Energiestrategie 2050 des Bundesamtes für Energie
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Energiestrategie 2050 des Bundesamtes für Energie:
Grundsätzliche Zustimmung der Regierung
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen energiepolitischen Massnahmen in der Energiestrategie 2050 des Bundes. In seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie macht er aber darauf aufmerksam, das noch grössere Anstrengungen erforderlich sind, um die Energieversorgung nach dem Ausstieg aus der Atomenergie sicherzustellen.
Der vom Bundesamt für Energie vorgeschlagene Weg der Energiestrategie 2050 sei ein Schritt in die richtige Richtung, vermöge jedoch das Energieproblem noch nicht zu lösen. Den meisten vorgeschlagenen Massnahmen kann der Regierungsrat zustimmen, einige werden jedoch zur Ablehnung empfohlen, in Übereinstimmung mit den Anträgen der Energiedirektorenkonferenz.
Bei der Verwendung des Ertrags aus der CO2-Abgabe wird die Variante bevorzugt, welche zu einer Entflechtung der heute sehr komplexen Organisation führt und die Kompetenzen der Kantone im Gebäudebereich unterstreicht. Da diese Lösung bei einigen Kantonen zu einer Mehrbelastung der kantonalen Förderbudgets führen würde, stellt der Regierungsrat den Antrag, den Bundesanteil beim Gebäudeprogramm in einer Übergangszeit von 50 Prozent auf 75 oder 100 Prozent anzuheben.
Das gewählte etappierte Vorgehen der Energiestrategie 2050 mit einer sofortigen Umsetzung der auf Gesetzesstufe möglichen Massnahmen zusammen mit dem Ausbau der Förderung wird begrüsst.
Für Rückfragen: Felix Jehle, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Fachstelle Energie, Tel. 061 552 55 18
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Vernehmlassung betreffend Strafregistergesetz
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Vernehmlassung betreffend Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz)
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an den Bundesrat die vorgeschlagene Modernisierung des Strafregisterwesens. Die Revisionsvorlage des Bundes sieht vor, dass künftig mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Für die Behörden von grossem Nutzen ist die vorgesehene elektronische Verfügbarkeit der Strafurteile und deren automatische Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Bei den Detailbestimmungen fordert die Regierung erweiterte Zugriffsrechte: Erstens für die Abklärungen von Straftaten, die zum Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen oder zur Wegweisung aus der Schweiz führen können, und zweitens zur Abklärung von Vorstrafen vor der Erteilung einer Waffentragbewilligung.
Die Vorlage ist auch aus datenschutzrechtlicher Optik zu begrüssen: Neu sollen die Bestimmungen über das Strafregister in einem formellen Gesetz statt bloss auf Verordnungsebene verankert werden. Im Weiteren stellen die fein differenzierte Festlegung der Zugriffsrechte sowie die Kontrollmechanismen sicher, dass die Behörden nur diejenigen Daten abrufen können, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirklich benötigen.
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Sicherheitsdirektion, Stv. Leiter Rechtssetzung, Tel. 061 552 61 98
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Regierung für Rehabilitierung administrativ verwahrter Menschen
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Der Regierungsrat unterstützt den Vorentwurf für ein "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ verwahrter Menschen", den die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats aufgrund einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Dies teilt der Regierungsrat in seiner heutigen Vernehmlassungsantwort der Nationalratskommission mit.
Von Vormundschaftsbehörden verfügte Anstaltseinweisungen vor allem Jugendlicher aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" waren in der Schweiz lange Zeit gängig. Da in der Regel Verwaltungsbehörden für die Einweisungen zuständig waren, wird von "administrativen Versorgungen" gesprochen. Die damalige Rechtslage und Praxis führte aus heutiger Sicht dazu, dass den betroffenen Personen teils erhebliches Unrecht widerfuhr. Daher möchte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ihrem Rat beantragen, dieses Unrecht als solches zu anerkennen und mit dem Erlass eines Bundesgesetzes einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten. Das Gesetz soll den Bundesrat zudem mit der historischen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen beauftragt werden.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme der Zielsetzung des Vorentwurfs für ein "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ verwahrterr Menschen" zu. Denn bis zum Erlass der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung im Jahr 1981 ist aus heutiger Sicht zahlreichen Menschen im Rahmen von verwaltungsrechtlich angeordneten Anstaltseinweisungen grosses Unrecht geschehen. So war in vielen Fällen den Betroffenen der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung verwehrt. Daher ist es für den Regierungsrat folgerichtig, Massnahmen zu treffen, um ein dunkles Kapitel unserer Sozialgeschichte zu bewältigen und einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung administrativ verwahrter Menschen zu leisten.
Für Rückfragen: Peter Guggisberg, Sicherheitsdirektion, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37
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Verankerung der Kinder- und Jugendförderung auf Bundesebene
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Der Regierungsrat begrüsst die Verankerung der Kinder- und Jugendförderung auf Bundesebene
In seiner Vernehmlassung an den Bund zur Parlamentarischen Initiative "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" unterstützt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Schaffung eines Verfassungsartikels für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz mit dem Ziel, die Stellung der Kinder und Jugendlichen in der Bundesverfassung zu stärken. Er teilt die Einschätzung des föderalistisch geprägten Systems im benannten Aufgabengebiet sowie den Handlungsbedarf einer verstärkten Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik.
Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung verankert einerseits das Ziel einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik durch Bund und Kantone. Andererseits soll der Bund die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen.
Für Rückfragen: Franziska Gengenbach, Co-Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Tel. 061 552 17 90
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Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision Stipendien
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Vernehmlassung des Bundes zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stellt in seiner Vernehmlassung zum Ausbildungsbeitragsgesetz die zentrale Forderung, dass die längst überfällige Korrektur, wonach die tatsächlichen Leistungen der Kantone an die Stipendienaufwendungen anstelle des heutigen Giesskannenprinzips abgegolten werden, vollzogen wird.
Der Kanton Basel-Landschaft bedauert die Beschränkung des neuen Ausbildungsbeitragsgesetzes auf die Tertiärstufe. Angesichts der grossen Bedeutung der dualen Berufsbildung sowie der sich daran anschliessenden Fachhochschulwege ist es schwer verständlich, dass der Bund in diesem Bereich abseits steht. Das Berufsbildungswesen wird schliesslich seitens des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, das frühere Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) reglementiert, und in letzter Zeit hat der Bundesrat mehrmals die Bedeutung dieses Sektors für die Schweiz betont. Die Finanzierungsbedingungen für Ausbildungswillige im Berufbildungswesen sind ohnehin bereits anspruchsvoller als jene der Universitäts- und Fachhochschulstudierenden. Umso mehr sollte in diesem Bereich ein gut ausgebautes, auch von Bundesseite gestärktes Stipendienwesen zur Verfügung stehen.
Für Rückfragen: Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 927 28 88
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
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Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 21. Juni 2012 beschlossene Mutation "Obesunne" zum Zonenplan Siedlung genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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