Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

28.10.2008
Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer an den Landrat überwiesen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat einen Entwurf zur Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an den Landrat überwiesen. Die Gesetzesreform steht dabei im Zeichen der Vereinfachung und der Steuerentlastung. Mit verschiedenen Massnahmen wie der Einführung von proportionalen Steuersätzen und von neuen Freibeträgen sowie der Neuordnung der Steuerklassen sollen diese Ziele erreicht werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes werden verschiedene Ziele verfolgt. Die Steuerbelastung soll bei allen Steuerklassen massvoll gemildert werden. Damit soll die im Regierungsprogramm 2008 - 2011 geforderte Erhaltung und Förderung der Standortattraktivität des Kantons auch bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern erreicht werden. Die Steuerklassen und die Steuerkurve sollen soweit möglich vereinfacht werden; die Verständlichkeit und die Nachvollziehbarkeit für die Betroffenen werden erhöht. Regelmässig auftretende Probleme bei der steuerlichen Belastung in speziellen Situationen, welche bisher immer im Einzelfall gelöst werden mussten, sollen einer gesetzlich geregelten allgemeinen Lösung zugeführt werden.
Vorgeschlagen wird eine Neuordnung aller Steuerklassen mit proportionalen Steuersätzen und grosszügigen Freibeträgen. Die derzeit im Gesetz effektiv noch existierenden sechs Steuerklassen werden neu in vier Klassen zusammengefasst und vereinzelt auch neu definiert. Speziell für Stief- und Pflegekinder sowie für langjährige Konkubinatspaare wird zudem eine tragbare Lösung vorgeschlagen, die einerseits die bisherige Praxis der kantonalen Taxationskommission berücksichtigt und andererseits für langjährige Stief- und Pflegekindsverhältnisse eine vollständige Steuerbefreiung wie für eigene Nachkommen vorsieht. Eltern sowie ganz allgemein Stief- und Pflegekinder werden der günstigsten Steuerklasse von 7.5% mit einem Freibetrag von 50'000 CHF zugeführt. Unter die nächste Steuerklasse von 15% mit einem Freibetrag von 30'000 CHF fallen neben Geschwistern, Grosseltern, Schwieger- und Stiefeltern neu auch Konkubinatspartner, die seit mindestens fünf Jahren eine häusliche Gemeinschaft bilden. Für die weiteren Verwandten wie Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins wird eine Steuer von 22.5% erhoben, nach Abzug eines Freibetrags von 20'000 CHF. Alle übrigen Empfänger werden mit einer Steuer von 30% belastet, nach Abzug eines Freibetrags von 10'000 CHF. Bisher hat die maximale Steuerbelastung gegen 44% betragen. Die Kombination von proportionalen Steuersätzen und Freibeträgen wird deshalb generell zu einer steuerlichen Entlastung gegenüber dem heutigen Zustand führen.
Privilegiert behandelt werden soll zudem die Unternehmensnachfolge, d.h. die Übertragung eines ganzen Unternehmens oder von Geschäftsvermögen an einen Empfänger, welcher die unternehmerische Tätigkeit weiterführt. In solchen Fällen soll darauf nur die Hälfte der ordentlichen Steuer erhoben werden. Ganz steuerfrei bleiben soll dasjenige Erbschaftsvermögen von vorverstorbenen Nachkommen an ihre Eltern, wenn es innerhalb der letzten fünf Jahre von den Eltern an jene Nachkommen geschenkt wurde. Hausrat soll ebenfalls generell steuerfrei bleiben, wenn dieser von einer Person übernommen wird, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Weitere Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 15.

Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens ja - neuer Regulierungsbedarf nein
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen an das eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft begrüsst und befürwortet eine Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens ausdrücklich. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, datiert vom 30. Mai 2008, erfüllt jedoch die Erwartungen nicht und sei deshalb abzulehnen. Hauptkritikpunkte: Die verfassungsrechtlichen und organisatorischen Zuständigkeiten sind nicht gewahrt, und der vorliegende Entwurf schafft überflüssigerweise zusätzlichen und neuen Regulierungsbedarf auf Stufe der Kantone.
Weitere Auskünfte: Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Tel. 061 552 66 07

100. Geburtstag in Münchenstein
Am Dienstag, 4. November 2008 kann Otto Karrer-Martin seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 4. November 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.

Wahlen
Der Regierungsrat wählte Peter Küng in den Schulrat der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Liestal für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. Juli 2012

Landeskanzlei Basel-Landschaft