Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
02.12.2008
Naturschutzgebiet "Reinacherheide" wird vergrössert
Die "Reinacherheide" wird vergrössert. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Wegen des Inselcharakters soll sich das Naturschutzgebiet möglichst weiträumig ausdehnen.
Die bauliche Entwicklung in der unmittelbaren Umgebung der "Reinacherheide" ist mit der Schappe-Überbauung und dem Veloweg am Arlesheimer Birsufer weitgehend abgeschlossen. Damit bietet sich die Gelegenheit zu einer erneuten Vergrösserung des Naturschutzgebiets. Die Erweiterung und die Aufnahme der neuen Schutzgebietsflächen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft bedeuten eine wichtige räumliche Ergänzung sowie eine zusätzliche ökologische Aufwertung.
Weitere Auskünfte: Von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Änderung der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule; Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort
Gestützt auf das Postulat von Landrätin Eva Chappuis vom 16. Februar 2006 hat der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion verschiedene Anstrengungen unternommen, ein klärendes Gespräch zwischen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und der Vertretung der Schulträger, dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG, in die Wege zu leiten. Der VBLG bekräftigte mehrmals die Position, dass er für Änderungen der Verordnung für Kindergarten und Primarschule keinerlei Bedarf sehe und dass er darüber hinaus bei einem allfälligen Gespräch "weder eine abweichende Haltung vertreten, noch einer anderen Lösung zustimmen könnte". Aus der Sicht des VBLG sollten die auf Druck der Gemeinden beschlossenen restriktiven Verordnungsbestimmungen zum Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort nicht gelockert werden.
In dieser kontroversen Situation zwischen einer klaren und eindeutigen Überweisung des Postulates von Landrätin Eva Chappuis und der nicht weniger deutlichen Absage des VBLG bat der Vorsteher der BKSD den Rechtsdienst des Regierungsrates um ein Gutachten über die Rechtmässigkeit der entsprechenden Bestimmungen in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule. Das Gutachten vom 27. März 2007 hält fest, dass die von der Postulantin als viel zu restriktiv ausgelegt und damit als prohibitiv wirkenden Verordnungsbestimmungen für den Kindergarten und die Primarschule in keiner Weise im Widerspruch zum Bildungsgesetz stehen, sondern mit diesem sehr wohl vereinbar seien, da sie den gesetzlichen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht (Aufenthalt tagsüber sowie regelmässiger Aufenthalt) gerecht werden. Das Gutachten besagt aber weiter, dass "auch andere (weniger restriktive) Ausführungsbestimmungen mit dem Bildungsgesetz vereinbar sein können".
Der Regierungsrat nahm gestützt auf den parlamentarischen Auftrag und den vom Rechtsdienst des Regierungsrates bestätigten Gestaltungsspielraum in Aussicht, die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule erneut zu ändern. Die vorgeschlagene, weniger restriktive Regelung stiess bei den Gemeinden jedoch auf kategorische Ablehnung. Konsequenterweise hat der Regierungsrat auf eine Verordnungsänderung verzichtet und die Fassung mit der restriktiven Formulierung, dass eine Tagesaufenthaltsgemeinde an fünf Vormittagen und einigen Nachmittagen Aufenthaltsort des Kindes sein müsse, in der Stellungnahme zum Postulat dem Landrat vorgelegt. Gleichzeitig wurde dem Parlament beantragt, das Postulat als nicht erfüllt abzuschreiben.
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2008 im Widerspruch zum regierungsrätlichen Antrag beschlossen, das Postulat stehen zu lassen und den Auftrag für eine Verordnungsänderung bestätigt.
Ausgehend von diesem Beschluss des Landrates sieht sich der Regierungsrat klar beauftragt, die Verordnung Kindergarten und Primarschule im Sinne der Postulantin zu ändern. Er wählt für Kindergarten und Primarschule die folgende Formulierung: "Eine Tagesaufenthaltsgemeinde ist eine Gemeinde, in der ein Kind regelmässig während mindestens der Hälfte einer Arbeitswoche von einer verantwortlichen Person betreut wird."
Gleichzeitig wird die Verordnung redaktionell angepasst. In der Vergangenheit kam es stets zu Missverständnissen, wer den Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort genehmigt. Die Anpassung schafft hier Klarheit, indem sie die Schulleitungen der Tagesaufenthaltsgemeinden für die Genehmigung zuständig erklärt. Dies bedeutet keine Änderung der Rechtslage. Bereits unter geltendem Recht war die Schulleitung der Gemeinde für die Bewilligung des Schulbesuchs zuständig. Aufgrund der häufigen Nachfragen und der teilweise immer noch gelebten Praxis, dass die Gemeinderäte über die Bewilligung eines Schulbesuchs am Tagesaufenthaltsort bestimmen, hat sich die Bildungsdirektion zur oben stehenden Präzisierung entschlossen.
Die bauliche Entwicklung in der unmittelbaren Umgebung der "Reinacherheide" ist mit der Schappe-Überbauung und dem Veloweg am Arlesheimer Birsufer weitgehend abgeschlossen. Damit bietet sich die Gelegenheit zu einer erneuten Vergrösserung des Naturschutzgebiets. Die Erweiterung und die Aufnahme der neuen Schutzgebietsflächen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft bedeuten eine wichtige räumliche Ergänzung sowie eine zusätzliche ökologische Aufwertung.
Weitere Auskünfte: Von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Änderung der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule; Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort
Gestützt auf das Postulat von Landrätin Eva Chappuis vom 16. Februar 2006 hat der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion verschiedene Anstrengungen unternommen, ein klärendes Gespräch zwischen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und der Vertretung der Schulträger, dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG, in die Wege zu leiten. Der VBLG bekräftigte mehrmals die Position, dass er für Änderungen der Verordnung für Kindergarten und Primarschule keinerlei Bedarf sehe und dass er darüber hinaus bei einem allfälligen Gespräch "weder eine abweichende Haltung vertreten, noch einer anderen Lösung zustimmen könnte". Aus der Sicht des VBLG sollten die auf Druck der Gemeinden beschlossenen restriktiven Verordnungsbestimmungen zum Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort nicht gelockert werden.
In dieser kontroversen Situation zwischen einer klaren und eindeutigen Überweisung des Postulates von Landrätin Eva Chappuis und der nicht weniger deutlichen Absage des VBLG bat der Vorsteher der BKSD den Rechtsdienst des Regierungsrates um ein Gutachten über die Rechtmässigkeit der entsprechenden Bestimmungen in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule. Das Gutachten vom 27. März 2007 hält fest, dass die von der Postulantin als viel zu restriktiv ausgelegt und damit als prohibitiv wirkenden Verordnungsbestimmungen für den Kindergarten und die Primarschule in keiner Weise im Widerspruch zum Bildungsgesetz stehen, sondern mit diesem sehr wohl vereinbar seien, da sie den gesetzlichen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht (Aufenthalt tagsüber sowie regelmässiger Aufenthalt) gerecht werden. Das Gutachten besagt aber weiter, dass "auch andere (weniger restriktive) Ausführungsbestimmungen mit dem Bildungsgesetz vereinbar sein können".
Der Regierungsrat nahm gestützt auf den parlamentarischen Auftrag und den vom Rechtsdienst des Regierungsrates bestätigten Gestaltungsspielraum in Aussicht, die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule erneut zu ändern. Die vorgeschlagene, weniger restriktive Regelung stiess bei den Gemeinden jedoch auf kategorische Ablehnung. Konsequenterweise hat der Regierungsrat auf eine Verordnungsänderung verzichtet und die Fassung mit der restriktiven Formulierung, dass eine Tagesaufenthaltsgemeinde an fünf Vormittagen und einigen Nachmittagen Aufenthaltsort des Kindes sein müsse, in der Stellungnahme zum Postulat dem Landrat vorgelegt. Gleichzeitig wurde dem Parlament beantragt, das Postulat als nicht erfüllt abzuschreiben.
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2008 im Widerspruch zum regierungsrätlichen Antrag beschlossen, das Postulat stehen zu lassen und den Auftrag für eine Verordnungsänderung bestätigt.
Ausgehend von diesem Beschluss des Landrates sieht sich der Regierungsrat klar beauftragt, die Verordnung Kindergarten und Primarschule im Sinne der Postulantin zu ändern. Er wählt für Kindergarten und Primarschule die folgende Formulierung: "Eine Tagesaufenthaltsgemeinde ist eine Gemeinde, in der ein Kind regelmässig während mindestens der Hälfte einer Arbeitswoche von einer verantwortlichen Person betreut wird."
Gleichzeitig wird die Verordnung redaktionell angepasst. In der Vergangenheit kam es stets zu Missverständnissen, wer den Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort genehmigt. Die Anpassung schafft hier Klarheit, indem sie die Schulleitungen der Tagesaufenthaltsgemeinden für die Genehmigung zuständig erklärt. Dies bedeutet keine Änderung der Rechtslage. Bereits unter geltendem Recht war die Schulleitung der Gemeinde für die Bewilligung des Schulbesuchs zuständig. Aufgrund der häufigen Nachfragen und der teilweise immer noch gelebten Praxis, dass die Gemeinderäte über die Bewilligung eines Schulbesuchs am Tagesaufenthaltsort bestimmen, hat sich die Bildungsdirektion zur oben stehenden Präzisierung entschlossen.
Vgl. auch
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 (Sekretariat)
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60 (Sekretariat)
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 24. Juni 2008 beschlossenen Mutationen zum Zonenplan Siedlung im Bereich "Neumatt" sowie zum Zonenplan Siedlung und Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan im Bereich "Reusli";
den von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 3. Juni 2008 beschlossenen Waldbaulinienplan und Strassenlinienplan "Linsenbodenacker/Kugelweg".
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Martin Dätwyler als Vertreter der Handelskammer beider Basel in die Task Force Antistau;
Caroline Horny und Béatrice Müller in die Fachgruppe Recht und Sicherheit der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann für den Rest der Amtszeit bis zum 31. März 2010;
Arnold Julier und Cornelia Auderset als neue Mitglieder der Kommission für stationäre Drogentherapien per 1. Januar 2009 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 31. März 2010.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 24. Juni 2008 beschlossenen Mutationen zum Zonenplan Siedlung im Bereich "Neumatt" sowie zum Zonenplan Siedlung und Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan im Bereich "Reusli";
den von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 3. Juni 2008 beschlossenen Waldbaulinienplan und Strassenlinienplan "Linsenbodenacker/Kugelweg".
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Martin Dätwyler als Vertreter der Handelskammer beider Basel in die Task Force Antistau;
Caroline Horny und Béatrice Müller in die Fachgruppe Recht und Sicherheit der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann für den Rest der Amtszeit bis zum 31. März 2010;
Arnold Julier und Cornelia Auderset als neue Mitglieder der Kommission für stationäre Drogentherapien per 1. Januar 2009 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode am 31. März 2010.
Landeskanzlei Basel-Landschaft