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24.09.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
850'000 Franken für die Kontakt- und Anlaufstellen (K&A) in Basel |
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, für das Jahr 2014 erneut einen pauschalen Beitrag von maximal 850'000 Franken für die Mitfinanzierung der Basler Kontakt- und Anlaufstellen (K&A) an Basel-Stadt zu entrichten. Der basellandschaftliche Anteil beträgt damit rund mit 24,35 Prozent der von Basel-Stadt für den Betrieb im 2012 geltend gemachten Kosten von rund 3,5 Millionen Franken, beziehungsweise ist dem Benutzeranteil des Kantons entsprechend.
Vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 2002 führte der Kanton Basel-Landschaft in der Stadt Basel eine eigene K&A, während Basel-Stadt zwei weitere K&A unterhielt. Dieses Modell war unbefriedigend, sowohl in organisatorischer Hinsicht wie auch im Hinblick auf die Finanzierung, da die Kosten laufend stiegen und man dahinter auch mangelnde Synergien vermutete. Ab dem 1. Januar 2003 wurde daher die Suchthilfe Region Basel SRB alleinige Trägerin aller drei K&A. Aufsicht und Kontrolle erfolgt seither über das Gesundheits-departement Basel-Stadt, welches alle Kosten auch vorfinanziert, während Basel-Landschaft diese Leistungen mittels einer jährlichen Pauschale einkauft. Für Rückfragen: Joos Tarnutzer, Drogenbeauftragter, Tel. 061 552 56 06, E-Mail: [email protected] |
Sekundarschulanlage Hinterzweien Muttenz: Umbau und Sanierung |
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Sekundarschulanlage Hinterzweien Muttenz: Umbau und Sanierung des ehemaligen Primarschultrakts
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Baukredit von 8,99 Mio. Franken für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen des ehemaligen Primarschultraktes Hinterzweien in Muttenz. Der Sekundarschulunterricht im Schulkreis Rheintal findet heute auf insgesamt sieben Schulanlagen in drei Gemeinden statt. Mit der Harmonisierung der Obligatorischen Schule (HarmoS) 2015/16 wird der Unterricht in den Gemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden auf je eine Schulanlage konzentriert. Die Konzentration der Sekundarschule in Muttenz am Standort Hinterzweien und die dem Lehrplan 21 angepasste Raumanforderungen bedingen heute bauliche Anpassungen und räumliche Erweiterungen. Im Schuljahr 2014/2015 soll die Sanierung des Primarschultrakts und die räumlichen Anpassungen angegangen werden. Aus baulicher Sicht kann der Primarschultrakt erhalten bleiben, da die Struktur und Bausubstanz für die weitere Nutzung gut geeignet sind. Jedoch ist der aufgestaute Unterhalt beträchtlich. Die Gebäude weisen nach über 75–jährigem Betrieb eine erhebliche Abnutzung mit grossem Instandsetzungsbedarf vor, insbesondere bei den technischen Installationen und Sicherheitseinrichtungen. Die heutigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden nicht erfüllt. Zudem ist das Schulgebäude nicht hindernisfrei zugänglich. Durch den vorzeitigen Auszug der Primarschulklassen aus dem Schulhaus Hinterzweien kann auf Übergangslösungen verzichtet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Baukredit für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen des ehemaligen Primarschultraktes in der Höhe von 8,99 Mio. Franken Franken inkl. MWST. Für Rückfragen: Zum Bauprojekt: Elisabeth v. Mücke, Bau- und Umweltschutzdirektion, Hochbauamt, Projektleiter Projektierung, Tel. 061 552 53 67 Zum Raumbedarf: Petra Schmidt, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Steuerung Raum-ressourcen, Tel. 061 552 75 85 |
Fortführung Leistungsaufträge Aids-Hilfe beider Basel, frauenOase |
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Fortführung der Leistungsaufträge an die Aids-Hilfe beider Basel und an die frauenOase für die Jahre 2014-2107
Der Regierungsrat unterbreitet den Entwurf einer Landratsvorlage betreffend eines Verpflichtungskredits über 1,05 Mio. Franken für die Jahre 2014-2017 für einen Staatsbeitrag an die Vereine Aids-Hilfe beider Basel und "Frau Sucht Gesundheit" (frauenOase). Die Jahrestranchen in der Höhe von jeweils 190'00 Franken für die Aids-Hilfe und 72'500 Franken für die frauenOase werden im Budget ausgewiesen. Der Beitrag für das Jahr 2014 in der Höhe von 262'500 Franken ist im Budget eingestellt. Sowohl die Aids-Hilfe beider Basel wie auch die frauenOase werden seit vielen Jahren vom Kanton Basel-Landschaft finanziell mitgetragen. Die Aids-Hilfe beider Basel bezieht seit ihrer Gründung (1986) Subventionen des Kantons Basel-Landschaft. Die frauenOase, die im Jahr 1994 gegründet wurde, wird seit 1995 vom Kanton mitfinanziert. Beide Organisationen werden auch vom Kanton Basel-Stadt mit Subventionen unterstützt. Für Rückfragen: Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung,Tel. 061 552 62 86, E-Mail [email protected] |
Änderungen des Umweltschutzgesetzes werden abgelehnt |
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Unzweckmässige Änderungen des Umweltschutzgesetzes werden abgelehnt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Vorlage zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes nicht. Zweifellos müssen sämtliche Altlasten, bei denen ein entsprechender Bedarf besteht, saniert werden. Ein neuer Bundesbeitrag bei Fällen, bei denen der Vollzug trotz grosszügiger Übergangsfrist von 5 Jahren einfach unterlassen wurde, erscheint jedoch als nicht gerechtfertigt. Gemäss dem Vorentwurf soll die Frist, die für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone zur Sanierung von belasteten Standorten massgebend ist, um fünf Jahre verlängert werden. Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, dass der Bund den Kantonen unter gewissen Voraussetzungen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, auf welche zwischen dem 1. Februar 1996 und 31. Januar 2001 Abfälle gelangt sind, neu eine Abgeltung von 30 Prozent der Kosten gewähren kann. Für Standorte, bei denen die ursprünglich festgelegte Frist vom 1. Februar 1996 respektiert wurde, können nach wie vor 40 Prozent der Kosten durch den Bund abgegolten werden. Zur Finanzierung der Massnahmen legt der Bundesrat die Abgabesätze für Deponien neu fest. Wenn der Entwurf der Gesetzesänderung Abgeltungen von 30 Prozent der anrechenbaren Kosten für Standorte vorsieht, auf denen nach dem 1. Februar 1996 bis zum 31. Januar 2001 Abfälle gelagert worden sind, so handelt es sich dabei um Standorte, bei denen innert der Übergangsfrist der TVA während 5 Jahren ein Verordnungsvollzug nicht initialisiert und umgesetzt worden ist. Es erscheint deshalb stossend, dass flächendeckend zu Lasten der gesamten Schweiz, welche den VASA-Fonds zu füllen hat, diese Untätigkeit in gewissen Kantonen belohnt werden soll. Entgegen dem bereits irreführenden Titel der Vorlage „Frist für die Sanierung belasteter Standorte" geht es in der Sache nicht um Fristen, sondern um Bundessubventionen, welche massiv ausgedehnt werden sollen. Für Rückfragen: Rainer Bachmann, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Altlasten, Tel. 061 552 55 41 |
Nein zum Gegenvorschlag MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes |
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Regierungsrat sagt Nein zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Kantonsregierung eingeladen, sich zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ zu äussern. Der Regierungsrat lehnt den indirekten Gegenvorschlag ab, weil er zu schwierigen Abgrenzungsproblemen führt und den administrativen Aufwand für das Gewerbe unnötig erhöhen würde. Die Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ fordert, dass gastgewerbliche Leistungen gleich besteuert werden wie die Lieferungen von Nahrungsmitteln. Die Initiative bezweckt eine Gleichstellung von Restaurants, deren Leistungen dem normalen Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent unterliegen, und Anbietern von so genannten „Take-away“-Leistungen, deren Leistungen im geltenden Recht als Lieferungen von Nahrungsmitteln gelten und damit unter den reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent fallen. Die Mehrheit der WAK-N hält das Anliegen der Volksinitiative, die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den gastgewerblichen Leistungen und jenen der Take-away-Branche zu beseitigen, für berechtigt. Wie der Bundesrat weist sie aber darauf hin, dass die Umsetzung der Initiative entweder zu inakzeptablen Steuerausfällen in der Grössenordnung von 700 bis 750 Mio. Franken führen würde oder aber die Steuersätze erhöht werden müssten, was aus sozialpolitischer Sicht nicht zu begrüssen wäre. Die Kommissionsmehrheit schlägt als indirekten Gegenentwurf eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes vor, mit welcher ein Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche zum Normalsatz besteuert werden soll. Der Gesetzesvorentwurf sieht vor, die bisher zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent steuerbaren Lieferungen von warmen Nahrungsmitteln dem Normalsatz von 8 Prozent zu unterstellen. Damit soll die Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Gastgewerbe und der Take-away-Branche spürbar verringert werden. Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass Wettbewerbsverzerrungen möglichst verringert werden sollen. Den Vorschlag der WAK-N erachtet er aber nicht als zweckdienlich. Die Einführung des Abgrenzungskriteriums "Warme Nahrungsmittel" für die Festlegung des Steuersatzes bei Take-away-Leistungen führt nach Ansicht des Regierungsrates in der Praxis zu schwierig lösbaren Abgrenzungsproblemen. Zudem erhöht der indirekte Gegenvorschlag unweigerlich die Komplexität der MWST-Abrechnung für die meist gewerblichen Kleinbetriebe (zum Beispiel Bäckereien) und führt damit zu einer Erhöhung der administrativen Aufwendungen, sowohl auf Seiten der Wirtschaft, wie auch auf Seiten der Verwaltung, was unerwünscht ist. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ ab. Für Rückfragen: Anita Baumgartner, Akademische Mitarbeiterin, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 91 54 |
Regierungsrat begrüsst Anpassungen beim Steuerstrafrecht |
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Das Eidgenössische Finanzdepartement hat im Rahmen einer Vernehmlassung die Kantonsregierung eingeladen, sich zur vorgeschlagenen Revision des Steuerstrafrechts zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst die dabei notwendigen Anpassungen sowie die neuen Untersuchungsmittel der Steuerbehörden, bringt dazu aber noch Änderungsvorschläge ein, um eine bessere Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz zu erreichen.
Ziel der Revision ist es, die Verfahren und die Tatbestände des schweizerischen Steuerstrafrechts zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen. So sollen einheitliche Straftatbestände für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer, die Stempelabgaben sowie mittels Steuerharmonisierung auch für die direkten Steuern der Kantone und der Gemeinden geschaffen werden. Steuerhinterziehung gilt dabei als Grundtatbestand. Darauf baut der Steuerbetrug als schwere Form der Hinterziehung auf. Den Tatbestand des Steuerbetrugs erfüllt, wer arglistig eine Steuerhinterziehung begeht oder die Steuern mittels gefälschter Urkunde hinterzieht. Handelt es sich dabei um nicht deklarierte Steuerfaktoren von mehr als 600‘000 Franken, so liegt ein qualifizierter Steuerbetrug vor, der auch eine Vortat zur Geldwäscherei darstellt. Für alle Verfahren des Steuerstrafrechts sollen die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts des Bundes angewendet werden. Diese Anwendung führt bei den kantonalen Steuerbehörden zu einer Kompetenzerweiterung, indem diese neu über strafprozessuale Untersuchungsmassnahmen verfügen sollen, insbesondere die Zeugeneinvernahme, das Einholen von Bankauskünften bis hin zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen. Sämtliche dieser Massnahmen sollen nur durch ausgebildete Fachleute ergriffen werden können (Strafsteuerbehörde oder Staatsanwaltschaft), müssen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen und sollen gemäss dem Vorschlag der Regierung nicht direkt durch eine Steuerbehörde, sondern nur auf deren Antrag hin durch eine Verwaltungsjustizbehörde angeordnet werden können. Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15 |
Regierung unterstützt Verschärfung des Konsumkreditgesetzes |
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Regierung unterstützt Verschärfung des Konsumkreditgesetzes des Bundes zur Schuldenprävention
In seiner Stellungnahme an den Nationalrat verfolgt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine strenge Linie. Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat jede Verschärfung des Konsumkreditgesetzes, die zur Vermeidung einer möglichen Überschuldung beiträgt. Der zu beurteilende Gesetzesentwurf beruht auf einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Josiane Aubert (SP, Waadt) vom 18. Juni 2010, die ein Werbeverbot für Kleinkredite im Bundesgesetz über den Konsumkredit erreichen wollte. Damit sollte der drohenden Überschuldung insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Einhalt geboten werden. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass alle sinnvollen Massnahmen auszuschöpfen sind, die gegen eine drohende Überschuldung im Allgemeinen und insbesondere gegen die drohende Überschuldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerichtet sind. Diese präventiven Massnahmen helfen unter Umständen auch, eine drohende Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden. Die im Vorentwurf enthaltenen strengeren Auflagen bei der Kreditfähigkeitsprüfung und die Meldepflicht bei der Informationsstelle für Konsumkredite im Fall von Personen, die absichtlich falsche Angaben machen, werden deshalb begrüsst. Auf ein vollumfängliches Werbeverbot für Kleinkredite wird zwar verzichtet; immerhin sollen aber aggressive Formen der Werbung untersagt werden. Dass diese Werbeeinschränkung für alle Altersgruppen gelten soll und auf alle Konsumkreditverträge Anwendung finden soll, ist folgerichtig. Aus der Optik der Sozialhilfe besteht auch im Bereich der so genannten Expresskredite Handlungsbedarf. Gerade hier besteht eine offensichtliche Schuldenfalle. Die Definition der aggressiven Werbung sowie die Durchsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen sollen nicht der Branche zur Selbstregulierung überlassen werden. Die Regelung soll nach Ansicht des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft im Bundesrecht verankert werden, damit die Sanktionierung der Kreditgebenden und Kreditvermittelnden, welche die Werbevorschriften verletzen, gewährleistet ist und die neuen Massnahmen auch tatsächlich die angestrebten Ziele erreichen können. Für Rückfragen: Sebastian Helmy, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 41 |
Umsetzung Berichte Fachkommission Staats-, Jugendanwaltschaft |
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Umsetzung Berichte Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2012 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft ein gutes Zeugnis ausstellt und die Aufträge aus den Berichten der Fachkommission aus den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft. Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2012 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Beiden Strafverfolgungsbehörden wird bescheinigt, dass sie das Beschleunigungsgebot eingehalten haben und die Verfahren somit speditiv bearbeiten. Bei der Staatsanwaltschaft fällt besonders auf, dass die Anklagen gegenüber dem Vorjahre erheblich gesteigert wurden und dass die älteren Fälle 2012 in grösserem Umfang abgearbeitet werden konnten. Es ist der Staatsanwaltschaft gelungen, die Verfahrenseffizienz weiter zu steigern. Die Fachkommission hat zur Kenntnis nehmen können, dass das Instrument der Verfahrensplanung bei der Staatsanwaltschaft in sehr grossem Umfang eingesetzt wird. Die Fachkommission stellt den Antrag, dass die Staatsanwaltschaft auch im laufenden Jahr weiterhin die älteren Fälle abbaut und der Neuorganisation der Staatsanwaltschaft im neuen Strafjustizzentrum in Muttenz, welches im Sommer 2014 bezogen wird, ihre Aufmerksamkeit schenkt. Weiter beantragt sie, die Pikettregelung zu prüfen. Der Regierungsrat ist in diesem Punkt der Auffassung, dass die aktuelle, anfangs Jahr von der Staatsanwaltschaft angepasste Pikettregelung den heutigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Regierungsrat hat die Staatsanwaltschaft beauftragt, ihm bis Ende dieses Jahres über die Erfüllung der Anträge der Fachkommission zu berichten. Zur Jugendanwaltschaft stellte die Fachkommission dem Regierungsrat keine Anträge. Für Rückfragen: Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02 |
Regierungsrat setzt Zeichen zur Stärkung der dualen Berufsbildung |
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Regierungsrat BL setzt Zeichen zur Stärkung der dualen Berufsbildung
Der Regierungsrat BL will die duale Berufsbildung weiter stärken. In diesem Sinn beantragt er dem Landrat einen einmaligen Beitrag von maximal 1'065'243 Franken an die Baukosten des Neubauprojektes für ein Ausbildungszentrum für Zimmerleute in Liestal. Dieses wurde vom Verband Holzbau Schweiz Region Basel (hsrb) lanciert, der bereits seit 26 Jahren überbetriebliche Kurse und praktische Lehrabschlussprüfungen für das Baselbieter Holzbaugewerbe in Liestal durchführt. Die bestehenden Räumlichkeiten und Arbeitsplätze erfüllen die Anforderungen der neuen Bildungsverordnung für diesen Berufszweig nicht mehr vollumfänglich. Mit diesem Beitrag wird eine innovationsstarke Branche gefördert, welche beste Rahmenbedingungen für eine optimale Ausbildung schafft. Für Rückfragen: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, Tel. 061 552 50 60 |
Weiteres |
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
100. Geburtstag in Muttenz Am Donnerstag, 26. September 2013, kann Frau Rosa Kobi-Tschudin ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling werden der Jubilarin um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. 100. Geburtstag in Frenkendorf Am Montag, 14. Oktober 2013, kann Frau Hedwig Thommen-Spinnler ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Thomas Weber, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling werden der Jubilarin um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |