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Amt für Liegenschaftsverkehr: Integration ins Hochbauamt beantragt
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Amt für Liegenschaftsverkehr (ALV) in das Hochbauamt (HBA) zu integrieren. Die Mitarbeitenden des heutigen ALV werden weiterhin eine wichtige Funktion im Rahmen der Arealentwicklung ausüben, die durch die Kompetenzbündelung im HBA noch verstärkt wird. Von der Integration wird zudem eine Aufwandreduktion erwartet.
Am 18. Oktober 2012 hat der Landrat das Dekret zur Bereichsbildung in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) genehmigt. Die Zuordnung der Dienststellen zu den Bereichen ist nach dem Grundsatz des Sachzusammenhangs vorgenommen und ebenfalls vom Landrat beschlossen worden. In sämtlichen Bereichen wird es möglich sein, aufgrund des Sachzusammenhangs Synergien zu realisieren. Dies gilt auch für den Bereich Immobilien, der aus den Dienststellen HBA und ALV besteht.
Im Sinne der Organisationsweiterentwicklung hat die BUD festgestellt, dass das ALV nutzbringend in das HBA integriert werden kann. Die professionelle Bewirtschaftung aller Grundstücke und Liegenschaften des Kantons, gleichgültig ob dem Verwaltungsvermögen (bisher HBA) oder dem Finanzvermögen (bisher ALV) zugehörig, ist wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Bereichs Immobilien. Mit der Integration kann die Kompetenz zur Verwaltung aller Grundstücke und Liegenschaften des Kantons gebündelt werden.
Mit der Integration des ALV ins HBA steht der Wirtschaftsförderung und der Arealentwicklung ein flexibler und schlagkräftiger Ansprechpartner zur Verfügung, der das Gesamtportfolio abdeckt. Die Zusammenführung der beiden Organisationseinheiten generiert Synergien im organisatorischen Ablauf, verbunden mit der gleichzeitigen Aufwandreduktion im Personalbereich. Die Integration bringt auch eine Anpassung der Aufbau- und der Ablauforganisation im Hochbauamt mit sich, welche zu einer Aufwandreduktion führen wird.
Für Rückfragen: Thomas Jung, Kantonsarchitekt, Leiter Hochbauamt, Tel. 061 552 54 11
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Der Bundesrat hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer Vernehmlassung zur Änderung der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt das vorgeschlagene alternative Steuerberechnungsmodell vollständig ab. Er empfiehlt im Sinne der Vereinfachung, das im Kanton praktizierte und bewährte System des Einheitstarifs mit Vollsplitting auch auf Bundesebene einzuführen.
Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, die Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer in Einklang mit der Bundesverfassung zu bringen. Er spricht sich aber entschieden gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene alternative Steuerberechnung aus. Denn diese führt zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts und hat für die Kantone einen unverhältnismässig hohen Vollzugsaufwand zur Folge. Der Regierungsrat empfiehlt in seiner Vernehmlassungsantwort, das im Baselbiet bewährte System des Einheitstarifs mit Vollsplitting auch auf Bundesebene einzuführen.
Gemäss Vorschlag des Bundesrates ist bei der direkten Bundessteuer neu eine alternative Steuerberechnung von Amtes wegen durchzuführen. Bei diesem Modell berechnet die Steuerbehörde den Steuerbetrag von Ehepaaren zunächst wie bisher, indem sie die Einkommen der Ehegatten zusammen rechnet und den Verheiratetentarif anwendet. Danach nimmt sie eine alternative Berechnung des Steuerbetrags vor. Erwerbseinkommen und die damit verbundenen Abzüge sowie Renteneinkommen werden dabei den einzelnen Ehegatten individuell zugewiesen und die übrigen Einkommensarten und Abzüge werden hälftig aufgeteilt. Auf das so berechnete Einkommen wird der Tarif für Alleinstehende angewendet. Der niedrigere der beiden nach diesen Methoden berechneten Beträge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.
Zudem sollen neu ein Einverdienerabzug sowie ein Alleinerzieherabzug für ausgewogene Steuerbelastungsrelationen zwischen den verschiedenen Familienmodellen sorgen.
Der Kanton Basel-Landschaft bemüht sich seit jeher um eine generelle Vereinfachung des Steuersystems; dieser Grundsatz ist inzwischen sogar auf Verfassungsebene verankert worden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen alternativen Steuerberechnung das im Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Januar 2007 geltende System des Einheitstarifs mit Vollsplitting auch für die direkte Bundessteuer eingeführt werden. Dabei wird das steuerbare Einkommen von Ehepaaren zusammen gerechnet und für die Satzbestimmung durch zwei geteilt. Somit wird in nahezu sämtlichen Paar- und Familienkonstellationen eine vergleichbare Steuerbelastung erreicht.
Das vorgeschlagene Berechnungsmodell des Bundesrates führt zu zusätzlichem Veranlagungsaufwand und zu erheblichen Anpassungen bei der Steuersoftware, die heute noch nicht geschätzt werden können. Der Regierungsrat fordert daher, dass sich der Bund an den entsprechenden Kosten beteiligt, sollte er an der alternativen Steuerberechnung festhalten.
Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 14. Juni 2012 beschlossene Mutation des Strassenreglementes;
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den Vertrag über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Gelterkinden / Sissach, mit Ausnahme von § 16 Absatz 1, genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
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die Änderung der Verordnung über die Anpassung von Verordnungen an die Revision des Zivilgesetzbuches und die Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches in Sachen Erwachsenenschutz und Kindesrecht genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt;
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die Verordnung zum Taxigesetz genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt;
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die Statuten des Feuerwehrzweckverbandes WOLF (Waldenburg, Oberdorf, Liedertswil) genehmigt und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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