Polizeiposten Oberwil und Therwil werden zusammengelegt
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Die Polizeiposten Oberwil und Therwil werden zusammengelegt. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die zusammengelegten Teams der Polizei Basel-Landschaft werden neu an der Erlenstrasse in Therwil und damit im Grossraum Mühlematt untergebracht. Die Polizeiposten Oberwil und Therwil befinden sich heute in kantonseigenen Liegenschaften. Die über 80 respektive über 40 Jahre alten Bauten benötigen mittelfristig eine Sanierung der Aussenhülle sowie diverse Sanierungsmassnahmen im Bürobereich. Am bisherigen Polizeiposten Oberwil hat die Gemeinde Oberwil ein Kaufinteresse angemeldet. Der Kanton beabsichtigt, beide Objekte zu veräussern. Die Gemeinde Therwil will am neuen Standort auch ihre Gemeindepolizei unterbringen. Eine einzige Anlaufstelle für alle polizeilichen Belange anbieten zu können, ist nach Ansicht des Gemeinderates und auch der Polizei Basel-Landschaft ein Gewinn für die Bevölkerung. Für die Einmietung des neuen Polizeihauptpostens Oberwil/Therwil an der Erlenstrasse in Therwil werden für die jährlich wiederkehrende Netto-Miete exkl. MwSt./Teuerung 99'000 Franken beantragt. Die polizeispezifischen einmaligen Ausbaukosten (Mieterausbau) von rund 490'000 Franken werden durch die Vermieterin vorfinanziert und durch den Kanton über zehn Jahre amortisiert. Für Rückfragen: Thomas Gentsch, Hochbauamt, Leiter Verwaltungsbauten, Tel. 061 552 54 46
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Bericht zur Administrativuntersuchung an die GPK überwiesen
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht zur Administrativuntersuchung gegen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung zu Handen der Geschäftsprüfungskommission des Landrats verabschiedet. Das unabhängige Anwaltsbüro Wenger Plattner gelangt im Bericht zu der Administrativuntersuchung zum Schluss, dass die Amtsführung von Dr. Ignaz Bloch, Leiter des Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesens, rechtmässig war. Jedoch bestehen in der Führungsarbeit, insbesondere in der Kommunikation, gewisse Defizite, die durch geeignete Massnahmen beseitigt werden sollten. Die entsprechenden Massnahmen wurden bereits eingeleitet. Im Bezug auf die vorliegenden Sachverhalte besteht kein Anlass zu rechtlichen Massnahmen gegen Ignaz Bloch. Generell wird festgehalten, dass Bloch nach den vorliegenden Erkenntnissen zu keinem Zeitpunkt sich oder anderen Personen oder Personengruppen unrechtmässige Vorteile hat zukommen lassen oder zukommen lassen wollen. Der Bericht hält ebenfalls fest, dass die Staatsanwaltschaft in der Sache korrekt vorgegangen ist. Angemahnt wird hingegen die verbesserungsfähige Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt werden in dem Bericht des unabhängigen Anwaltsbüros die auch in den Medien erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und die Anschuldigungen entkräftet. Die Regierung hat den Bericht an die Geschäftsprüfungskommission des Landrats weitergeleitet
Beilagen:
Für Rückfragen Olivier Kungler, Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, Tel. 061 552 56 02 Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02
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Verlängerung Übergangsfrist Mitfinanzierung Haus-/Heimgeburten
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Verlängerung der Übergangsfrist für die Mitfinanzierung der Haus- und Heimgeburten durch die Gemeinden Das Gesundheitsgesetz vom 10. Dezember 1973 sah vor, dass sich die Gemeinden an den durch die Krankenkassen oder andere Garanten nicht gedeckten Kosten von Haus- oder Heimgeburten beteiligen. Dieses sogenannte «Wartegeld» (Inkonvenienzentschädigung) für Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Geburten wurde mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG, SGS 901), welche am 1. Januar 2009 in Kraft trat, abgeschafft. Jedoch regelte eine Übergangsbestimmung (§ 85 GesG), dass die entsprechenden Beiträge der Gemeinden noch während einer Frist von fünf Jahren, das heisst bis Ende 2013, ausgerichtet werden. Die Gemeinden wären demnach ab 2014 nicht mehr verpflichtet, bei Haus- und Heimgeburten eine Inkonvenienzentschädigung auszurichten. An seiner Sitzung vom 19. September 2013 hat der Landrat die Motion von Marie-Theres Beeler, Grüne, «Faire Entschädigung ambulant tätiger Hebammen» (<media 86840 _blank>2013/155</media>) fast einstimmig überwiesen. Die vom Landrat gewünschte umfassende Neuregelung erfordert Abklärungen, einen Einbezug der betroffenen Kreise (Hebammenverband, Gemeinden etc.) sowie genügend Zeit für den politischen Prozess und kann somit nicht per 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden, sieht der Regierungsrat vor, im Sinne einer Sofortmassnahme die bestehende Übergangsregelung im Gesundheitsgesetz um maximal drei Jahre zu verlängern. Dieses Vorgehen ermöglicht die Ausarbeitung einer tragfähigen definitiven Lösung ohne übermässigen Zeitdruck. Die definitive Lösung wird durch die Sofortmassnahme nicht präjudiziert. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) wurde über die vorgeschlagene Verlängerung der bestehenden Regelung informiert. Nach Absprache mit dem VBLG geht der Vorschlag des Regierungsrats bis Ende Jahr in eine verkürzte Vernehmlassung. Ziel ist es, noch im ersten Quartal 2014 den revidierten Gesetzesentwurf dem Landrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen zu können. Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09
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Naturschutz im Wald: Weiterführung des Verpflichtungskredits
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung die Weiterführung des Verpflichtungskredits 2014 bis 2015 für das Programm «Naturschutz im Wald» verabschiedet. Er betrachtet den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt als unverzichtbaren Bestandteil der kantonalen Politik der Nachhaltigkeit, weil Naturschutz ökologischer Ressourcenschutz für unsere Nachwelt ist. Die Wälder gelten bezüglich Artenvielfalt, Klima und Grundwasser als die bedeutendsten Landökosysteme der Erde. Das ist auch im Baselbiet der Fall. So erfüllt unser Wald nicht nur vielfältige Funktionen als Holz- und Grundwasser-Produzent, Nahrungsmittel- und Medizinalstoff-Lieferant, Kohlenstoffspeicher und Erholungsraum, sondern er bedeckt auch 41% der Kantonsfläche. Als Lebensraum beherbergen unsere Wälder rund 50% der einheimischen Artenvielfalt. Um langfristig überleben zu können, brauchen viele dieser Arten spezielle Bedingungen, wie sie heute der Förster durch gezielte Nutzungs- und Pflegeeingriffe erhalten oder neu schaffen kann. Trotz naturnaher Waldbewirtschaftung weisen auch die Baselbieter Wälder noch heute Defizite hinsichtlich der biologischen Vielfalt auf. Die Gründe dafür sind u.a.: «zu dunkle» Hochwälder, Defizit an ausgedehnten, unberührten Naturwaldflächen, sehr alten Bäumen sowie naturnah strukturierten Waldrändern, der hohe Erholungsdruck auf die Wälder und die Verwaldung von Felsstandorten. Naturschutz im Wald ist ein gesetzlicher Auftrag: Das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz verpflichten dazu. Das Programm hat einerseits zum Ziel, den Wald an geeigneten Orten so zu pflegen, dass die einheimische Artenvielfalt wieder zunimmt. Andererseits sollen geeignete Flächen gesichert werden, auf denen sich der Wald ungestört entwickeln kann. Für die Umsetzungsperiode 2014 bis 2015 wird ein Bruttokredit von 4.03 Mio. Franken beantragt. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von voraussichtlich 560'000 Franken, so dass dem Kanton Netto-Kosten von 3’470'000 Franken verbleiben. Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
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Verpflichtungskredit Biodiversität und Landschaftsqualität
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Verpflichtungskredit wird weitergeführt: Biodiv ersität u nd Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Weiterführung des Verpflichtungskredits zum Programm «Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet» 2014 bis 2017 verabschiedet. Er betrachtet den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt als unverzichtbaren Bestandteil der kantonalen Politik der Nachhaltigkeit. Das kantonale Programm «Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet» (bisher «ökologischer Ausgleich») hat zum Ziel, die einheimischen Tier- und Pflanzenarten des Landwirtschaftsgebiets zu erhalten und zu fördern. Zu diesem Zweck werden ökologisch wertvolle Landwirtschaftsflächen mit Bewirtschaftungsverträgen als «Biodiversitätsförderflächen» (bisher «ökologische Ausgleichsflächen») geschützt und gepflegt. Das Programm besteht seit 25 Jahren. Für die Realisierung bewilligte der Landrat jeweils mehrjährige Verpflichtungskredite. Mit der neuen Agrarpolitik 2014 bis 2017 ändert das Direktzahlungssystem grundlegend. So werden neue Beitragskategorien, eine neue Qualitätsstufe für Biotope von nationaler Bedeutung und Pufferzonen bei nationalen Objekten eingeführt. Die Vertragsdauer wird auf acht Jahre verlängert (bisher sechs) und die Kostenbeteiligung des Bundes erhöht. So übernimmt der Bund ab dem Jahr 2014 die Ökoqualitätsbeiträge vollständig (bisher 80%) und die Vernetzungsbeiträge zu 90% (bisher 80%). Bei den neu eingeführten Landschaftsqualitätsbeiträgen beläuft sich der Bundesanteil ebenfalls auf 90%. Für die Programm-Periode 2014 bis 2017 wird ein Bruttokredit von insgesamt 38 Mio. Franken beantragt. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund voraussichtlich mit einem Gesamtbetrag von 33 Mio. Franken. Die verbleibenden Nettokosten zulasten des Kantons betragen somit 5 Mio. Franken unter der Voraussetzung, dass der Bund die Beitragssätze nicht verändert. Die bisherigen personellen Ressourcen von insgesamt 230 Stellenprozenten werden zukünftig nicht mehr ausreichen, um die zusätzliche Mehrbelastung bewältigen zu können. Deshalb werden für den weiteren Vollzug des ökologischen Ausgleichs per 1. Januar 2014 zusätzlich 100 Stellenprozente als befristete Projektstelle bewilligt. Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
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Weitersubventionierung Theater ROXY
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Weitersubventionierung eines Flaggschiffs der Baselbieter Kulturszene: Theater ROXY Der Regierungsrat hat eine Vorlage an den Landrat zur Fortführung des Subventionsverhältnisses mit dem Verein Kulturraum ROXY (Theater ROXY) in Birsfelden verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, ab 2014 bis 2017 für die Subventionierung des ROXY einen Verpflichtungskredit von 2'200'000 Franken zu sprechen. Der Betrag soll in Jahrestranchen von 550'000 Franken ausbezahlt werden. Dies entspricht der Beitragshöhe in der vergangenen Subventionsperiode. Mit der Fortführung des Subventionsverhältnisses kann der Verein Kulturraum ROXY seinen künstlerischen Betrieb, aber auch seinen bisherigen Auftrag weiterhin gut erfüllen. Das Theater ROXY hat seine Funktion als wichtiger kulturpolitischer Player sowohl im Baselbiet als auch in der Region Basel seit 2010 nicht nur konsolidiert, sondern auch verstärkt. Es gehört zu den Flaggschiffen der privatrechtlich organisierten Baselbieter Kulturszene. Das Theater ROXY kann im Jahr 2014 auf sein zwanzigjähriges Bestehen zurückblicken. Der Beginn der neuen Subventionsperiode fällt zusammen mit einem personellen und künstlerischen Generationenwechsel. Die neue Theaterleitung setzt einerseits auf Kontinuität unter regionalen Gesichtspunkten. Andererseits strebt sie die stärkere Einbettung des Programmbetriebs in den kommunalen Rahmen von Birsfelden an. Dieses Vorhaben stimmt mit den Prinzipien und Prioritäten des Kulturleitbilds 2013-2017 überein. Für Rückfragen: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 Niggi Ullrich, Leiter kulturelles.bl, Tel. 061 552 61 52
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein beschlossene Änderung Zonenplan Siedlung, Zonenreglement Siedlung,
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf beschlossene Mutation „Kirchstrasse“ zum Zonenplan Siedlung,
- der von der Gemeinde Häfelfingen beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP)
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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