Vernehmlassung: Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
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Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative betreffend Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die parlamentarische Initiative zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Mit der beabsichtigten Revision soll die Anzahl der in Art. 89a Abs. 6 ZGB aufgeführten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die auf patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anwendbar sind, reduziert werden. Die damit erreichte Reduktion der Regelungsdichte für patronale Wohlfahrtsfonds soll deren Handlungsspielraum erweitern sowie ihrer traditionellen Aufgabe Rechnung tragen, Ermessensleistungen bei Härtefällen und betrieblichen Umstrukturierungen zu erbringen. Möglicherweise können damit auch die fortschreitenden und zahlreichen Liquidationen von solchen Einrichtungen gestoppt werden. Die vorgesehene Gesetzesänderung hat sowohl für den Kanton Basel-Landschaft wie auch für die Basellandschaftliche Pensionskasse als sogenannte umhüllende Vorsorgeeinrichtung keine finanziellen oder personellen Auswirkungen.
Für Rückfragen: Urban Roth, Finanz- und Volkswirtschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 61 83.
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Anhörung zur Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
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Anhörung zur Teilrevision der Biozidprodukteverordnung: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die aufgrund der neuen EU-Verordnung erforderlichen Anpassungen der Biozidprodukteverordnung mehrheitlich.
Durch die Harmonisierung des Produkterechts für Biozide mit den entsprechenden Bestimmungen der EU können technische Handelshemmnisse abgebaut werden. Gleichzeitig wird das hohe Schutzniveau bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz aufrechterhalten. Biozide sind Wirkstoffe, welche auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zerstören, abschrecken oder unschädlich machen. Dazu zählen zum Beispiel Stoffe, die in der Klimatechnik die Verkeimung verhindern, Stoffe in Farben für Fassaden und Schiffsanstriche oder Stoffe in Desinfektions- und Holzschutzmitteln. Produkte, die beim Anbau von Pflanzen in der Landwirtschaft verwendet werden - also die Pflanzenschutzmittel - zählen nicht zu den Bioziden.
Für Rückfragen: Hans-Jörg Kambor, Amt für Umweltschutz und Energie, Ressort Betriebe, Boden und Ressourcenwirtschaft, Tel. 061 552 53 72
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Anhörung zur Änderung der Energieverordnung
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Anhörung zur Änderung der Energieverordnung und Herkunftsnachweis-Verordnung
Zur vorgesehenen Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nimmt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft an seiner heutigen Sitzung zu folgenden Elementen Stellung:
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die Systemänderungen der KEV, die zu einer Optimierung des Förderungsinstrumentes führen kann und die Vergütung näher an die internationalen Marktpreise anpasst. Die Kürzung der Vergütungsdauer auf maximal 15 Jahre und die gleichzeitige Reduktion des Vergütungssatzes um 35 bis 40 Prozent bringt auch Gefahren mit sich. Die ambitionierten Ausbauziele im Rahmen der Energiestrategie 2050 im Bereich der Photovoltaik stellen eine noch grössere Herausforderung dar, als sie ohnehin schon war. Der Regierungsrat bittet die Anpassung des Vergütungssystems und die Ziele für den Zubau der Photovoltaik zweckmässig aufeinander abzustimmen.
Technologiespezifische Anpassungen: Die neue Unterteilung der Kleinwasserkraftwerke in zwei Kategorien und die damit verbundene Aufhebung der KEV-Ansprüche für Anlagen mit einer Leistung von < 300 kW ist im Sinne des Regierungsrates. Die Anpassung optimiert die Fördereffizienz (kWh pro Förderfranken) und mindert die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, welche durch zu kleine Anlagen entstehen.
Strafbestimmung Energieetikette: Der Regierungsrat erachtet das Vertrauen der Konsumenten in die Energieetikette als elementarer Baustein für den Erfolg der Energieetikette. Jegliche Handlung, die zu einer Irreführung oder Unklarheit betreffend der Energieetikette führen kann, soll unter Strafe gestellt werden. Dem Anliegen wird mit der Änderung nun besser Rechnung getragen.
Für Rückfragen: Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Koordination und Controlling, Tel. 061 552 91 93
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Weiteres
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 21. März 2013 beschlossene Mutation „Känelmattstrasse / Stationsweg“ zum Strassennetzplan Siedlung, Teilgebiete östlich der Birs, und der Bau- und Strassenlinienplan „Känelmattstrasse“;
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Anwil am 30. Mai 2013 beschlossene Mutation "Parzellen 1184, 1542 und 1185" zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft sowie die vom Gemeinderat am 27. Mai 2013 beschlossene Mutation "Parzellen 1180 und 1184" zum Bau- und Strassenlinienplan "Gesamtes Baugebiet";
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der von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 5. Dezember 2012 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan “Teilgebiet Nord" und "Teilgebiet Süd“.
100. Geburtstag in Allschwil
Am Montag, 16. September 2013, kann Walter Spring seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Anton Lauber, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Conelia Kissling wird dem Jubilar um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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