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27.11.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Leiter des Kantonalen Sozialamts tritt per Mitte 2013 zurück |
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Rudolf Schaffner tritt als Leiter des Kantonalen Sozialamts per Mitte 2013 zurück
Gesundheitliche Probleme zwingen Rudolf Schaffner zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Amt. Der Regierungsrat bedauert diesen Schritt ausserordentlich. Rudolf Schaffner ist am 1. November 1999 als Dienstchef/Hauptabteilungsleiter ins Kantonale Fürsorgeamt eingetreten und hat per 1. April 2000 die Amtsleitung übernommen. Er hat es mit seiner hohen Fachkenntnis, seiner ausgeprägten Sozialkompetenz und seiner grossen Erfahrung als langjähriger Präsident einer grossen Gemeinde in einzigartiger Weise verstanden, das oft kritisch im Fokus der Öffentlichkeit stehende Amt zu führen und ausgezeichnete Resultate mit seinen Mitarbeitenden zu erzielen oder als Verhandlungsergebnis zu erreichen. Seine Arbeit und seine Person sind von Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden in gleicher Weise geschätzt worden. Seine Amtsführung ist in jeder Hinsicht vorbildlich gewesen. Zu seinen grössten Erfolgen sind die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Verbänden und kantonalen Stellen im Bereich der Sozialhilfe und des Asylwesens, die hohe Rechtssicherheit, welche in diesen Themenkreisen erreicht wurde durch Schulungen und entsprechende Unterlagen, als auch durch Vorträge und sonstige Veranstaltungen, die Koordination der Interinstitutionellen Zusammenarbeit, d. h. die Optimierung der innerkantonalen Zusammenarbeit zwischen dem KIGA, der IV, dem Amt für Berufsbildung und der Sozialhilfe zu zählen. Der Regierungsrat dankt Rudolf Schaffner herzlich für die ausgezeichneten Dienste, welche er in seinen Funktionen beim Kantonalen Sozialamt geleistet hat, bedauert sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt ausserordentlich und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute. Auskünfte: Mike Bammatter, Finanz und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 02 |
Teilrevision Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter |
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Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter
Der Regierungsrat hat heute die Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter in die externe Vernehmlassung gegeben. Zielsetzung der Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter ist es, die unter dem Titel IV "Beiträge der Gemeinden an die Pensions- und Betreuungskosten" des Gesetzes festgehaltenen Bestimmungen so zu revidieren, dass eine gesetzliche Grundlage, sowohl für die Ausrichtung als auch für die Rückforderung aller von der Gemeinde an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen geleisteten Beiträge, besteht. Diese neue Regelung ist auch notwendig, um die rechtsgleiche Behandlung der Bezügerinnen und Bezüger von Gemeindebeiträgen sicherzustellen. Für die Gemeinden hat die vorliegende Revision positive finanzielle Auswirkungen, da sie die Möglichkeit hat, sämtliche an die Bewohnerin oder den Bewohner geleistete Beiträge an die Heimkosten zurückzufordern. Die Entlastung der Gemeindehaushalte ist neben der Sicherstellung der rechtsgleichen Behandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern eines Alters- und Pflegeheimes das erklärte Ziel dieser Revision. Auf den Kanton hat die vorliegende Teilrevision keine finanziellen Auswirkungen. vgl. Aktuelle Vernehmlassungen Für Rückfragen: Christine Seiler, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 15, E-Mail: [email protected] |
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