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Zwei Sammelvorlagen an den Landrat zur Abschreibung von Motionen und Postulaten verabschiedet
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung zwei Sammelvorlagen an den Landrat zur Abschreibung von überwiesenen Motionen und Postulaten verabschiedet. Die eine Vorlage betrifft Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung durch eine Vorlage oder einen Bericht des Regierungsrates erfüllt worden sind. Mit dieser Vorlage werden neun Postulate zur Abschreibung beantragt. In der gleichen Vorlage wird zu den innert gesetzlicher Frist nicht erfüllten Postulaten und Motionen Auskunft über den Stand der Bearbeitung erteilt.
Mit der zweiten Sammelvorlage zu einer Reihe von Motionen und Postulaten, deren Behandungsfrist noch nicht abgelaufen ist, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, zwei Motionen und sieben Postulate zur Abschreibung. Angesichts der Vielzahl der in den letzten Jahren überwiesenen Vorstössen erachtet es der Regierungsrat vor allem im Interesse der Verfahrensökonomie als angebracht, dem Landrat in der Regel statt vieler Einzelberichte eine Sammelvorlage zu unterbreiten.
Bei beiden Vorlagen entscheidet der Landrat, ob die Motionen und Postulate aufrechterhalten bleiben oder abgeschrieben werden.
Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 02
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Neue Verordnung über die Vergütung von Aufträgen an Einzelpersonen
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Verordnung erlassen, welche die Vergütung von Aufträgen an Einzelpersonen regelt. Bisher waren diese Regelungen in verschiedenen Fachverordnungen, Regierungsratsbeschlüssen und Verwaltungsrichtlinien festgehalten. Die Zusammenfassung in einer speziellen Verordnung ermöglicht es, die Ansätze zu vergleichen und die Rahmenbedingungen einheitlich zu regeln.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Thomas Schwarb, Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 57 46.
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 26. April 2012 beschlossenen Teilzonenvorschriften Siedlung "Schwabenmatt", bestehend aus dem Teilzonenplan Siedlung "Schwabenmatt", dem Teilzonenreglement Siedlung "Schwabenmatt" und der Mutation "Schwabenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung (mit Ausnahmen);
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Wahlen am 23. April 2012 beschlossene Mutation "I dr Spitzi" zum Zonenplan Siedlung, die Mutation "I dr Spitzi" zum Strassennetzplan Siedlung sowie der Bau- und Strassenlinienplan "I dr Spitzi"
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 14. Juni 2011 beschlossene Teilzonenvorschrift Areal Papierfabrik / Etzmatt, bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement Areal Papierfabrik / Etzmatt sowie der Mutation Areal Papierfabrik / Etzmatt zum Strassennetzplan (mit Ausnahmen).
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
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die Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft genehmigt und auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt;
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die Änderung der Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern genehmigt und auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt;
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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