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19.03.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 09. Juni 2013 |
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Am 9. Juni 2013 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Der Regierungsrat hat heute die Abstimmungen zu folgenden kantonalen Vorlagen angesetzt:
Zudem erfolgt die Ersatzwahl in den Regierungsrat. Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 01 |
Berufsschau 2013: kantonaler Wirtschaftsförderungsbeitrag |
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Berufsschau 2013: Erneuerung des kantonalen Wirtschaftsförderungsbeitrages
Die Baselbieter Berufsschau findet in diesem Herbst seit 1996 bereits zum neunten Mal statt. Sie geht auf eine Initiative des damaligen Gewerbeverbandes Baselland, der heutigen Wirtschaftskammer, zurück und wird seit 1999 jeweils im Zweijahresrhythmus durchgeführt. Die Berufsschau wird in diesem Jahr erstmals in den Räumlichkeiten und den Aussenanlagen der Sporthalle Frenkenbündten in Liestal durchgeführt. Auf rund 6'000 Quadratmetern vermittelt sie vom 23. bis am 27. Oktober 2013 einen praxisbezogenen Einblick in die Vielfalt und Anforderungen der im Kanton erlernbaren Berufsausbildungen sowie deren Arbeitsplätze. Für die Planung, Organisation und Durchführung der diesjährigen Ausstellung zeigt sich wiederum die Wirtschaftskammer verantwortlich. Dieser "kantonale Marktplatz" der Berufe hat sich längst zu einem aus der Berufswahlvorbereitung nicht mehr wegzudenkenden Event entwickelt und ist insbesondere hinsichtlich seiner professionellen Organisation, seiner Vielfalt, seiner Informationsvermittlung und seiner Besucherresonanz schweizweit nach wie vor der bedeutungsvollste Anlass. Er erfreut sich einer ungebrochenen Beliebtheit, sowohl bei den Ausstellern, wie auch bei den Besuchern. Eine seit 1996 stetig gewachsene Anzahl Aussteller, präsentierter Berufslehren und Besucher verdeutlichen die tiefe Verankerung und den hohen Akzeptanzgrad dieser Berufsfachmesse im kantonalen Wirtschafts- und Lebensraum. Der hohe volkswirtschaftliche Stellenwert und die wirkungsvolle bildungspolitische Rolle der Berufsschau wurden im Rahmen vergangener Gesuche bereits mehrmals skizziert, gewichtet und begründet. Würdigend anerkannt und bestätigt wurden die damaligen Beurteilungen und Einschätzungen durch die Wirtschaftsförderungskommission und den Regierungsrat mittels der die jeweiligen Förderungsbeiträge befürwortenden Beschlussfassungen. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an der Berufsschau 2013 mit einem finanziellen Beitrag in der Höhe von 950'000 Franken. Der Betrag geht zu Lasten des Wirtschaftsförderungsfonds. Für Rückfragen: Thomas de Courten, Leiter Wirtschaftsförderung, Tel. 079 320 57 24, E-Mail: [email protected] Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 552 28 88 |
Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter |
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Der Regierungsrat hat heute eine Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter verabschiedet. Die Vorlage geht nun an den Landrat. Ziel der Teilrevision ist es, eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung und die spätere Rückforderung von Beiträgen der Gemeinde an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen zu schaffen. Solche Beiträge können notwendig sein, wenn die Ergänzungsleistungen (EL) für die Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, bspw. weil eine frühere Schenkung oder kurzfristig nicht in flüssiger Form vorhandenes Vermögen bei der Berechnung der EL berücksichtigt werden. Die neue Regelung ist notwendig, um die rechtsgleiche Behandlung der Bezügerinnen und Bezüger von Gemeindebeiträgen sicherzustellen. Für die Gemeinden hat die vorliegende Revision positive finanzielle Auswirkungen, da sie nun die Möglichkeit hat, sämtliche an die Bewohnerin oder den Bewohner geleistete Beiträge an die Heimkosten zurückzufordern. Auf den Kanton hat die vorliegende Teilrevision keine finanziellen Auswirkungen.
Das Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) vom 20. Oktober 2005 trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) musste der Erlass bereits am 21. Juni 2007 revidiert und den Vorgaben des Bundesrechts angepasst werden. Die Revision des GeBPA, welche am 1. Januar 2008 in Kraft trat, beinhaltete vor allem eine Änderung in der Finanzierung der Kosten für die Pflege und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen. Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: [email protected] |
Anhörung zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung |
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Anhörung zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
Der Regierungsrat stimmt der Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung grösstenteils zu. Mit der Revision der SVAV werden in erster Linie verfahrenstechnische Anpassungen vorgenommen sowie die Möglichkeit geschaffen, Massnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Missbrauch zu ergreifen. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen des Bundes stellt der Regierungsrat unter anderem den Antrag, schwere Motorfahrzeuge, welche beim Strassenunterhalt im Einsatz stehen, ebenfalls von der Schwerverkehrsabgabe zu befreien. Dabei handelt es sich vor allem um Fahrzeuge Dritter, die im Winterdienst für den Kanton im Einsatz stehen. Für Rückfragen: Emanuel Roos, Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 91 14 |
Sicherheitsinspektorat veröffentlicht seinen Jahresbericht |
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Im vergangenen Jahr 2012 sind dem Sicherheitsinspektorat (SIT) von Betrieben zwölf neue Tätigkeiten mit einschliessungspflichtigen Organismen gemeldet worden. Zwanzigmal wurden dem SIT Stofffreisetzungen gemeldet, was im Durchschnitt der letzten Jahre liegt. Diese und weitere Angaben sind dem Jahresbericht zu entnehmen, der heute publiziert worden ist.
Gemäss kantonalem Umweltschutzgesetz Artikel 4 Absatz 4 sind das SIT und die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen verpflichtet, dem Landrat jährlich über ihre Tätigkeit zu berichten. Der Regierungsrat hat heute den Jahresbericht 2012 des SIT zur Kenntnis genommen und an den Landrat weitergeleitet. Für Rückfragen: Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, Tel. 061 552 62 61 Landekanzlei Basel-Landschaft |