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23.09.2014
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Vernehmlassung Bundesgesetze Finanzdienstleistungen/-institute |
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) Stellung genommen. Das FIDLEG regelt die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen. Das FINIG sieht eine einheitliche Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor, welche die gewerbsmässige Vermögensverwaltung für Dritte betreiben. Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Verbesserung der Transparenz in der Anlageberatung und die damit verbundene Stärkung des Kundenschutzes. Allerdings ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass die neue Rechtsprechung nicht zu einer Benachteiligung des schweizerischen Finanzplatzes gegenüber der internationalen Konkurrenz führen darf. Für Rückfragen Emanuel Roos, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 91 14. |
Standesinitiative für schlagkräftiges Grenzwachtkorps |
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Standesinitiative für schlagkräftiges Grenzwachtkorps in der Nordwestschweiz
Der Kanton Basel-Landschaft macht mit einer Standesinitiative Druck in Bern: Das Grenzwachtkorps (GWK) soll personell so ausgestattet werden, „dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation in guter Qualität und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann.“ Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Isaac Reber (BL) begründet diesen Schritt so: Vor allem die beiden Basel sind vom Kriminaltourismus im gesamtschweizerischen Vergleich überproportional belastet, und das regionale GWK wurde bei bisherigen Aufstockungen zu wenig berücksichtigt. In der Grossratssitzung vom 17. September 2014 wurde zudem ein Antrag auf eine ähnlich lautende Standesinitiative im Namen des Kantons Basel-Stadt eingereicht. Im Kampf für die Sicherheit und gegen den Kriminaltourismus ist neben anderen Regionen auch die Region Nordwestschweiz dringend auf die verstärkte Unterstützung und die Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps angewiesen. Die Nordwestschweiz mit einem sehr hohen Anteil an „grüner Grenze“ verzeichnet schweizweit die höchsten Zahlen an Grenzübertritten: 240'000 Ein- und Ausreisen aus Deutschland und aus Frankreich - pro Tag. Trotzdem wurde diese Region bei der Zuteilung der neuen Stellen des Grenzwachtkorps bisher nicht adäquat berücksichtigt. Lobbying bei Bundesparlamentariern beider Basel Die beiden Sicherheitsdirektoren Isaac Reber und Baschi Dürr warben am Montagabend in Bern an einer Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppe Basel zusammen mit Bundesparlamentariern beider Basel bei Vertretern des National- und Ständerats sowie von verschiedenen Kantonsregierungen für dieses gemeinsame Sicherheitsanliegen und machten auf den Handlungsbedarf aufmerksam. Denn der Kriminaltourismus schadet nicht zuletzt auch der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit. Und auf diese ist speziell die Nordwestschweiz mit ihrem hohen Grenzgängeranteil wirtschaftlich angewiesen. Der Bundesrat müsse bei der Zuteilung der Ressourcen die geografischen Gegebenheiten (Erschliessung für den motorisierten Verkehr, Länge der „grünen Grenze“ ohne natürliche Hindernisse wie Flüsse, Seen oder hohe Gebirge) der betreffenden Regionen massgeblich berücksichtigen, betonten die Sicherheitsdirektoren der beiden Basel. Es komme nicht von ungefähr, dass vor allem Regionen mit einem sehr hohen Anteil an „grüner Grenzen“ besonders stark vom Kriminaltourismus heimgesucht werden und dessen Auswirkungen zu spüren bekommen. > Landratsvorlage Für Rückfragen Isaac Reber, Regierungspräsident, 061 552 66 15 (Rückruf zwischen 15.30h – 16.30h) |
Regierungsrat sagt Nein zur Mehrwertabgabe |
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Die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 18. September 2013 beschlossene Mehrwertabgabe für Einzonungen und für Aufzonungen kann nicht genehmigt werden. Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Mutation zum Zonenreglement nicht genehmigt, weil die Baselbieter Gemeinden keine Kompetenz zur Einführung solcher Abgaben haben.
Der Regierungsrat weist in seinem Entscheid darauf hin, dass der Landrat an seiner Sitzung vom 13. November 1997 betreffend Einführung eines Planungsmehrwertabgabegesetzes mit klarer Mehrheit (46 gegen 33 Stimmen) Nichteintreten beschlossen hat. Damit sei unmissverständlich entschieden worden, dass im Kanton keine Planungsmehrwertabgabe einzuführen sei. Zudem haben die Gemeinden in diesem Bereich keine direkte Gesetzgebungskompetenz. Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes regelt auch die Mehrwertabgabe. Danach kommt die Gesetzgebungskompetenz den Kantonen zu. Überdies entspricht die von der Gemeinde Münchenstein beschlossene Mehrwertabgabe auch inhaltlich nicht den bundesrechtlichen Vorgaben. Der Regierungsrat beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung zu verabschieden. Für Rückfragen Markus Stöcklin, Leiter Rechtsabteilung Bau- und Umweltdirektion (BUD), 061 552 53 96 |
Genehmigungen von Gemeindebeschlüssen |
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Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung
Landeskanzlei Basel-Landschaft |