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11.12.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierung will einheitliche Standards für Sicherheitsunternehmen |
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Der Baselbieter Regierungsrat will, dass Sicherheitsunternehmen möglichst schweizweit einheitliche Mindeststandards einhalten. Deshalb soll auch der Kanton BL dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen beitreten. Die Sicherheitsunternehmen - respektive ihre Angestellten - erfüllen Aufgaben in heiklen Gebieten (Personenschutz, Sicherheitstransporte, Ermittlungsdienste usw.) und wenden dabei auch unmittelbaren Zwang an. Der Regierungsrat ist deshalb der Ansicht, dass für diese Branche möglichst schweizweit einheitliche Mindeststandards gelten sollen. Die Tätigkeit der privaten Sicherheitsunternehmen wird in der Schweiz bis dato sehr unterschiedlich geregelt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) erarbeitete daher einheitliche Regeln in Form des "Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen". Diese vereinheitlichen die Voraussetzungen für die Tätigkeiten der Sicherheitsunternehmen (Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Verkehrsregelung, Firmen- und Geländeüberwachung, Begleitung gefährdeter Personen, Geldtransporte, Häftlingstransporte, Detektivarbeit). Neu sollen die Bewilligungsvoraussetzungen, die Pflichten und die Ausbildung möglichst schweizweit einheitlich geregelt werden.
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Sicherheitsdirektion, Stv. Leiter Rechtssetzung, Tel. 061 552 61 98 |
Vernehmlassung zur Totalrevision des Bauproduktegesetzes |
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Vernehmlassung zur Totalrevision des Bauproduktegesetzes:
Koordiniertes Inkrafttreten mit Brandschutzvorschriften gefordert Der Regierungsrat kann der vom Bund geplanten Totalrevision des Bauproduktegesetzes und der dazugehörenden Verordnung zustimmen. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hält er aber fest, dass die Revision auch die Grundanforderung an den Brandschutz betreffe. Es sei daher von enormer Wichtigkeit, dass die zurzeit laufende Revision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften wie vorgesehen auf den 1. Januar 2015 rechtlich verbindlich erklärt werde, weil das neue Bauproduktegesetz ebenfalls im Jahr 2015 in Kraft gesetzt werden soll. Das geltende Bauprodukterecht des Bundes soll im Rahmen einer Totalrevision an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden, damit die Vorteile des entsprechenden bilateralen Abkommens mit der EU für die schweizerische Volkswirtschaft in diesem bedeutenden Wirtschaftssektor nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten. Für Rückfragen: Michaela Korak, Rechtsdienst, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 54 06 |
Energiewende am Obberrhein soll vorangetrieben werden |
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Der Regierungsrat bewilligt einen Finanzierungsanteil von rund 120'000 Franken für das INTERREG IVA-Projekt "TRION - Gemeinsam die Energiewende am Oberrhein vorantreiben". Die Mittel sollen dem regionalen Bundeskredit Neue Regionalpolitik (NRP) / Europäische territoriale Zusammenarbeit entnommen werden. Die Genehmigung des Finanzierungsanteils erfolgt unter Vorbehalt der Mitfinanzierung durch die weiteren Partner Basel-Stadt, Jura und aus den Oberrhein - Regionen in Deutschland und Frankreich.
Die Energiewende ist dies- und jenseits des Rheins als politische Priorität definiert worden. Dies stellt die oberrheinische Region vor neue ökologische und ökonomische Herausforderungen und verlangt neue Kompetenzen und Partnerschaften. Das im Rahmen eines ersten INTERREG IVA-Projekts geschaffene Energienetzwerk der Trinationalen Metropolregion Oberrhein "TRION" soll mit dem neuen INTERREG IVA-Projekt die Energiewende am Oberrhein vorantreiben. Das Projekt basiert auf der Grundlage des gemeinsamen Umsetzungsprogramms für Regionalpolitik Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2012-2015. Es entspricht dem Förderziel "Förderung von Innovation, neuen Technologien und Unternehmertum" und insbesondere dem Unterziel "Schaffung neuer und Vertiefung/Konsolidierung existierender grenzüberschreitender Netzwerke. Gemäss diesem Programm beschliesst der Regierungsrat Basel-Landschaft partnerschaftlich mit dem Kanton Basel-Stadt über die NRP-Bundesmittel. Die trinationale Projektträgerschaft ist dem Regierungspräsidium Freiburg zugewiesen worden. Als Schweizer Projektverantwortlicher tritt das Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft auf. Weitere Informationen über TRION: www.trion-climate.net Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
"BerufsWegBereitung" als Dauerauftrag |
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"BerufsWegBereitung" als Dauerauftrag - Chancen für Jugendliche verbessern
Die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung im Kanton Basel-Landschaft wird seit 2009 unter dem Begriff "BerufsWegBereitung" (BWB) durchgeführt. BWB ist ein präventives und schulstufenübergreifendes Angebot, das auf einer besonderen Verantwortung der Schulen der Sekundarstufen I und II beruht: Jugendliche mit erhöhtem Risiko den Übertritt aus der Volksschule in die Angebote der Sekundarstufe II nicht zu schaffen, werden früh identifiziert und im Rahmen der BWB ab der zweitletzten Sekundarschulklasse bis zum Lehrabschluss begleitet und bei Bedarf unterstützt. Das Risiko eines gescheiterten Berufseintritts von Jugendlichen kann so vermindert und damit verbundene soziale Folgekosten können verhindert bzw. reduziert werden. Die Landratsvorlage zur definitiven Einführung dieses wichtigen schulischen Präventionsangebotes (ab 2014) hat der Regierungsrat heute zur Vernehmlassung freigegeben. Die Idee für die Einrichtung des Case Managements Berufsbildung hat zum Ziel, dass dank professioneller Fallführung, Begleitung und Unterstützung sollen möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance erhalten, eine berufliche Grundbildung zu absolvieren. Längerfristiges Ziel des Case Managements Berufsbildung ist es, die Abschlussquote auf Sekundarstufe II unter den Jugendlichen auf 95% zu steigern. Weil sich dadurch beträchtliche Einsparungen im Sozialbereich erzielen lassen, sind diese Bestrebungen auch volkswirtschaftlich äusserst sinnvoll. Um dem Motto "Früh erfassen und nicht aus den Augen verlieren" sind im Kanton Basel-Landschaft die Klassenlehrpersonen erste Ansprechpartner/innen der ihnen anvertrauten Jugendlichen, die bei Bedarf durch speziell geschulte BWB-Fachlehrpersonen der eigenen Schule unterstützt werden. In schwerwiegenden Fällen wird die Fallführung mit der BWB-Leitung koordiniert, die je nach Schulstufe im Amt für Volksschulen (Sek I) oder im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Sek II) angesiedelt ist. Dieses Vorgehen erlaubt eine effiziente Begleitung von Jugendlichen beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und ermöglicht so eine frühzeitige Intervention bei auftauchenden Problemen. Das Projekt BWB wurde im Sinne der Qualitätssicherung extern evaluiert. Die damit verbundenen Empfehlungen sind bereits umgesetzt. Nach den positiven Erfahrungen und dem ausgewiesenen Bedarf im Rahmen der fünfjährigen Laufzeit soll die BWB nun ab 2014 als ständiges Angebot eingeführt werden. Dies setzt auch eine Anpassung des Bildungsgesetzes voraus. Der Regierungsrat hat die entsprechende Landratsvorlage an seiner heutigen Sitzung zur Vernehmlassung freigegeben. vgl. Aktuelle Vernehmlassungen Für Rückfragen: Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 |
4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse |
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4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse:
Baselbieter Regierung hält neuen Juradurchstich für unumgänglich
Die Erstellung eines 4-Meter-Korridors auf der Gotthardachse ist notwendig, um die beabsichtigte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu ermöglichen. Diese Ansicht vertritt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Verkehr (BAV) "zum Bau und zur Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthardachse". Wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs fordert sie aber mit Nachdruck den Bau eines neuen Juradurchstichs. Auch vermisst der Regierungsrat in der Vorlage die Einbettung der Massnahmen in ein Gesamtkonzept zum alpenquerenden Güterverkehr und den dazu notwendigen Terminals. Dies müsse in Zusammenarbeit mit dem Ausland erfolgen. Im Schreiben an das BAV befürchtet die Regierung insbesondere, dass sich die Kapazitätsengpässe auf den juraquerenden Strecken zwischen Pratteln und Brugg (Bözberg) und zwischen Pratteln und Olten (Hauenstein) mit zunehmendem Güterverkehr akzentuieren werden. Auf beiden Strecken solle dereinst neben dem alpenquerenden Güterverkehr auch derjenige aus dem Raum Basel ins Mittelland abgewickelt werden. Anhand der bisher bekannten Angaben von SBB Infrastruktur zum künftigen Trassenbedarf für den Güterverkehr kann der Regierungsrat eine zunehmende Verdrängung der Regio-S-Bahn Basel nicht ausschliessen. Der mit dem 4-Meter-Korridor geplante neue Bözbergtunnel werde wegen seiner relativ geringen Länge von 2,5 Kilometern und des dort fehlenden Regionalen Personenverkehrs kaum dazu beitragen, die Situation zu entschärfen. Unter diesen Gesichtspunkten stelle sich die Notwendigkeit eines neuen Juradurchstichs immer mehr. Der Regierungsrat ist daher nach wie vor der Meinung, dass die Planungen für dieses Grossvorhaben bereits im Ausbauschritt 2025 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur vorangetrieben werden sollen. Im weiteren gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass die Nachfrage nach hochprofiligen Trassen mit der Erstellung eines 4-Meter-Korridors allein auf der Gotthard-Achse nicht gedeckt werden könne. Auch die Lötschberg-Simplon-Achse solle darum für einen durchgehenden 4-Meter-Korridor ertüchtigt werden. Für Rückfragen: Jörg Jermann, ÖV-Delegierter, Tiefbauamt, Tel. 061 552 59 42 |
Teilrevision der Personalverordnung |
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Der Landrat hat am 14. Juni 2012 die Vorlage betreffend Änderung der personalrechtlichen Bestimmungen über die Probezeit, die Kündigung und die Abgangsentschädigung im Personalgesetz beschlossen. Diese Änderungen treten per 1. Januar 2013 in Kraft. Dementsprechend hat der Regierungsrat heute die notwendigen Anpassungen der Personalverordnung betreffend Probezeit und Verwarnung gutgeheissen. Bei dieser Gelegenheit wurden im Zuge von anderen vorgenommenen Anpassungen im personalrechtlichen Bereich weitere Bestimmungen der Personalverordnung aktualisiert, so die Zuständigkeit des Regierungsrates als Anstellungsbehörde, die Einreihungsregeln, das neue Mitarbeitendengespräch, die Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen sowie die integrativen Arbeitsplätze.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Thomas Schwarb, Stellvertretender Leiter Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 57 46 |
Erweiterung zweier Gebiete im Inventar geschützter Naturobjekte |
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung zwei Gebiete im Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft erweitert. Die Unterschutzstellung wird per 1. Januar 2013 wirksam.
Erweitert werden das Naturschutzgebiet "Schöntalfluh-Holznacht", Gemeinde Langenbruck und "Bilsteinflue-Nünbrunnen", Gemeinden Langenbruck und Waldenburg. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Baugesuche und Planungen, Tel. 061 552 55 76 |
Weiteres |
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Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Lausen am 12. September 2012 beschlossenen Mutationen des Quartierplanes und des Quartierplanreglementes "Tonwerk Ost" im Bereich "Südfassade" genehmigt und damit als allgemeinverbindlich erklärt. 100. Geburtstag in Allschwil Am Dienstag, 18. Dezember 2012 kann Herr Traugott Bosshard-Heierli seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibel Rolf Gerber wird dem Jubilar am 18. Dezember 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. 100. Geburtstag in Münchenstein Am Dienstag, 18. Dezember 2012 kann Frau Hedwig Scheler ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Peter Zwick, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 18. Dezember 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |