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07.05.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Campus Schällemätteli |
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Errichtung eines Neubaus für das Departement für Biosysteme der ETH Zürich auf dem Life Science Campus der Universität Basel (Campus Schällemätteli)
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine zweckgebundene Kreditsicherungsgarantie von 64 Millionen Franken zur Ermöglichung eines Neubaus für das Departement Biosysteme (D-BSSE) der ETH Zürich auf dem Life Science-Campus der Universität Basel. Die andere Hälfte der Garantie soll vom Kanton Basel-Stadt übernommen werden. Den Rohbau wird die Universität mittels Kredit finanzieren. Er wird durch die Mieten der ETH Zürich refinanziert. Den Innenausbau übernimmt die ETH Zürich. Der Neubau für das D-BSSE wird in unmittelbarer Nähe zum Biozentrum der Universität, zum Universitätsspital und zum Universitätskinderspital errichtet werden. Dadurch werden die Kooperation mit der ETH Zürich gefestigt und die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts beider Basel nachhaltig gestärkt. Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60 (ruft zurück) |
Änderung der Energieverordnung |
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Regierungsrat sagt Ja zur Änderung der Energieverordnung: Kostendeckende Einspeisevergütung sicherstellen
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Mit dieser Änderung der Energieverordnung soll die Liquidität des Energiegesetz-Fonds (EnG-Fonds) für die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhöht werden. Die Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms verpflichtet, der zum Beispiel in Photovoltaikanlagen produziert wird. Mit der KEV wird die Differenz zwischen Gestehungskosten und Marktpreis gedeckt. Auf diese Weise kann den Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien ein Preis garantiert werden, der ihre Gestehungskosten deckt. Finanziert wird die KEV aus dem EnG-Fonds, der aus dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet wird. Dieser Zuschlag wird von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt, Der aktuelle EnG-Zuschlag von 0,45 Rp/kWh muss per 1. Januar 2014 auf 0,6 Rp/kWh erhöht werden, um die Liquidität des EnG-Fonds zu gewährleisten. Nur so kann die Finanzierung der umfangreichen zusätzlichen Produktionsmengen sichergestellt werden, die 2014 voraussichtlich anfallen. Die Sicherstellung der KEV durch den Bund entspricht der Energiestrategie 2012 des Kantons Basel-Landschaft. Diese schliesst die parallele Erhebung einer kantonalen KEV strikt aus, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
Bericht zur Fluglärmbelastung 2012 |
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Bericht zur Fluglärmbelastung 2012
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Fluglärmbericht 2012 an die beiden Kantonsparlamente verabschiedet. Sie stellen fest, dass der registrierte Fluglärm aus dem Betrieb am EuroAirport im Wesentlichen konstant blieb. Während das Passagierwachstum fast 6 Prozent betrug, hat die Anzahl der Flugbewegungen am EuroAirport (Starts und Landungen) mit 87'355 Flugbewegungen gegenüber 87'583 im Jahr 2011 leicht abgenommen (-0,3 Prozent). Dies erklärt sich durch den Einsatz grösserer Flugzeuge und eine nochmals bessere Auslastung der Flüge. Dass der registrierte Fluglärm im Wesentlichen gleich blieb, bestätigt die grundsätzliche Stabilität des Flugregimes am EuroAirport. Positiv vermerken die beiden Regierungen, dass im Berichtsjahr 2012 wiederum sämtliche Lärmschutzbestimmungen des EuroAirport eingehalten wurden. Besonders begrüssen sie die weiter rückläufige Zahl an Ausnahmebewilligungen des Flughafens für Flüge ausserhalb der zulässigen Zeitfenster, die sehr geringe Anzahl an Bewegungen in der Kernsperrzeit (24 bis 5/6 Uhr) sowie die Tatsache, dass zwischen 23 und 6 Uhr keine Landungen von im Flugplan des EuroAirport nicht vorgesehenen Flügen stattfanden. Unverändert gilt auch, dass in der gesamten Nachtzeit (zwischen 22.00 und 06.00 Uhr) über 90% der Flugbewegungen im Norden stattfinden, welche die Schweizer Gebiete nicht betreffen. Die beiden Regierungen begrüssen zudem, dass die vom Flughafenverwaltungsrat Ende 2010 verschärften Betriebsrestriktionen für laute Flugzeuge, nämlich die Erweiterung des bestehenden Start- und Landeverbots zwischen 22 und 6 Uhr und das Verbot lauter Flugzeuge an Sonn- und in der Schweiz und Frankreich gemeinsamen Feiertagen vor 9 Uhr und nach 22 Uhr, konsequent umgesetzt werden und ab Frühjahr 2014 wirksam werden können. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr häufigeren Nordwindlagen in den Frühjahrsmonaten ist eine etwas stärkere Nutzung des ILS 33-Verfahrens festzustellen. Mit einem Wert von 7,4 Prozent lag die Quote der Südlandungen zwar über dem Vorjahreswert, aber wiederum unter den in der Nutzungsvereinbarung zum ILS 33 definierten Schwellen. Die beiden Regierungen stellen fest, dass die Entwicklung der ILS 33-Nutzung über alles gesehen im Rahmen der Erwartungen bei der Einführung des Verfahrens erfolgt. Die Schwankungen des Südlandeanteils im Tages-, Monats- und Jahresverlauf widerspiegeln klar die jeweiligen Wetter- und Windverhältnisse, die hauptursächlich für das Ausmass an Südanflügen sind. Die Regierungen begrüssen, dass die Vereinbarung zur Nutzung des ILS 33 abermals klar eingehalten wurde. Für Rückfragen: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 85 17 Dr. Markus Stöcklin, Stv. Generalsekretär, Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Tel. 061 552 53 96 |
Verordnung über das Übersetzungswesen |
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Verordnung über das Übersetzungswesen
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Verordnung zum Übersetzungswesen erlassen. Der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern durch die kantonalen Justiz- und Verwaltungsbehörden hat eine lange Tradition. In den letzten Jahren haben Übersetzungen einerseits an Umfang und Bedeutung gewonnen, andererseits wurden die Einsatzorte vielfältiger. Dadurch ist der Bedarf nach einer einheitlich geordneten Einsatzregelung gewachsen, die mittels der am 1. Juni 2013 in Kraft tretenden Verordnung gewährleisten wird. > vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Thomas Schwarb, Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 57 46 |
Diverses |
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Wahl eines neuen Mitglieds der Jagdprüfungskommission
Der Regierungsrat wählte Thomas Walliser, Känerkinden, rückwirkend per 1. Mai 2013 als neues Mitglied der Jagdprüfungskommission. Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: die am 28. März 2012 durch die Einwohnergemeindeversammlung Ramlinsburg beschlossenen Zonenvorschriften Landschaft. Es handelt sich dabei um eine Gesamtrevision; den am 5. Dezember 2012 durch die Einwohnergemeindeversammlung Zeglingen beschlossenen Waldbaulinienplan "Sagenmatt". Es handelt sich dabei um die Festlegung einer Waldbaulinie im Gebiet "Sagenmatt". Landeskanzlei |