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Einführung eines Selbstbehaltes beim Steuerabzug für Krankheitskosten
Der Regierungsrat überweist dem Landrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzes. Mit der Änderung des Steuergesetzes soll beim Abzug der Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer ein Selbstbehalt von 5 Prozent eingeführt werden. Ein solcher Selbstbehalt drängt sich nicht nur aus Gründen der Harmonisierung und der Vereinfachung, sondern vorab zur Gesundung des Staatshaushaltes auf. Die Gesetzesänderung wird zu einer jährlichen Entlastung des Staatshaushalts von rund 15 Mio. Franken führen.
Am 17. Juni 2012 hat der Baselbieter Souverän das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz) als Gesamtpaket abgelehnt. Als Folge der Ablehnung des Gesamtpakets fehlt nun ein wichtiger Baustein für die Entlastung des Staatshaushaltes, denn die Einführung eines Selbstbehalts bei den steuerlich abzugsfähigen Krankheits- und Unfallkosten war als Entlastungsmassnahme ebenfalls vorgesehen. Sie wird deshalb dem Landrat nun mit einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende drei Gründe sprechen für die Einführung eines Selbstbehaltes: Harmonisierungsrechtliche Vorgaben, Vereinfachungsgründe und ein massgeblicher Beitrag zum Entlastungspaket 2012/15. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt deutlich die Einführung eines Selbstbehalts vor; es legt lediglich dessen Höhe nicht fest. Die meisten Kantone haben hier die Lösung der direkten Bundessteuer gewählt, nach der nur die 5 Prozent des steuerbaren Reineinkommens übersteigenden Kosten abgezogen werden können. Diese Massnahme liegt zudem genau auf der Linie der im November 2011 beschlossenen Verfassungsbestimmung, die verlangt, dass das Ausfüllen der Steuererklärung wenig Zeit in Anspruch nimmt und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand bedeutet.
Durch die Einführung eines Selbstbehaltes von 5 Prozent wird der Staatshaushalt um 15 Mio. Franken jährlich entlastet, die gesamtschweizerische Steuerharmonisierungsvorgabe umgesetzt und ein grosser Beitrag zur Vereinfachung und damit auch zur Beschleunigung des Veranlagungsverfahrens geleistet. Keine Einschränkung wird es bei der Abzugsfähigkeit von behinderungsbedingten Kosten geben; diese werden nach wie vor in vollem Umfang abzugsfähig bleiben.
Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 15
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Kompensation des 6. Primarschuljahres in die Vernehmlassung geschickt
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes betreffend die Kompensationsleistung des Kantons an die Gemeinden infolge des Wechsels vom 1. Sekundarschuljahr zum 6. Primarschuljahr bei den Parteien, Gemeinden und Verbänden in die Vernehmlassung geschickt.
Der Landrat hatte 2010 beim Beschluss zur Bildungsharmonisierung (HarmoS) den Regierungsrat beauftragt, die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden zu untersuchen, eine einvernehmliche Lösung mit den Gemeinden anzustreben und dem Landrat Antrag auf eine Gesetzesänderung zur kostenneutralen Kompensation der Lastenverschiebung zu stellen.
Die Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich", der u.a. zwölf Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter angehören, hat die Vorlage ausgehandelt und ausgearbeitet. Die betroffenen Direktionen und die Kommissionsmitglieder konnten sich einstimmig auf den Kompensationsbetrag von 33,65 Mio. Franken und auf die Verteilung gemäss der Lernendenzahl einigen.
Der Kompensationsbetrag von 33,65 Mio. Franken entspricht den mutmasslichen Vollkosten des 6. Primarschuljahres im Schuljahr 2015/2016. Für die Verteilung des Kompensationsbetrags auf die einzelnen Gemeinden wurde eine Variante nach der Wohnbevölkerung, nach der Lernendenzahl sowie analog zur Sonderlastenabgeltung Bildung geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass bei der Verteilung nach der Lernendenzahl der grösste Zusammenhang zwischen der Kompensation und den effektiven Kosten besteht. Die Konsultativkommission sprach sich deshalb für diese Variante aus.
Die Gesetzesrevision hat für den Kanton jährliche Kosten von brutto 33,65 Mio. Franken zur Folge. Da für den Kanton jedoch das bisherige 1. Sekundarschuljahr und damit schätzungsweise 41,26 Mio. Franken wegfallen, ergibt sich für ihn netto eine Kostenentlastung von 7,61 Mio. Franken.
Für Rückfragen: Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 56 32
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Einheitliche IT-Strategie für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat genehmigte an seiner heutigen Sitzung eine einheitliche IT-Strategie Schulen (ITSS BL) im Kanton Basel-Landschaft und hat die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Ziel ist, mit der Umsetzung der IT-Strategie den Schulen des Kantons Basel-Landschaft für die nächsten Jahre eine hilfreiche und praxisorientierte Leitplanke für die Informatik zur Verfügung zu stellen, welche den pädagogischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird, politisch überzeugt und technologisch sinnvoll machbar ist. Sie dient der Entwicklung und nachhaltigen Etablierung der Informatik an den kantonalen Schulen.
Kernpunkt ist dabei die Fokussierung der Schulinformatik auf die primäre Unterstützung der pädagogischen Leistungserbringung der Schulen. Dafür müssen alle kantonalen Schulhäuser mit einer leistungsfähigen Netzwerkinfrastruktur erschlossen werden. Die Schulen werden stufen- und bedarfsgerecht mit Informatikmitteln ausgerüstet. Die Ausstattung der Unterrichtsräume wird weitgehend standardisiert.
Diese Massnahmen bringen die Informatik in den Schulen des Kantons Basel-Landschaft wieder auf einen vergleichbaren Stand mit den Nachbarkantonen Aargau und Solothurn. Der Zeitrahmen für die Einführung und die Umsetzung des Projekts beträgt rund fünf Jahre ab Beschluss des Landrats.
Die Umsetzung der ITSS BL erfolgt in zwei Etappen. Der Ressourcenbedarf teilt sich auf in technische, personelle und finanzielle Bedürfnisse und Kosten. Das Total der budgetwirksamen Projektkosten für Etappe 1 (Fokus Sekundarstufe I) beträgt 10'925'000 Franken. Bereits während der Projektlaufzeit fallen sukzessive zusätzliche Betriebskosten (einschliesslich Personalkosten) bis zu einem Maximalbetrag von 2'237'000 Franken pro Jahr an, für welche die ordentlichen Budgets entsprechend anzupassen sind. Ab Projektabschluss betragen diese jährlich 2'536'000 Franken.
Die neue Philosophie, dass die Lehrpersonen und die Lernenden mit ihren eigenen Geräten an den Schulen tätig sein können (Bring your own device, BYOD), erspart dem Kanton mittel- und langfristig Beschaffungskosten für die Ausstattung der Lehrpersonen mit kantonseigenen Geräten. Dafür wird dieser Gebrauch der privaten Geräte für die Schule angemessen abgegolten und die Lehrpersonen verfügen über ein hohes Mass an individueller Ausrüstungskompetenz.
Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 552 50 60
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Kanton Basel-Landschaft will Kinder, Jugendliche und Familien mit einem vielfältigen und abgestimmten Angebot unterstützen
Der Regierungsrat will die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft gezielt weiterentwickeln. Hilfen, die früher einsetzen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken, sollen vermehrt verfügbar und besser zugänglich sein. Alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft sollen einen einfachen Zugang zu Beratungsangeboten haben. Das Angebot an Leistungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe wird ausgebaut. Für ambulante und stationäre Leistungen sollen die gleichen Finanzierungsverfahren gelten. Die Zusammenarbeit zwischen Direktionen, Gemeinden und Privaten soll besser koordiniert werden.
Der Regierungsrat folgt damit den Vorschlägen einer Projektgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Fachlich wurde die Arbeit durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW begleitet. Im Auftrag des Regierungsrates hat die Projektgruppe die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und daraus Vorschläge für Verbesserungen abgeleitet. In einem Konsultationsverfahren bei Gemeinden, Fachstellen und Behörden stiessen diese auf breite Zustimmung. Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse hat die Projektgruppe ein Paket von zehn Massnahmen und Entwicklungsschritten erarbeitet.
Der "Angebotsmix" der Kinder- und Jugendhilfe soll verbessert werden: die Palette an unterschiedlichen Leistungen, die Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisen und schwierigen Lebenslagen Unterstützung bieten können, soll vielfältiger werden. Dazu braucht es vor allem einen Ausbau von familiennahen ambulanten Leistungen (z.B. Sozialpädagogische Familienbegleitung). Zudem sind Lücken bei den Beratungsangeboten zu schliessen. Die Mütter- und Väterberatung soll als flächendeckend verfügbares Basisangebot aufgewertet und konzeptionell gestärkt werden. Auch Regelungen der Kostenübernahme sollen neu überdacht werden. Die im Kanton Basel-Landschaft geltenden Finanzierungsregeln wirken sich heute so aus, dass stationäre Leistungen (z.B. Heimplatzierungen) bevorzugt werden. Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass für die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen die gleichen Regeln gelten. Bei Fremdplatzierungen, die nicht durch einen Behördenentscheid ausgelöst werden und für die der Kanton die Kosten trägt ("freiwillige Platzierungen"), will der Kanton künftig Beitragszusagen mit einer inhaltlichen Überprüfung verbinden.
Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat vor allem erreichen, dass die Mittel gezielter eingesetzt werden. Ein flächendeckender und einfacher Zugang zu Beratung und ambulanter Unterstützung soll dazu beitragen, dass Probleme rechtzeitig bearbeitet werden und dass Massnahmen, die nachhaltiger in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen und zudem kostspieliger sind, weniger häufig ergriffen werden müssen.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 552 50 60
Franziska Gengenbach-Jungck, Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Telefon 061 552 17 90
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