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09.12.2008
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Weiterhin Naturschutz im Wald für 9,5 Mio Franken
Das Programm "Naturschutz im Wald" soll für 9,5 Mio Fanken bis 2013 weitergeführt werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Landrat.
Naturschutz im Wald ist ein gesetzlicher Auftrag: Das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz verpflichten dazu. Das Programm enthält Massnahmen, die von der ertragsorientierten Waldbewirtschaftung teilweise erheblich abweichen. Für die Waldeigentümer können daraus finanzielle Einbussen oder naturschutzbedingte Mehrkosten entstehen, die sich via Holzerlös allein auch in den nächsten Jahren nicht decken lassen. Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb zu angemessener Abgeltung dieser Kosten sowie allfälliger Ertragseinbussen. In der neuen Programm-Periode soll der Flächenanteil der Waldreservate an der gesamten Waldfläche von derzeit 11.5% auf rund 17% erhöht werden.
Das Programm "Naturschutz im Wald" wird in Baselland seit 10 Jahren umgesetzt. Es verlief bisher sehr erfolgreich, weil es effizient in der Organisation ist, allseits akzeptiert wird und seine Naturschutzwirkung bei sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv ist.
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Regierungsrat bestätigt Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute seinen Beschluss betreffend Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer bestätigt. Er hat bekanntlich am 11. November 2008 beschlossen - gestützt auf das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz, SGS 331) § 135 Absatz 6 -, den Vergütungszins für das Jahr 2009 um 0.5 Prozentpunkte auf neu 1 Prozent zu senken und den Verzugszins unverändert bei 5 Prozent zu belassen.
In der Zwischenzeit hat der Landrat aber am 27. November 2008 das Postulat Nr. 314 / 2008 betreffend Anpassung von Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer an die Regierung überwiesen. Der Regierungspräsident hat dabei in Aussicht gestellt, dass der Regierungsrat den Verzugszinssatz für das Jahr 2009 noch einmal überprüfen werde.
Diese Überprüfung hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung vorgenommen. Seiner Einschätzung nach zeichnet sich zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit ab, den Verzugszins zu senken. Die Regierung will den Verzugszins vielmehr konstant auf dem Niveau von 5 Prozent halten.
Im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) wurde der Verzugszins im Jahr 2005 auf 5 Prozent festgelegt, was dem im OR festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht. Der Verzugszinssatz wird seither konstant gehalten. Im Jahr 2005 wurden gleichzeitig Vollzugsanpassungen gemacht, die zu tieferen Einnahmen bei den Verzugszinsen geführt haben. Betreibungen werden seither ohne Verzugszinsen weiterverfolgt, und der Verzugszins wird bei fristgerecht bezahlter Vorausrechnung nur geschuldet, wenn ein Restbetrag gemäss definitiver Veranlagung nicht innert 30 Tagen beglichen wird.
Weitere Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin des Kantons Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 35.
Projektierung einer einheitlichen Schuladministrationslösung (SAL)
Basierend auf einer durchgeführten Voranalyse beantragt der Regierungsrat dem Landrat nach seiner heutigen Sitzung, für die Projektierung einer einheitlichen Schuladministrationslösung SAL einen Verpflichtungskredit von 0.49 Mio Franken zu bewilligen.
In den Schulen des Kantons Basel-Landschaft werden heute unterschiedliche EDV-Lösungen für die Administration des Schulbetriebes eingesetzt. Wegen dieser historisch gewachsenen Vielfalt sind die Bereitstellung von verlässlichen Daten und deren Nutzung erschwert. Mangels Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der erforderlichen Daten können intern und übergreifend wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlagen teilweise nicht oder nur mit grossem Aufwand bereitgestellt werden.
Bereits im Rahmen des Projektes Enterprise Resource Planning (ERP, LRV 2007 / 302) hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion daher den Bedarf nach einer einheitlichen Schulverwaltungslösung angemeldet. Eine moderne Schulverwaltungslösung ist nicht nur erforderlich für eine effiziente Administration der Schulen, sondern auch Voraussetzung für die Bereitstellung von verlässlichen Planungs- und Führungsinformationen. Daher ist das Vorhaben Schuladministrationslösung (SAL) für die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion von zentraler Bedeutung.
Das Projekt SAL läuft koordiniert mit dem Projekt ERP und basiert auf einer breit abgestützten Projektorganisation. Im Zeitraum 2009/2010 soll mit Unterstützung externer Experten ein Grobkonzept erarbeitet und von diesem ausgehend eine Evaluation durchgeführt werden, um für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft eine geeignete, wirtschaftlich sinnvolle Schuladministrationslösung zu finden. Nach Abschluss der Evaluation soll dem Landrat ein entsprechender Kreditantrag für die Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung beantragt werden.
In einer ersten Etappe soll eine einheitliche SAL zuerst an den Schulen in kantonaler Trägerschaft (Sekundarstufe I und II) zum Einsatz kommen. Nach erfolgreicher Umsetzung kann die Lösung in einem optionalen Ausbauschritt später auch den Gemeinden und den Schulen in deren Trägerschaft angeboten werden.
Weitere Auskünfte: Severin Faller, Generalsekretariat BKSD, Leiter Controlling, Tel. 061 552 54 96
Attestausbildungen beim Kanton sollen gesichert werden
Anfangs 2006 hat der Landrat beschlossen, das Lehrstellenangebot beim Kanton zu erhöhen. Die Regierung ist erfreut darüber, dass die damals gesetzten Ziele erreicht werden können. Bis und mit Lehrbeginn 2008 sind 45 zusätzliche Lehrstellen - davon 25 für zweijährige berufliche Grundbildungen (Attestausbildungen) - geschaffen worden.
Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung im Bereich der drei- und vierjährigen Lehren, also für die leistungsstarken Schulabgängerinnen und -abgänger, voraussichtlich entspannen. Knapp bleiben wird das Stellenangebot für Absolventinnen und Absolventen des Sekundarschulniveaus A und des Werkjahres. Damit auch diese möglichst gute Chancen haben, schlägt die Regierung dem Landrat vor, weiterhin zusätzliche Ressourcen zur Ausbildung von Attest-Lernenden zu bewilligen.
Pro Attest-Lehrstelle sollen 5 Stellenprozente für die Ausbildung der Lernenden zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der gegenüber Lernenden in drei- und vierjährigen Lehren höhere Betreuungsaufwand geleistet werden.
Falls der Landrat zustimmt, wird der Kanton seine Vorbildfunktion gegenüber der Privatwirtschaft auch in Zukunft wahrnehmen können.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 51
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Mai 2008 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Spitzwald" (mit Ausnahme) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) beschlossen und per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Das Programm "Naturschutz im Wald" soll für 9,5 Mio Fanken bis 2013 weitergeführt werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Landrat.
Naturschutz im Wald ist ein gesetzlicher Auftrag: Das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz verpflichten dazu. Das Programm enthält Massnahmen, die von der ertragsorientierten Waldbewirtschaftung teilweise erheblich abweichen. Für die Waldeigentümer können daraus finanzielle Einbussen oder naturschutzbedingte Mehrkosten entstehen, die sich via Holzerlös allein auch in den nächsten Jahren nicht decken lassen. Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb zu angemessener Abgeltung dieser Kosten sowie allfälliger Ertragseinbussen. In der neuen Programm-Periode soll der Flächenanteil der Waldreservate an der gesamten Waldfläche von derzeit 11.5% auf rund 17% erhöht werden.
Das Programm "Naturschutz im Wald" wird in Baselland seit 10 Jahren umgesetzt. Es verlief bisher sehr erfolgreich, weil es effizient in der Organisation ist, allseits akzeptiert wird und seine Naturschutzwirkung bei sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis positiv ist.
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Regierungsrat bestätigt Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute seinen Beschluss betreffend Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer bestätigt. Er hat bekanntlich am 11. November 2008 beschlossen - gestützt auf das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz, SGS 331) § 135 Absatz 6 -, den Vergütungszins für das Jahr 2009 um 0.5 Prozentpunkte auf neu 1 Prozent zu senken und den Verzugszins unverändert bei 5 Prozent zu belassen.
In der Zwischenzeit hat der Landrat aber am 27. November 2008 das Postulat Nr. 314 / 2008 betreffend Anpassung von Vergütungs- und Verzugszins bei der Staatssteuer an die Regierung überwiesen. Der Regierungspräsident hat dabei in Aussicht gestellt, dass der Regierungsrat den Verzugszinssatz für das Jahr 2009 noch einmal überprüfen werde.
Diese Überprüfung hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung vorgenommen. Seiner Einschätzung nach zeichnet sich zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit ab, den Verzugszins zu senken. Die Regierung will den Verzugszins vielmehr konstant auf dem Niveau von 5 Prozent halten.
Im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) wurde der Verzugszins im Jahr 2005 auf 5 Prozent festgelegt, was dem im OR festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht. Der Verzugszinssatz wird seither konstant gehalten. Im Jahr 2005 wurden gleichzeitig Vollzugsanpassungen gemacht, die zu tieferen Einnahmen bei den Verzugszinsen geführt haben. Betreibungen werden seither ohne Verzugszinsen weiterverfolgt, und der Verzugszins wird bei fristgerecht bezahlter Vorausrechnung nur geschuldet, wenn ein Restbetrag gemäss definitiver Veranlagung nicht innert 30 Tagen beglichen wird.
Weitere Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin des Kantons Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 35.
Projektierung einer einheitlichen Schuladministrationslösung (SAL)
Basierend auf einer durchgeführten Voranalyse beantragt der Regierungsrat dem Landrat nach seiner heutigen Sitzung, für die Projektierung einer einheitlichen Schuladministrationslösung SAL einen Verpflichtungskredit von 0.49 Mio Franken zu bewilligen.
In den Schulen des Kantons Basel-Landschaft werden heute unterschiedliche EDV-Lösungen für die Administration des Schulbetriebes eingesetzt. Wegen dieser historisch gewachsenen Vielfalt sind die Bereitstellung von verlässlichen Daten und deren Nutzung erschwert. Mangels Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der erforderlichen Daten können intern und übergreifend wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlagen teilweise nicht oder nur mit grossem Aufwand bereitgestellt werden.
Bereits im Rahmen des Projektes Enterprise Resource Planning (ERP, LRV 2007 / 302) hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion daher den Bedarf nach einer einheitlichen Schulverwaltungslösung angemeldet. Eine moderne Schulverwaltungslösung ist nicht nur erforderlich für eine effiziente Administration der Schulen, sondern auch Voraussetzung für die Bereitstellung von verlässlichen Planungs- und Führungsinformationen. Daher ist das Vorhaben Schuladministrationslösung (SAL) für die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion von zentraler Bedeutung.
Das Projekt SAL läuft koordiniert mit dem Projekt ERP und basiert auf einer breit abgestützten Projektorganisation. Im Zeitraum 2009/2010 soll mit Unterstützung externer Experten ein Grobkonzept erarbeitet und von diesem ausgehend eine Evaluation durchgeführt werden, um für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft eine geeignete, wirtschaftlich sinnvolle Schuladministrationslösung zu finden. Nach Abschluss der Evaluation soll dem Landrat ein entsprechender Kreditantrag für die Einführung einer einheitlichen Schuladministrationslösung beantragt werden.
In einer ersten Etappe soll eine einheitliche SAL zuerst an den Schulen in kantonaler Trägerschaft (Sekundarstufe I und II) zum Einsatz kommen. Nach erfolgreicher Umsetzung kann die Lösung in einem optionalen Ausbauschritt später auch den Gemeinden und den Schulen in deren Trägerschaft angeboten werden.
Weitere Auskünfte: Severin Faller, Generalsekretariat BKSD, Leiter Controlling, Tel. 061 552 54 96
Attestausbildungen beim Kanton sollen gesichert werden
Anfangs 2006 hat der Landrat beschlossen, das Lehrstellenangebot beim Kanton zu erhöhen. Die Regierung ist erfreut darüber, dass die damals gesetzten Ziele erreicht werden können. Bis und mit Lehrbeginn 2008 sind 45 zusätzliche Lehrstellen - davon 25 für zweijährige berufliche Grundbildungen (Attestausbildungen) - geschaffen worden.
Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung im Bereich der drei- und vierjährigen Lehren, also für die leistungsstarken Schulabgängerinnen und -abgänger, voraussichtlich entspannen. Knapp bleiben wird das Stellenangebot für Absolventinnen und Absolventen des Sekundarschulniveaus A und des Werkjahres. Damit auch diese möglichst gute Chancen haben, schlägt die Regierung dem Landrat vor, weiterhin zusätzliche Ressourcen zur Ausbildung von Attest-Lernenden zu bewilligen.
Pro Attest-Lehrstelle sollen 5 Stellenprozente für die Ausbildung der Lernenden zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der gegenüber Lernenden in drei- und vierjährigen Lehren höhere Betreuungsaufwand geleistet werden.
Falls der Landrat zustimmt, wird der Kanton seine Vorbildfunktion gegenüber der Privatwirtschaft auch in Zukunft wahrnehmen können.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 51
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Mai 2008 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Spitzwald" (mit Ausnahme) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) beschlossen und per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.