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25.03.2014
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Kantonaler Richtplan: Start Vernehmlassungsverfahren Windenergie |
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Kantonaler Richtplan: Start des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung 2014 im Bereich erneuerbare Windenergie
Der Regierungsrat hat die Anpassung 2014 des Kantonalen Richtplans (KRIP) im Bereich erneuerbare Windenergie mit Beschluss vom 25. März 2014 zuhanden des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 werden Richtpläne grundsätzlich überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Im Rahmen des Richtplanverfahrens können aber auch Aufträge des Parlaments an den Regierungsrat, Aufträge des Bundesrates an den Kanton sowie erledigte Aufträge zu Anpassungen führen. Die vorliegende Landratsvorlage will die richtplanerischen Voraussetzungen schaffen, um die energiestrategischen Ziele per 2050 des Bundesrates sowie diejenigen von 2012 des Regierungsrates im Bereich der erneuerbaren Windenergie zu erreichen. Dazu werden die Richtplan-Gesamtkarte mit sechs Potenzialgebieten für Windparks ergänzt und die Objektblätter VE2.4 (mit dem neuen Titel Potenzialgebiete für Windparks) sowie L3.2 Vorranggebiet Landschaft angepasst. Gleichzeitig soll die Motion 2007/248 von Landrat Hannes Schweizer vom 18. Oktober 2007 «Windkraftanlagen auch in Schutzgebieten!» als erledigt abgeschrieben werden. Die Objektblatt-Anpassungen sowie die räumlichen Festlegungen in der Richtplangesamtkarte sind durch den Landrat zu erlassen. Bevor die Vorlage zur Anpassung 2014 des Kantonalen Richtplans im Bereich der erneuerbaren Windenergie vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, ist unter Berücksichtigung von Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung («Information und Mitwirkung») eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung des KRIP und parallel des Raumplanungs- und Baugesetzes beauftragt.
Für Rückfragen: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Kantonsplaner, Tel. 061 552 59 31 |
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Vernehmlassung: Abgeltung Öl- und Gasfeuerungskontrolle |
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Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Umweltschutzgesetzes BL: Abgeltung der Kantonsleistungen bei der Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens betreffend Landratsvorlage über die Änderung von § 8 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft beauftragt. Die Vorlage schafft eine formell-gesetzliche Grundlage zur Abgeltung der Kantonsleistungen bei der Öl- und Gasfeuerungskontrolle. Während die Gemeinden die bei ihnen anfallenden Kosten bereits heute den Anlagebetreibern verrechnen, wurden die Administrativkosten des Kantons bisher nicht auf die Anlagebetreiber überwälzt. 2011 hat der Regierungsrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 beschlossen, zukünftig auch die kantonalen Kosten in Form einer kostendeckenden Gebühr und in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Verursacherprinzip in Höhe von CHF 10.00 pro kontrollierte Anlage in Rechnung zu stellen. Nachdem von verschiedener Seite das Fehlen einer formell-gesetzlichen Grundlage für die genannte Gebührenerhebung moniert worden war, wurde nun eine entsprechende Regelung im Rahmen von § 8 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft ausgearbeitet. Mit dem heutigen Beschluss des Regierungsrates wird die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des diesbezüglichen, dreimonatigen Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Dr. Katja Jutzi, Rechtsabteilung, Generalsekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 91 |
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VBLN: Regierungsrat spricht sich klar gegen Totalrevision aus |
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Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung: Regierungsrat spricht sich klar gegen Totalrevision aus
Der Regierungsrat lehnt die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN) in der vorgesehenen Form kategorisch ab. Die formulierten Schutzziele seien derart offen formuliert, dass sich alle erdenklichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen aus ihnen ableiten liessen, schreibt der Regierungsrat in seiner heute verabschiedeten Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Regierungsrat erkennt in den Neubeschreibungen und in der Verordnung ein restlos antiquiertes Landschaftsverständnis der späten 1970er Jahre. Er kritisiert insbesondere, dass für heutige Landschaftsnutzungen kaum Spielraum ersichtlich ist und der Revisionsentwurf keinerlei Perspektiven liefert, wie sich unsere wertvollen Landschaften in Zukunft weiter entwickeln sollen. Die insgesamt 42 Schutzziele für die fünf Baselbieter BLN-Objekte sind laut Regierungsrat derart vage und offen formuliert, «dass dem Interpretationsspielraum keine Schranken gesetzt sind». Der Kanton Basel-Landschaft gehörte zu den Pilotkantonen, in welchen die Neubeschreibung der BLN-Objekte erprobt wurde und er hat seine konstruktiven Vorbehalte seit Anbeginn fundiert, ausführlich und mehrfach geäussert. Der Regierungsrat bedauert, dass diese Vorbehalte in den Vernehmlassungsunterlagen weitgehend nicht beachtet wurden. Angesichts der ausführlichen Vorkorrespondenz in dieser Sache verzichtet die Regierung auf eine materielle Auseinandersetzung mit der Vorlage. Für Rückfragen: Niggi Hufschmid, Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 55 79 |
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Jagdverordnung: Einführung eines periodischen Schiessnachweises |
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Änderungen der Jagdverordnung – Einführung eines periodischen Schiessnachweises
Der Regierungsrat hat heute Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Einführung eines periodischen Schiessnachweises für die Jägerschaft, wie ihn verschiedene Kantone bereits anwenden. Der Schiessnachweis muss erstmalig für den Erhalt des Jagdpasses für das Jagdjahr 2015/2016 nachgewiesen werden. Der Bundesrat hat mit der Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung vom 27. Juni 2012 beschlossen, dass die Kantone den periodischen Schiessnachweis für die Treffsicherheit auf der Jagd als Voraussetzung für die Jagdberechtigung regeln. Die Jagdverwalterkonferenz sowie die Jagddirektorenkonferenz haben sich auf ein Modell des Schiessnachweises verständigt, das der eidgenössischen Jagdverordnung entspricht. Dieses Modell kommt in verschiedenen Kantonen bereits zur Anwendung. Die Abklärung mit «JagdBaselland» hat ergeben, dass mit einer guten Organisation alle Baselbieter Jägerinnen und Jäger den Schiessnachweis in der Schiessanlage Edleten in Lausen er-bringen können. Es steht aber allen Jägerinnen und Jägern frei, den Schiessnachweis anderweitig zu absolvieren. Der Schiessnachweis wird im laufenden Jagdjahr erbracht und gilt dann für das Folgejahr. Damit dies auf dem Jagdpass festgehalten werden kann, muss der Schiessnachweis rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen Jagdpasses erbracht werden. Für Rückfragen: Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Tel. 061 552 59 23 |
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Änderung Vertrag Gymnasium Laufental-Thierstein |
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Änderung des Vertrags über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein
Im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse zur Harmonisierung im Bildungswesen gemäss Volksabstimmung vom 26. September 2010 wird die Primarschule 2015/16 erstmals auf sechs Jahre verlängert und somit gleichzeitig auch das Niveau P der Sekundarschule am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein auf drei Jahre verkürzt. Ab Schuljahr 2014/15 treten zudem Schülerinnen und Schüler in das auf vier Jahre verlängerte Gymnasium über. Die entsprechende Änderung und begriffliche Anpassung des Vertrags ist mit dem Kanton Solothurn abgestimmt und vom Regierungsrat gutgeheissen worden. Für Rückfragen: Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung, Tel. 061 552 50 53 |
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Genehmigung eines Gemeindebeschlusses |
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Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |