Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
30.09.2014
Anzeige des VPOD gegen Gemeinderat Birsfelden abgewiesen |
Aufsichtsrechtliche Anzeige des VPOD gegen Gemeinderat Birsfelden abgewiesen
Der Regierungsrat hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige des VPOD zum Sanierungspaket des Gemeinderats Birsfelden und zum darin vorgesehenen Stellenabbau abgewiesen. Der Gemeinderat Birsfelden hatte im Juni 2014 beschlossen, im Rahmen einer Sanierung der Gemeindefinanzen insgesamt 480 Stellenprozente per 31. Januar 2015 abzubauen. Die entsprechenden Kündigungen hat er bereits am 31. Juli 2014 ausgesprochen. Der VPOD monierte, dass diese Kündigungen nicht vor der Budget-Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2014 hätten ausgesprochen werden dürfen, da damit der politische Diskurs zum Thema untergraben sei. Der Regierungsrat erkennt darin keine aufsichtsrechtlich zu korrigierende Rechtsverletzung, da es sich inzwischen nur noch um 1,8 abzubauende Stellen handelt und aufgrund dieser Geringfügigkeit des Abbaus keine Beeinträchtigung des politischen Diskurses anzunehmen ist. Für Rückfragen Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02 |
Abteilung Natur und Landschaft wechselt von der BUD zur VGD |
Die Abteilung Natur und Landschaft wird per 1. Januar 2015 von der Bau- und Umweltschutzdirektion in das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) überführt. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Leiters des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain wird beauftragt, die administrative Umsetzung sicherzustellen. Der Wechsel ist ein Teil des Strategieentwicklungsprojekts „Avenir VGD“.
Bereits im April 2014 haben die Vorsteherin der Bau- und Umweltdirektion BUD und der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD eine gemeinsame Arbeitsgruppe beauftragt, den Transfer der Abteilung Natur und Landschaft aus dem Amt für Raumplanung der BUD in die VGD bzw. das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain der VGD zu prüfen. Diese Empfehlung begründet auf den gemeinsam gewonnen Erkenntnissen, dass dieser Transfer die operative Arbeit für die Mitarbeitenden der jeweiligen Fachleute in den Bereichen Biodiversität, Naturschutz und Landschaftsqualität insgesamt vereinfachen wird. Synergien können geschaffen und Schnittstellen reduziert werden. So können beispielsweise dank dem Transfer der Abteilung Natur und Landschaft ans LZE die Kunden effizienter betreut werden. Die Abteilung Natur und Landschaft umfasst sieben Personen. Der Transfer der Abteilung erfolgt organisatorisch und räumlich per 1. Januar 2015. Für Rückfragen Lukas Kilcher, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 21 27 |
Genehmigung des Waldentwicklungsplanes "Waldenburgertal" |
Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan für das Waldenburgertal für die Gemeinden Bennwil, Hölstein, Ramlinsburg, Oberdorf, Liedertswil, Niederdorf, Titterten, Arboldswil und Lampenberg genehmigt. Dieser ist nach intensiver Mitwirkung der betroffenen und interessierten Kreise, namentlich der Einwohnergemeinden, der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, der Sport-, Naturschutz- und Jagdkreise entstanden unter Federführung des Amtes für Wald beider Basel.
Der Waldentwicklungsplan (WEP) für das Waldenburgertal stellt für die beiden Forstreviere sicher, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen nachhaltig und koordiniert erfüllen kann. Besonders hervorzuheben sind dabei die nachhaltige Holzversorgung, der Natur- und Landschaftsschutz, der Schutz vor Naturgefahren sowie die Erholungsfunktion. Der WEP ist die Grundlage für die konkrete Massnahmenplanung im Wald. Details können auf der Homepage http://www.baselland.ch/waldentwicklung-htm.281373.0.html eingesehen werden. Für Rückfragen Kreisforstingenieur Beat Feigenwinter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 56 55 |
Regierungsrat reduziert Prämienverbilligung für Erwachsene |
Der Regierungsrat reduziert den monatlichen Beitrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien ab 1. Januar 2015 für Erwachsene um fünf Franken im Monat. Ein Paar mit Kindern erhält jährlich 120 Franken weniger als bisher. Bei Alleinerziehenden sind es 60 Franken und bei Paaren ohne Kinder ebenfalls 120 Franken. Die Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistung zu AHV/IV sind nicht betroffen. Sie erhalten aufgrund von Bundesrecht die kantonale Durchschnittsprämie vergütet. Mit der Reduktion wird der Staatshaushalt um 1.5 Mio. Franken entlastet.
vgl. <media 53882 _blank - "APPLIKATION, web gs-liste nr, _web_gs-liste_nr.pdf, 80 KB">Chronologische Gesetzessammlung </media> Für Rückfragen ab 1. Oktober 2014 Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 02 |
Genehmigungen von Gemeindebeschlüssen |
Der Regierungsrat hat zudem an seiner heutigen Sitzung
Landeskanzlei Basel-Landschaft |