Die von der ProRheno AG im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betriebene kommunale Abwasserreinigungsanlage (ARA Basel) soll erweitert werden. Die heute 30-jährige Anlage entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und genügt den Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung nur noch bedingt. Die ARA Basel muss daher zwingend für die Reduktion von Stickstoffverbindungen ausgerüstet werden sowie zusätzlich mit einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen. Um die Energiebilanz zu verbessern, soll ausserdem eine Anlage zur Faulung des anfallenden Klärschlamms gebaut werden. Die beiden Regierungen haben nun auf Basis der von der ProRheno durchgeführten Machbarkeits- und Verfahrensabklärungen, die Vorlagen an den Grossen Rat und den Landrat zur Bewilligung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 13,1 Mio. Franken für die detaillierte Projektierung der neuen Anlagen verabschiedet.
Der von der eidgenössischen Umweltgesetzgebung geforderte Stand der Technik in der Abwasserreinigung ist heute, dass eine Kläranlage auch über eine Reinigungsstufe zur Reduktion von Stickstoffverbindungen verfügt. Stickstoff trägt erheblich zum Nährstoffeintrag in die Gewässer bei (Eutrophierung). Die ARA Basel, die 1982 in Betrieb genommen wurde, ist eine der wenigen Grosskläranlagen im Rheineinzugsgebiet, die noch nicht über eine Stickstoffreduktion verfügt. Die Anpassung der ARA Basel an diese gesetzliche Anforderung ist daher bereits seit längerem vorgesehen und muss jetzt möglichst rasch beginnen.
Die aktuelle Revision des eidgenössisches Gewässerschutzgesetzes, die aller Voraussicht nach 2015 rechtswirksam werden wird, fordert nun ausserdem bei Kläranlagen ab einer Grösse von 80'000 angeschlossenen Einwohnern eine weitere Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen. Dies sind organische Spurenstoffe oder auch Metalle, die in sehr tiefen Konzentrationen aus verschiedensten Quellen wie Landwirtschaft, Haushalt, Bau und Verkehr in die Gewässer gelangen und deren Ökologie schädigen können. An die ARA Basel sind rund 260'000 Einwohner im Gebiet des Kantons Basel-Stadt und der Vorortgemeinden Basels im Kanton Basel-Landschaft angeschlossen. Für einen erfolgreichen Abbau der Mikroverunreinigungen ist die Ausrüstung mit einer Stickstoffelimination Voraussetzung. Es ist daher sinnvoll, diese beiden Erweiterungen jetzt zusammen vorzunehmen.
Schliesslich soll mit dem Bau einer Faulung für den anfallenden Klärschlamm eine Optimierung der neuen Anlage in energetischer Hinsicht erreicht werden. Das gewonnene Biogas kann extern verwertet und der Gesamtenergiebedarf der Anlage gesenkt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens (Kostenungenauigkeit +/-30%) betragen rund 210 Mio. bis 270 Mio. Franken. Davon entfallen 82% auf Basel-Stadt, 18% auf Basel-Landschaft. Für die Projektierung und Planung der Erweiterung der ARA Basel ergeben sich damit Ausgaben in der Höhe von 13,1 Mio. Franken, wovon 10,8 Mio. Franken von Basel-Stadt und 2,3 Mio. Franken von Basel-Landschaft getragen werden.
Der Zeitplan sieht vor, die Projektierung des Bauvorhabens bis 2015 abzuschliessen. Auf Basis einer zweiten Parlamentsvorlage zur Bewilligung der Bauausgaben können die Bauarbeiten dann 2016 beginnen. Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen soll spätestens 2024 erfolgen.
Weitere Auskünfte:
Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 85 15
Gerhard Koch, Stv. Leiter Amt für Industrielle Betriebe Kanton Basel-Landschaft, Tel. 061 552 62 47
Heinz Frömelt, Betriebsleiter ProRheno AG, Tel. 061 639 92 15
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Neue Gesetzesgrundlage für die Auszahlung der Prämienverbilligungen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die neue gesetzliche Grundlage für die Auszahlung der Prämienverbilligungen an die Krankenversicherer an den Landrat überwiesen.
Die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft zahlt bisher die Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien direkt an die anspruchsberechtigten Versicherten aus. Wegen einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung kann diese Praxis nicht mehr weiter geführt werden. Ab Januar 2014 müssen alle Kantone die Beiträge für die Prämienverbilligungen direkt an die Krankenversicherer auszahlen, bei denen die Bezugsberechtigten versichert sind. Der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern erfolgt nach einem einheitlichen Standard auf der IT-Plattform "sedex" (secure data exchange) des Bundes.
Aus Datenschutzgründen muss die Übermittlung der Daten gesetzlich geregelt werden. Die Gesetzesgrundlage, welche der Regierungsrat an den Landrat überwiesen hat, ist technischer Natur. Davon sind die Krankenversicherer, die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft und die kantonale Steuerverwaltung betroffen. Die Letztgenannte stellt der Ausgleichskasse die Steuerdaten zur Verfügung, die für die Abklärung des Anspruchs und zur Berechnung der Prämienverbilligung benötigt werden.
Die neue Regelung muss auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft wurden bereits mit einer Beilage zur Steuerveranlagung darüber informiert, dass die Prämienverbilligungen ab 2014 direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt werden.
Weitere Auskünfte: Lothar Niggli, Leiter Abteilung Finanz- und Volkswirtschaft, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 02
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Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Feuerwehrgesetz beschlossen und sie analog dem Gesetz auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Feuerwehrverordnung regelt im Wesentlichen den Mindestmannschaftsbestand jeder Gemeinde – zwanzig Feuerwehrpersonen – sowie die Art und die Mindestzahl von Feuerwehrgerätschaften, die jede Gemeinde vorhalten muss. Zudem wird neu die persönliche Ausrüstung aller Feuerwehrpersonen zentral durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung beschafft und den Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Schliesslich bestimmt die Verordnung, dass die Feuerwehren innert zehn Minuten seit ihrer Alarmierung am Einsatzort sein müssen.
Weitere Auskünfte:
Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02 (ab 16 Uhr)
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Mit dem neuen Verpflichtungskredit wird die finanzielle Unterstützung von Sanierungen und Renovationen der wertvollen Kulturdenkmäler gesichert. Ziel dieser Sanierungen ist der Werterhalt der Kulturdenkmäler.
Um den Eigentümern einen Anreiz zur sachgerechten Nutzung und Instandhaltung der Kulturgüter zu geben, werden Denkmalsubventionen ausgezahlt. Damit soll erreicht werden, dass für den Erhalt notwendige Umbau- und Restaurierungsvorhaben in Angriff genommen werden und das Objekt weiterhin genutzt werden kann. Die Denkmalsubvention kann den Verfall eines Objekts verhindern und fachgerecht durchgeführte Massnahmen ermöglichen.
Die kantonale Denkmalsubvention ist die wichtigste Unterstützung der Eigentümer von Kulturdenkmälern. Der Wert umfasst im Wesentlichen die Bausubstanz, die Konstruktionsart sowie die kunst- und architekturhistorische Bedeutung.
Vorgesehen ist, dass für die Denkmalsubventionen jährlich 300'000.00 Franken und für die bauphysikalischen Expertisen und Analysen jährlich 60'000.00 Franken zur Verfügung stehen. Mit der Laufzeit von zwei Jahren wird die Koordination mit den Programmvereinbarungen des Bundes im Bereich Denkmal- und Heimatschutz gewährleistet.
Für Rückfragen:
Brigitte Frei-Heitz, Kantonale Denkmalpflege, Tel. 061552 55 75
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Am Sonntag, 1. September 2013, kann Frau Elsa Grether ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Thomas Weber, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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