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Regierungsrat lehnt Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Pensionskasse ab und unterbreitet Gegenvorschlag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» abzulehnen. Er unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag, der ein Pooling und eine Garantiezusage für alle angeschlossenen Arbeitnehmenden sowie eine Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte im Umfang von 58.6 Millionen Franken umfasst.
Im April 2013 haben 28 Einwohnergemeinden die formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» (BLPK) eingereicht. Diese verlangt, dass der Kanton die Ausfinanzierungsschulden aller angeschlossenen Arbeitnehmenden – also nicht nur diejenigen der Gemeinden – à fonds perdu übernimmt. Die Annahme der Gemeindeinitiative würde bedeuten, dass der Kanton neben seiner eigenen Schuld von 1‘352 Millionen Franken bei der BLPK zusätzlich die Schuld aller anderen 235 Arbeitgebenden von 873 Millionen Franken ausfinanzieren müsste, insgesamt also 2‘225 Millionen Franken. Dies würde beim Kanton aufgrund des höheren Zinsaufwandes über 20 Jahre zu Mehrkosten von 293 Millionen Franken führen. Zudem würde die Neuverschuldung um 113 Millionen Franken ansteigen, was rund 40 Prozent des jährlichen Finanzbedarfs des Kantons entspricht. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund der Ungleichbehandlung der Gemeinden – einzelne Gemeinden sind der BLPK gar nicht angeschlossen und einzelne nur mit ihren Lehrkräften – beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Gemeindeinitiative abzulehnen.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser umfasst vier Aspekte:
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Pooling: Der Kanton ermöglicht den Gemeinden sowie allen weiteren angeschlossenen Arbeitgebenden, Ausfinanzierungskredite zu vorteilhaften Zinsen zu erhalten, die deutlich unter den 3 Prozent des Forderungsmodells liegen. Das Pooling ist für den Kanton kostenneutral.
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Garantie: Der Kanton gibt all denjenigen angeschlossenen Arbeitgebenden, die sich nicht selbst oder über das Pooling vollständig ausfinanzieren, eine Garantiezusage und entlastet dadurch die Gemeinden von deren Garantie für deren angeschlossene Institutionen. Dies bedeutet eine Risikobefreiung sowie eine Administrationsentlastung für die Gemeinden. Die Garantiezusage führt für den Kanton zu Zinsmehrkosten von 32 Millionen Franken während 20 Jahren durch die Übernahme der heute bereits bekannten Garantiefälle im Umfang von 96 Millionen Franken.
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Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der Kanton übernimmt die à-fonds-perdu-Ausfinanzierung der Musikschullehrkräfte von 29.4 Millionen Franken sowie einen Anteil der Ausfinanzierung der Kindergarten- und Primarlehrkräfte in der Höhe der ehemaligen Lehrersubventionen nach altem Finanzausgleichsgesetz: 29.2 Millionen Franken. Die Gemeinden werden also insgesamt um 58.6 Millionen Franken entlastet. Der Kanton muss diesen Betrag zusätzlich zu seiner Ausfinanzierung finanzieren. Dies führt bei ihm aufgrund des höheren Zinsaufwands über 20 Jahre zu Mehrkosten von 19.6 Millionen Franken.
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Solidarisierung der restlichen Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der verbleibende Ausfinanzierungsbetrag der Lehrkräfte, 184 Millionen Franken, wird hälftig nach Massgabe der Einwohnerzahl und hälftig nach Massgabe der Steuerkraft auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden sind dadurch von schwierigen Kostenaufteilungsdiskussionen bei ihren Kreisschulen befreit. Die Solidarisierung ist für den Kanton kostenneutral. Aufgrund der verzinslichen Amortisation während 20 Jahren erstatten die Gemeinden dem Kanton 246 Millionen Franken zurück.
Der Gegenvorschlag geht auf die berechtigten Anliegen der Gemeinden ein. Er wirkt ausgleichend unter den Gemeinden, entlastet diese administrativ enorm und finanziell soweit, als es aus Sicht des Kantons als vertretbar erscheint. Er berücksichtigt und wahrt die bestehende Kompetenzordnung zwischen Kanton und Gemeinden und ermöglicht eine faire Lösung für alle Beteiligten, Kanton, Gemeinden und Arbeitnehmende.
> Landratsvorlage
> Präsentation
Für Rückfragen: Regierungsrat Anton Lauber, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 05
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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat mit der Multikulturellen Suchtberatungsstelle beider Basel, Musub, eine zweijährige Leistungsvereinbarung für die Jahre 2014 bis 2015 mit einer jährlichen Subvention von jeweils 200'000 Franken abgeschlossen. Ebenfalls wurde mit dem Blauen Kreuz Baselland eine zweijährige Leistungsvereinbarung für die Jahre 2014 bis 2015 mit einer jährlichen Subvention von jeweils 830'000 Franken abgeschlossen.
Die Musub erbringt einen wichtigen Beitrag an die Versorgung vom Menschen mit problematischem oder schädlichem Alkoholkonsum und anderen Abhängigkeitsproblematiken mit Migrationshintergrund in unserem Kanton. Gegenüber anderen Fachstellen weist die Musub dabei einen erhöhten Aufwand für Vernetzung innerhalb der Herkunftsfamilien, aber auch mit Behörden und anderen Stellen (Migrationsamt, Sozialdienste etc.) auf. Infolge der Komplexität und Aufwändigkeit der typischen Behandlungsfälle liegt daher der Bedarf an Beratungen/Stunden pro Klient oder Klientin höher als bei anderen Fachstellen.
Die Fachstelle des Blauen Kreuzes erbringt ebenfalls einen wichtigen Beitrag an die Versorgung von Menschen mit problematischem oder schädlichem Alkoholkonsum und anderen Problematiken in unserem Kanton.
Für Rückfragen: Joos Tarnutzer, Drogenbeauftragter, Tel. 061 552 56 06
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Aktuell verfügt der Kanton Basel-Landschaft über 40 Beteiligungen. Beteiligungen sind Organisationen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, teilweise oder ganz im Eigentum des Kantons sind und eine öffentliche Aufgabe oder eine Aufgabe im Interesse des Kantons ausserhalb der Kantonsverwaltung erfüllen.
Der Landrat wird alle zwei Jahre über die wichtigen Entwicklungen bei den Beteiligungen und deren Umfeld in Form eines Beteiligungsberichtes orientiert. Mit der heute vom Regierungsrat verabschiedeten Vorlage wird dem Landrat nun zum ersten Mal ein solcher Beteiligungsbericht vorgelegt.
Die Berichterstattung umfasst das aktuelle Beteiligungsportefeuille und zeigt Mutationen, Veränderungen im obersten Führungsorgan sowie die Geldflüsse zwischen Kanton und den Beteiligungen auf.
Für die bedeutendsten Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht zudem Informationen über die wichtigsten Entwicklungen der Geschäftsjahre 2012/2013 und liefert eine Übersicht der Unternehmenseckwerte. Der Blick in die Zukunft zeigt die grössten Herausforderungen der nächsten zwei bis drei Jahre, die Umfeldentwicklung sowie die Risiken aus Kantonssicht auf.
Für Rückfragen: Tobias Lüscher, Finanzplanung und Controlling, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 63 03
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