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26.03.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Änderung des Umweltschutzgesetzes: Bioabfälle effizient verwerten |
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Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft im Bereich der energetischen Verwertung biogener Abfälle. In den letzten Jahren hat sich die Entwicklung der Verwertung von biogenen Abfällen - auch Grünabfälle oder organische Abfälle genannt - weg von der klassischen Kompostierung hin zur energetischen Nutzung durch Vergärung immer stärker durchgesetzt.
Die vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft will die Vergärung von biogenen Abfällen zur energetischen Nutzung weiter fördern. Die Vergärung als bekanntestes Beispiel für die energetische Verwertung zeichnet sich dadurch aus, dass beim mikrobiellen Umwandlungsprozess kontrolliert Biogas oder Methan gewonnen werden kann. Dieses kann ins Erdgasnetz eingespiesen, als Treibstoff genutzt oder in einem Blockheizkraftwerk in Strom und Wärme umgewandelt werden. Bei der Kompostierung entfällt dieser Energiegewinn. Die Gemeinden sollen weiterhin den nötigen Spielraum für ökonomisch und ökologisch sinnvolle Lösungen im Einzelfall haben. Bevor nun die entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, ist unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebung eine Vernehmlassung durchzuführen. vgl. Aktuelle Vernehmlassungen Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11 |
Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen |
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Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland, der Psychiatrie Baselland und der Privatspitäler Baselland für das Jahr 2013
Zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft werden für das Kantonsspital Baselland, die Psychiatrie Baselland und die Privatspitäler Baselland im Jahr 2013 zirka 21,87 Millionen Franken benötigt. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung der Finanzierung dieser Leistungen des Kantonsspitals Baselland, der Psychiatrie Baselland und der Privatspitäler Baselland für das Jahr 2013 genehmigt. Die entsprechende Vorlage wird an den Landrat weitergeleitet. Mit den Ausgaben werden Leistungen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung finanziert. Da es sich in der Regel um Ausgaben für Leistungen für Patientinnen und Patienten handelt, besteht betreffend Umfang und Zeitpunkt keine "verhältnismässig große Handlungsfreiheit". Zu den gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen gehören Krankentransporte und Rettungen, die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung, namentlich die Bereitschaft für Notfallstation, die komplexe Nachsorge Schwererkrankter und die Tagesklinik, die Finanzierung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung oder auch Dolmetscherkosten. Da die Leistungen in Abhängigkeit zu den Leistungen der Spitalversorgung erbracht werden, sind die gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen im Grunde als gebunden zu betrachten. Durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde per 1.1.2012 die Aufgabenverteilung zur Spitalfinanzierung im Grundsatz neu geregelt. So werden die Fallpauschalen zwischen Versicherer und Leistungserbringer verhandelt und im Anschluss vom Regierungsrat genehmigt. Art. 49 Abs. 3 des KVG hält fest, dass die Vergütungen nach Fallpauschalen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten dürfen. Entsprechend sind der Umfang und die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen separat zu regeln. Für Rückfragen: Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10, E-Mail: [email protected] |
Für eine raschere Bewilligung von elektrischen Anlagen |
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Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen einverstanden. Namentlich unterstützt sie wegen der vielen Gesuche für Photovoltaikanlagen eine Erhöhung des Wertes für die Plangenehmigungspflicht auf 30 Kilovoltampere (kVA), wie sie in ihrer heute Dienstag verabschiedeten Stellungnahme schreibt.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Energiepolitik strebt der Bund an, die bestehenden Verfahren beim Neu- und Umbau von elektrischen Anlagen und Leitungen zu optimieren und zu beschleunigen. Die Vorlage enthält verschiedene Massnahmen, die den Ablauf der Sachplan- und PIangenehmigungsverfahren für die Gesuchsteller sowie für die beteiligten Behörden vereinfachen und somit für eine rasche Realisierung elektrischer Anlagen förderlich sind. Ebenso wird die Teilrevision zum Anlass genommen, die aufgrund veränderter Verhältnisse notwendigen Anpassungen in anderen Erlassen vorzunehmen. Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
Verbindliche Dotierwassermenge für den Birsig |
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Im Birsig soll unterhalb der Entnahmestelle für den Rümelinbach genügend Wasser verbleiben, damit Fische dort einen Lebensraum finden. Der Regierungsrat hat darum an seiner heutigen Sitzung beschlossen, für die Restwasserstrecke unterhalb der Abzweigung des Rümelinbachs eine verbindliche Dotierwassermenge festzulegen.
Bis 2004 verlief der Birsig von der Entnahmestelle zur Speisung des Rümelinbachs bis zur Stadtgrenze eingedolt bzw. in einem vollständig gepflasterten Bachbett. Eine standorttypische Gewässerfauna konnte sich so nicht einstellen. Mit der Renaturierung des Birsigs in den Jahren 2004/2005 erhielt das Gewässerbett mehr Struktur. Fische fanden wieder einen Lebensraum. Ein Fischsterben am 22. Juli 2010 führte jedoch drastisch vor Augen, dass in Trockenzeiten die im Birsig verbleibende Restwassermenge den renaturierten Verhältnissen zeitweise nicht mehr genügt. Es ist daher notwendig, für die durch die Wasserentnahme des Rümelinbachs im Birsig entstehende Restwasserstrecke eine verbindliche Dotierwassermenge festzulegen. Wasser für den Zolli - Nutzung eines Jahrhunderte alten Rechtes Die Stadt Basel entnimmt dem Birsig in Binningen Wasser und leitet es über einen Kanal, den Rümelinbach, in Richtung Zoologischen Garten Basel ab. Die Wasserentnahme ist gemäss Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt seit dem 13. Jahrhundert urkundlich fassbar. Das Recht zur Wasserableitung ist auch im Grundbuch der Gemeinde Binningen festgehalten. Für Rückfragen: Marin Huser, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Abteilung Oberflächengewässer, Tel. 061 552 55 14 |
Vernehmlassung Strassentransitverkehr im Alpengebiet |
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die vom Bundesrat bevorzugte Variante, eine zweite Tunnelröhre zu bauen. In seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) macht er jedoch darauf aufmerksam, dass aus dem Bau einer zweiten Röhre keine finanziellen Auswirkungen auf Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen an anderen Orten, insbesondere in den Agglomerationen, resultieren dürfen. Der Regierungsrat begrüsst die Variante einer Sanierung mit Neubau einer zweiten Röhre. Sie weise Vorteile insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Verfügbarkeit der Verkehrsachse sowie einen langfristigen Nutzen der Investitionen auf. Strassenbenutzungsgebühren seien mittel- bis langfristig ein möglicher Ansatz, um Einnahmen aus dem Strassenverkehr zu generieren. Diese Thematik solle zwingend eingebettet in einen Gesamtkontext angegangen werden. Isolierte Objektgebühren zum Beispiel für einen einzelnen Tunnel führten hingegen zu unerwünschten Folgewirkungen und seien daher abzulehnen. Für Rückfragen: Martin Schaffer, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 13 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Verschiedenes Der Regierungsrat hat
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