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17.09.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Stellungnahme zur Revision des Umweltschutzgesetzes |
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen des Bundes, die schweizerische Umweltpolitik und das Umweltrecht weiter zu entwickeln, um die natürlichen Ressourcen zu schonen, den Konsum ökologischer zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Der Regierungsrat äussert sich aber auch kritisch und besorgt zu verschiedenen Aspekten der Vorlage.
Die von der Thematik her bedeutende Vorlage erweckt den Eindruck, dass sie unter grossem Zeitdruck und deshalb nicht in allen Teilen wirklich durchdacht erarbeitet worden ist. Die Erarbeitung und die Umsetzung einer so weitreichenden Vorlage sind zwingend in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Kreisen, namentlich der Wirtschaft und den Kantonen anzugehen. Diese sind bereit, sich am Prozess zu beteiligen. Mit den vorgesehenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes werden zu den bereits bestehenden Regulierungen neue Massnahmen vorgeschlagen, welche eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen sollen. Allerdings handelt es sich hierbei um teilweise "weiche" Massnahmen (Freiwilligkeit, Sensibilisierung, Information) mit fragwürdigem Nutzen und bei welchen für die betroffenen Unternehmen die Vorteile zu wenig erkennbar sind. In der Vorlage finden sich zudem kaum Aussagen zu den kurz- und mittelfristigen Preiseffekten sowie zu den Gesamtkosten auf dem Weg zu den langfristigen Zielen. Verschiedene in der Vorlage vorgesehene Regelungen sind für die Unternehmen mit Kosten verbunden und werden sich damit in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen. Weiter weist er Regierungsrat darauf hin, dass die Schweiz mit der "Energiestrategie 2050" und dem "Masterplan Cleantech" bereits über zwei wichtige Strategien zur Ressourcenschonung verfügt. Der Regierungsrat unterbreitet dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" ("Grüne Wirtschaft") konsequenterweise eine umfangreiche Stellungnahme mit diversen Anträgen und Anmerkung. Für Rückfragen: Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11 |
Ausscheidung des Gewässerraums: Inkraftsetzung revidiertes RPG |
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Ausscheidung des Gewässerraums: Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungs- und Baugesetzes
Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Ausscheidung des Gewässerraums auf den 1. Oktober 2013 beschlossen. Vom Landrat wurde diese Gesetzesänderung am 27. Juni 2013 einstimmig beschlossen, das Referendum wurde nicht ergriffen. Das Bundesgesetz über den Gewässerschutz verpflichtet die Kantone, Gewässerräume gemäss den Bundesvorgaben bis 2018 auszuscheiden. Mit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes kann der Kanton die bereits aufgenommenen Arbeiten für die Ausscheidung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets auf der Grundlage des Gesetzes weiterführen. Ziel ist der Erlass eines kantonalen Nutzungsplans, welcher für alle Gewässer auf Kantonsgebiet den Gewässerraum festlegt. Im Siedlungsgebiet wird durch die neuen kantonalen Gesetzesbestimmungen bereits eine definitive Lösung in Kraft gesetzt und damit Rechtssicherheit geschaffen. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Andres Rohner, Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 54 05 |
Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen |
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Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen: Neue gesetzliche Bestimmungen
Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Solaranlagen auf den 1. Oktober 2013 festgelegt. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine massgebliche Liberalisierung für die Realisierung von Solaranlagen insbesondere in Kernzonen und eine Reduktion der bisherigen ästhetischen Anforderungen für solche Anlagen auf denkmalgeschützten Objekten. Auch Solaranlagen im Landwirtschaftsgebiet unterliegen künftig keiner Bewilligungspflicht mehr, sondern müssen nur noch gemeldet werden. Der Landrat hat diese Gesetzesänderung am 27. Juni 2013 mit grosser Mehrheit beschlossen, das Referendum wurde nicht ergriffen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung erlässt der Regierungsrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen mit einer Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. Nachdem der Landrat mehrere Möglichkeiten zur Liberalisierung von Solaranlagen insbesondere in Kernzonen geprüft hatte, haben die eidgenössischen Räte am 15. Juni 2012 eine Teilrevision des eidg. Raumplanungsgesetzes beschlossen. Dieses enthält auch Vorgaben für die Bewilligungspflicht von Solaranlagen. Die neuen kantonalrechtlichen Vorschriften basieren auf dieser Anpassung des Bundesrechts. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes per 1. Oktober 2013 müssen sämtliche Solaranlagen mindestens 30 Tage vor der Realisierung dem Bauinspektorat gemeldet werden (Meldeformular unter www.bauinspektorat.bl.ch ). Eine Baubewilligungspflicht besteht nur für Solaranlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Dabei können Solaranlagen in Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen bewilligt werden, sofern sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen auf Kantonsebene werden sämtliche kommunalen Bestimmungen aufgehoben, welche schärfere Bewilligungsvoraussetzungen für Solaranlagen vorsehen als das neue kantonale Recht. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Dr. Markus Stöcklin, Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96 |
Volksinitiative „Ja zu Wildenstein“: Vernehmlassung Landratsvorlage |
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Volksinitiative „Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen“: Vernehmlassung zum Entwurf der Landratsvorlage eröffnet
Der Regierungsrat hat heute den Entwurf einer Landratsvorlage für die Vernehmlassung freigegeben. Mit dieser Vorlage soll die nichtformulierte Volksinitiative „Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen“ umgesetzt werden. Im Entwurf der Landratsvorlage schlägt der Regierungsrat eine Umsetzung der nichtformulierten Initiative auf Gesetzesstufe vor. Das Denkmal- und Heimatschutzgesetz soll durch einen Paragraphen ergänzt werden, der den Erhalt der Schlösser und des Hofguts Wildenstein sowie die öffentliche Zugänglichkeit der Schlösser vorsieht. Das vorgängig konsultierte Initiativkomitee hat sich mit dem regierungsrätlichen Vorschlag einverstanden erklärt. Mit einer Überweisung der definitiven Vorlage an den Landrat kann im 1. Quartal 2014 gerechnet werden. Für Rückfragen: Markus Stöcklin, Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96 |
Regierung macht sich für Erhalt der Kaserne Liestal stark |
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Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Revision der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee. Er weist allerdings darauf hin, dass ein Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken einschneidende Auswirkungen auf die Kantone hätte. Deshalb befürwortet der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Ausgabenplafonierung von fünf Milliarden Franken und stellt sich somit klar hinter die Kaserne Liestal.
Das Leistungsprofil der Armee hängt von der Ausbildung, vom Einsatzkonzept, vom Personalbestand, von den unterstützenden Basisleistungen (Logistik, Führungsunterstützung, Luftwaffe) und von der Ausrüstung ab. Das ursprüngliche Leistungsprofil aus dem Armee¬bericht 2010 sieht für subsidiäre Unterstützungseinsätze der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden sowie zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen maximal 35'000 Armeeangehörige vor, die 10 Tage nach Eintritt eines Ereignisses (etwa eine Natur¬katastrophe) zur Verfügung stehen. Bei einem Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken könnte die Armee für solche Einsätze aber nur noch maximal 20‘000 Armeeangehörige nach 21 Tagen zur Verfügung stellen . Das bedeutet, die Armee würde in Zukunft weniger wirksame subsidiäre Unterstützungseinsätze zu Gunsten der zivilen Behörden und der Bevölkerung leisten. 4.7 Milliarden Ausgabenplafond gefährdet Kaserne Ein Ausgabenplafond von 5.0 Milliarden Franken bedingt bereits erhebliche Einsparungen. Stehen nur 4.7 Milliarden Franken zur Verfügung, sind zusätzliche Sparmassnahmen unausweichlich. Für die Kantone sind die Auswirkungen auf das Leistungsprofil sowie auf den Abbau der Infrastruktur (z.B. Kasernen, Übungs- und Schiessplätze) von zentraler Bedeutung. Daraus folgt, dass jede Leistungsreduktion der Armee wiederum erhöhte Leistungen der zivilen Mittel erfordert, was zu einer Mehrbelastung der Kantone führt. Aus staatspolitischer Sicht sei es wichtig, dass der Geist der Bundesverfassung partnerschaftlich gelebt werde, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Für Rückfragen: Marcus Müller, Leiter Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 71 01 |
Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes |
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Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer verkürzten Vernehmlassung zur Revision des erst dieses Jahr in Kraft getretenen Steueramtshilfegesetzes zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kritisiert dabei die fiskalpolitische Grundhaltung, sich allen internationalen Wünschen zunehmend zu beugen, ohne die schweizerische Souveränität gebührend zu berücksichtigen.
Das am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Steueramtshilfegesetz soll aufgrund von ausländischen Druckversuchen und internationalen Standards bereits wieder revidiert werden. Der Regierungsrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zwar grundsätzlich zu, ist aber gleichzeitig erstaunt darüber, dass bereits andersartige Vorstellungen von internationalen Expertengremien genügen, um die schweizerische Rechtsordnung im Schnellverfahren anzupassen. Wie der Regierungsrat in seinen Stellungnahmen zu internationalen Steuerthemen (DBA mit Frankreich, Empfehlungen GAFI, Amts- und Rechtshilfe) schon mehrfach betont hat, ist bei der Anpassung schweizerischen Rechts an internationale Standards immer auch gebührend Rücksicht auf das schweizerische Rechtsverständnis zu nehmen, ansonsten der Weg der Souveränität schrittweise verlassen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn internationale Expertengremien ihre eigenen Vorstellungen über Besteuerungsgrundsätze verwirklichen wollen, ohne Rücksicht auf die Souveränität anderer Staaten zu nehmen. Der Regierungsrat erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er den schweizerischen Interessen mehr Beachtung verschafft, damit nicht zunehmend einseitige Lösungen übernommen und umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Gruppenanfragen, welche näher umschrieben und zugleich von den sogenannten «fishing expeditions» abgegrenzt werden. Zudem soll eine Verweigerung von Amtshilfeersuchen möglich sein, wenn Daten vorher aktiv auf illegalem Weg beschafft worden sind. Die erst nachträgliche Information von betroffenen Personen bei Gruppenersuchen kann heikel sein, obwohl solche Einschränkungen des rechtlichen Gehörs bzw. Rechtsschutzes bei noch laufenden Ermittlungen und bei sogenannter Kollusionsgefahr bereits gängige Praxis sind. Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15. |
Korrektion Ortsdurchfahrt Grellingen: Kreditvorlage |
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Korrektion Ortsdurchfahrt Grellingen: Kreditvorlage für erste Bauetappe
Für die Ortsdurchfahrt Grellingen liegt ein Gestaltungskonzept vor. Als erste Etappe soll der Abschnitt Baselstrasse, inkl. Anpassung der Bahnhofstrasse, ausgeführt werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Kreditvorlage (Verpflichtungskredit von 7'150'000 Franken) an den Landrat verabschiedet. Mit der Umfahrung durch den Eggfluhtunnel konnte der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Grellingen im Strassenzug Baselstrasse – Bahnhofstrasse bis heute nahezu halbiert werden. Nach wie vor geblieben ist der (Pendler-)Durchgangsverkehr von/nach Seewen und Nunningen. Mit dem Projekt "Ortsdurchfahrt Grellingen" soll nun der Strassenzug Baselstrasse – Delsbergstrasse den heutigen Anforderungen angepasst und der Dorfkern aufgewertet werden. Diese flankierende Massnahme nach Fertigstellung des Eggfluhtunnels bezweckt insbesondere auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und berücksichtigt den Instandsetzungsbedarf der Kantonsstrasse. Das Ortsbild von Grellingen, welches im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt ist, weist ein langgezogenes Zentrum mit kompakter Bebauung entlang der Kantonsstrasse auf. Im Bereich des Ortszentrums sind noch einige räumliche und architekturhistorische Qualitäten vorhanden, die für ein Laufentaler Industriedorf typisch sind. Durch die Eingriffe der letzten Jahrzehnte hat die Homogenität und damit die Qualität des Strassenbildes jedoch stark gelitten. Deshalb ist es auch ein besonderes Anliegen der Gemeinde Grellingen, mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wieder ein attraktiveres Ortsbild zu erhalten. Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 89 |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |