Waldenburgerbahn: Infrastrukturmassnahmen und Finanzierung
|
|
Zukunft Waldenburgerbahn: Infrastrukturmassnahmen und Finanzierung 2014 bis 2016
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Kreditvorlage betreffend Zukunft Waldenburgerbahn, Infrastrukturmassnahmen und Finanzierung 2014 bis 2016 verabschiedet.
Um auch zukünftig ein attraktives ÖV-Angebot für den Raum Liestal-Waldenburg anbieten zu können, muss die Infrastruktur der Waldenburgerbahn in den nächsten Jahren ausgebaut und erneuert werden. Wichtige Randbedingungen sind, neben der Beschaffung von neuen Fahrzeugen, die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen wie jene des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die Erfüllung aller Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Bahn gemäss Eisenbahngesetz. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das folgende Massnahmenpaket vorgesehen:
-
Erneuerung der Haltestellen und Bahnhöfe mit einer Erhöhung der Haltekanten, Verlängerung der Perrons und Sanierung bzw. Erneuerung der Haltestelleninfrastruktur.
-
Bau eines neuen Depots und Werkstätten für die Unterbringung und Wartung des neuen Rollmaterials;
-
Einrichtung und Inbetriebnahme einer neuen Zugsicherungsanlage mit kontinuierlicher Überwachung;
-
Erneuerung der Fahrleitungen und der Bahnstromversorgung;
-
Doppelspurausbau zwischen Lampenberg und Hölstein zur Optimierung des Betriebs und als Basis für die Umsetzung des vorgesehenen Angebotskonzeptes.
Die Umsetzung des Massnahmenpakets soll im Rahmen von Teilprojekten in den Jahren 2013 bis 2020 erfolgen. Als übergeordnete Zielsetzung gilt der Einsatz des neuen Rollmaterials ab dem Jahr 2018. Die Gesamtkosten der geplanten Infrastrukturmassnahmen belaufen sich auf Total 200 Mio. Franken. Mit der vorliegenden Landratsvorlage sollen die Projektierungs- und Ausführungsmassnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 über total 43.1 Mio. Franken finanziert werden. Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft beträgt hierfür 29 Mio. Franken. Falls die neue Finanzierung für Eisenbahninfrastrukturen (FABI) an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommen wird, ist für die Finanzierung der Infrastrukturmassnahmen bei der Waldenburgerbahn ab dem Jahr 2016 der Bund verantwortlich.
Für Rückfragen:
Urs Roth, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur, Tel. 061 552 54 63
|
Verordnung zum Gasttaxengesetz – Jahrespauschale Dauermieter
|
|
Verordnung zum Gasttaxengesetz – Jahrespauschale für Dauermieter
Auf den 1. Januar 2014 tritt das Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) in Kraft. Mit der Erhebung einer Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets für den öffentlichen Verkehr und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen zugutekommen zu lassen. Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Verordnung zum Gasttaxengesetz (Gasttaxenverordnung) verabschiedet. Diese präzisiert verschiedene Punkte des Gesetzes. Sie tritt ebenfalls am 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Gasttaxe wird von den Betreibern der gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels und Parahotellerie) eingezogen, aber von den Gästen bezahlt. Die Taxe beträgt pro Übernachtung und Gast drei Franken fünfzig. Der Verein «Baselland Tourismus» wurde schon am 4. Juni 2013 vom Regierungsrat mit der Verwaltung der Gasttaxe betraut. Dazu wurde eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und «Baselland Tourismus» abgeschlossen. Seither laufen die Umsetzungsarbeiten auf Hochtouren. Am 30. Oktober 2013 wurde die Beherbergungsbranche an einer Tagung orientiert und die nun vom Regierungsrat beschlossene Gasttaxenverordnung in Aussicht gestellt.
Bei Dauermietern von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Wohnwagen, Mobilheimen und ähnlichen Beherbergungsformen wird mit der Gasttaxenverordnung die Möglichkeit geschaffen, die Gasttaxen in Form einer Jahrespauschale zu entrichten. Dies, um den administrativen Aufwand sowohl bei den Vermietern als auch bei der für die administrative Verwaltung der Gasttaxe beauftragten Organisation tief zu halten. Die Handhabung mittels Jahrespauschalen bei längeren Mietverhältnissen ist auch in anderen Kantonen (beziehungsweise Gemeinden in anderen Kantonen) üblich und in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten. Die Jahrespauschale beträgt pro Beherbergungsobjekt zweimal 30 Logiernächte à drei Franken fünfzig pro Jahr, folglich 210 Franken.
Auf eine differenzierte Abgrenzung nach der Anzahl vorhandener Schlafmöglichkeiten wird verzichtet, da nur sehr wenige Mietobjekte respektive Mieter von einer solchen Jahrespauschale Gebrauch machen können und sich der dafür notwendige Informationsbeschaffungsaufwand nicht rechtfertigt.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen:
René Merz, stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08
|
Grünes Licht zur Erarbeitung eines Raumkonzeptes
|
|
Der Regierungsrat hat heute grünes Licht zur Erarbeitung eines Raumkonzeptes gegeben. Dieses umfasst Leit- und Grundsätze der räumlichen Entwicklung, legt Handlungsstrategien fest und umreisst die Koordinationsfelder mit benachbarten Gebietskörperschaften. Es entwirft Raumtypen und funktionale Räume und fasst die kantonale Raumentwicklungsstrategie in ein kartografisches Zukunftsbild.
Der Kanton zeigt gemäss Raumplanungs- und Baugesetz die künftige räumliche Ordnung und insbesondere die raumplanerischen Ziele in den Bereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung in einem «Konzept der räumlichen Entwicklung» (KORE) auf. Dieses ist mittlerweile zehn Jahre alt; es bildete via Landratsbeschluss die politisch gewertete Grundlage für den seit dem Jahr 2010 rechtskräftigen kantonalen Richtplan.
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung gibt Anlass zur Überprüfung und Weiterführung der räumlichen Entwicklungsziele des Kantons. Diese Ziele sind neu in ein eigenständiges Raumkonzept zu fassen, das integraler Bestandteil des kantonalen Richtplans werden wird. Der Regierungsrat setzt dazu, basierend auf einer Analyse der raumrelevanten Entwicklungstrends, wichtige Leitplanken. So soll sich das Raumkonzept insbesondere mit folgenden Teilstrategien auseinandersetzen:
Funktionale Räume und Strukturerhalt:
Räume der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Koordination wirken heute über Gemeindegrenzen hinaus; neue Funktionalräume entstehen.
Siedlung und Bevölkerung:
Lage und Verteilung der Bauzonen sind regional und auf die erwartete Bevölkerungsentwicklung abzustimmen.
Verkehr:
Kombinierte Mobilität ist Rückgrat nachhaltiger Siedlungs- und Raumentwicklung.
Wirtschaft:
Das Raumkonzept soll die Baselbieter Wirtschaftsförderung im Bereich der Raumplanung unterstützen.
Landschaft und Biodiversität:
Die Schonung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen muss trotz Prosperität gewährleistet bleiben.
Ver- und Entsorgung:
Die raumwirksamen Auswirkungen der Energieversorgung, der Wassernutzung und der Rohstoff- und Abfallbewirtschaftung sind zu koordinieren.
Das Raumkonzept wird auf die strategischen Ziele der Regierung und der Direktionen abgestimmt. Es zeigt auf, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um die gewünschte nachhaltige Raumentwicklung einzuleiten und zu gewährleisten und bildet so den strategischen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Für Rückfragen: Niggi Hufschmid, Kantonsplanung, Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 55 79
|
23 Mio. für die Innensanierung des Gymnasiums Münchenstein
|
|
Die Regierung beantragt dem Landrat rund 23 Mio. Franken für die Nutzungsanpassung und Instandsetzung im Hauptgebäude des Gymnasiums Münchenstein. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Fassadensanierung des Hauptgebäudes, welche der Landrat bereits im Jahr 2010 bewilligt hat, und die Kosten für den Erweiterungsbau, welche dem Landrat in einem separaten Baukredit vorgelegt werden.
Die Schulanlage des Gymnasiums Münchenstein wurde 1972 bezogen und bedarf heute nach 40 Jahren Betrieb einer umfassenden Sanierung im Bereich der Infrastruktur und der Gebäudetechnik.
Am 28. Oktober 2010 hat der Landrat mit der Kreditvorlage 2009/383 für die Fassadensanierung des Hauptgebäudes Gymnasium Münchenstein einen Baukredit in der Höhe von 22.2 Mio. Franken bewilligt. Mit derselben Kreditvorlage hat das Parlament für die Ausarbeitung eines Bauprojektes betreffend Ergänzungsbau und Nutzungsanpassungen im Hauptgebäude des Gymnasiums Münchenstein einen Projektierungskredit von 1.86 Mio. Franken gesprochen. Ursprünglich war für die Gesamtsanierung folgender Ablauf vorgesehen:
-
Fassadensanierung Hauptgebäude Gymnasium Münchenstein
-
Planung und Realisierung des Erweiterungstraktes
-
Innensanierung- und Umnutzungsmassnahmen im Hauptgebäude mit Nutzung des neuen Erweiterungstraktes als Schulraumprovisorium
Im Rahmen des Investitionsprogramms für die Jahre 2011-2020 hat die Regierung im Jahr 2010 beschlossen, die Fassadensanierung am Gymnasium und den Erweiterungsbau mit den Nutzungsanpassungen auf die Jahre 2020-2022 zu verschieben. Im Dezember 2012 wurde jedoch die vorgezogene Innensanierung und Nutzungsanpassung im Hauptgebäude des Gymnasiums geprüft. Aufgrund dieser Prüfung schlägt nun das Hochbauamt in Absprache mit dem Gymnasium Münchenstein und mit der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion vor, die ursprüngliche Verknüpfung zwischen Erweiterungsbau und Innensanierung aufzulösen.
Neu soll die Fassadensanierung noch immer prioritär, aber etappiert durchgeführt werden. Die Innensanierung soll unter dem Projekttitel Nutzungsanpassung und Instandsetzung vorgezogen und bis zum Jahr 2019 fertiggestellt werden. Die Massnahmen beinhalten im Sockeltrakt Nutzungsanpassungen im Bereich der Klassenzimmer, den Einbau von Gruppenräumen sowie den Umbau der Räume der Schulleitung/Sekretariat und der Lehrerarbeitsplätze. Im Hochtrakt erfolgt die Sanierung und Anpassung an heutige Standards der Fachschaftsunterrichtsräume, die Erdbebenertüchtigung, die Bauschadstoffsanierung sowie Anpassungen im Brandschutz. Für Teile der vom Umbau betroffenen Räumlichkeiten werden während der Bauphase Provisorien benötigt. Die Realisierung des separaten Projektes Erweiterungsbau ist bis Anfang 2019 vorgesehen.
Für Rückfragen: Daniel Longerich, stv. Leiter Hochbauamt, Tel. 061 552 54 48
|
Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe im Finanzausgleich
|
|
Bericht zum Postulat betreffend die Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe im Finanzausgleich
In einem Postulat aus dem Jahr 2011 wird der Regierungsrat ersucht, den Finanzausgleich dahingehend anzupassen, die effektiven Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Im heutigen System der Lastabgeltung werden die effektiv anfallenden Kosten der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigt, sondern andere Messgrössen, welche einen grossen Bezug zu den Kosten haben. Im Bereich der Sozialhilfe sind dies der Anteil der Alleinerziehenden, der Anteil Arbeitsloser, der Anteil Ausländer von ausserhalb der EU sowie der Mieteranteil.
Die Finanz- und Kirchendirektion hat unabhängig von diesem Postulat im Rahmen der periodischen Wirksamkeitsprüfung einen externen Expertenbericht über den Baselbieter Finanzausgleich erstellen lassen, der heute vom Regierungsrat genehmigt und an den Landrat weitergeleitet wurde. In diesem Bericht wird u.a. dringend davon abgeraten, die effektiv anfallenden Kosten in den Ausgleich einzubeziehen, da die Nicht-Beeinflussbarkeit dann nicht mehr erfüllt wäre, was zu substanziellen Fehlanreizen führen würde (höhere Ausgaben, um höhere Sonderlastenabgeltungen zu erhalten). Die den Regierungsrat in dieser Thematik beratende Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» (KKAF) ist der gleichen Ansicht.
Allerdings sieht die KKAF auch die Probleme einzelner Gemeinden mit sehr hohen Sozialhilfekosten. Daher schlägt sie vor, die Finanzausgleichsverordnung (FAV) anzupassen, um eine bessere Abgeltung der Sonderlasten im Bereich der Sozialhilfe zu erreichen. Die Verordnungsanpassung soll bereits auf den Finanzausgleich 2014 hin wirksam werden.
Im besagten Bericht wird nicht nur die Wirksamkeit der Sonderlastenabgeltungen, sondern auch des gesamten Finanzausgleichs untersucht. Ausgehend von der verfassungsmässigen Zielsetzung der Ausgewogenheit der Leistungen und der Belastungen unter den Gemeinden, ist die Wirksamkeit des Baselbieter Finanzausgleichs gegeben. Die Divergenzen unter den Gemeinden werden substanziell abgebaut. Das System überzeugt durch eine klare Trennung von Ressourcen und Lastenausgleich sowie durch die Nicht-Beeinflussbarkeit der Ausgleichszahlungen. Der Baselbieter Finanzausgleich beinhaltet aber auch Fehlanreize. Der Bericht zeigt deshalb auch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichs auf. Die KKAF wird sich im Jahr 2014 eingehend und grundlegend mit dem Finanzausgleich befassen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass das Finanzausgleichsgesetz per 2017 angepasst wird.
Für Rückfragen:
Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 32 oder Michael Bertschi, Abteilung Gemeindefinanzen des Statistischen Amts, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 35
|
Regierungsrat genehmigt das Konzept KASAK 3
|
|
Sportanlagenprojekte von regionaler Bedeutung sollen in den nächsten fünf Jahren mit Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds Baselland subventioniert werden. So sieht es das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) 3 vor, welches der Regierungsrat genehmigt und an den Landrat weitergeleitet hat.
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage sieht der Regierungsrat davon ab, dem Landrat einen nächsten KASAK-Verpflichtungskredit zu beantragen. Nach der Rückweisung der Vorlage KASAK 3 durch den Landrat am 6. September 2012 hatte der Regierungsrat verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft. Stattdessen sollen bis im Jahr 2018 Beiträge des Kantons an Sportanlagen von regionaler Bedeutung aus dem Swisslos Sportfonds geleistet werden. Damit die ordentlichen Leistungen dieses Fonds – insbesondere die Leistungen an die Sportvereine und Sportverbände – nicht beeinträchtigt werden, sollen die jährlichen Zuweisungen an den Swisslos Sportfonds substanziell erhöht werden. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat den Verteilschlüssel zwischen dem Swisslos Fonds und dem Swisslos Sportfonds, befristet auf den Zeitraum von fünf Jahren, ändern. Dem Swisslos Sportfonds sollen in diesem Zeitraum neu 29 Prozent (bisher 25 Prozent) des dem Kanton zufliessenden Anteils des jährlichen Reingewinns von Swisslos zur Verfügung gestellt werden. Dies ergibt bis im Jahr 2018 kumuliert eine zusätzliche Zuweisung an den Swisslos Sportfonds von gegen drei Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der aktuellen Fonds-Reserve stehen für Sportanlagenprojekte von regionaler Bedeutung bis 2018 rund zehn Millionen Franken zur Verfügung.
Priorisiert werden Schwimmanlagen-Projekte, damit der ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen im Kantonsgebiet gedeckt werden kann. Unter Berücksichtigung des Fonds-Vermögens sollen auch weitere Projekte von Beiträgen aus dem Swisslos Sportfonds profitieren können.
Das KASAK bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Respektierung des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots. Von 2000 bis 2010 leistete der Kanton Basel-Landschaft aus den Verpflichtungskrediten KASAK 1 und KASAK 2 an 42 Sportanlagenprojekte Investitionsbeiträge in der Höhe von 22.2 Millionen Franken. Die Umsetzung dieser Bauvorhaben hatte ein Bauvolumen von gesamthaft 86 Millionen Franken ausgelöst. Durch die Realisierung von neuen Sportanlagen und durch Sanierungsmassnahmen bestehender Anlagen konnte die Sportanlagen-Situation im Kanton Basel-Landschaft markant verbessert werden.
Für Rückfragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 51
|
Weiteres
|
|
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
-
die vom Einwohnerrat Allschwil beschlossene Mutation «3» zum Quartierplan-Reglement «In den Lachen»,
-
die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen beschlossene Mutation «Neumatt» zum Zonenplan Siedlung,
-
die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen beschlossene Mutation «Neumatt» zum Zonenplan und Zonenreglement Siedlung,
-
die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen beschlossene Mutation «Ritzimatt» zum Strassennetzplan sowie der Bau- und Strassenlinienplan «Ritzimatt»,
-
die vom Stadtrat Laufen beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan «Tschambol».
100. Geburtstag in Liestal
Am Dienstag, 31. Dezember 2013 kann Herr Meinrad Meier-Frey, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Frenkenbündten in Liestal, seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Anton Lauber, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner, werden dem Jubilar um 11.00 Uhr die Glückwünsche der Regierung überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
|