Bildung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz
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Bildung einer Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)
Der Kanton Basel-Landschaft führt heute gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt eine Ethikkommission für die Beurteilung und Freigabe von Forschungsvorhaben am Menschen (EKbB). Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG; SR 810.30) auf den 1. Januar 2014 ist die Führung einer Ethikkommission, insbesondere durch die Schaffung eines wissenschaftlichen Sekretariats, mit erhöhtem Aufwand verbunden.
Die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Uri und Zug schaffen daher eine neue, gemeinsame Kommission. Die Regierung hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich. Die bisherige Ethikkommission beider Basel wird durch diesen Beschluss aufgehoben. Ähnliche Beschlüsse werden zeitnah in den anderen Trägerkantonen gefällt.
Gleichzeitig wird ein Kantonsvertreter in das Aufsichtsorgan über die Ethikkommission gewählt.
Für Rückfragen: Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10
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Überprüfung Subventionierung Betreuung und Pflege im Alter
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Projektauftrag zur Überprüfung und Anpassung der Subventionierung von Einrichtungen der Pflege und Betreuung im Alter – Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter
In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen insbesondere im Alters- und Pflegeheimbereich laufend professionalisiert und qualitativ verbessert. Dadurch und durch die demografische Entwicklung (steigende Anzahl an Betagten) sind aber auch die Kosten markant angestiegen (Preis- und Mengeneffekt). Mit der Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG; SGS 362) per 1. Januar 2011 wurde die Pflegefinanzierung neu geregelt. Der Gesetzgeber im Kanton Basel-Landschaft hat festgelegt, dass die Wohngemeinde die Differenz zwischen den anrechenbaren Kosten der Pflegeleistungen und dem Beitrag der obligatorischen Krankenversicherung abzüglich des Anteils der versicherten Person übernimmt (sogenannte Restfinanzierung).
Bei der Preisgestaltung der Betreuungs- sowie der Hotellerieleistungen gibt es bisher im Kanton Basel-Landschaft im Gegensatz zu anderen Kantonen keine kantonal bindenden Vorgaben oder Höchstgrenzen. Ist der Bewohner oder die Bewohnerin nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen, kommen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zum Zuge.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) hat an einer internen Retraite eine Stärken-Schwächen-Analyse der heutigen Regelung im Altersbereich vorgenommen und ist zum Schluss gekommen, dass eine Überarbeitung und Anpassung des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA; SGS 854) aufgrund der veränderten Situation im Altersbereich unumgänglich ist.
Da die anvisierte Reform einen Kernarbeitsbereich der VGD betrifft, soll die Federführung des Projekts unter Einbezug weiterer Direktionen und Partner bei ihr liegen. Das notwendige und als dringlich einzustufende Projekt ist jedoch mit den vorhandenen Ressourcen innerhalb der VGD nicht zu bewerkstelligen. Im Projektauftrag festgehalten sind die Projektbeschreibung (Projektziele, Projektphasen und Projektrisiken), die vorgesehene Projektorganisation, das Berichtswesen sowie das Projektbudget und die Wirtschaftlichkeit.
Für Rückfragen:
Gabriele Marty, Leiterin Alter und Gesundheit, Tel. 061 552 59 56
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Kofinanzierung: Reduktion Spurenstoffe bei Abwasserreinigung
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Kofinanzierung: Projekt zur Reduktion von Spurenstoffen bei der Abwasserreinigung
Der Regierungsrat genehmigt unter Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einen Finanzierungsanteil in der Höhe von 25'000 Franken für das INTERREG IVB-Projekt «Transnational Action Programm on Emerging Substances (TAPES)».
Neue Spurenstoffe aus diffusen Quellen gelangen zunehmend in unsere Umwelt. Aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften können die meisten der derzeit bei der Abwasserreinigung oder Trinkwasseraufbereitung eingesetzten Behandlungsverfahren diese Verunreinigungen nicht oder nur ungenügend zurückhalten.
In den letzten Jahren wurden viele Forschungsvorhaben durchgeführt und einige neue Aufbereitungstechnologien getestet, diese wurden bislang allerdings noch nicht in die Praxis umgesetzt. Darüber hinaus gibt es oft wenig Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Wasserfach.
Das INTERREG IVB-Projekt «Transnational Action Programm on Emerging Substances (TAPES)» will das Thema Spurenstoffe mit einem internationalen Ansatz angehen, um die Investitionen möglichst wirksam und wirtschaftlich sinnvoll einsetzen zu können. Das Projekt wird Wissen zur Verfügung stellen, das auf praktischen Erfahrungen basiert. Dies betrifft die Wirksamkeit verschiedener Aufbereitungstechnologien und deren optimalen Einsatz im Wasserkreislauf. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird das Projekt Entscheidungsträgern Werkzeuge zur Verfügung stellen. Schliesslich wird das Projekt eine Vorlage liefern, wie Forschungspotentiale für Anwender zugänglich gemacht werden können. Es wird so die Lücke zwischen Forschungsergebnissen auf der einen Seite und der Anwendung in der Praxis auf der anderen Seite schliessen.
Für Rückfragen:
Adrian Auckenthaler, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Wasser und Geologie, Tel. 061 552 55 20
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
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den von der Gemeindeversammlung Schönenbuch am 11. Juni 2013 beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP);
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 25. Oktober 2012 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Viehmarktgasse 45" im Sinne der Erwägungen. Diese werden damit allgemeinverbindlich erklärt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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