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15.10.2013
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Landeskanzlei |
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung nach Rücksprache mit dem Landratspräsidium erforderliche Grundsatzbeschlüsse zur Sicherstellung der Führung der Landeskanzlei in der Übergangszeit bis zum Amtsantritt des neuen Landschreibers oder der neuen Landschreiberin gefasst. Diese werden nun in Absprache mit den Beteiligten detailliert ausgearbeitet. Die Mitarbeitenden der Landeskanzlei, der Landrat und die Öffentlichkeit werden am Donnerstag, 17. Oktober 2013 darüber informiert.
Für Rückfragen: Urs Wüthrich-Pelloli, Regierungspräsident, Tel. 061 552 50 51 |
Angemessene Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende |
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Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zu einem Gesetz über Stand- und Durch-gangsplätze für Fahrende und zum Objektblatt "Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende" des kantonalen Richtplans Basel-Landschaft genehmigt und an den Landrat überwiesen.
Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. Darin eingeschlossen sind die spezifischen Bedürfnisse der Fahrenden. Das Bundesgericht hat ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze anerkannt und entschieden, dass diese durch die Raumplanung vorzusehen und zu sichern sei. Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, welche am 1. Januar 1987 in Kraft getreten ist, hält fest, dass Kanton und Gemeinden den Fahrenden bei der Suche nach Standplätzen helfen. Der vorliegende Gesetzesentwurf über die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende nimmt den Verfassungsauftrag auf und schreibt fest, dass die Ausscheidung von Stand- und Durchgangsplätzen eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden ist. Gleichzeitig werden die raumplanerischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben von Kanton und Gemeinden festgelegt. Dabei ist der Kanton grundsätzlich für Boden und Infrastruktur verantwortlich, während den Gemeinden der Betrieb der Stand- und Durchgangsplätze obliegt. Der Kantonale Richtplan präzisiert die gesetzlichen Vorgaben in räumlicher Hinsicht. Für Rückfragen: Martin Huber, Stv. Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 37 |
Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitäler |
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Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland für die Jahre 2014 bis 2016
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dass das KSBL für die Jahre 2014 bis 2016 einen fixen jährlichen Betrag (Pauschale) von 13,5 Millionen Franken für die so genannten gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen erhalten soll. Im Jahr 2014 soll dieser Betrag aufgrund der Aufrechterhaltung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Laufen einmalig noch um 1,4 Millionen Franken höher ausfallen. Aus medizinisch-qualitativen Erwägungen unterstützt der Regierungsrat den Antrag des KSBL, ab 2015 das Konzept für die Frauenklinik und Geburtshilfe umzusetzen und das stationäre Geburtshilfeangebot in Laufen, das lediglich 80 bis 90 anstatt der aus medizinischer Sicht erforderlichen rund 500 Geburten pro Jahr umfasst, durch eine gynäkologische Sprechstunde in Laufen sowie eine stationäre Versorgung in der Frauenklinik am Standort Bruderholz zu ersetzen. Am Standort Laufen soll neu und zusätzlich zum bisherigen Leistungsangebot die Subspezialitäten "Geriatrische Rehabilitation" und "Akutgeriatrie" etabliert werden, was dort Investitionen auslösen wird und den Spitalstandort Laufen im Interesse der medizinisch hochstehenden regionalen Grundversorgung stärkt. Somit wird der Standort Laufen trotz der Aufhebung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe insgesamt und vor allem nachhaltig gestärkt. Gegenüber dem Antrag des KSBL beantragt der Regierungsrat eine Reduktion des Betrages für die gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen. Ermöglicht wird die Reduktion durch die vorgesehene Aufhebung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Laufen ab 2015 und durch Effizienzsteigerungen im KSBL, welche durch die beantragte Pauschalbetragslösung erleichtert werden. Zudem wird das KSBL die ab 2014 neu anfallenden Kosten in Höhe von 0,5 Millionen Franken für die Mitfinanzierung der Medizinischen Notrufzentrale aus eigenen Mitteln aufbringen. Zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft der Psychiatrie Baselland beantragt der Regierungsrat für die Jahre 2014 bis 2016 einen Verpflichtungskredit von jährlich 8 Millionen Franken. Gemäss kantonalem Spitalgesetz soll eine bedarfsgerechte, zweckmässige und wirtschaftliche Spitalversorgung für die Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner gewährleistet werden. Die Spitalversorgung umfasst neben den stationären Leistungen auch die gemeinwirtschaftlichen und andere besondere Leistungen, die den Spitälern durch Gesetz, Verträge, Leistungsaufträge und Leistungsvereinbarungen übertragen werden. Dies betrifft unter anderem den 24-Stundenbetrieb der Notfallstationen, die Rettungsdienste oder die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten. Dem Regierungsrat obliegt die Aufgabe, dem Landrat die Bewilligung von Krediten für gemeinwirtschaftliche und andere besondere Leistungen zu beantragen, die die Unternehmen im Auftrag des Kantons erfüllen. Durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde die Aufgabenverteilung zur Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 im Grundsatz neu geregelt. So werden die Fallpauschalen zwischen Versicherer und Leistungserbringer verhandelt und im Anschluss vom Regierungsrat genehmigt. KVG Art. 49 Abs. 3 hält fest, dass die Vergütungen nach Fallpauschalen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten dürfen. Entsprechend sind der Umfang und die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) separat zu regeln. Ab dem Jahr 2014 sollen die gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen über drei Jahre (2014 bis 2016) mit einem Pauschalbetrag abgegolten werden. Damit werden den Spitalbetrieben eine stärkere unternehmerische Flexibilität und gleichzeitig eine grössere Planungssicherheit gewährt. Auch der Kanton erhält mit diesem Vorgehen eine höhere Planungssicherheit. Für Rückfragen: Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10, E-Mail: [email protected] |
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |