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21.01.2014
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat beauftragt externen Experten
Der Baselbieter Regierungsrat beauftragt Herrn Prof. em. Dr. iur. Enrico Riva mit der Überprüfung allfälliger Rückforderungsansprüche des Kantons Basel-Landschaft. Dies geschieht gestützt auf das Ergebnis des Revisionsberichts der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Landschaft vom 18. Dezember 2013. Bezüglich der Höhe allenfalls zurückzufordernder Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen hat er unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Landschaft, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts und der gängigen Praxis in anderen vergleichbaren Kantonen die Angemessenheit der Entschädigungen zu definieren.
Prof. em. Dr. iur. Enrico Riva ist emeritierter Professor der Universität Basel und wohnt in Bern.
Für Rückfragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 079 219 11 07 oder Sekretariat Tel. 061 552 50 60
Übergangsbestimmung für «Wartegeld» von Hebammen wird verlängert
Das frühere Gesundheitsgesetz vom 10. Dezember 1973 sah vor, dass sich die Gemeinden an den durch die Krankenkassen oder anderen Garanten nicht gedeckten Kosten von Haus- oder Heimgeburten beteiligen. Dieses sogenannte «Wartegeld» (Inkonvenienzentschädigung) für Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Geburten wurde mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, welche am 1. Januar 2009 in Kraft trat, abgeschafft. Jedoch sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass die entsprechenden Beiträge der Gemeinden noch während einer Frist von fünf Jahren, also bis Ende 2013, ausgerichtet werden. Die Gemeinden wären demnach ab dem Jahr 2014 nicht mehr verpflichtet, bei Haus- und Heimgeburten eine Inkonvenienzentschädigung auszurichten.
Am 19. September 2013 überwies der Landrat eine Motion von Marie-Theres Beeler (2013/055) an den Regierungsrat, mit welcher dieser beauftragt wird, die Finanzierung von Haus- und Heimgeburten auf Gesetzesebene neu zu regeln. Dies erfordert gewisse Abklärungen, einen Einbezug der betroffenen Kreise (Hebammenverband, Gemeinden etc.) sowie genügend Zeit für den politischen Prozess. Daher konnte der Auftrag nicht per 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat deshalb vor, im Sinne einer Sofortmassnahme die bestehende Regelung um zwei auf sieben Jahre, also bis zum 31. Dezember 2015, zu verlängern. Dieses Vorgehen ermöglicht die Ausarbeitung einer tragfähigen definitiven Lösung ohne übermässigen Zeitdruck. Die Ausgestaltung der definitiven Lösung wird durch die Sofortmassnahme nicht präjudiziert.
Für Rückfragen:
Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09 (Heute Dienstag, 21. Januar 2014, bis 16.00 Uhr erreichbar)
Sekundarschulanlage Rheinpark Birsfelden: Teilinstandsetzung und Umbau
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Baukredit von 7.95 Mio. Franken für die Teilinstandsetzung und den Umbau der Schulanlage Rheinpark in Birsfelden.
Der Sekundarschulunterricht im Schulkreis Rheintal findet heute auf insgesamt acht Schulanlagen in den Gemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden statt. Mit Umsetzung der Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) 2015/16 soll der Unterricht auf je eine Schulanlage pro Gemeinde konzentriert werden. Die Schulanlage Rheinpark wird auf 15 Klassen ausgelegt.
Die Schulanlage Rheinpark besteht heute aus vier Gebäudetrakten aus dem Jahr 1968, die sich um einen zentralen Pausenplatz gruppieren. Die Schule ist seit 2002 im Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft inventarisiert mit der Empfehlung, die Anlage kantonal zu schützen.
Durch den Zusammenzug der heute auf drei Schulanlagen verteilten Sekundarschule Birsfelden am Standort Rheinpark und unter Berücksichtigung der Klassenentwicklungen sowie dem Lehrplan 21 besteht ein räumlicher Ergänzungs- und Anpassungsbedarf. Alle Gebäude weisen eine erhebliche Abnutzung mit grossem Instandsetzungsbedarf auf. Die heutigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die hindernisfreie Zugänglichkeit, den Brandschutz und die Erdbebensicherheit werden nicht erfüllt und die haustechnischen Anlagen und Installationen sind veraltet.
Die baulichen Voraussetzungen für den Zusammenzug am Standort Rheinpark werden in mehreren Etappen umgesetzt. In der ersten Etappe sollen die gesamten Raumanforderungen für den Systemwechsel ab Mitte 2015 umgesetzt werden. Zudem soll eine erste Instandsetzungsetappe der haustechnischen Anlagen und Installationen erfolgen und so eine Basis für die nachfolgenden Etappen geschaffen werden. Die nötigen Ertüchtigungen auf Brandschutz, Sicherheit, Erdbeben und Hindernisfreiheit werden vorgenommen. Alle Massnahmen werden unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte ausgeführt.
Für Rückfragen:
Alice Geller, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 65 72
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil beschlossene Mutation Zonenreglement Siedlung;
- das von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz beschlossene Ersatzabgabereglement.
Der Baselbieter Regierungsrat beauftragt Herrn Prof. em. Dr. iur. Enrico Riva mit der Überprüfung allfälliger Rückforderungsansprüche des Kantons Basel-Landschaft. Dies geschieht gestützt auf das Ergebnis des Revisionsberichts der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Landschaft vom 18. Dezember 2013. Bezüglich der Höhe allenfalls zurückzufordernder Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen hat er unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Landschaft, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts und der gängigen Praxis in anderen vergleichbaren Kantonen die Angemessenheit der Entschädigungen zu definieren.
Prof. em. Dr. iur. Enrico Riva ist emeritierter Professor der Universität Basel und wohnt in Bern.
Für Rückfragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 079 219 11 07 oder Sekretariat Tel. 061 552 50 60
Übergangsbestimmung für «Wartegeld» von Hebammen wird verlängert
Das frühere Gesundheitsgesetz vom 10. Dezember 1973 sah vor, dass sich die Gemeinden an den durch die Krankenkassen oder anderen Garanten nicht gedeckten Kosten von Haus- oder Heimgeburten beteiligen. Dieses sogenannte «Wartegeld» (Inkonvenienzentschädigung) für Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Geburten wurde mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, welche am 1. Januar 2009 in Kraft trat, abgeschafft. Jedoch sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass die entsprechenden Beiträge der Gemeinden noch während einer Frist von fünf Jahren, also bis Ende 2013, ausgerichtet werden. Die Gemeinden wären demnach ab dem Jahr 2014 nicht mehr verpflichtet, bei Haus- und Heimgeburten eine Inkonvenienzentschädigung auszurichten.
Am 19. September 2013 überwies der Landrat eine Motion von Marie-Theres Beeler (2013/055) an den Regierungsrat, mit welcher dieser beauftragt wird, die Finanzierung von Haus- und Heimgeburten auf Gesetzesebene neu zu regeln. Dies erfordert gewisse Abklärungen, einen Einbezug der betroffenen Kreise (Hebammenverband, Gemeinden etc.) sowie genügend Zeit für den politischen Prozess. Daher konnte der Auftrag nicht per 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat deshalb vor, im Sinne einer Sofortmassnahme die bestehende Regelung um zwei auf sieben Jahre, also bis zum 31. Dezember 2015, zu verlängern. Dieses Vorgehen ermöglicht die Ausarbeitung einer tragfähigen definitiven Lösung ohne übermässigen Zeitdruck. Die Ausgestaltung der definitiven Lösung wird durch die Sofortmassnahme nicht präjudiziert.
Für Rückfragen:
Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09 (Heute Dienstag, 21. Januar 2014, bis 16.00 Uhr erreichbar)
Sekundarschulanlage Rheinpark Birsfelden: Teilinstandsetzung und Umbau
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Baukredit von 7.95 Mio. Franken für die Teilinstandsetzung und den Umbau der Schulanlage Rheinpark in Birsfelden.
Der Sekundarschulunterricht im Schulkreis Rheintal findet heute auf insgesamt acht Schulanlagen in den Gemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden statt. Mit Umsetzung der Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) 2015/16 soll der Unterricht auf je eine Schulanlage pro Gemeinde konzentriert werden. Die Schulanlage Rheinpark wird auf 15 Klassen ausgelegt.
Die Schulanlage Rheinpark besteht heute aus vier Gebäudetrakten aus dem Jahr 1968, die sich um einen zentralen Pausenplatz gruppieren. Die Schule ist seit 2002 im Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft inventarisiert mit der Empfehlung, die Anlage kantonal zu schützen.
Durch den Zusammenzug der heute auf drei Schulanlagen verteilten Sekundarschule Birsfelden am Standort Rheinpark und unter Berücksichtigung der Klassenentwicklungen sowie dem Lehrplan 21 besteht ein räumlicher Ergänzungs- und Anpassungsbedarf. Alle Gebäude weisen eine erhebliche Abnutzung mit grossem Instandsetzungsbedarf auf. Die heutigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die hindernisfreie Zugänglichkeit, den Brandschutz und die Erdbebensicherheit werden nicht erfüllt und die haustechnischen Anlagen und Installationen sind veraltet.
Die baulichen Voraussetzungen für den Zusammenzug am Standort Rheinpark werden in mehreren Etappen umgesetzt. In der ersten Etappe sollen die gesamten Raumanforderungen für den Systemwechsel ab Mitte 2015 umgesetzt werden. Zudem soll eine erste Instandsetzungsetappe der haustechnischen Anlagen und Installationen erfolgen und so eine Basis für die nachfolgenden Etappen geschaffen werden. Die nötigen Ertüchtigungen auf Brandschutz, Sicherheit, Erdbeben und Hindernisfreiheit werden vorgenommen. Alle Massnahmen werden unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte ausgeführt.
Für Rückfragen:
Alice Geller, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 65 72
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil beschlossene Mutation Zonenreglement Siedlung;
- das von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz beschlossene Ersatzabgabereglement.