Volksabstimmungen vom 9. Februar 2014
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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 9. Februar 2014
Der Bundesrat hat auf den 9. Februar 2014 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung angesetzt:
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Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»);
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Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «
Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung
»;
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Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «
Gegen Masseneinwanderung
».
Auf den 9. Februar 2014 wird folgende
kantonale Vorlage
zur Abstimmung angeordnet:
Formulierte Verfassungsinitiative vom 10. August 2012 «
Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus
»
Für Rückfragen: Andrea Mäder, 2. Landschreiberin, Tel. 061 552 50 02
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Spitalliste: volle Freizügigkeit zwischen BS und BL ab 2014
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Regierungen beider Basel genehmigen die Anpassung der jeweiligen Spitalliste und bestätigen damit die volle Freizügigkeit zwischen den beiden Kantonen ab 2014.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Anpassung der jeweiligen Spitalliste für somatische Akutmedizin, Rehabilitation und Psychiatrie für ihre Kantone per 1. Januar 2014 verabschiedet. Damit kommen die Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Kantone per 1. Januar 2014 in den Genuss einer kompletten Patientenfreizügigkeit.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, eine volle Patientenfreizügigkeit zwischen den beiden Kantonen umzusetzen. Dazu haben sie ihre kantonalen Verordnungen und Spitallisten per 1. Januar 2014 angepasst.
Damit die neue Regelung für die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone nachvollziehbar und transparent gestaltet werden konnte, haben sich die beiden Regierungen darauf geeinigt, dass jeweils die aktuell gültigen Leistungsaufträge des Standortkantons gelten sollen. So kann sichergestellt werden, dass das von einer Patientin oder einem Patienten für die notwendige medizinische Versorgung ausgewählte Spital nicht über verschiedene Leistungsaufträge der beiden Kantone verfügt.
Mit der Anpassung der Spitalliste per Anfang kommendes Jahr wird der Beschluss der beiden Regierungen vom April 2012 bezüglich Patientenfreizügigkeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ebenfalls per 1. Januar 2014 umgesetzt (siehe Medienmitteilung vom 24.9.2013). Im Sinne der Stärkung des gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraumes Nordwestschweiz wurde damals beschlossen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone in den Genuss einer kompletten Freizügigkeit – gemäss der vom Bundesparlament beschlossenen freien Spitalwahl – in den beiden Kantonen kommen sollen. Das hat zur Folge, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone sämtliche Spitäler in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die sich auf der Spitalliste befinden, auch bei einer ausserkantonalen Wahlbehandlung ohne zusätzliche Kostenfolge zur Verfügung stehen. Es gilt der Preis, welcher zwischen den Tarifpartnern für den entsprechenden Spitalstandort verhandelt oder von den Regierungen festgesetzt wurde.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL, Tel. 061 552 56 03
Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher Gesundheitsdepartement BS, Tel. 061 267 95 23
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Aushang Wahl-, Abstimmungsplakate: zeitliche Einschränkung
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Der Aushang von Wahl- und Abstimmungsplakaten soll zeitlich eingeschränkt werden
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, dass Plakate für kantonale sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen frühestens fünf Wochen vor dem Urnengang aufgestellt oder aufgehängt werden dürfen. Damit erfüllt er einen parlamentarischen Auftrag, der eine gesetzliche Regelung verlangt, welche die politische Plakatierung kantonsweit einheitlich regelt.
Eine solche Vorschrift gilt heute schon in vier Baselbieter Gemeinden und hat sich bewährt. Mit seinem Vorschlag für eine kantonsweit einheitliche Aushangsdauer von maximal fünf Wochen vor dem Urnengang entspricht der Regierungsrat dem An¬liegen, das der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie 74 Gemeinden im Vernehmlassungsverfahren geäussert haben. Ergänzend regt der Regierungsrat an, dass Plakate für kantonale sowie eidgenössische Wahlen und Abstimmungen innert einer Woche nach dem Urnengang wieder zu entfernen sind.
Der Regierungsrat verzichtet aber darauf, dem Landrat vorzuschlagen, diese Vorschriften auch für Gemeindewahlen und -abstimmungen anwendbar zu erklären. Denn gemäss Kantonsverfassung sollen die Gemeinden eine möglichst grosse Handlungsfreiheit behalten. Die entworfenen Gesetzesbestimmungen sollen deshalb nur dann für kommunale Wahlen und Abstimmungen gelten, wenn Gemeinden darauf verzichten, dafür eigene Regelungen zu erlassen. Mit seinem Vorschlag trägt der Regierungsrat dem Umstand Rechnung, dass das Reklamewesen grundsätzlich eine kommunale Angelegenheit ist und entsprechende Bedürfnisse der Gemeinden sachgemäss zu berücksichtigen sind. Ausschlaggebend ist, dass die Information der Wahl- und Stimmberechtigten mit einer Plakataushangdauer von maximal fünf Wochen vor dem Urnengang ausreichend gewährleistet ist.
Die neue Gesetzesbestimmung über die Aushangdauer von politischen Plakaten soll voraussichtlich am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Für Rückfragen:
Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 37
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Seltisberger Gemeindeversammlung: Beschwerde abgewiesen
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Beschwerde gegen die Seltisberger Gemeindeversammlung abgewiesen
Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Ablehnung der Zonenplanmutation für Alterswohnungen an der Gemeindeversammlung Seltisberg vom 18. Juni 2013 rechtens gewesen ist. Er hat eine entsprechende Beschwerde eines Seltisberger Stimmberechtigten abgewiesen.
Die Gemeindeversammlung hatte über die Umzonung von Baugebiet und Landwirtschaftsgebiet in eine Zone für die Erstellung von Gebäuden für betreutes Wohnen im Alter zu beschliessen. Die Abstimmung erfolgte offen und ergab eine knappe Zustimmung zur Zonenplanmutation. Während der Abstimmung herrschte grosse Unruhe im Saal, so dass ein Stimmenzähler Nachzählen verlangte. Der Gemeinderat entschied, die Abstimmung zu wiederholen, worauf ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt und angenommen wurde. Die nunmehr geheim durchgeführte Abstimmung ergab eine knappe Ablehnung der Vorlage. In der Folge focht ein Stimmberechtigter die zweite Abstimmung beim Regierungsrat an und verlangte, dass die erste Abstimmung, die Zustimmung zur Zonenplanmutation, gültig erklärt wird. Er begründete seine Beschwerde damit, dass der Antrag auf geheime Abstimmung vor der ersten Abstimmung hätte gestellt werden müssen.
Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass der Gemeinderat die Abstimmung zu Recht wiederholen liess. Das erste, offene Abstimmungsverfahren verletzte die Kantonsverfassung, die gebietet, dass der Wille der Stimmberechtigten bei Wahlen und Abstimmungen zuverlässig zum Ausdruck kommen muss. Diese Zuverlässigkeit des Abstimmungsergebnisses war aufgrund der unsicheren Stimmenauszählung nicht gegeben. Damit war die erste Abstimmung ungültig. Erst die zweite Abstimmung war gültig, und der Antrag auf geheime Durchführung wurde vorher und damit zum korrekten Zeitpunkt gestellt.
Für Rückfragen:
Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02
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Weiteres
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Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat den vom Stadtrat Laufen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan “Räbagger“ genehmigt.
Verschiedenes
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Der Regierungsrat hat die Gemeindeordnung vom 31. Mai 2013 der Einwohnergemeinde Thürnen genehmigt und rückwirkend auf den 1. November 2013 in Kraft gesetzt;
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100. Geburtstag in Ormalingen
Am Montag, 25. November 2013, kann Herr Ernst Rickenbacher, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Zentrum Ergolz in Ormalingen, seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Isaac Reber, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Cornelia Kissling werden dem Jubilar um 11:00 Uhr die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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