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18.12.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Volksabstimmungen vom 3. März 2013 |
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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 3. März 2013
Am 3. März 2013 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Der Regierungsrat hat heute die Abstimmungen zu folgenden kantonalen Vorlagen angesetzt:
Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 |
Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates |
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Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2015 auf den 3. März 2013 angesetzt. Eine allfällige Nachwahl findet am 21. April 2013 statt. Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 |
Harmonisierte Maturitätsprüfungen |
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Harmonisierte Maturitätsprüfungen Basel-Landschaft: Änderung der Verordnung über die Maturitätsprüfungen und der Verordnung über die Schulvergütungen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 18. Dezember 2012 der Änderung der Verordnung über die Maturitätsprüfungen und damit zusammenhängend der Verordnung über die Schulvergütung zugestimmt. Die Änderungen treten auf den 1. August 2013 in Kraft. Im Dezember 2013 finden die ersten Maturitätsprüfungen nach den neuen Bestimmungen statt.
Der Regierungsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz hat am 20. Dezember 2010 den vierkantonal abgestimmten und erarbeiteten Richtlinien für die Maturitätsprüfungen zugestimmt. Mit der nun beschlossenen Änderung der Verordnung über die Maturitätsprüfungen und der Verordnung über die Schulvergütung setzt der Kanton Basel-Landschaft diese vierkantonalen Richtlinien um, welche erstmals für die Maturitätsprüfungen im Jahr 2013 angewendet werden.
Wesentliche Neuerungen und Auswirkungen
Als weitere Neuerung, welche allerdings nicht mit der Umsetzung der vierkantonalen Richtlinien für die Maturitätsprüfungen zusammenhängt, wird die Maturitätskonferenz abgeschafft. Neu ist die Prüfungsleitung für die Erwahrung der Prüfungsergebnisse zuständig.
Diese Änderungen sind kostenneutral und tragen durch die Umsetzung der vierkantonalen Richtlinien dem Grundsatz der Harmonisierung Rechnung und verbessern die Vergleichbarkeit der Anforderungen und der Korrektur.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 Dr. Werner Baumann, Leiter Projektteam Gymnasien Bildungsharmonisierung, Leiter Dienststelle Gymnasien und Fachmaturitätsschulen FMS, Tel. 061 405 55 22 |
Hochwasserschutz in Liesberg |
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Hochwasserschutz in Liesberg: Regierung beantragt 2,3 Millionen
Die Regierung beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit von brutto 2,3 Mio. Franken (inkl. 8% MwSt.) für die Realisierung des Hochwasserschutzes an der Birs in Liesberg. Die Massnahmen werden zu Lasten der Investitionsrechnung des Tiefbauamtes finanziert. Es ist vorgesehen, dass sich der Bund an den Hochwasserschutzmassnahmen mit einem Beitrag von ca. 35 Prozent der Kosten beteiligt. Mit der Realisierung des Hochwasserschutzprojekts wird das vom Bund geforderte Schutzziel für Siedlungsgebiete vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) sicher gestellt. Das heisst, dass im Projektperimeter Ereignisse dieser Grössenordnung keine Schäden mehr hervorrufen dürfen. Somit wird das Defizit der heutigen Situation behoben. Das Projekt enthält bauliche Massnahmen, wie die Verbreiterung der Birs, und im Siedlungsgebiet ist aufgrund der engen Platzverhältnisse der Bau von Leitdämmen vorgesehen. Im Zuge der Hochwasserschutzmassnahmen werden frühere Uferverbauungen weitgehend beseitigt, welche die natürliche Sohlenbreite der Birs einengten und damit den ökologischen Zustand verschlechtert haben. Durch eine Vielzahl an Strukturelementen soll ein abwechslungsreicher Lebensraum entstehen. Hohe Schäden im August 2007 Das Hochwasserereignis im August 2007 hat mit den aufgetretenen Überflutungen die Defizite in Bezug auf den baulichen Hochwasserschutz im Laufental deutlich aufgezeigt. Die Gesamtschadenssumme für Liesberg (nur gemeldete Gebäude- und Grundstücksschäden berücksichtigt) beläuft sich auf rund 4,5 Mio. Franken. Für Rückfragen: Joël Schwendimann, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 52 |
Luftreinhalteplan beider Basel |
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Luftreinhalteplan beider Basel: Revision der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen
Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Änderung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Verordnung zum Luftreinhalteplan) genehmigt. Diese führt zu einer Emissionsreduktion von flüchtigen organischen Stoffen bei industriellen Anlagen und Prozessen und von Dieselruss bei Maschinen auf Deponien, Kompostierungsanlagen. In der Region Basel werden die Luftqualitätsgrenzwerte - insbesondere beim Ozon, Feinstaub und Stickstoffdioxid - nach wie vor überschritten. Daher beschlossen die Regierungen von Basel-Stadt und von Basel-Landschaft im Januar 2011, den Luftreinhalteplan beider Basel nachzuführen und dabei Massnahmen zu bestimmen, welche für die Umsetzung der Planziele notwendig sind. Im Fokus stehen Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen bei industriell-gewerblichen Anlagen und Prozessen:
Um diese Massnahmen auf eine ausreichende rechtliche Grundlage zu stellen, wurde eine Verankerung in der Verordnung zum Luftreinhalteplan notwendig, welche nun gleichlautend in den beiden Kantonen beschlossen wurde. Diesem Beschluss ging eine Vernehmlassung bei interessierten Kreisen wie Verbänden, Gemeinden und besonderes betroffenen Betrieben voran. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden dabei weitgehend begrüsst. Jedoch wurden die Massnahmen "schadstoffarme LKW bei Baustellentransporten" und "Verkürzung der Sanierungsfristen bei Holzfeuerungen" in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Sie wurden jetzt nicht in die Verordnung aufgenommen. vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Andrea von Känel, Tel. 061 552 62 29, Leiter Lufthygieneamt beider Basel |
Regierungsrat wählt Leiter der Zivilrechtsverwaltung |
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den Leiter der Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft gewählt: Andreas Rebsamen, bisheriger Leiter Zivilrecht der Sicherheitsdirektion, hat sich im Bewerbungsverfahren gegen in- und externe Kandidatinnen und Kandidaten durchgesetzt. Als Projektleiter FOCUS wird Rebsamen zusammen mit seinen Teams in den kommenden Monaten die neuen Strukturen aufbauen. Die künftige Dienststelle wird im Januar 2014 ihren Betrieb aufnehmen.
Der promovierte Jurist Andreas Rebsamen (50) stammt aus dem Birseck und ist verheiratet. Er steht seit 21 Jahren in den Diensten des Kantons und wurde 1994 zum Bezirksschreiber in Arlesheim gewählt. Bereits 2007 übernahm er in der Sicherheitsdirektion zusätzlich die Leitung des Bereichs Zivilrecht. In den kommenden Wochen wird er die künftigen Hauptabteilungs- und Abteilungsleitungen ausschreiben. Parallel dazu müssen Übergangsregelungen bis zur endgültigen Ablösung des Amtsnotariats Ende 2013 getroffen werden. Zivilrechtsstandorte künftig in Arlesheim und Liestal Die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben vergangenen Juni die Reorganisation im Bereich Zivilrecht (FOCUS) mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Per Ende Dezember 2013 werden die Bezirksschreibereien aufgehoben. Ab 1. Januar 2014 nimmt die neue Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft ihren Betrieb auf. Diese wird in Arlesheim die Dienstleistungen des Grundbuch-, Erbschafts- und Zivilstandsamts sowie des Handelsregisters und des Bürgerrechtswesens erbringen. In Liestal wird der Sitz des Betreibungs- und Konkursamtes sein. Für Rückfragen (zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr): Regierungsrat Isaac Reber, Vorsteher Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 07 |
Vereinfachung beim kleinen Baubewilligungsverfahren |
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Die Einwohnergemeinden können künftig die Kompetenz zum Erlass von Verfügungen und Entscheiden im kleinen Baubewilligungsverfahren an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied, eine Kommission oder an eine Amtsstelle innerhalb der Gemeindeverwaltung delegieren. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz beschlossen.
Die Kompetenzdelegation bezieht sich nur auf das so genannte kleine Baubewilligungsverfahren. Das kantonale Baubewilligungsverfahren ist durch die Kompetenzdelegation nicht tangiert. Die Gemeinden können nun die personelle Organisation und Ausgestaltung des kleinen Baubewilligungsverfahrens an ihre Bedürfnisse anpassen. Sie müssen das aber in einer Reglementsbestimmung (Gemeindereglement) festschreiben. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Andreas Weis, Leiter Bauinspektorat, Tel. 061 552 55 71 |
Denkmalpflege: Subventionierung soll 2013 weiterhin möglich sein |
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Der Verpflichtungskredit Subvention Kulturdenkmäler 2008 - 2011 soll bis Ende 2013 verlängert werden. Das beantragt die Regierung dem Landrat mit der Beantwortung der Motion 2012/382 von Marc Joset (SP) und der Finanzkommission. Damit kann der Restbetrag aus dem laufenden Verpflichtungskredit von rund 300'000.-- Franken für die Subventionierung von Beiträgen an Gutachten und Experten für denkmalpflegerische Massnahmen auch noch im nächsten Jahr verwendet werden.
Im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 hatte es der Regierungsrat aufgrund der Resultate nach der neuen Priorisierungsmethode abgelehnt, den Antrag der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Erneuerung des Verpflichtungskredites Subvention Kulturdenkmäler für die Jahre 2012 - 2015 zu budgetieren und dem Landrat zur Beschlussfassung weiterzuleiten. Dem Anliegen der Motion will die Regierung nun aber insofern entgegen kommen, als sie dem Landrat beantragt, den Verpflichtungskredit Subvention Kulturdenkmäler 2008 - 2011 bis Ende 2013 zu verlängern, wozu der Landrat nach Finanzhaushaltsgesetz und Dekret zuständig ist. Damit wird ermöglicht, die bisher noch nicht disponierten Mittel bis 31. Dezember 2013 als Subventionsverfügungen zu sprechen. Für Rückfragen: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31 |
Gemeinsame Medienkommission für Altersfreigaben von DVDs |
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Der Regierungsrat hat das Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) per 1. Januar 2013 rechtskräftig erklärt und dazu eine Verordnung erlassen. Das Ende 2009 vom Landrat verabschiedete FTG sieht eine gemeinsame Medienkommission beider Basel vor, die für Altersfreigaben und für das Monitoring der Selbstkontrolle der Branche beim Verkauf von Videos und DVDs zuständig ist. Die Verordnung regelt neben den Zuständigkeiten die Gebühren.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 5805 |
Krebsregister beider Basel |
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Krebsregister beider Basel - Betriebsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft für die Jahre 2012 und 2013
Das Krebsregister beider Basel (Krebsregister) wurde 1969 von der Krebsliga beider Basel gegründet und wird seit 1992 von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Investitions- und Betriebsbeiträgen unterstützt. Seit 2004 erhielt das Krebsregister einen jährlichen Beitrag von 125'000 Franken pro Kanton, der seit dem Jahr 2009 auf 205'000 Franken pro Jahr und Kanton auf insgesamt 410'000 Franken erhöht wurde. Das Krebsregister gehört zu den von der Weltgesundheitsorganisation WHO anerkannten Krebsregistern und ist in die gesamtschweizerische Institution NICER (National Institute for Cancer Epidemiology and Registration) eingebunden. Seine Daten haben in zahlreiche Publikationen Eingang gefunden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen Anfang Dezember 2012 eröffnet. Das neue Gesetz soll die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben. Der nun vorliegende Vorentwurf regelt insbesondere die schweizweit einheitliche Erhebung der Daten, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten sowie den sicheren Umgang mit Daten und deren angemessene Veröffentlichung. Die neue Regelung baut auf den bestehenden Strukturen der Krebsregistrierung auf. Diese erfolgt somit weiterhin in den kantonalen und regionalen Krebsregistern, welche von den Kantonen betrieben werden. Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden im Schweizer Kinderkrebsregister registriert, das zukünftig durch den Bund geführt wird. Die Gesundheitsdirektionen beider Basel haben sich entschlossen die ausgewiesene Finanzierungslücke beim Krebsregister beider Basel nicht gänzlich zu schliessen und weiterhin ein Globalkredit von 410'000 Franken pro Jahr zu sprechen (205'000 Franken je Kanton). Für Rückfragen: Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10, E-Mail: [email protected] |
Zwei neue Naturschutzgebiete im Laufental |
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Das Gebiet "Strickhübel", Gemeinde Röschenz, und das Gebiet "Bärelöcher", Gemeinden Laufen und Röschenz, werden in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Das neue Naturschutzgebiet "Bärelöcher" weist eine Gesamtfläche von 10.56 ha auf (alles Waldareal). Es befindet sich südwestlich von Laufen und Röschenz im Lützeltal. Der Uferbereich der Lützel ist als Lebensraum von Eisvogel, Wasseramsel und Bergstelze bekannt. Die felsige, farn- und moosreicheTalflanke "Neben der Lützel" wurde im Jahre 2001 als sehr wertvolles Objekt in das kantonale Wald-Inventar aufgenommen. Das Gebiet "Strickhübel" umfasst 8.35 ha und ist mit seinen artenreichen Mager- und Blumenwiesen, den wertvollen Gehölzen und Waldrändern ein national bedeutsames Relikt der traditionellen, ökologisch vielfältigen Kulturlandschaft. Die Magerwiesenbereiche sind seit 1994 durch das kantonale Programm "Ökologischer Ausgleich" vertraglich geschützt. Mit über 120 Pflanzenarten - darunter 3 Enzian- und 8 Orchideen-Arten - ist die Artenvielfalt beeindruckend. Insgesamt 49 Arten stehen auf der Roten Liste (bedrohte Arten), was den hohen Wert dieser Magerwiesenfläche unterstreicht. Dies blieb auch der Burgerkorporation Röschenz, als Grundeigentümerin, und dem Gemeinderat nicht verborgen. Mit geeigneten Schutz- und Pflegemassnahmen sorgten sie frühzeitig dafür, dass die besonderen Naturwerte des Gebietes bis heute erhalten geblieben sind. Deshalb wurde es vom Bund ins Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen, was als Anerkennung des bisherigen Engagements gewertet werden darf. Die Unterschutzstellungen werden am 1. Januar 2013 wirksam. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Baugesuche und Planungen, Tel. 061 552 55 76 |
Verschiedenes |
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Der Regierungsrat hat
vgl. Chronologische Gesetzessammlung Landeskanzlei Basel-Landschaft |