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Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Überweisung der Vorlage an den Landrat
In seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat die Vorlage über die Anpassungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) genehmigt und an den Landrat überwiesen.
Mit Beschluss vom 23. April 2009 stimmte der Landrat einem Beitritt zur IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) mit 61:13 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die IVHB trat in der Folge am 26. November 2010 in Kraft, da mit diesem Datum die erforderliche Anzahl kantonaler Beitritte erfolgt war.
Die Bestimmungen der IVHB müssen in das kantonale Recht (RBG bzw. RBV) überführt werden. Mit der nunmehr nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens vorliegenden Landratsvorlage werden die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesebene vorgenommen. Da überdies umfassende Anpassungen auf Verordnungsebene notwendig sind, wird auch der Verordnungsentwurf dem Landrat aus Transparenzgründen zur Kenntnis zugestellt.
Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Entwurf der Vorlage "Reduktion Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage" an den Landrat überwiesen. Der Regelungsbedarf wurde im Rahmen des Entlastungspakets erkannt. Bei den Subventionen handelt es sich um die bedarfsabhängigen Sozialleistungen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind. Die heute verwendete Berechnungsgrundlage führt dazu, dass auch Personen in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen bedarfsabhängige Sozialleistungen erhalten, was geändert werden soll.
Mit bedarfsabhängigen Sozialleistungen soll verhindert werden, dass Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bedürftig werden und Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen müssen. Heute wird ausgehend vom steuerbaren Einkommen beurteilt, ob jemand in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Wegen der Vielfalt der existierenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten haben Steuerpflichtige mit identischem Einkommen unterschiedliche steuerbare Einkommen. Je höher die Abzüge sind, desto niedriger werden das steuerbare Einkommen und der Steuerbetrag und desto höher wiederum werden die Sozialleistungen. Dies führte bisher dazu, dass Personen, die sich in gleichwertigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, unterschiedliche staatliche Beiträge erhalten.
Zur Berechnung des Anspruchs auf bedarfsabhängige Sozialleistungen soll neu das Zwischentotal der Einkünfte vor steuerlichen Abzügen gemäss Steuerveranlagung verwendet werden. Änderungen resultieren bei der Prämienverbilligung, der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Ausbildungsbeiträgen.
Die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Prämienverbilligung wird mit einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz umgesetzt. Um sozialpolitisch unerwünschte Nebeneffekte in diesem Bereich zu minimieren, werden andere Eckwerte gleichzeitig verändert.
Bei der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Ausbildungsbeiträgen erfolgt die Anpassung der Berechnungsgrundlage mittels Verordnungsänderungen. Bei den Ausbildungsbeiträgen werden bei dieser Gelegenheit die gesetzlichen Höchstbeträge des Elterneinkommens, bis zu dem Stipendien gewährt werden können, angehoben.
Eine weitere gesetzliche Anpassung bei den Ausbildungsbeiträgen und der stationären Jugendhilfe ermöglicht es, für die Bestimmung der finanziellen Leistungskraft neu auch die gefestigten Lebensgemeinschaften mit zu berücksichtigen. Dies entspricht der bereits heute geltenden Regelung und Praxis in der Sozialhilfe.
Es ergibt sich gesamthaft eine jährlich wiederkehrende Entlastung des Staatshaushalts von schätzungsweise rund zwei Millionen Franken ab dem Jahr 2015.
Für Rückfragen: Daniel Schweighauser, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 61 95.
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Am 6. Mai 2013 kann Daniel August Wagner seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, der 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar um 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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