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18.06.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Der Regierungsrat gratuliert dem in Lausen wohnhaften Radprofi Mathias Frank zu seiner hervorragenden Leistung und dem 5. Rang an der diesjährigen Tour de Suisse.
HarmoS-Schulorganisation für Kindergarten und Primarschule |
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HarmoS-Schulorganisation für Kindergarten und Primarschule geklärt
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der unterrichtsorganisatorischen Bestimmungen an die neue Stundentafel in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003 beschlossen. Die Änderungen treten auf den 1. August 2015 in Kraft. Mit den gesetzlichen Anpassungen werden für die Schulen die unterrichtsorganisatorischen Planungsvorgaben für die Umsetzung der Bildungsharmonisierung auf Schuljahresbeginn 2015/16 bestätigt. Die beschlossenen Änderungen stützen sich ab auf die vom Bildungsrat am 13. Juni 2012 erlassene neue HarmoS- und Lehrplan 21-konforme Stundentafel für die Primarstufe sowie auf die vom Landrat am 7. Februar 2013 beschlossene Veränderung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule von 27 Lektionen zu 50 Minuten auf 28 Lektionen zu 45 Minuten. Angepasst sind in der Verordnung die neue Lektionsdauer von 45 Minuten, die blockzeitengebundenen Unterrichtszeiten am Vormittag und das Unterrichtsende am Nachmittag sowie die Unterrichtsorganisation während den Schulwochen. Ausserdem berücksichtigen die Änderungen besondere Rahmenbedingungen für die wöchentliche Unterrichtszeit am zweijährigen Kindergarten und an der sechsjährigen Primarschule sowie die Anzahl Lektionen, die den Kindergarten- und Primarschulklassen für den Regelunterricht zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zur aktuellen Unterrichtsorganisation einschliesslich des Fremdsprachenunterrichts mit Französisch ab 3. und Englisch ab 5. Primarschulklasse entstehen durch die neue Stundentafel und die Verordnungsanpassungen insgesamt keine Mehrkosten. Für die Übernahme des 6. Primarschuljahres erhalten die Gemeinden eine Kompensationsleistung durch den Kanton. Den Entwurf für die dafür notwendige Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes hat der Regierungsrat am 21. Mai 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Ebenso führen die Anpassungen nicht zu räumlichen Engpässen. Hingegen benötigt die Einführung des 6. Primarschuljahres zusätzlichen Schulraum. Das Unterrichtspensum für Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarschule wird gemäss der vom Landrat bereits beschlossenen Änderung des Personaldekrets auf das Schuljahr 2015/16 bei gleich bleibender Jahresarbeitszeit geändert werden. vgl. Chronlogische Gesetzessammlung Link: www.bl.ch/bildungsharmonisierung Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Tel. 061 552 50 60 Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung, Tel. 061 552 50 53 |
Einheitliche Schuladministrationslösung für die Schulen |
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Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung für die Schulen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung (SAL) genehmigt und die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen. Bei der Einführung der kantonalen Schuladministrationslösung handelt es sich um ein übergreifendes IT-Projekt in Schulen und Verwaltung. In einer ersten Etappe soll die Schuladministrationslösung für die kantonalen Schulen der Sekundarstufen I und II und die kantonale Verwaltung umgesetzt und eingeführt werden. Für bis zu 30 Primarschulen wird eine optionale Einführung als kostenpflichtiger Service bereit gestellt. Mit Etappe 2 soll die SAL nach Bedarf an den Berufsfachschulen und optional an weiteren Primarschulen eingeführt respektive den Gemeinden angeboten werden. Gegenstand der vorliegenden Vorlage und des beantragten Verpflichtungskredites ist die Etappe 1. Mit der Schuladministrationslösung wird den teilautonom geleiteten Schulen und der Verwaltung ein professionelles Instrument zur Verfügung gestellt. Damit sollen administrative Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten abgebaut und die Prozess- und Datenqualität erhöht werden. Der effiziente Betrieb wird durch zentralen Unterhalt und Support gewährleistet. Einer der Kernpunkte der Schuladministrationslösung ist deren Anbindung an das kantonale ERP (Enterprise Resource Planning) und an das kantonale Personenregister. Damit werden diese bereits eingeführten Systeme auch für den Schulbereich nutzbar gemacht. Die Einführung der Schuladministrationslösung ist inhaltlich mit der IT-Strategie für den pädagogischen Bereich der Schulen (Landratsvorlage 2013-176 vom 21. Mai 2013) und dem Projekt ERP abgestimmt. Dem Landrat wird eine Finanzierung der Projektkosten über einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung der Etappe 1 von 5'315'000 Franken beantragt. Nach der Umsetzung respektive der Verbreitung der Lösung an den Schulen betragen die wiederkehrenden jährlichen Betriebskosten (Personal- und Sachaufwand) 649'000 Franken. Für Rückfragen: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 |
Gute Noten für die Interinstitutionelle Zusammenarbeit |
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Gute Noten für die Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Evaluationsbericht zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach über zehnjähriger Baselbieter Interinstitutioneller Zusammenarbeit zieht die evaluierende Firma eine positive Bilanz. Die jahrelang zunächst formal ausgearbeitete, im 2004 versuchsweise und anschliessend im 2006 flächendeckend aktiv initialisierte Zusammenarbeit zwischen dem KIGA, der Sozialhilfe, der IV und der Berufs- und Studienberatung hat sich gut bewährt. Bei der Interinstitutionellen Zusammenarbeit geht es darum, Menschen im Kanton Basel-Landschaft im Bereich dieser Institutionen gesamtheitlich zu betrachten. Dank des grossen Engagements aller Beteiligten in den Gemeinden und den staatlichen Stellen hat sich die Interinstitutionelle Zusammenarbeit schon in kurzer Zeit sehr weit entwickelt. Mit der Interinstitutionelle Zusammenarbeit wurde im Kanton Basel-Landschaft bewusst nicht der Weg verfolgt, bestehende Zuständigkeiten in Frage zu stellen, neue Institutionen zu bilden oder die Leistungen der betreffenden Institutionen zu harmonisieren. Erklärtes Ziel war es, für das Staatswesen langfristig bessere Wirkungen bei geringeren Kosten zu erreichen, für die Betroffenen hingegen eine persönlich zufriedenstellendere und gesamtheitliche Betreuung herbeizuführen. Die auf der Basis definierter Prozesse durchgeführte Interinstitutionelle Zusammenarbeit ist von einer aussenstehenden Firma evaluiert worden. Zusammenfassend wurde dabei festgestellt, dass das Modell im Kanton Basel-Landschaft ein gutes Wirkungspotenzial aufweist. Der Umstand, dass keine neuen organisatorischen Strukturen geschaffen und die Zuständigkeiten der Institutionen nicht wesentlich verändert wurden, erlaubt es, Kosteneinsparungen zu erzielen (Minimierung von Doppelspurigkeiten, Reduzierung von Koordinationsaufwänden usw.). Diese entsprechen im Grossen und Ganzen in etwa dem Zusatzaufwand der Interinstitutionelle Zusammenarbeit selbst. Vor diesem Hintergrund weist das IIZ-Modell des Kantons Basel-Landschaft eine positive Nutzen-Kosten-Bilanz auf. Weitere Vorteile der Interinstitutionellen Zusammenarbeit werden in der Effektivität gesehen. Nicht nur können durch die interaktive Zusammenarbeit zeitliche Verzögerungen im Schnittstellenbereich zwischen den beteiligten Stellen vermieden werden, sondern auch die Fallführenden erhalten durch die Zusammenarbeit mehr Informationen und Erkenntnisse. Zum Einen erfolgt dies zu den betreffenden Personen, was zu besseren Entscheiden und zielführenderen Strategien in der täglichen Arbeit führt, zum Anderen zu den Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen, deren Ziele und Philosophien. Dadurch lernen sie das Verhalten der anderen Stelle besser einzuschätzen, und die Fallarbeit wie auch die Prozesse in der Schnittstelle zwischen den Institutionen erfolgen koordinierter und schneller. In ihrem Gesamtfazit kommt die Evaluation zum Schluss, dass die Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Basel-Landschaft systematisch erfolgt, kaum zu Zusatzkosten führt und eine Reihe objektiver Vorteile aufweist. Es besteht damit kein grundlegender Handlungsbedarf. Für Rückfragen: Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 41 |
Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken |
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Grundsätzliche Zustimmung des Regierungsrates zur Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
Der Bundesrat hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer Vernehmlassung zur Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet grundsätzlich eine solche Befreiung, bringt aber noch vereinfachende Änderungsvorschläge ein. Der vom Bundesrat umzusetzende Lösungsvorschlag sieht so aus, dass Vereine mit ideellen Zwecken bis zu einem Gewinn von jährlich 20'000 Franken steuerfrei sein sollen. Die meisten Kantone kennen bei der Besteuerung von Vereinen bereits gewisse Freibeträge oder Freigrenzen, welche sich öfters um die 10'000 Franken bewegen. Der Kanton Basel-Landschaft kennt für alle Vereine eine generelle Freigrenze für Gewinne bis 15'000 Franken. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme hervorhebt, soll die umzusetzende Lösung praxistauglich sein und keine zusätzlichen Diskussionen oder Abgrenzungsschwierigkeiten auslösen, welche Tätigkeiten noch als ideell gelten sollen und welche nicht. Der Regierungsrat hat auch erneut betont, dass sich der Kanton Basel-Landschaft entschieden gegen eine Verkomplizierung des Steuersystems auf Bundesebene einsetzt. Es rechtfertigt sich deshalb aus seiner Sicht, die neue Freigrenze beim Bund ebenfalls auf maximal 15'000 Franken zu legen. Bei einer tieferen als vom Bundesrat vorgeschlagenen Freigrenze könnte sogar auf das Kriterium der ideellen Zwecksetzung gänzlich verzichtet werden. Dies wiederum käme den Kantonen entgegen und diente der allgemeinen Vereinfachung. Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15 |
Regierung begrüsst die neuen Grundsätze der Agrarpolitik |
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die Grundsätze der neuen Agrarpolitik. Er unterstützt grundsätzlich auch die vorliegende Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, stellt aber, aus Gründen der Planungssicherheit für die Landwirtschaft, den Antrag die Verordnung erst auf 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Damit wäre eine korrekte Information der betroffenen Betriebe möglich und den Betrieben würde angemessen Zeit gegeben auf all die Neuerungen zu reagieren. Bund und Kantone könnten die Anpassungen geordneter umsetzen.
Der Regierungsrat stellt zudem fest, dass die Zahl der Massnahmen und die Komplexität zunehmen. Bundesbehörden, Kantone, Kontrollorganisationen und Landwirtschaftsbetriebe werden mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Als Kanton können wir die vollständige und fehlerfreie Umsetzung nicht garantieren und müssen auf die Eigenverantwortung der Landwirtinnen und Landwirte setzen. Für Rückfragen: Pascal Simon, Leiter Landwirtschaftliche Produktion am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, Tel. 061 552 21 17, E-Mail: [email protected] |
Teilrevision Statistik- und neue Datenverknüpfungsverordnung |
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Anhörung zur Teilrevision der Statistikerhebungsverordnung und zur neuen Datenverknüpfungsverordnung
In seiner Anhörungsantwort an das Bundesamt für Statistik befürwortet der Regierungsrat, dass die revidierte Statistikerhebungsverordnung um den Begriff der statistischen Bearbeitung erweitert wird, der dem Übergang von der traditionellen, meist auf Fragebogen beruhenden Erhebung zu registerbasierter Statistik Rechnung trägt. Auf Verordnungsebene werden notwendige Anpassungen vorgenommen, welche die Entlastung von Befragten und Erhebungsorganen fördern und zugleich den gestiegenen Ansprüchen der Gesellschaft an statistischer Information entgegenkommen. Es wird festgehalten, dass kantonale Statistikstellen unter gewissen Bedingungen Daten der Bundesstatistik untereinander sowie auch mit eigenen Daten zu statistischen Zwecken verknüpfen können. Der Regierungsrat kritisiert hingegen die standardisierte Erhebung der 13-stelligen AHV-Versichertennummer (AHVN13) bei der Erhebung von Personendaten. Die AHVN13 wird heute in vielen Verwaltungsregistern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden als eindeutiger Personenidentifikator verwendet. Die Verwendung der gleichen Nummer als Personenidentifikator in Verwaltungsregistern einerseits als auch als Pseudonymisierungsschlüssel für die Statistik anderseits ist widersprüchlich und beurteilt der Regierungsrat in Bezug auf das Statistikgeheimnis als kritisch. Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat, dass die im Anhang der Statistikerhebungsverordnung aufgeführten Statistiken neu gekennzeichnet werden, wenn die jeweiligen Datensätze mit Daten anderer Statistiken verknüpft werden sollen. Damit wird für jene Personen, die bei einer Erhebung befragt werden, ersichtlich, was mit ihren Daten geschieht. Im Sinne einer transparenten Gestaltung der Tätigkeit des Bundesamts für Statistik ist es aber unverzichtbar, dass die geplanten Verknüpfungen im Detail erläutert und begründet werden. Dass bezüglich Datenschutz und Datensicherheit gerade bei Datenverknüpfungen strengste Auflagen einzuhalten sind, erachtet der Regierungsrat als zentral. Diese Auflagen sollen in einem Datenschutzvertrag sowie in einem Bearbeitungsreglement des Bundesamts für Statistik näher konkretisiert werden. Für Rückfragen: Johann Christoffel, Kantonsstatistiker, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 32 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
100. Geburtstag in Laufen Am 21. Juni 2013 kann Alois Xavier Gutzwiler seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |