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06.11.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat beurteilt Initiative als teilweise ungültig |
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Regierungsrat beurteilt formulierte Gesetzesinitiative "Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat" als teilweise ungültig
Am 13. Juli 2012 wurde von der Liga der Baselbieter Steuerzahler die formulierte Gesetzesinitiative "Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat" mit 2'844 rechtsgültigen Unterschriften eingereicht. Die kantonale Gesetzesinitiative zielt darauf ab, einerseits das Personalrecht zeitgerechter zu gestalten und andererseits kurzfristige, zeitlich bis Ende 2017 begrenzte Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts umzusetzen. Mit der Initiative wird der Regierungsrat beauftragt, in seiner Personalpolitik für möglichst effiziente und flexible Verwaltungsstrukturen zu sorgen. Die Lohnentwicklung der kantonalen Angestellten soll sich zudem an einem marktgerechten und zeitgemässen Lohnniveau orientieren. Weiter sollen durch eine Abschaffung der Restriktionen bei der ordentlichen Kündigung durch den Kanton und mit einer Annäherung an das Obligationenrecht Anreize für ein effizientes und leistungsorientiertes Arbeiten geschaffen werden. Zur Abklärung der Rechtsgültigkeit hat der Regierungsrat bei Prof. Dr. iur. Thomas Poledna, Rechtsanwalt und Titularprofessor für öffentliches Recht an der Universität Zürich und Partner der Anwaltskanzlei Poledna, Boss, Kurer, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Rechtsgutachten kommt nun zum Schluss, dass die in der Initiative vorgesehenen Regelungen im Bezug auf die Lohnentwicklung und die Entlastung des Staatshaushalts gegen den verfassungsmässigen Grundsatz verstossen, dass der Landrat abschliessend die vom Kanton ausgerichteten Besoldungen, Pensionen und Ruhegehälter regelt. Als rechtsgültig beurteilt das Gutachten jedoch die in der Initiative formulierten Änderungen im Bezug auf die Kündigungsbestimmungen - namentlich die Annäherung an das Obligationenrecht. Gestützt auf das Gutachten beantragt der Regierungsrat deshalb dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative "Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat" als teilweise ungültig zu erklären. Für Rückfragen: Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 05 Markus Nydegger, Leiter Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 38 |
Cupspiel gegen YB: Weitgehender Kostenerlass für SV Muttenz |
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Die Baselbieter Regierung hat beschlossen, dem SV Muttenz für das Cupspiel gegen den BSC Young Boys Bern vom 11. November 2012 die Kosten grösstenteils zu erlassen. Der SV Muttenz beteiligt sich pro zahlendem Zuschauer mit 1.80 Franken an den externen Sicherheitskosten. Zur Deckung der restlichen externen Kosten trägt der Sportfonds 12'000 Franken bei. Die gesamten Kosten für den Einsatz der Polizei Basel-Landschaft von knapp 150'000 Franken werden dem SV Muttenz hingegen erlassen.
Aufgrund der derzeitigen Situation zwischen den Fangemeinden des FC Basel und des BSC Young Boys (YB) und dem realistischen Szenario der Durchmischung der Fangruppen auf dem Sportplatz Margelacker beim Match SV Muttenz - YB beurteilt die Polizei Basel-Landschaft dieses Spiel als Hochrisiko-Spiel. Hinzu kommt, dass das Stadion Margelacker keine idealen Bedingungen für ein Sicherheitsdispositiv bietet. Diese beiden Faktoren bedingen ein entsprechendes Polizeiaufgebot. Der SV Muttenz hatte den Regierungsrat um einen vollständigen Kostenerlass ersucht, weil die Sicherheitsauflagen für einen Dorfverein nicht finanzierbar waren. Der Regierungsrat möchte mit dem weitgehenden Kostenerlass dem Umstand Rechnung tragen, dass der erhöhte Sicherheitsaufwand primär nicht dem Verein zuzuordnen ist und ein hoffentlich echtes Sportfest auf dem Muttenzer Margelacker ermöglichen. Für Rückfragen: Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02 Christian Saladin, Stv. Leiter Sportamt, Tel. 061 827 91 01 |
Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich Sozialhilfe aufheben |
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Regierungsrat will Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich der Sozialhilfe aufhebe
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Im Kanton Basel-Landschaft soll die Durchsetzung der Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich der Sozialhilfe aufgehoben werden. Seitdem im Jahr 2010 aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides und der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Limiten für die Verwandtenunterstützung erhöht wurden, sind die durchsetzbaren Verwandtenunterstützungsfälle massiv zurückgegangen. Im Jahr 2009 waren noch 44 Personen verwandtenunterstützungspflichtig. Nach der Anpassung der Limiten entsprechend der SKOS und dem Bundesgericht blieben lediglich noch drei der 44 Fälle des Jahres 2009 aktiv. Alle übrigen Fälle mussten eingestellt werden. In den Jahren 2010 bis 2012 kamen lediglich zwei neue Verwandtenunterstützungen hinzu, die auch nach den neuen Limiten noch unterstützungspflichtig waren. Inzwischen wurden jedoch vier der fünf aktiven Fälle eingestellt und es werden nur noch in einem einzigen Fall Verwandtenunterstützungsbeiträge bezahlt. Der letzte neue Fall wurde im Januar 2011 eröffnet, seither konnten keine weiteren Verpflichtungen mehr abgeschlossen werden. Der Bereich der Jugendhilfe wurde von der Sozialhilfe und somit auch von der Verwandtenunterstützung entkoppelt. Ebenso wenig kennt die Altershilfe die Verwandtenunterstützungspflicht. Weiter ist zu berücksichtigen, dass bei einem Anteil von nahezu 50 Prozent Sozialhilfebezüger mit ausländischer Herkunft der Vollzug der Verwandtenunterstützungspflicht mehr als erschwert bzw. bei Eltern im Ausland nicht umsetzbar ist und diese Situation somit eine Rechtsungleichheit darstellt. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass eine Überprüfung der Möglichkeit einer allfälligen Verwandtenunterstützung bei sämtlichen rund 3'000 neuen Sozialhilfefällen jährlich aufgrund der vorliegenden Zahlen nicht mehr gerechtfertigt ist. Eine Überprüfung nur bei allfälligen Hinweisen wäre willkürlich. Der Regierungsrat will deshalb die Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich der Sozialhilfe aufheben.
vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Rudolf Schaffner, Vorsteher des Kantonalen Sozialamtes, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 41 aktuelle_vernehml.htm |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
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Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Oberwil am 14. Juni 2012 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Unterm Stallen"genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft |