Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

14.10.2008
Regierungsrat erhöht die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, im kommenden Jahr die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien für Erwachsene und für junge Erwachsene um jeweils 5 Franken sowie diejenigen für Kinder um 40 Franken zu erhöhen. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 185 Franken, für junge Erwachsene 160 Franken und für Kinder 115 Franken.
 
Mit dieser Erhöhung wird die Verteuerung der Krankenkassenprämien für die Beitragsberechtigten teilweise ausgeglichen. Die Grundversicherungsprämien steigen für Erwachsene im nächsten Jahr durchschnittlich um 13.90 Franken monatlich. Die jungen Erwachsenen zahlen durchschnittlich 17.60 Franken mehr Prämie als heute. Am geringsten ist der Prämienzuwachs mit 2.60 Franken bei den Kindern.
 
Der Kanton Basel-Landschaft wird im kommenden Jahr rund 98 Mio. Franken für die Prämienverbilligungen aufwenden. Im Budget 2009 ist die Richtprämienerhöhung für Kinder enthalten. Die Anhebung der Beiträge für Erwachsene und junge Erwachsene führt zu einem Mehraufwand von rund 2.5 Mio. Franken.
 
Im kommenden Jahr tritt gleichzeitig die vom Landrat beschlossene Erhöhung der Einkommensobergrenzen in Kraft. Dies wurde notwendig, weil die Reform der Familienbesteuerung andere Steuerabzüge für Kinder einführte. Früher konnten pro Kind 5'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; neu beträgt der Kinderabzug 750 Franken vom Steuerbetrag. Rein rechnerisch erhöht sich deshalb das steuerbare Einkommen. Ohne Anpassung der Einkommensobergrenzen hätten viele Familien keinen oder einen wesentlich kleineren Beitrag erhalten als bisher. Der Regierungsrat gleicht diese Einbusse mit der Erhöhung der Kinderrichtprämien um 40 Franken betragsmässig aus.
 
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass ein Prämienvergleich für viele Versicherte lohnenswert ist. Obwohl die Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung für alle Versicherten gleich sind, werden je nach Krankenversicherer unterschiedliche Prämien verlangt. Erwachsene in der Region 1 bezahlen bei der günstigsten Kasse monatlich 101 Franken weniger Prämie als bei der teuersten. Bei den jungen Erwachsenen beträgt die Differenz 45 Franken, und bei den Kindern 70 Franken pro Monat. Das Sparpotenzial bei einem allfälligen Kassenwechsel ist also gross. Für die Versicherten lohnt sich deshalb ein Prämienvergleich. Sie können unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand in der Grundversicherung die Krankenkasse oder das Versicherungsmodell wechseln. Die Kassen müssen jede Person in die Grundversicherung aufnehmen. Grund- und Zusatzversicherungen können bei verschiedenen Kassen abgeschlossen werden. Die Versicherten können zudem mit alternativen Versicherungsmodellen wie Hausarzt-, Telmed-, Light- oder HMO-Modell zusätzlich Prämie sparen. Mit dem Abschluss einer Wahlfranchise erhält man ebenfalls Prämienrabatte.
 
Weitere Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 02.
Energieinitiative von Energiestrategie überholt
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Landrat die Ablehnung der unformulierten Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien" (Energieinitiative) zu beantragen und dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Grund für die Ablehnung: Die kantonale Energiestrategie vom April 2008 berücksichtigt die Anliegen der Initianten bereits, allerdings mit einem Zeithorizont bis 2050.
 
Die zwei Stossrichtungen der Initianten, Energie sparen und alternative Energien fördern, werden im Kanton BL seit Inkrafttreten des Energiegesetzes von 1980 bei allen energiepolitischen Massnahmen verfolgt. Sie sind in den Energiepolitischen Grundsätzen des Kantons sowie im revidierten kantonalen Energiegesetz vom 4. Februar 1991 explizit festgeschrieben. Entsprechend sind auch die Verordnungen zur Gesetzgebung formuliert worden. Auch die am 8. April 2008 vom Regierungsrat des Kantons BL beschlossene Energiestrategie greift diese Mehrsäulenstrategie im Leitsatz 6 wieder auf. Es heisst dort: "Der Kanton Basel-Landschaft fördert in der Reihenfolge die Einsparung von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Deckung des Restbedarfs durch erneuerbare Energien". Entsprechend sind auch die zahlreichen Umsetzungsmassnahmen formuliert worden.
 
Das Anliegen der Initianten, 50% des Gesamtenergieverbrauchs bis 2030 aus erneuerbarer Energieproduktion zu decken, erachtet der Regierungsrat als nicht realistisch und mit von der Gesellschaft (Lebensqualität, Mobilität, usw.) und der Wirtschaft (Produktionskosten, Versorgungssicherheit, usw.) akzeptablen Massnahmen als zurzeit nicht erreichbar. Damit solche grossen Anstrengungen von allen Gesellschaftskreisen mitgetragen werden, müssten die Rahmenbedingungen noch deutlicher ändern. So müssten z.B. die Verknappung der fossilen Energieressourcen (Verteuerung, Versorgungsängste usw.) und auch die Auswirkungen der Klimaerwärmung deutlicher spürbar werden.
Die Umsetzung der Energiestrategie inklusive der Behandlung der bisher eingereichten parlamentarischen Vorstösse muss bereits als ein sehr ambitiöses Programm eingestuft werden.
 
Weitere Auskünfte: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01
TNW-Nachtnetz als Probebetrieb ab Fahrplanwechsel Dezember 2008
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, ein einheitliches Nachtnetz für den öffentlichen Verkehr in der Region Basel einzuführen. Der fünfjährige Probebetrieb startet mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2008, die erste 'Betriebsnacht' erfolgt in der Nacht von Freitag 19. auf Samstag 20. Dezember 2008.
 
Das heutige Nachtnetz präsentiert sich hinsichtlich des Angebots, der Tarife und der Fahrpläne uneinheitlich und ist im Vergleich zum Angebotsstandard tagsüber nicht mehr zeitgemäss. Deshalb hat eine Projektgruppe unter Federführung der Bau- und Umweltschutzdirektion BL (BUD) und des Wirtschafts- und Sozialdepartementes BS (WSD) zusammen mit den Transportunternehmen und dem Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) ein Konzept eines regionalen Nachtnetzes entwickelt.
 
Das sogenannte TNW-Nachtnetz sieht in den Wochenendnächten (FR/SA und SA/SO) Abfahrten ausgewählter Tram- und Buslinien der BVB und BLT um 1.30, 2.30 und 3.30 Uhr ab Barfüsserplatz/Theater in die Aussenquartiere der Stadt Basel und in die Agglomeration vor. Weiter erfolgen um 1.45, 2.45, 3.45 Uhr Abfahrten der Regio S-Bahn ab Basel SBB nach Laufen, Gelterkinden und Möhlin.
An bedeutenden S-Bahn-Haltestellen (Dornach-Arlesheim, Zwingen, Laufen, Liestal, Sissach, Gelterkinden, Rheinfelden, Möhlin) fahren zudem nach 2 und 3 Uhr Anschlussbusse in die gesamte Region. 
 
Neu sind auch Retourfahrten zurück in die Stadt möglich. Durch den zentralen Umsteigepunkt am Barfüsserplatz/Theater können so in der Nacht Verbindungen innerhalb der Agglomeration (Bsp. von Ettingen nach Augst) angeboten werden.
 
Mit dem neuen Nachtnetz werden 82 der 86 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft bedient. Zudem werden die Gemeinden gegenüber dem heutigen Nachtangebot schneller und häufiger bedient.
Weiter wurden unter der Leitung des TNW die Massnahmen zu Tarif, Marketing und Sicherheit festgelegt. So gilt neu in der Nacht ein einheitliches Tarifsystem. Der Preis für eine Nachtfahrt setzt sich zusammen aus dem Tagestarif (z.B. U-Abo, Einzelbillett, usw.) sowie einem Nachtzuschlag. Für Fahrten innerhalb der Kernzone 10 (Stadt Basel und angrenzende Gemeinden) beträgt der Nachtzuschlag CHF 3.00, für alle übrigen Zonen CHF 5.00. Nacht-Tickets können an den neuen Billettautomaten bezogen werden.
 
Für das Jahr 2009 ist mit einem zusätzlichen Abgeltungsbedarf von total CHF 753'714 zu rechnen, der je zur Hälfte CHF 376'857 dem Kanton und den Gemeinden über den bestehenden Verteilschlüssel angelastet wird. Die Finanzierung des TNW-Nachtnetzes für die Jahre 2010 bis 2013 ist im Finanzplan des 6. Generellen Leistungsauftrags Öffentlicher Verkehr 2010 - 2013 enthalten. Ab dem sechsten Betriebsjahr soll das TNW-Nachtnetz kostendeckend betrieben werden können.
 
Weitere Auskünfte: Jörg Jermann, Amt für Raumplanung, Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 59 42
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
die vom Einwohnerrat Binningen am 9. Juni 2008 beschlossene Mutation "Bündtenmatt-strasse 93" zum Zonenplan Siedlung;
 
den von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 12. März 2008 beschlossenen  Baulinienplan "Furlenbächli";
 
das von der Einwohnergemeindeversammlung Ramlinsburg am 17. Juni 2008 beschlossene Strassenreglement;
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 24. Juni 2008 beschlossene Mutation zum Zonenreglement Siedlung (ZR05);
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 9. April 2008 beschlossene Mutation des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Zeughausareal";
 
die vom Einwohnerrat Liestal am 18. Juni 2008 beschlossene Mutation "Gewässerbaulinie Orisbach/Allee" zum Baulinienplan "Zentrum und Stadtgraben";
 
das von der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen am 24. Juni 2008 beschlossene Strassenreglement;
 
den von der Einwohnergemeindeversammlung Diegten am 10.03.2008 beschlossenen  Generelle Entwässerungsplan (GEP) 
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat 

die Verordnung vom 31. August 2004 über die spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen geändert und auf den 1. November 2008 in Kraft gesetzt;
 
die Statuten vom 24. Juni 2008 des Feuerwehr-Zweckverbandes Klus genehmigt und rückwirkend auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung vom 6. September 1994 zur Quellensteuer beschlossen  und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft