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Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes Stellung genommen. Er begrüsst es grundsätzlich, dass mit der vorgeschlagenen Teilrevision einerseits verschiedene politische Anliegen umgesetzt werden und andererseits das geltende Gesetz an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird.
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sind im Wesentlichen Änderungen bei der Steuerpflicht, insbesondere für ausländische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, bei der Besteuerung von Gemeinwesen, beim Abzug fiktiver Vorsteuern und bei der absoluten Verjährungsfrist vorgesehen.
Ausserdem sieht die Vorlage eine Aufhebung der Steuerausnahme von Parkplätzen im Gemeingebrauch vor. Obwohl der Kanton Basel-Landschaft von dieser Änderung nicht direkt betroffen wäre, schliesst sich der Regierungsrat diesbezüglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an und lehnt die vorgeschlagene Aufhebung entschieden ab. Wie die FDK ist auch der Regierungsrat der Meinung, dass die mit dem Verzicht auf das Abgrenzungskriterium des Gemeingebrauchs angestrebte Vereinfachung in keinem Verhältnis zum politischen, administrativ-technischen und finanziellen Mehraufwand steht, der dadurch den Gemeinwesen erwächst.
Für Rückfragen
Emanuel Roos, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 91 14
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Der Regierungsrat hat aufgrund der verwaltungsinternen Prüfung entschieden, dass gegen den Entwurf des SIL-Objektblattes für den Flugplatz Dittingen (Flugfeld) aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft keine Vorbehalte bestehen.
Das Flugfeld in der Gemeinde Dittingen ist heute bereits im kantonalen Richtplan enthalten (KRIP) sowie als Spezialzone Flugfeld im kommunalen Zonenplan ausgeschieden. Das neue SIL-Objektblatt zieht weder Anpassungen des kantonalen Richtplans noch des kommunalen Nutzungsplans nach sich. Auch die zukünftig anzunehmende Lärmbelastung (Planungswerte Lärm-Empfindlichkeitsstufe II) ist für die weitere Siedlungsentwicklung in Dittingen nicht relevant. Das Schreiben zum Entwurf des Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)-Objektblattes für den Flugplatz Dittingen wird nun an das Bundesamt für Zivilluftfahrt weitergeleitet.
Für Rückfragen
Walter Keller, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 85
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