Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
26.02.2013
Abschiedsgottesdienst für Regierungsrat Peter Zwick |
Der Abschiedsgottestdienst für den verstorbenen Regierungsrat Peter Zwick findet am kommenden Freitag, 1. März 2013, 14.00 Uhr im Dom von Arlesheim statt. Der Gottesdienst wird in Bild und Ton auf den Domplatz (beschränkte Anzahl Sitzplätze vorhanden) übertragen. Es wird empfohlen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, da nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze verfügbar ist. Weitere Informationen finden Sie ab morgen Vormittag unter
www.bl.ch/trauerfeier
(wird laufend aktualisiert).
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Amtsnotariate: Letzte Annahmetermine bekannt |
Im Rahmen der Ablösung des Amtsnotariates durch das freie Notariat im Baselbiet per Ende 2013 hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung folgende Annahmetermine beschlossen: In Binningen können nur noch bis und mit 28. Februar 2013 Notariatsgeschäfte angenommen werden. Notariatsgeschäfte über Liegenschaften werden in den übrigen Bezirksschreibereien noch bis spätestens 31. März 2013 angenommen.
Für sämtliche übrigen Notariatsgeschäfte gilt in allen Bezirksschreibereien (ausser Binningen) ein genereller Annahmeschluss bis zum 31. Oktober 2013. Nach diesem Datum können keinerlei Notariatsgeschäfte mehr angenommen werden. Die Amtsnotarinnen und Amtsnotare werden ab dem 1. April 2013 flexibel zu Gunsten der Rechtsgeschäfte aller Bezirksschreibereien zur Beurkundung von hängigen Geschäften eingesetzt. Alle Geschäfte, die bis zu den jeweiligen Daten eingereicht wurden, werden per Ende 2013 fach- und termingerecht abgewickelt. Für Rückfragen: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 45 25 |
Änderungen der Jagdverordnung |
Der Regierungsrat hat verschiedene Bestimmungen der Jagdverordnung angepasst. So wird zum Beispiel die Bestimmung aufgehoben, dass das Motorfahrzeug nicht als Deckung oder Auflage für die Jagdwaffe genutzt werden kann. Es soll in der Verantwortung der Jagenden liegen, inwieweit das Motorfahrzeug als Deckung oder Auflage genutzt werden kann. In der angepassten Verordnung heisst es neu lediglich: Die Jagd aus dem stehenden oder fahrenden Motorfahrzeug ist verboten.
Seit Jahren wird mit einer Sonderregelung der Abschuss des Kormorans an der Birs zum Schutz gefährdeter Fischarten freigegeben. Abschüsse werden kaum getätigt, drängen sich aber bei gehäuftem Auftreten des Kormorans auf. Diese Sonderregelung soll in ordentliches Recht übergeführt und der Schutzstatus des Kormorans aufgehoben werden. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz (Artikel 5) ist der Kormoran jagdbar und er ist in seinen Beständen nicht gefährdet. Die Jagdverwaltung erwartet mit der Aufhebung des Schutzstatus keine vermehrten Kormoranabschüsse und der Kanton Basel-Landschaft wird sich am Kormorankonzept Schweiz orientieren. Die Kormoranproblematik könnte alternativ mit Lebensraumaufwertungen an Ergolz und Birs entschärft werden, es liegen aber zur Zeit keine entsprechenden Projekte vor. Tiere und Vögel, die im Rahmen der Selbsthilfe erlegt oder sonst wie abgewehrt werden können, sind: ohne Bewilligung Haarraubwild (Fuchs, Dachs und Marder). Der Dachs soll neu ebenfalls im Rahmen der Selbsthilfemassnahmen von Landwirten analog dem Fuchs und Marder abgewehrt werden können. Gleichzeitig mit den Änderungen der Jagdverordnung, die am 1. April 2013 in Kraft tritt, wird auch die Änderung des Jagdgesetzes (Fütterungsverbot für Wildtiere), in Kraft gesetzt. Diese hatte der Landrat am 19. April 2012 beschlossen. vgl. <media 53882 _blank>Chronologische Gesetzessammlung </media> Für Rückfragen: Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Tel. 061 552 59 23, E-Mail: [email protected] |
Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates |
Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft (Nachfolge Regierungsrat Peter Zwick)
Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2015 auf den 12. Mai 2013 angesetzt. Eine allfällige Nachwahl findet am 9. Juni 2013 statt. Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 |
Weiteres |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die von der Bau- und Planungskommission Muttenz am 28. Juni 2010 beschlossene Bau- und Strassenlinienpläne "Hallenweg", bestehend aus den Abschnitten Liegenschaft Nr. 18 (Parzelle 2329) - Baugebietsperimeter (Parzelle 2420) und Burggasse - Liegenschaft Nr. 18 (Parzelle 2329) genehmigt. Verschiedenes Der Regierungsrat hat
Landeskanzlei Basel-Landschaft |