Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

21.10.2008
Übergangslösung für das steuerliche Bausparen im Baselbiet
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, das Bausparen im Baselbiet als Übergangslösung auch im Steuerjahr 2008 zuzulassen.
 
Ab dem 1. Januar 2005 wäre es den Kantonen aufgrund von Art. 72d des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung (StHG) grundsätzlich verwehrt, bei der Einkommenssteuer einen Abzug für das Bausparen vorzusehen. Beim Bund wurde in der Zwischenzeit jedoch - nebst drei parlamentarischen Initiativen mit gleichem Inhalt - eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft über die Beibehaltung bzw. die Wiedereinführung einer steuerlichen Bausparmöglichkeit eingereicht. Anlässlich der Beratung dieser Geschäfte in den eidgenössischen Räten konnte inzwischen jedoch keine Einigung erzielt werden, d.h. der Ständerat hat im Gegensatz zum Nationalrat zum zweiten und damit letzten Mal beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft und den anderen drei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu leisten. Dies bedeutet das endgültige Aus für die Standesinitiative.
 
Hingegen ist in der Zwischenzeit die vom "Schweizerischen Initiativkomitee für die eidgenössische Bauspar-Initiative" eingeleitete Volksinitiative mit über 140'000 gesammelten Unterschriften am 29. September 2008 beim Bund eingereicht worden. Dieses Volksbegehren soll den Kantonen schweizweit die Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells auf der Basis des seit 18 Jahren im Baselbiet praktizierten Bausparens ermöglichen. Das darf als klares Signal für eine sich abzeichnende Bundeslösung aufgefasst werden. Daher kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die bisherige Übergangslösung weiterzuführen ist. Ein Unterbruch bis zum definitiven Entscheid auf Bundesebene über die Wiedereinführung bzw. die Beibehaltung des Bausparmodells würde die Sparziele der betreffenden Personen im Baselbiet stark beeinträchtigen und auf Unverständnis stossen. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, vorerst für ein weiteres Jahr, d.h. für die Steuerperiode 2008, den Bausparabzug beizubehalten.
 
Weitere Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 15.
Eggfluetunnel soll sicherer werden
 
Im Eggfluetunnel sollen Fluchtabgänge aus dem Fahrraum in den Energieleitungstunnel unter der Fahrbahn geschaffen werden. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Landratsvorlage verabschiedet.
 
Der Energieleitungstunnel dient neu als Fluchtweg und wird baulich, elektro- und lüftungstechnisch angepasst. Die Chancen zur Selbstrettung werden dadurch für ein Brandereignis im Tunnel erhöht. 
 
Die neuen technischen Anlagen benötigen zusätzlichen Platz. In den Vorzonen der Portale entstehen Zusatzbauten für die neuen Installationen, Anlagen und Fluchtwegausgänge.
 
Die Massnahmen sind in zwei Interventionsstufen unterteilt, welche die Wahrscheinlichkeit zur Selbstrettung schrittweise erhöhen und unabhängig voneinander realisiert werden können. 
 
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im zweiten Quartal 2009 und sollen Mitte 2010 beendet sein.
 
Die detaillierte Projektbearbeitung "Erhöhung Tunnelsicherheit Eggflue" hat ergeben, dass die Kosten für die erste Interventionsstufe rund 18,83 Millionen Franken betragen. Dieser Projektumfang kann nicht mehr im Rahmen üblicher Erhaltungsmassnahmen abgewickelt werden und erfordert deshalb eine Vorlage an den Landrat. 
 
Weitere Auskünfte: René Bösch, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 50 40
Regierung gibt grünes Licht für die zweite Wettbewerbsstufe Kantonsspital Bruderholz
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das Wettbewerbsprogramm Studienauftrag zweite Stufe Kantonsspital Bruderholz, Sanierung und Erweiterung sowie Neubau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für Geriatrie und Rehabilitation am Standort Bruderholz, zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
Das Wettbewerbsprogramm für die zweite Stufe wurde nach Vorliegen der Resultate der 1. Stufe und mit den Inputs aus den Beschlüssen zum Kompetenzzentrum für Geriatrie und Rehabilitation erarbeitet und präzisiert. Es legt den Focus zusätzlich zur ersten Stufe auf die Themen architektonische und konstruktive Bewältigung, Raumanordnung, Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten) und Etappierung unter besonderer Berücksichtigung der neuen Belange des gemeinsamen Geriatriezentrums. Bei der Aufgabenstellung nehmen die Themen rationelle und patientenfreundliche Betriebs- und Prozessabläufe in einer detaillierten Bearbeitungstiefe sehr hohen Stellenwert ein. Weitere, detailliert zu bearbeitende Themen werden Nachhaltigkeit, Energie und Gebäudetechnik sein. Die zweite Stufe des Studienauftrags findet im Dialog zwischen den teilnehmenden Generalplanerteams des Studienauftrags und dem Beurteilungsgremium, beziehungsweise den Experten statt. Im Hinblick auf die partnerschaftliche Arbeit am GKZ wurde das Beurteilungsgremium und die Experten um Vertreter des Kantons Basel-Stadt erweitert.
 
Das Wettbewerbsresultat wird bis Juni 2009 vorliegen. Eine Fachjury hatte zu Beginn des vergangenen Juli die vier Teams Aeschlimann Prêtre Hasler Architekten, Zürich; Rapp Gruppe AG, Basel; Itten + Brechbühl AG, Basel; Burckhardt + Partner AG, Basel mit ihren Projekten zum zweiten Wettbewerbsdurchgang zugelassen.
 
Weitere Auskünfte: Bernhard Gysin, Hochbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 43
Regierungsrat befürwortet nationales Präventionsgesetz
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet die neuen Bundesgesetze über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung. Er folgt damit der Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz.
 
In seiner Stellungnahme würdigt er die Bestrebungen des Bundes, Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz zu stärken, moderne Steuerungs- und Koordinationsinstrumente bereitzustellen und regulatorische Lücken zu schliessen, die insbesondere im Bereich der chronischen und psychischen Krankheiten bestehen. Die geplanten Bundesgesetze stellten für den Kanton eine bedeutende und äusserst erwünschte Vervollständigung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention dar. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit einige geänderte Formulierungen vor, und er kritisiert, dass die Gesundheitsförderung im Vergleich zur Prävention generell zu wenig betont wird. Der Früherkennung von Krankheiten durch die Kantone steht er insofern skeptisch gegenüber, als sich hier sofort die Frage nach der Finanzierung stellt. Müsste dies aus heutigen Mitteln finanziert werden, käme das einer Schwächung der Gesundheitsförderung und Prävention gleich. 
 
Das Präventionsgesetz beinhaltet die Einführung von Steuerungs- und Koordinationsinstrumenten, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung und Organisation von Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene. Zugleich stellt es die neue gesetzliche Grundlage dar für Massnahmen des Bundes im Bereich der Prävention und Früherkennung von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten. Die Organisation des vorgesehenen Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Steuerung und Aufsicht durch den Bund werden in einem eigenständigen Erlass geregelt. 
 
Durch Prävention und Gesundheitsförderung können vorzeitige Todesfälle wie auch ein verfrühter krankheitsbedingter Rentenbezug vermieden, die krankheitsbedingten Produktionsverluste in den Unternehmen reduziert, die Autonomie im Alter bewahrt und die Pflegebedürftigkeit verhindert, mindestens hinausgezögert werden. Zugleich begünstigen Prävention und Gesundheitsförderung eine differenzierte Nachfrage und Nutzung von Leistungen der Gesundheitsversorgung und tragen so langfristig zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei.
 
Weitere Auskünfte: Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung (061 552 62 86)
Regierung verabschiedet Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz)
 
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beabsichtigt die Verfahren zur Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten neu zu koordinieren. Zu diesem Gesetzesentwurf können die Kantone Stellung nehmen. 
 
Die Zuständigkeiten für die Kontrollaufgaben liegen bei den Bundesstellen.
  
Für den Kanton Basel-Landschaft hat das Sicherheitskontrollgesetz  keine direkten Auswirkungen. Die vorgeschlagene Zuteilung der Verfahren (Sicherheitserklärung, Sicherheitsbescheinigung, staatliche Kontrolle) für die verschiedenen Gegenstände erachtet der Kanton Basel-Landschaft als sinnvoll. Es wird empfohlen in den Ausführungsbestimmungen  eine klare Trennung zwischen der Störfallverordnung (StFV) und dem Sicherheitskontrollgesetz (SKG) anzustreben.
 
Weitere Auskünfte: Sicherheitsinspektorat, Tel. Nr. 061 552 62 62
Erfahrungsbericht über die Mobilität in der Kantonsverwaltung
 
Der Regierungsrat hat den Zwischenbericht der Bau- und Umweltschutzdirektion über die Erfahrungen zur Moblilität in der Kantonsverwaltung zur Kenntnis genommen. Um über den Zeithorizont eines ganzen Jahres berichten zu können, ist der Abgabetermin des Erfahrungsberichts auf Ende 2008 verlängert worden. Durchschnittlich haben in den Jahren 2006 und 2007 über 1'500 Mitarbeitende der Kantonsverwaltung ihr Privatfahrzeug für geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
 
Der Erfahrungsbericht über die Mobilität in der Kantonsverwaltung enthält die Schwerpunkte:
 
– Mobilität in der Kantonsverwaltung
– Nutzung Fahrzeuge der kantonalen Fahrzeugflotte
– Zurverfügungstellung Privatfahrzeuge zur beruflichen Nutzung
– Versicherungswesen
 
Durchschnittlich wurden in den beiden Jahren je zirka 1.5 Millionen Kilometer Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen zurück gelegt. Dank diesem Privat-CarSharing konnte die kantonale Personenwagenflotte weiterhin auf einem Minimalbestand gehalten werden.
 
Die Parkinggebühren für Mitarbeitende des Kantons wurden im Bericht umfassend beschrieben und analysiert. Die Richtigkeit und die Aktualität der Angaben auf dem Formular "Antrag auf Zuteilung eines Parkplatzes" sollen jährlich durch die Direktionen bzw. das Kantonsgericht überprüft werden.
Zur Ergänzung der Mobilitätsstrategie, welche auf Januar 2007  in Kraft getreten ist, sollen dem  Regierungsrat bis Mitte 2009 verschiedene Anpassungen unterbreitet werden.
 
Weitere Auskünfte: Heiner Roschi, Tiefbauamt, Tel. 061 552 54 84
Ersatzwahl in den Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung ein neues Mitglied in den Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) gewählt: Anstelle des Ende 2008 altershalber zurücktretenden Meinrad Geering ist Jean-Daniel Neuenschwander ernannt worden. Jean-Daniel Neuenschwander ist eidgenössisch diplomierter Finanzanalytiker und Vermögensverwalter und Mitglied der Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
 
Der Verwaltungsrat der BLPK setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Sie werden je zur Hälfte vom Regierungsrat und von der Abgeordnetenversammlung der BLPK gewählt.
 
Weitere Auskünfte: Adrian Ballmer, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 05
 
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
die vom Einwohnerrat Allschwil am 14. November 2007 beschlossene Revision der Zonenvorschriften Siedlung (mit Ausnahme);
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Anwil am 7. Mai 2008 beschlossene Revision des Zonenplans Siedlung, des Zonenreglements Siedlung, des Strassennetzplans Siedlung/Landschaft und des Strassenreglements;
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 21. April 2008 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich "Parzelle Nr. 1412 Steinenweg" sowie der Bau- und Strassenlinienplan "Kürzeweg/Steinenweg" und die vom Gemeinderat Zunzgen am 10. März 2008 beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Rosenweg.
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beschlossen und per 15. November 2008 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft