungsläufer. Nach dem 60. Baselbieter Team-Orientierungslauf, der am 28. Oktober zur Austragung gelangen wird, wird Willy Schnell als OK-Mitglied zurücktreten. Willy Schnell steht stellvertretend für die vielen langjährigen OK-Mitglieder des Baselbieter Team-Orientierungslaufes. Beat Vollenweider aus Bubendorf und Claudio Dioguardi aus Münchenstein setzen sich seit langer Zeit im Verein Bogenschützen beider Basel für das Bogenschiessen ein. Seit 1987 ist Beat Vollenweider als Trainer und Betreuer tätig. Zwar ist er als aktiver Bogenschütze mit zahlreichen Schweizermeisterschafts-Medaillen sehr erfolgreich, doch liegt ihm die Arbeit als Trainer und Betreuer viel mehr am Herzen. Es gelingt ihm immer wieder, Sportlerinnen und Sportler für das Bogenschiessen zu begeistern. Aus dieser Arbeit resultierten zahlreiche Erfolge. Claudio Dioguardi trat 1987 dem Verein Bogenschützen beider Basel bei. Schon nach drei Jahren Mitgliedschaft gewann er die ersten nationalen Turniere. 1994 wurde er erstmals Schweizermeister Indoor und wurde auch im Nationalkader aufgenommen. Seither gewann er weitere neun Titel, sechs Silber- und fünf Bronzemedaillen an Schweizermeisterschaften sowie diverse Turniere im In- und Ausland. Als ausgebildeter Trainer übernahm er 2001 das Paraplegiker-Kader im Schweizerischen Bogenschützenverband. Seit 2006 engagiert er sich wieder als Trainer im Verein. 2010 gab Claudio Dioguardi sein Comeback beim Wettkampfschiessen. An den Weltmeisterschaften 2012 in Val d'Isère erreichte er den 24. Rang. Drei Förderpreise an Nachwuchstalente Mit Förderpreisen, die mit je 5'000 Franken dotiert sind, werden Ramona Brüderlin (Pratteln), Sylvie Wirth (Arisdorf) und Lionel Weber (Reinach) ausgezeichnet. Die 18-jährige Ramona Brüderlin ist eine erfolgreiche Karatekämpferin. Seit 2009 trainiert sie im Budo Sport Center Liestal und gehört dem Schweizerischen Nationalkader U21 an. Im Jahr 2009 wurde Ramona Brüderlin U16-Schweizer-Meisterin. Ein Jahr später gewann die KV-Sportklassenschülerin in der Kategorie U18 die Silbermedaille. Ihre international wertvollste Leistung erreichte sie 2011 mit dem neunten Rang an den Junioren Karate-Europameisterschaften in Serbien. In diesem Jahr liess sie ihre Klasse an internationalen Turnieren vermehrt aufblitzen. Sylvie Wirth, welche im Regionalen Leistungszentrum Trampolin in Liestal trainiert, kommt ursprünglich aus dem Kunstturnen und musste vor fünf Jahren wegen einer Knieverletzung zur Sparte Trampolin wechseln. Rasch wurde sie im Nachwuchskader des Schweizerischen Turnverbandes aufgenommen. Die 18-jährige Schülerin der Matursportklasse am Gymnasium Liestal schaffte ihren Durchbruch an den Schweizermeisterschaften 2010 mit dem Gewinn einer Gold- und Silbermedaille in der Kategorie Junior Girls. Ihre bedeutendste internationale Leistung gelang Sylvie Wirth am diesjährigen Weltcup im spanischen Albacete. Zusammen mit ihrer Team- Kollegin Simone Scherer erreichte sie im Synchronspringen den dritten Rang. Der 16-jährige Lionel Weber zählt zu den grössten Schweizer Hoffnungen im Tischtennis-Sport. Seit 2004 trainiert der Reinacher bei Rio-Star Muttenz. 2006 wurde er in das Schweizer Nationalkader aufgenommen. Im Jahr 2009 feierte er in der Kategorie U13 seinen ersten Schweizermeistertitel. Seither erkämpfte er sich in seiner Altersklasse weitere Nachwuchstitel. Seinen grössten Erfolg auf nationaler Ebene feierte er an der Schweizermeisterschaft 2012 in Muttenz mit dem Gewinn des Elite-Meistertitels mit seinem Doppelpartner Philip Merz. Im Nationalliga-A-Team von Rio Star Muttenz zählt Lionel Weber zu den Teamstützen. Auch international machte der Schüler der Matursportklasse am Gymnasium Liestal auf sich aufmerksam. 2011 startete er an der Team-Europameisterschaft der Elite. In diesem Jahr durfte er die Schweiz an der Team-Weltmeisterschaft und an der Europameisterschaft vertreten. Übergabe am 7. Dezember 2012 in Binningen Die öffentliche Übergabefeier, organisiert vom Sportamt Baselland, wird am Freitag, 7. Dezember 2012, im Kronenmattsaal in Binningen stattfinden. Im Namen des Regierungsrates wird Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, die Preise übergeben. Für Rückfragen: Thomas Beugger, Leiter Sportamt Baselland, Tel. 079 770 49 61 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Gemeinderat Pfeffingen am 18. Juni 2012 beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Etterweg" genehmigt. Verschiedenes Der Regierungsrat hat – die Gemeindeordnung vom 19. Juni 2012 der Einwohnergemeinde Häfelfingen genehmigt mit Ausnahme des Adjektivs "neue" in den §§ 5 und 6 Ziffer 1 Buchstabe b, wo es durch das Adjektiv "ungebundene" ersetzt wird. Die Gemeindeordnung wird auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt; – die Gemeindeordnung vom 30. November 2011 der Einwohnergemeinde Brislach genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt; – die Änderung vom 6. Juni 2012 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt; – die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Anwil vom 30. Mai 2012 genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Landeskanzlei Basel-Landschaft |