Gymnasium Münchenstein: Provisorische Schulräume
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Gymnasium Münchenstein:
Provisorische Schulräume für 5-Tage-Woche
Beim Gymnasium Münchenstein werden sechs zusätzliche provisorische Schulräume erstellt. Das hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Mit dem Provisorium wird ermöglicht, dass auch das Gymnasium Münchenstein auf Beginn des Schuljahres 2014/2015 die 5-Tage-Woche einführen kann.
Auf Beginn des Schuljahres 2014/15 wird für die Schülerinnen und Schüler innerhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz die Versuchsphase einer beschränkten Wahlfreiheit des Gymnasiums eingeführt. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler innerhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz (BL, BS, AG, SO) frei wählen, welches Gymnasium sie besuchen wollen. Die Wahl wird allerdings eingeschränkt sein durch die räumlichen Kapazitäten.
Das Gymnasium Münchenstein hätte ohne die Erweiterung des bestehenden Schulraumprovisoriums ab 21. Januar 2013 als einziges mit einer 6-Tage-Woche einen deutlichen Standortnachteil und würde von weniger Schülerinnen und Schülern als erste Wahl ausgesucht. Da der Erweiterungsbau voraussichtlich erst im Jahr 2019 bezugsbereit sein wird, sollen Schulraumprovisorien auf Beginn des Schuljahres 2014/15 bezugsbereit sein und am bestehenden Pavillon dringend anstehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen umgesetzt werden.
Für die Realisierung dieses Vorhabens wird ein Kredit von 2'392'000 Franken beantragt, davon 351'000 Franken für diverse Sanierungsmassnahmen am bestehenden Pavillon und 2'041'000 Franken für die zusätzlichen 6 Klassenzimmer.
Für Rückfragen: Daniel Longerich, Hochbauamt, stv. Kantonsarchitekt, Tel. 061 552 54 48
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Vernehmlassung: Revision Freizügigkeit, berufliche Vorsorge
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Vernehmlassung zur Revision des Freizügigkeitsgesetzes und des Gesetzes über die berufliche Vorsorge
Der Regierungsrat kann der vom Bund geplanten Revision des Freizügigkeitsgesetzes und des Gesetzes über die berufliche Vorsorge hinsichtlich einer verminderten Garantie bei der Wahl gewisser Anlagestrategien durch den Versicherten und Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht nur teilweise zustimmen. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sozialversicherung hält er fest, dass mit der Revision die Vorsorgeeinrichtungen zur Erfüllung weiterer Aufgaben verpflichtet werden. Mit diesen Aufgaben werden zusätzliche Verwaltungskosten für die Vorsorgeeinrichtungen verbunden sein. Im Hinblick auf die immer wieder in der Kritik stehende Höhe der Verwaltungskosten von Pensionskassen und aus Gründen der Verhältnismässigkeit steht der Regierungsrat den geplanten Gesetzesanpassungen kritisch gegenüber.
Für Rückfragen: Urban Roth, Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 61 83.
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Stellungnahme: Aufhebung Erlasskommission direkte Bundessteuer
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Stellungnahme zur Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer
Der Regierungsrat stimmt der Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) grundsätzlich zu. Damit wird die kantonale Erlassbehörde in Zukunft auch für jene Steuererlassfälle zuständig sein, die bisher in die Kompetenz der EEK fielen. Der Regierungsrat beantragt der Eidgenössischen Steuerverwaltung in seiner Stellungnahme jedoch, dass die kantonale Erlassbehörde während einer Übergangsfrist im Rahmen eines Konsultationsverfahrens auf die Fachkenntnisse und Erfahrungen der EEK zurückgreifen kann. Des Weiteren lehnt er die vorgeschlagene Regelung entschieden ab, wonach bei der EEK (teilweise vor Jahren) anhängig gemachte Fälle ohne zeitliche Einschränkung an die kantonalen Behörden überwiesen werden können. Fälle, die vor dem 31. Dezember 2012 bei der EEK anhängig gemacht worden sind, sollen nach Meinung des Regierungsrates auch durch die EEK entschieden werden.
Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst, Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 15.
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Naturschutzgebiet "Roti Flue - Dübach" in Rothenfluh erweitert
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Das bestehende Naturschutzgebiet "Dübach" wird mit dem westlich angrenzenden Gebiet " Roti Flue" grossflächig erweitert und ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Das Gebiet "Roti Flue" mit der markanten, landschaftsprägenden Fluh liegt nördlich des Dorfes Rothenfluh in einer Höhenlage zwischen rund 510 bis 680 Meter über Meer. Das Gebiet "Roti Flue - Dübach" wird von bisher 99.75 ha um 58.28 ha auf neu 158.03 ha erweitert. Der Strukturreichtum und die Lebensraumvielfalt des neu geschützten Gebiets "Roti Flue" widerspiegeln sich auch im Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die wertvollen Magerwiesen wurden deshalb vom Bund ins Inventar der Trockenwiesen- und weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen. Ein Teil davon wird nun unter kantonalen Schutz gestellt.
Das bereits bestehende Schutzgebiet "Dübach" liegt abgelegen vom Dorf abseits der bekannten Wanderrouten und wird nur von wenigen Waldstrassen tangiert oder durchquert. Die abgeschiedene und ungestörte Lage in diesem Talkessel mit den ausgedehnten, steilen und kaum zugänglichen Hangbereichen ist besonders charakteristisch für dieses Gebiet und gilt es als ungestörte Naturwaldfläche zu erhalten. Das neu geschützte Gebiet "Roti Flue" ist der "Hausberg" von Rothenfluh und durch die landschaftlich reizvolle Lage auch ein attraktives Ausflugsziel und Erholungsgebiet. Der Freizeit- und Erholungsbetrieb im Gebiet "Roti Flue - Dübach" soll derart gelenkt werden, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Baugesuche und Planungen, Tel. 061 552 55 76
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
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den vom Gemeinderat Aesch am 16. Oktober 2012 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Obere Kirchgasse";
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die vom Gemeinderat Muttenz am 15. August 2012 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Im Brüggli";
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den vom Gemeinderat Reinach am 29. Mai 2012 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Mitteldorfstrasse";
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die vom Gemeinderat Frenkendorf am 29. Oktober 2012 beschlossene Mutation "Knoten Rheinstrasse / Flachsackerstrasse" zum Bau- und Strassenlinienplan "Flachsackerstrasse".
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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