Regierungsrat begrüsst Revision des Quellensteuersystems
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Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet diese Revisionsbestrebungen ganz im Sinne der Rechtsgleichheit.
Aufgrund der in der Quellenbesteuerung innewohnenden Vereinfachungen mit Pauschalen können sich systembedingt Ungleichbehandlungen im Vergleich zum ordentlichen Veranlagungsverfahren ergeben. Das Bundesgericht hat hier bereits eine Ungleichbehandlung festgestellt, die es zu vermeiden gilt. Aufgrund dieses Entscheids muss nun eine entsprechende gesetzliche Anpassung im Bereich der Quellenbesteuerung vorgenommen werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst dabei den Grundsatz, wonach auch ansässigen quellenbesteuerten Personen mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Schwelle von derzeit CHF 120'000 auf Antrag hin eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zusteht. Diese Möglichkeit wird im Kanton Basel-Landschaft in der Praxis schon jetzt gemäss dem bundesgerichtlichen Grundsatzentscheid gewährt. Primär wird eine allfällige Benachteiligung aber immer über eine nachträgliche Tarifkorrektur aufgrund eines ausdrücklichen Antrags der quellensteuerpflichtigen Person bereinigt. Erst wenn die gerügte Benachteiligung über eine nachträgliche Tarifkorrektur nicht beseitigt wird, kann eine nachträgliche ordentliche Steuerveranlagung verlangt werden. Die bereits erhobene Quellensteuer wird dabei angerechnet.
Besonders begrüssenswert erscheint dem Regierungsrat die Neuregelung der Zuständigkeit unter den Kantonen, wonach wie bei den ordentlichen Steuerpflichtigen der Wohnsitz am 31. Dezember als Stichtag gilt – und zwar für die gesamte Steuerpflicht. Diese vorgeschlagene Revision führt hier zwangsläufig zu einer bedeutenden Vereinfachung. Ebenso befürwortet der Regierungsrat die Neuregelung der Bezugsprovision, welche gesamtschweizerisch einheitlich auf 1 Prozent des Quellensteuerbetrags festgesetzt werden soll.
Für Rückfragen:
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 15
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Vernehmlassung: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur
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Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur Stellung genommen. Er begrüsst die Aufhebung der auf verschiedene Gesetze verstreuten Bestimmungen zur Finanzinfrastruktur und die Schaffung einer konsistenten Regulierung in einem einzigen Gesetz. Mit dem neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz wird eine einheitliche, an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasste Regelung der Finanzmarktinfrastrukturen vorgenommen. Da die Kantone nur indirekt durch die neue Gesetzgebung betroffen sind, stimmt der Regierungsrat der Einführung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur zu.
Für Rückfragen:
Emanuel Roos, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 91 14
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Gebührenerhöhung für Baubewilligungen
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Weitere Massnahme des Entlastungspakets 12/15: Gebührenerhöhung für Baubewilligungen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Gebühren für Baubewilligungen um durchschnittlich 20 Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung der Gebührenansätze steht in direktem Zusammenhang mit den Sparmassnahmen des Entlastungspakets 12/15. Die Wirtschaftsoffensive ist davon nicht übermässig betroffen.
Seit Inkrafttreten der aktuellen Gebührenverordnung im Jahr 2002 wurden die Gebühren für Baubewilligungen nie den gestiegenen Kosten angepasst. Ausserdem nimmt der Aufwand aufgrund der vermehrten Gesetzgebung im Baubereich und der damit notwendig werdenden zunehmend intensiven Prüfungs- und Kontrollaufgaben kontinuierlich zu. Hinzu kommt, dass in den letzten zehn Jahren diverse zusätzliche Prüfungsaufgaben dem Bauinspektorat über-bunden wurden, ohne dass der Mehraufwand mit einer äquivalenten Anhebung der Prüfungsgebühren abgegolten wurde.
Regelmässig resultiert so ein beträchtliches Defizit in der Jahresrechnung des Bauinspektorats. Im Jahr 2010 stand einem Aufwand von rund CHF 5.28 Mio. ein Ertrag von lediglich circa CHF 4.28 Mio. gegenüber. Von diesem Ertrag wird zudem ein Drittel an die Gemeinden abgeführt, da die Baubewilligungsgebühr zu zwei Dritteln an den Kanton und zu einem Drittel an die Gemeinden fällt. Ist die Gemeinde für die Erteilung der Baubewilligung zuständig, erhält sie zwei Drittel der Gebühr. 2011 resultierte ebenfalls ein Defizit von rund einer Million Franken, im 2012 ein solches von CHF 755'000.
Eine echte kostendeckende Gebührenstruktur würde eine Erhöhung der Baubewilligungsgebühren um mindestens 27 bis 30 Prozent verlangen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet ist die vorgesehene Erhöhung um durchschnittlich 20 Prozent moderat. Sie berücksichtigt auch die Anliegen der Wirtschaftsoffensive. Die Baubewilligungsgebühren machen in der Summe der Investitionen im Baugewerbe nur einen kleinen Teil aus. Der Maximalbetrag von CHF 100'000 pro Baubewilligung soll nicht angehoben werden. Auch nach der Erhöhung bewegt sich der Kanton Basel-Landschaft mit den Bewilligungsgebühren immer noch im nordwestschweizerischen Durchschnitt. Im Rahmen des Sparpakets wurden bereits weitere Reorganisationsmassnahmen umgesetzt, um auch auf der Ausgabenseite eine Entlastung zu erreichen. Die Überprüfung der Gebührenansätze muss künftig in kleineren Zeitabschnitten erfolgen, um die Unterdeckung frühzeitig ausgleichen zu können.
Bauwillige können insofern selber dazu beitragen, dass die Gebühren nicht unvermindert ansteigen, indem sie von Anfang an vollständige Unterlagen einreichen.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen:
Andreas Weis, Leiter Bauinspektorat, Tel. 061 552 55 71
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Weiteres
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100. Geburtstage
Am 20. März 2014 kann Frau Verena Bosshart-Lagler, wohnhaft in Schönenbuch, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Isaac Reber, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Am 23. März 2014 kann Frau Wilhelmina Gschwind, wohnhaft im Alterszentrum am Bachgraben in Allschwil, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungsrat Anton Lauber und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Birsfelden am 23. September 2013 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Blauen am 28. November 2013 beschlossene Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Brislach am 19. Juni 2013 beschlossene Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Frenkendorf am 4. Dezember 2013 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Langenbruck am 25. September 2013 beschlossene Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Nenzlingen am 17. September 2013 beschlossene Gemeindeordnung;
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die von der Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde Oberdorf am 17. Juni 2013 beschlossene Gemeindeordnung (mit Änderung);
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 17. September 2013 beschlossene Mutation «Baumgartenareal» zu den Zonenvorschriften Siedlung;
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den von der Einwohnergemeindeversammlung Rickenbach am 5. Dezember 2012 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Bauzone» (mit Sistierung);
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die von der Einwohnergemeindeversammlung Röschenz am 13. Juni 2013 beschlossene Teilrevision des Zonenreglements Siedlung (mit Änderungen).
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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