Kein Teuerungsausgleich für das Staatspersonal für das Jahr 2014
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Heute hat der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2014 überwiesen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Staatspersonal für das Jahr 2014 keinen Teuerungsausgleich auszurichten.
Ausschlaggebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs sind der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise des vorangehenden Jahres, die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld. Angesichts der Null-Teuerung und der noch immer angespannten finanziellen Situation des Kantons hat sich der Regierungsrat gezwungen gesehen, dem Landrat eine Nullrunde vorzuschlagen.
Für Rückfragen: Milena Ulrich, Leiterin Honorierung, Personalamt, Tel. 061 552 52 36
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Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer
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Regierungsrat bestätigt Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2014 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.
Mit Blick auf die weiterhin tief bleibenden Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler immer noch attraktiv. Die Höhe des Vergütungszinssatzes bestimmt, wie viel der Kanton für vorzeitig einbezahlte Steuern bezahlt. Vorzeitig bezahlte Steuern bedeuten, dass der Kanton zusätzliche Liquidität erhält. Diese Liquidität sollte nicht teurer sein, als die liquiden Mittel, welche der Kanton auf dem Geldmarkt, d.h. kurzfristig, aufnehmen kann. Ein Vergütungszinssatz, der höher als die Zinssätze am Geldmarkt ist, bedeutet für den Kanton zusätzliche Kosten.
Der Vergütungszinssatz soll immer noch einen Anreiz für die Steuerzahlenden bieten, die Steuern früher oder zumindest pünktlich zu zahlen. Der Verzugszinssatz trägt dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben. Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.
Für Rückfragen: Roger Wenk, Finanzverwalter, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 03
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Regierung behandelt parlamentarische Anträge zum Budget 2014
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Der Regierungsrat hat sich heute mit den sieben im Landrat eingereichten Budgetanträgen befasst. Nach eingehender Prüfung beantragt er die Ablehnung von sechs Anträgen. Einzig dem Budgetantrag betreffend Erhöhung der Sollstellen bei der Sicherheitspolizei stimmt der Regierungsrat zu. Gleichzeitig beantragt die Regierung acht Änderungen des Budgets aufgrund von neuen Erkenntnissen und Entscheiden. Beim Beschluss der Anträge im Sinne des Regierungsrates resultiert eine Saldoverschlechterung von 16.6 Mio. Franken. Das Defizit beträgt damit neu -40.2 Mio. Franken (exkl. Buchung Bilanzfehlbetrag Reform BLPK). Inklusive der Buchung des Bilanzfehlbetrages für die Reform der BLPK wird dem Landrat ein Gesamtergebnis von -933.2 Mio. Franken beantragt.
Die Regierung lehnt zwei Budgetanträge ab, welche Entlastungen auf der Aufwandseite fordern. Einerseits betrifft dies den Budgetantrag betreffend Kürzung der nicht gebundenen Ausgaben um 40 Mio. Franken. Aufgrund des hohen Anteils an gebundenen Ausgaben ist es unmöglich, kurzfristig ein derart hohes Entlastungsvolumen zu realisieren. Eine Reduktion der Aufwandseite in diesem Ausmass setzt Gesetzesänderungen und allenfalls einen Personalabbau voraus. Beides kann nicht innert Jahresfrist umgesetzt werden. Andererseits erachtet der Regierungsrat auch den Budgetantrag betreffend Reduktion des Aufwands für den Unterhalt der kantonalen Hochleistungsstrassen als verfehlt. Der Mehraufwand ist auf die neu in Betrieb gehende Hochleistungsstrasse Pratteln-Liestal zurückzuführen und enthält keine Kostenpositionen für baulichen Unterhalt, da dieser in den Anfangsjahren entfällt.
Der Regierungsrat lehnt auch zwei Budgetanträge ab, welche Mehraufwendungen fordern und zu einer Verschlechterung des Budgets 2014 führen würden. Hierzu gehört der Antrag auf Beibehaltung des Beitrags zu Gunsten der Lehrwerkstätte für Mechaniker. Der Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass die Umsetzung dieser Entlastungsmassnahme massvoll und vernünftig ist, da viele Lehrstellen in der Privatwirtschaft nicht besetzt werden können, während bzw. weil der Kanton gleichzeitig teure Ausbildungsplätze einkauft. Ausserdem lehnt der Regierungsrat den Budgetantrag betreffend Erhöhung der Subventionen für Kulturdenkmäler ab, u.a. weil mit den aktuellen Aufgaben und dem bestehenden Personal ohnehin nicht mehr Mittel verarbeitet werden könnten.
Von den drei weiteren Budgetanträgen lehnt der Regierungsrat den Antrag betreffend Rückweisung von Finanzplan und Investitionsprogramm ab, weil beide Instrumente die finanzielle Planung vollständig abbilden. Demgegenüber steht der Regierungsrat dem Budgetantrag betreffend Erhöhung der Sollstellen bei der Sicherheitspolizei positiv gegenüber. Je mehr Mitarbeitende die Polizei zur Verfügung hat, desto breiter kann sie die Bereiche Intervention und Prävention abdecken. Der Budgetantrag betreffend Streichung der neu geplanten Stelle bei der Aufsichtsstelle für Datenschutz wird seitens der Aufsichtsstelle (untersteht direkt dem Landrat) abgelehnt.
Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat aufgrund von neuen Erkenntnissen und Entscheiden einige Anpassungen. Für das Budget 2014 der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion werden sechs Anpassungen beantragt (insb. in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Alters-/Pflegeheime), welche sich weitgehend kompensieren und netto zu einer Saldoverschlechterung von 0.1 Mio. Franken führen. Die bei der Finanz- und Kirchendirektion budgetierten Fiskalerträge sollen um 15 Mio. Franken reduziert werden, da der Landrat die Vorlage «Einführung eines Selbstbehaltes beim Abzug für Krankheitskosten» abgelehnt hat. Für das Budget der Sicherheitsdirektion beantragt der Regierungsrat finanzielle Mittel in der Höhe von 1.2 Mio. Franken. Aufgrund des steigenden Bedarfs an Haftplätzen kann die Schliessung des Bezirksgefängnisses Arlesheim vorderhand nicht umgesetzt werden.
Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass die Budgetdebatte in konstruktivem Rahmen stattfinden kann. Mit der seriösen Aufbereitung der Anträge und der heutigen Beratung in der Regierung wurde dafür eine gute Ausgangslage geschaffen.
Für Rückfragen: Roger Wenk, Finanzverwalter, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 03
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Vernehmlassung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des eidgenössischen Tabaksteuergesetzes Stellung genommen. Er unterstützt darin die Annäherung des Steuersatzes von Schnitttabak an denjenigen von Zigaretten. Damit können Verlagerungen vermieden und Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Weiteren Steuererhöhungskompetenzen des Bundes steht der Regierungsrat kritisch gegenüber. Sollte der Bund dennoch daran festhalten, dann aus Sicht des Regierungsrats nur unter der Voraussetzung, dass die Steuererhöhungen in einem Schritt und nicht in einer Politik der kleinen Schritte erfolgen und die Steuereinnahmenanteile der Kantone denjenigen des Bundes angeglichen werden.
Für Rückfragen: D. Schweighauser, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 61 95
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Hanspeter Ryser erneut in den Verwaltungsrat der BVB gewählt
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung erneut Hanspeter Ryser, alt-Landrat aus Oberwil, für die nächste Amtsperiode als Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in den Verwaltungsrat der BVB gewählt. Die neue Amtszeit beginnt per 1. Januar 2014 und endet per 31. Dezember 2017.
Gemäss der Vereinbarung über die BVB und die BLT AG zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 verpflichten sich die Kantone, sich gegen-seitig eine institualisierte Mitbestimmung in ihren Verkehrsunternehmen zu gewähren. Dies geschieht durch wechselseitigen Einsitz jeweils einer Person in den Verwaltungsrat der kon-zessionierten Transportunternehmung.
Für Rückfragen:
Bruno Schmutz, Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion Tel. 061 552 55 45
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf beschlossenen Quartierplanvorschriften «Mettlen Ost» (mit Änderung);
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die vom Gemeinderat Arisdorf beschlossene «Mutation Bau- und Strassenlinie Rainweg» zum Bau- und Strassenlinienplan Homberg- und Ringstrasse, Rainweg, Strasse «Im Brüggli», Alte Olsbergstrasse, Schützenhaus- und Bodenweg.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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