Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

04.11.2008
Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schickt einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Diese Gesetzesänderung steht im Zeichen der Anpassung an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes. Mit verschiedenen Massnahmen werden Substanz zehrende Steuern abgebaut und insbesondere Personenunternehmen steuerlich entlastet.
 
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes wird die auf Bundesebene beschlossene Unternehmenssteuerreform II umgesetzt, d.h. es soll im vorgegebenen Zeitrahmen eine inhaltliche und eine redaktionelle Übereinstimmung des kantonalen Steuergesetzes mit den anlässlich der Unternehmenssteuerreform II im Steuerharmonisierungsgesetz eingeführten zwingenden Bestimmungen erreicht werden. Es handelt sich dabei zur Hauptsache um die folgenden Anpassungen bzw. Änderungen:
 
Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips wird die steuerfreie Rückzahlung der von Anteilsinhabern erbrachten offenen Kapitaleinlagen einschliesslich des bisher steuerbaren Agios aus einer Kapitalgesellschaft erreicht.
 
Die neu einzuführenden Steueraufschubtatbestände bei Personengesellschaften stellen sicher, dass die Steuern erst dann anfallen, wenn die stillen Reserven auch tatsächlich realisiert werden.
 
Mit der Anpassung der privilegierten Besteuerung bei der Liquidation von Personengesellschaften (inkl. Grundstückgewinnsteuer) werden Selbständigerwerbende bei definitiver Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit entlastet.
 
Durch die vorteilhaftere Bewertung von Wertpapieren im Geschäftsvermögen reduziert sich bei Selbständigerwerbenden die Vermögenssteuer und der administrative Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung.
 
Die Ausweitung der Ersatzbeschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen erleichtert die steuerfreie Übertragung von stillen Reserven bei der Neuausrichtung eines Betriebs. Zudem soll die Ersatzbeschaffung auch bei der Handänderungssteuer eingeführt werden.
 
Mit der Reduktion der Mindestquote beim Beteiligungsabzug erfolgt eine weitere Milderung der wirtschaftlichen Dreifachbelastung auf Stufe Unternehmen.
 
Durch die Anrechnung der Ertragssteuer an die Kapitalsteuer reduziert sich die Steuerlast bei juristischen Personen.
 
Die vorgesehene Anrechnung der Ertragssteuer an die Kapitalsteuer ist für die Kantone zwar fakultativ, soll wegen der Förderung der Standortattraktivität im Kanton Basel-Landschaft aber umgesetzt werden; für die Gemeinden ist sie hingegen fakultativ.
Diese Unternehmenssteuerreform bringt vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) steuerliche Erleichterungen. Substanz zehrende Steuern werden beseitigt oder abgebaut und Personenunternehmen werden entlastet. Vorwiegend mittelständische Unternehmen sollen von steuerlichen Ärgernissen befreit werden. Das stärkt das Gewerbe und sichert die bestehenden Arbeitsplätze. Zudem wird sich durch die besseren Rahmenbedingungen für KMU die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft weiter erhöhen.
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf einer Vorlage an den Landrat in die Vernehmlassung zu schicken. 
Weitere Auskünfte:
Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 52 71 oder
Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung,
Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 15.

 
  
100. Geburtstag in Ormalingen
 
Am Montag, 10. November 2008 kann Frau Marie Buser-Marti ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der  Jubilarin am 10. November 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
100. Geburtstag in Aesch
 
Am Dienstag, 11. November 2008 kann Frau Ida Aebischer-Surbeck ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 11. November 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Giebenach am 5. Dezember 2007 beschlossenen Mutationen zu den Zonenvorschriften Siedlung, zu den Teilzonenvorschriften Ortskern, zum Zonenplan Landschaft und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan (mit Ausnahmen und Auflage);
 
die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Brislach vom 4. Juni 2008 (Inkrafttreten am 1. Januar 2009);
 
die Änderung vom 3. Juni 2008 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Zwingen (Inkrafttreten am 1. Januar 2009).
 
 
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat die Aufhebung der Verordnung vom 26. Januar 1988 über die obligatorische Rauchgaskontrolle bei Industriefeuerungen (SGS 786.13) beschlossen.
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft