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11.06.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat beschliesst Direktionsverteilung |
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An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat die Direktionsverteilung beschlossen. Die Direktionen werden den Mitgliedern des Regierungsrates für die verbleibende Amtsdauer vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015 wie folgt zugeteilt bzw. bestätigt:
Finanz- und Kirchendirektion 1. Vorsteher: Anton Lauber 2. Stellvertreter: Thomas Weber Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion 1. Vorsteher: Thomas Weber 2. Stellvertreter: Anton Lauber Bau- und Umweltschutzdirektion 1. Vorsteherin: Sabine Pegoraro 2. Stellvertreter: Isaac Reber Sicherheitsdirektion 1. Vorsteher: Isaac Reber 2. Stellvertreter: Urs Wüthrich-Pelloli Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion 1. Vorsteher: Urs Wüthrich-Pelloli 2. Stellvertreterin: Sabine Pegoraro vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 |
Nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht": Gegenvorschlag |
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Nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht":
Regierung verabschiedet Gegenvorschlag Der Regierungsrat hat heute einen Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Bäche ans Licht" an den Landrat überwiesen. Dieser sieht vor, das Wasserbaugesetz vom 1. April 2004 in Bezug auf Revitalisierungen und Ausdolungen zu revidieren. Revitalisierungen unterliegen laut kantonalem Wasserbaugesetz schon bisher dem Kanton. Dieser kommt allein für die Kosten auf. Neu sollen auch Ausdolungen zu den Revitalisierungen zählen. Allerdings wird im Gegenvorschlag klar festgehalten, dass für Ausdolungen von Fliessgewässern, die nicht dem Kanton gehören, nach wie vor die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Dolen zuständig bleiben. Der Kanton beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen zu 50% an den Kosten solcher Ausdolungen Dritter. Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung des Kantons sind insbesondere eine fachgerechte, vom Kanton genehmigte Ausführung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Rahmen des Budgets. Schon am 13. Dezember 2011 hatte die Regierung die nichtformulierte Initiative zur Ablehnung empfohlen, wollte aber auf einen Gegenvorschlag verzichten. Sie begründete dies im Wesentlichen mit dem Umstand, dass die geltende Gesetzgebung Möglichkeiten biete, um Ausdolungsprojekte zu unterstützen. Die Umwelt und Energiekommission (UEK) kam in ihren Beratungen aber zum Schluss, dass entgegen dem Antrag des Regierungsrats ein Gegenvorschlag auszuarbeiten sei. Der Landrat unterstützte dieses Ansinnen der UEK einstimmig und beauftragte den Regierungsrat, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Für Rückfragen: Andres Rohner, Rechtsabteilung, Tel. 061 552 54 05 |
Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL |
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Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL:
Basel-Landschaft zahlt für 2011 insgesamt 6 Mio. Franken Die Regierung hat heute den Bericht betreffend Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2011 an den Landrat überwiesen. Der vom Kanton zu übernehmende Fehlbetrag der BLT/AAGL auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt beträgt demnach 3,2 Mio. Franken. Aus der Abgeltungsrechnung ergibt sich ein Saldo von 2,8 Mio. Franken, den der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Basel-Stadt vergütet. Total bezahlt der Kanton Basel-Landschaft somit 6 Mio. Franken für den grenzüberschreitenden ÖV im Jahr 2011 (2010: 3,9 Mio). Die Baselland Transport AG (BLT) und die Autobus AG Liestal (AAGL) erbringen gesamthaft mehr Leistungen auf baselstädtischem Gebiet als die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) auf basellandschaftlichem Gebiet. Trotzdem ergibt sich ein Saldo zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft, weil die städtischen Streckenabschnitte der BLT und AAGL viel ertragreicher sind als die basellandschaftlichen Abschnitte der BVB. Die Grundlagen der vorliegenden ÖV-Abrechnung sind im Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVB, die BLT sowie die AAGL vom 26. Januar 1982 festgelegt. Gemäss dieser Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den BVB auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Das gleiche gilt für die BLT und die AAGL auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Für Rückfragen: Bruno Schmutz, Tiefbauamt, Stv. Fachbereichsleiter Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 55 45 |
Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV |
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Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr)
Der Regierungsrat überweist dem Landrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 einen Entwurf zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV. Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes soll für AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die in einem Heim oder Spital wohnen, die Höhe des Vermögensverzehrs auch im Kanton Basel-Landschaft im vorgegebenen Rahmen des Bundes ausgeschöpft werden. Dies bedeutet konkret, dass der Vermögensverzehr bei AHV-Rentnerinnen und -Rentnern, die in einem Heim oder Spital leben, auf 1/5 des Reinvermögens erhöht wird. Damit übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Vorgabe des Bundes. Im Gegensatz zu 22 anderen Kantonen der Schweiz hatte der Kanton Basel-Landschaft bisher nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Gesetzesänderung wird zu einer Entlastung des Staatshaushalts von rund 4.8 Mio. Franken führen. Die aktuelle Vorlage ist eine Folge des negativen Volksentscheids zum Entlastungsrahmengesetz. Am 17. Juni 2012 hatte der Baselbieter Souverän das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 als Gesamtpaket abgelehnt. Da die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV in diesem Gesamtpaket als Entlastungsmassnahme vorgesehen war, fehlt nun ein wichtiger Baustein für die Entlastung des Staatshaushaltes. Die Gesetzesänderung wird dem Landrat deshalb mit einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Für Rückfragen: Roger Wenk, Finanzverwalter, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 03 |
Vernehmlassungen zu Finanzthemen |
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Vernehmlassungen zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière und zur Finanzplatzstrategie
Auf Einladung des Bundes hat der Regierungsrat im Rahmen von Vernehmlassungen zu den Vorlagen "Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière" und "Finanzplatzstrategie - Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder; Änderung des Geldwäschereigesetzes" Stellung genommen. Er unterstützt dabei jeweils die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren. Was die Änderungen der Gesetzgebung zu den direkten Steuern betrifft (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und Steuerharmonisierungsgesetz), so ist der Regierungsrat der Ansicht, dass hier einer umfassenden Revision des Steuerstrafrechts nicht vorgegriffen werden sollte. Das gesamte Steuerstrafrecht soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen revidiert und nicht Teile davon losgelöst behandelt werden, wie dies vorgeschlagen wird. Die im Rahmen der Änderung des Geldwäschereigesetzes vorgeschlagene Verpflichtung der Finanzintermediäre zur Abklärung, ob Vermögenswerte ordentlich versteuert werden, ist völlig neu und bisher klassischerweise den Steuerbehörden vorbehalten. Der Regierungsrat stellt diese Neuerung bezüglich Praktikabilität deshalb sehr in Frage. Es ist zwar begrüssenswert, dass ein Finanzinstitut ausländische Gelder nur dann entgegennimmt, wenn diese ordentlich versteuert werden; bei einem Inländer hingegen macht diese Neuerung keinen Sinn. In diesem Fall ist es allein Aufgabe der zuständigen Steuerbehörde, die Ordnungsmässigkeit sicherzustellen. Für Rückfragen: Urban Roth, Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 61 83 |
Unternehmenssteuerreform III |
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Der Regierungsrat stimmt der Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III grundsätzlich zu und begrüsst auch die Prüfung neuer Sonderregelungen wie Lizenz- oder Innovationsboxen zur Erhaltung der internationalen Steuerattraktivität. Er erachtet den publizierten Zwischenbericht an das EFD als gute Grundlage für die weiteren Vertiefungsarbeiten. Die darin enthaltene Senkung kantonaler Gewinnsteuern wird allerdings eine große Herausforderung für das Baselbiet werden. Infolge der Umsetzung von Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit darf aber keinesfalls eine Verschärfung des innerschweizerischen Steuerwettbewerbs eintreten.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme an die Konferenz der Kantonsregierungen der Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III grundsätzlich zu. Gemäss Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements soll die Abschaffung bzw. Anpassung der kantonalen Steuerstati (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) zur Erhaltung der internationalen Steuerattraktivität mit gezielten Massnahmen kompensiert werden. Im Vordergrund stehen die Einführung von neuen Sonderregelungen wie Lizenzboxen (privilegierte Besteuerung bestimmter Unternehmenserträge im Bereich von Immaterialgütern) oder zinsbereinigte Gewinnsteuer (steuerlicher Abzug für eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals), kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen und der Abbau bestimmter Steuerlasten zur allgemeinen Stärkung der Standortattraktivität (Anpassung des Beteiligungsabzugs, Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Konzernfinanzierungen). Die kantonalen Gewinnsteuersenkungen werden zu Mindereinnahmen führen. Der Bund soll daher den Kantonen mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen helfen, sich den finanzpolitischen Spielraum zu verschaffen. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III müssen auch Anpassungen am System des bestehenden Finanzausgleichs vorgenommen werden, was kaum ohne Änderungen bei den kantonalen Ausgleichszahlungen möglich sein wird. Die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III wird fünf bis sieben Jahre beanspruchen, was den Kantonen und den Unternehmen eine angemessene Anpassungsfrist sichert. Der Regierungsrat erachtet den Zwischenbericht als gute Grundlage für die weiteren Vertiefungsarbeiten. Er begrüsst insbesondere die Einführung von neuen Sonderregelungen für Gesellschaften mit besonderen Steuerstati. Lizenz- oder Innovationsboxen sind als mögliche Lösungsansätze weiterzuverfolgen, wobei der Fächer für andere Lösungen offen bleiben muss und auch innovative Ansätze zu prüfen sind, von denen gegebenenfalls Handelsgesellschaften ebenso profitieren können. Neue Sonderregelungen sind so auszugestalten, dass die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems wieder hergestellt wird. Die Senkung kantonaler Gewinnsteuersätze zur Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit wird allerdings eine große Herausforderung für das Baselbiet sein. Davon betroffen wären der Kanton und die Gemeinden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Staatshaushalts ist es daher von besonderer Bedeutung, dass sich der Kanton Basel-Landschaft den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum für Unternehmenssteuersenkungen verschaffen kann und das laufende Entlastungspaket in vollem Umfang umgesetzt wird. Die vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes und die notwendige Anpassung des Finanzausgleichs dürfen keinesfalls Auswirkungen auf den Steuerwettbewerb unter den Kantonen haben. Der Regierungsrat unterstützt den innerschweizerischen Steuerwettbewerb, solange er sich in gewissen Schranken abspielt. Hier darf infolge der Umsetzung von Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit keine Verschärfung eintreten. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es rund 280 Holdinggesellschaften, etwa 70 Domizilgesellschaften und über 40 Gemischte Gesellschaften. Diese Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus machen etwas über 4 Prozent aller juristischen Personen aus. Die Bedeutung der Gesellschaften ist im Baselbiet zwar weit weniger gross als in den Zentrumskantonen Basel-Stadt, Genf oder Zürich, aber immerhin macht deren Gewinnsteuer rund 20 Prozent des gesamten Gewinnsteuerertrags aus (Steuerperiode 2010). In Baselland bezahlen die juristischen Personen rund 13 Prozent aller Steuern natürlicher und juristischer Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern gemäss Budget 2012). Für Rückfragen: Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 05 Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 71 |
Michael Sutter im Schulrat der Landwirtschaftlichen Schule |
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Michael Sutter ersetzt Gregor Gschwind im Schulrat der Landwirtschaftlichen Schule
Auf Antrag des Vereins Ehemalige des Ebenrains in Absprache mit dem Bauernverband beider Basel hat der Regierungsrat Michael Sutter aus Bretzwil in den Schulrat der Landwirtschaftlichen Schule am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain gewählt. Michael Sutter ersetzt Gregor Gschwind, Therwil, der seinen Rücktritt erklärt hat, per 30. Juni 2013. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtsperiode, die bis 31. März 2014 dauert. Gregor Gschwind war seit 2001 Mitglied des Schulrates. Der Regierungsrat dankt ihm für sein Engagement. |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |