Regierungsrat gratuliert Janika Sprunger
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Die Bubendörfer Springreiterin Janika Sprunger hat am Grossen Preis von Aachen, einem der weltweit bedeutendsten Reitturniere, mit ihrem Pferd Palloubet d'Halong den grössten Erfolg ihrer bisherigen Karriere erzielt. Die 26-Jährige erreichte hinter dem englischen Routinier Nick Skelton den hervorragenden zweiten Platz.
Der Regierungsrat gratuliert Janika Sprunger zu dieser starken Leistung und wünscht ihr für den weiteren Saisonverlauf weiterhin viel Erfolg.
Janika Sprunger gehört dem Baselbieter Olympia-Team an und strebt die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio an.
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Befristete Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten
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Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion an seiner heutigen Sitzung beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Vorlage an den Landrat über die Befristung der Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten durchzuführen.
Der Landrat hat mit der Motion "Stopp der wilden Plakatflut im Baselbiet!" den Regierungsrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten beschränkt wird. Der Regierungsrat schlägt vor, dass Plakate für kantonale sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt werden dürfen. Diese zeitliche Beschränkung gilt bereits in einigen anderen Kantonen. Ergänzend regt der Regierungsrat an, dass die Wahl- und Abstimmungsplakate innert einer Woche nach dem Urnengang wieder zu entfernen sind.
Allerdings verzichtet der Regierungsrat darauf, die vorgeschlagenen Regelungen auch für Gemeindewahlen und -abstimmungen anzuwenden. Denn gemäss Kantonsverfassung sollen die Gemeinden eine möglichst grosse Handlungsfreiheit behalten. Daher sollen die entworfenen Gesetzesbestimmungen nur dann für kommunale Wahlen und Abstimmungen gelten, wenn Gemeinden darauf verzichten, eigene Regelungen zu erlassen.
Für Rückfragen: Peter Guggisberg, Sicherheitsdirektion, Leiter Abteilung Rechtsetzung,
Tel. 061 552 57 37
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Aufnahmekapazitäten für das Studium der Humanmedizin
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In Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sieht der Regierungsrat vor, die Aufnahmekapazität für das Studium der Humanmedizin an der Universität Basel von 130 auf 170 Plätze zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kantonsparlamente dem Globalbeitrag 2014-2017 an die Universität zustimmen werden. Die Vorlage an die beiden Parlamente soll nach der Sommerpause verabschiedet werden.
Die Erhöhung der Ausbildungskapazität ist vor dem Hintergrund des Mangels an schweizerischen Ärztinnen und Ärzten notwendig. Damit wird auch auf parlamentarische Vorstösse auf nationaler wie auf kantonaler Ebene reagiert, die eine Erhöhung der schweizerischen Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin verlangen. Vorgesehen ist, die Kapazität gesamtschweizerisch um 30 % zu erhöhen. Der Beitrag der Universität Basel besteht in der Erhöhung der Ausbildungskapazität um 40 Studienplätze pro Jahr ab 2014.
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Globalbeitrags hat der Regierungsrat die vom Universitätsrat festgesetzten Aufnahmekapazitäten im Bereich der Medizinischen Fakultät an der Universität Basel für das Studienjahr 2014/2015 wie folgt genehmigt:
Humanmedizin:
Bachelor: 170 Studienanfängerinnen/Studienanfänger (bisher 130)
Master: 140 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
Zahnmedizin:
Bachelor: 32 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
Master: 26 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
Pflegewissenschaft:
25 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
Sportwissenschaften:
100 Studienanfängerinnen/Studienanfänger
Einen entsprechenden Beschluss hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gefällt. Die Kapazitätsfestsetzung ist in Absprache mit den anderen Schweizer Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät und auf Empfehlung der Schweizerischen Universitätskonferenz erfolgt.
Für Rückfragen: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 (ruft zurück)
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Weiterhin stabile Kosten für die Abwasserbehandlung
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Im sehr nassen Jahr 2012 sind den 28 Anlagen des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) rund 30 Prozent mehr Abwasser zugeflossen als im Vorjahr. Die Kosten für den Betrieb bleiben trotzdem fast unverändert. Sie belaufen sich für das Jahr 2012 auf CHF 28,2 Mio (plus 1 Prozent gegenüber 2011). Die Regierung hat heute die Abwasserrechnung genehmigt.
Die Betriebskosten werden verursachergerecht nach den in die Kanalisation geflossenen Abwassermengen verrechnet. Dazu werden von den Gemeinden die Trink- und Brauchwassermengen sowie die Regenwassermengen erhoben. Das AIB misst im Kanalnetz das (sauberes) Fremdwasser, das aus verschiedenen Quellen in die Kanäle eindringt und die Abwasserreinigungsanlagen unnötig belastet.
Das nasse Jahr 2012 mit viel mehr gereinigtem Abwasser zeigt deutlich, dass die Kosten der Abwasserreinigung kaum von der Abwassermenge, sondern vor allem von der zu reinigenden Schmutzfracht beeinflusst sind. Gewerbe- und Industriebetriebe mit stark verschmutztem Abwasser zahlen die höheren Reinigungskosten in Form einer Schmutzstoff-Frachtgebühr.
In den nächsten Jahren ist eine leichte Erhöhung zu erwarten:
Die Kosten der Abwasserreinigung werden in den nächsten 2 Jahren voraussichtlich auf dem bisherigen Niveau verbleiben. Durch die anstehenden Erhaltungsmassnahmen der Anlagen in den Frenkentälern, durch den geplanten Ausbau der ARA Basel und der ARA Rhein und durch die zu erwartende Forderung für die Rückhaltung von Mikroverunreinigungen ist jedoch mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen. Das AIB engagiert sich in verschiedenen Pilotprojekten, um die Investitions- und Betriebskosten der nächsten Ausbaustufe möglichst gering zu halten.
Für Rückfragen: Ronny Böhi, Leiter Zentrale Dienste, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 91 51
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Anhörung: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die vorgeschlagene Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Die Verordnungsänderungen bringen einige administrative Vereinfachungen, die Vorsorgemassnahmen zum Schutze der Umwelt bleiben vollumfänglich erhalten und es sind weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Kantone zu erwarten.
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen regelt die Kontrollverfahren bei der Übergabe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland. Die vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vorgesehene Revision der VeVA beinhaltet drei Punkte:
- Abgeberbetriebe sollen in bestimmten Fällen bereits bei der Übergabe von Abfällen an ein Entsorgungsunternehmen von ihrer Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung befreit werden.
- Exporteure von Abfällen sollen in Zukunft unabhängig vom Recht des Ein- und Durchfuhr staates dazu verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Damit werden finanzielle Risiken des Bundes abgedeckt, die bei erzwungener Rücknahme von Abfällen entstehen könnten.
- Der grenzüberschreitende Verkehr mit Laborproben von Abfällen und mit kleinen Mengen von Abfällen nach der grünen Liste soll administrativ erleichtert werden.
Bei der neu unter bestimmten Bedingungen vorgesehenen Möglichkeit zur Übergabe von Abfällen an Entsorgungsunternehmen bereits am Standort des Abgeberbetriebes sieht der Regierungsrat Konfliktpotential bezüglich gefahrengutrechtlichen Pflichten der Beteiligten. Er regt deshalb an, diesen Aspekt nochmals zu prüfen.
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11
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Gesamtsicht Verkehr - Siedlung - Landschaft
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Das Kantonale Konzept der räumlichen Entwicklung (KORE) soll zu einem Raumkonzept für den kantonalen Richtplan (RK KRIP) erweitert werden. Die Regierung hat heute eine entsprechende Vorlage an den Landrat weitergeleitet.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass kantonale Raumkonzepte neu integraler Bestandteil der kantonalen Richtpläne sind. Deshalb ist vorgesehen, die Überarbeitung des Konzepts der räumlichen Entwicklung (KORE) auf dieser neuen gesetzlichen Basis vorzunehmen, u.a. die Bereiche Verkehr - Siedlung und Landschaft gesamtheitlich und in Form eines zu erarbeitenden Raumkonzeptes bis 2015 in den kantonalen Richtplan einzugliedern. Somit können einerseits die neuen gesetzlichen Anforderungen des Bundes erfüllt werden, anderseits ist eine Vertiefung und bessere Abstimmung mit den wesentlichen Erkenntnissen aus dem im Juni 2012 beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramms Basel, 2. Generation möglich.
Für die Erarbeitung des neuen Raumkonzeptes gemäss Vorgaben des Bundes sind in einem nächsten Schritt Abläufe, Schnittstellen und Kerninhalte zu definieren. In diesem Kontext soll auch die von der CVP/EVP-Fraktion im Landrat eingebrachte Motion 2008/106 erfüllt werden, welche die Erarbeitung eines Masterplans Verkehr fordert.
Zusammen mit der Landratsvorlage beantragt darum die Regierung, diese Motion als erfüllt abzuschreiben.
Für Rückfragen: Walter Keller, Amt für Raumplanung, Kantonsplanung, Bereich Verkehr, Tel. 061 552 55 85
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Diverses
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– Die am 27. September 2012 an der Gemeindeversammlung Läufelfingen beschlossenen Mutationen des Zonenreglementes Siedlung und des Teilzonenreglementes Siedlung "Ortskern".
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