Höhere Wirtschaftlichkeit beim Werterhalt der Strassen
|
|
Höhere Wirtschaftlichkeit beim Werterhalt der Strassen:
Regierung beantragt 4-Jahresbudget
Aufgrund einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Einführung eines 4-Jahresbudgets im Bereich Strassenunterhalt des Tiefbauamtes. Die Regierung ist der Ansicht, dass vor allem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Bereich des Strassenwerterhalts (Instandsetzung, Korrektion, Unterhalt) ein 4-Jahresbudget sehr sinnvoll ist und deshalb eingeführt werden soll.
Für die 4-Jahresbudgetierung werden dem Landrat je ein Verpflichtungskredit von 116 Mio. Franken für die Werterhaltung der Kantonsstrassen (Instandsetzung und Korrektion) und von 36 Mio. Franken für den baulichen und betrieblichen Unterhalt beantragt (ohne Hochleistungsstrassen). Mit dem Abweichen von der bisherigen, zwingenden Jährlichkeit kann auf der Grundlage des aktuellen Leistungsauftrags insbesondere bei Werterhaltungsprojekten ohne Erhöhung der bisherigen jährlichen Tranchen auf Grund der terminlichen Freiheit insgesamt mit einem zusätzlichen Effizienzgewinn von ca. 4 bis 8 Mio. Franken (3.5 - 7.0%) gerechnet werden. Damit kann der heutige Rückstand im Werterhalt der Kantonsstrassen (ohne Hochleistungsstrassen) von ca. 150 Mio. Franken bei gleichbleibenden Ausgaben längerfristig zumindest zu einem kleinen Teil abgebaut werden.
Für Rückfragen: Oliver Jacobi, Leiter Tiefbauamt, Tel. 061 522 54 51
|
Vernehmlassung zur Änderung des Düngerrechtes
|
|
Vernehmlassung zur Änderung des Düngerrechtes: Schwermetallgrenzwerte beibehalten
Die aufgrund des technischen Fortschritts vorgesehenen Änderungen des Düngerrechts werden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mehrheitlich begrüsst. Vorbehalte macht die Regierung in Ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) allerdings gegenüber den vorgesehenen Ausnahmebestimmungen zur Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche.
Als positiv bewertet die Regierung, dass durch die vorgesehene Harmonisierung des Düngerrechts mit den entsprechenden Bestimmungen der EU technische Handelshemmnisse abgebaut werden können.
Mit Bezug auf die geplante Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche gibt der Regierungsrat aber zu bedenken, dass der langfristige Schutz der Böden und ihrer Fruchtbarkeit gegen eine solche Lockerung sprächen. Insbesondere in die Böden eingebrachte Schwermetalle liessen sich nicht mehr entfernen. Die Regierung beantragt darum, den entsprechenden Passus zu streichen.
Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11
|
Marcel Strub ersetzt Jacques Breiter als Bieneninspektor
|
|
Marcel Strub ersetzt Jacques Breiter als kantonaler Bieneninspektor
Marcel Strub aus Lupsingen wird Nachfolger des bisherigen Kantonalen Bieneninspektors Jacques Breiter, der per Ende Juli 2013 altershalber zurücktritt. Das Amt als Bieneninspektor des Bezirks Sissach übt Breiter hingegen weiterhin aus.
Marcel Strub ist Leiter der Fachstelle Bienen, die gemeinsam von den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn betrieben wird. Die Wahl erfolgt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014. Der Regierungsrat dankt Jacques Breiter für seine geleisteten Dienste.
|
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
|
|
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
-
Die am 18. März 2013 an der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Blauen beschlossene neue Gemeindeordnung. Sie wird rückwirkend auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt.
-
Die am 12. März 2013 an der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Ettingen beschlossene neue Gemeindeordnung. Sie wird rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
-
Die vom Einwohnerrat Binningen am 14. Mai 2012 beschlossenen Teilzonenvorschriften "Hauptstrasse Nordwest" mit Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufen und Mutation "Hauptstrasse Nordwest" zum Strassennetzplan.
-
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 25. Oktober 2012 beschlossene Mutation der Quartierplanvorschriften "Viehmarktplatz".
-
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 19. Juni 2012 beschlossene Mutation zum Strassenreglement.
-
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Hersberg am 23. April 2012 beschlossene Mutation "2012" zum Zonenplan Siedlung, Mutation "2012" zum Strassennetzplan Siedlung, Revision des Zonenreglements Siedlung und Revision der Zonenvorschriften Landschaft.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
|